Lkw- und Autofahrer 2025, 2026, 2027, 2030, 2033
 

Autofahrer im Straßenverkehr
Was ändert sich 2025, 2026, 2027, 2030, 2033?


Hier finden Sie wichtige Neuerungen und Änderungen im Straßenverkehr ab 2025, 2026, 2027, 2030 und 2033. Interessante Tipps und Infos für alle Autofahrer und Fahrzeughalter auf einen Blick.

Lkw-, Motorrad-, Rad- und Autofahrer 2025, 2026, 2027, 2030, 2033
Das ändert sich im Straßenverkehr:


Was ändert sich 2033 für Bus-, Auto-, Motorrad- und LKW-Fahrer?
Das ändert sich 2033:
Bis zum 19. Januar 2033 sind nach der sogenannten Dritten EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein) alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. In Deutschland gelten für den Führerscheinumtausch gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19.01.2033 (wichtig: Je nach Ausstellungsjahr oder Geburtsjahr greift die Umtauschpflicht bereits früher).

Was ändert sich voraussichtlich 2025, 2026, 2027, 2030 für Motorrad-, Auto- und Lastwagenfahrer?
Das ändert sich 2025, 2026, 2027, 2030:
Euro-7-Norm für Pkw
Die Euronorm 7 gilt voraussichtlich ab Ende November 2026 für die Typgenehmigung neuer Automodelle und ab Ende November 2027 für alle neu zugelassenen Pkw.

Euronorm 5+ für Motorräder
Ab 2025 wird für Motorräder eine neue Abgasnorm eingeführt. Die Erstzulassung von Motorrädern ist ab 01.01.2025 nur noch gestattet, wenn diese mindestens der Euronorm 5+ entspricht.

CO2-Steuer Erhöhung
Die nächste Stufe der CO2-Steuer trat 2024 in Kraft. Gemäß dem Beschluss der Bundesregierung stieg der CO2-Preis von 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne. 2025 soll der CO2-Preis dann auf 50 Euro pro Tonne und 2026 bis zu 65 Euro pro Tonne angehoben werden.

LKW-Emissionsziele der Europäischen Union
LKW-Hersteller müssen den CO2-Ausstoß ihrer Flotten in der EU bis zum Jahr 2025 um 15 Prozent senken. Für 2030 soll dieser Grenzwert nochmals verschärft werden.

Einführung der zweiten Generation des intelligenten Tachographen (EU-Durchführungsverordnung 2021/1228)
Nutzfahrzeuge mit intelligentem Fahrtenschreiber der ersten Version, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, sind bis 21. August 2025 mit dem intelligenten Tachographen der zweiten Version nachzurüsten.

Autofahrerjahr 2024
Das ändert sich 2024:
Black-Box fürs Auto
Ab Juli 2024 wird die Black-Box für alle neu zugelassenen Fahrzeuge Pflicht. Der Event Data Recorder zeichnet bei einem Autounfall eine kurze Zeitspanne vor und nach dem Crash auf. Die Daten werden lokal im Fahrzeug gespeichert und verbleiben dort. Mit Hilfe von bestimmten Tools können sie direkt am Airbag-Steuergerät oder über die ODB-Schnittstelle ausgelesen werden.

Automatischer Geschwindigkeitsassistent ISA (Intelligent Speed Assistant)
Ab 07. Juli 2024 müssen gemäß EU-Verordnung alle neu zugelassenen PKW den intelligenten Geschwindigkeitsassistenten ISA zusätzlich zu den bereits vorgeschriebenen Assistenten wie beispielsweise Reifendrucksystem oder ESP serienmäßig an Bord haben.

Notbremslicht an Bord
Ab Juli 2024 muss in neuzuzulassenden Fahrzeugen ein Notbremslicht vorhanden sein. Es zeigt dem nachfolgenden Verkehr eine starke Bremsverzögerung mit ABS-Aktivierung durch gleichzeitiges Aufleuchten der Bremsleuchten und des Warnblinkers an.

Abbiegeassistenten mit Warnfunktion
Die Europäische Union verlangt den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen mit Warnfunktion für Kraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen, für Neufahrzeuge ab 2024. Für Lkw und Busse werden Abbiegeassistenten zur Pflicht. Die Systeme warnen die Fahrer, wenn sich Radfahrer oder Fußgänger im toten Winkel des Fahrzeugs befinden.

Rückfahrassistent
Der Rückfahrassistent soll dem Fahrenden beim Rückwärtsfahren Infos über Personen und Objekte, die sich hinter dem Fahrzeug befinden, geben.


Rückblick:
Was ändert sich für Fahrzeughalter und Autobesitzer?
Änderungen im Jahr 2023:
Autofahrerinnen und Autofahrer müssen ihren Verbandskasten im Fahrzeug bis 31. Januar 2023 auf Vordermann bringen bzw. ein neues Erste-Hilfe-Set anschaffen.
Die neuen Pickerl für Österreich gelten ab Dezember 2022 bis Januar 2024.
Alle PKWs mit rosa Plakette müssen im Jahr 2023 zur Hauptuntersuchung, um nach bestandener HU einen orangefarbenen Stempel bis zum Jahr 2025 zu erhalten.
Ab Januar 2023 soll an allen Euro-6-Fahrzeugen mit Kompressionszündungsmotor eine Partikelzählung durchgeführt werden. Dies geht aus der geänderten AU-Richtlinie hervor, die im Verkehrsblatt 8/2021 am 30.04.2021 veröffentlicht wurde. Im Jahr 2023 könnte das Zählen von Rußpartikeln ein fester Bestandteil der Abgasuntersuchung, kurz AU, von Dieselautos sein.

Änderungen im Jahr 2022:
Auch das Jahr 2022 bringt wieder allerhand neue Gesetze und Änderungen im Straßenverkehr.
Ab Oktober 2022 müssen sich Fahrschüler auf einen neuen amtlichen Fragekatalog einstellen. Betroffen sind die Führerscheinklassen B, C, D, T, L, AM, A und Mofa.
Bereits heute gehören autonome Notbremsfunktionen quer durch alle Segmente zur Serienausstattung vieler Pkw.
Die Einführung des Intelligent Speed Assistance, kurz ISA, wird ab 2022 für alle Neuwagen in der Europäischen Union Pflicht.
Ab 2022 sollen Stück 2 Mund-Nasen-Masken Bestandteil des Verbandskastens sein. Die entsprechende Verordnung muss noch ratifiziert werden.
Busse, LKW, Transporter und Pkw sollen ab 2022 mit einer standardisierten Schnittstelle für eine Alkoholsperre ausgerüstet werden, ebenso sollen den Fahrern ab 2022 Hilfsmittel den Blick nach hinten erleichtern, beispielsweise beim Rangieren.

Änderungen im Jahr 2021:
Neuerungen 2021 im Straßenverkehr auf einen Blick - Ab 2021 wird der CO-Aufschlag bei der Autosteuer für Neuwagen stärker gewichtet. Die Kfz-Steuer soll ab 2021 stufenweise ab einem Kohlendioxid-Ausstoß von 96 Gramm je Kilometer und ab 116 Gramm pro Kilometer erhöht werden. Die Euro 5-Norm wird ab 2021 für alle neu zugelassenen Motorräder zur Pflicht. Die Pendlerpauschale soll ab dem 21. Kilometer um 5 Cent auf 35 Cent pro Kilometer erhöht werden. In Österreich kosten ab 2021 die Jahresvignetten für Autofahrer und Motorradfahrer etwa 1,5 Prozent mehr.

Was ändert sich im Autofahrerjahr 2020?
Gesetzesänderungen im Straßenverkehr 2020 - Die Novelle der StVO ist seit Mai 2020 mit neuen Regelungen und schärferen Strafen in Kraft. Unter anderem wurden neue Bußgelder beschlossen. Der Führerschein ist bereits ab 21 km/ zu viel weg. Falschparker müssen mit höheren Strafen rechnen. Es gibt neue Verkehrsschilder und Zusatzzeichen. Die schwächeren Verkehrsteilnehmer werden geschützt. Für Fahrradfahrer soll das Fahren auf deutschen Straßen sicherer werden. Ferner plant die EU plant eine europaweite Geschwindigkeitsbegrenzung. Die PKW-Mauteinführung wurde zerschlagen. Für die Nutzung von Bundesstraßen und Autobahnen sollten Autofahrer bis spätestens 2021 Maut bezahlen. Der Europäische Gerichtshof hat Mitte Juni 2019 den deutschen Plan für eine Infrastrukturabgabe verworfen und entschieden, dass die geplante Pkw-Maut gegen europäisches Recht verstößt.
Grenzwerte
Ab 2020/ 2021 darf der C02-Grenzwert auf der Straße den Laborgrenzwert bei den Stickoxiden (NOx) nicht mehr überschreiten.
Elektromobilität
Kfz-Halter von E-Autos erhalten eine Vergünstigung bei Erstzulassungen in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2020. Die geltende Steuerbefreiung wurde auf weitere Fahrzeugklassen ausgeweitet.

Was ändert sich 2019 für Autofahrerinnen und Autofahrer im Straßenverkehr?
Neue Verkehrsregeln 2019 - Das Bundesverkehrsministerium will den Straßenverkehr sicherer machen. Die angekündigte Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) verspricht neue Regeln, höhere Bußgelder und mehr Sicherheit für Fahrradfahrer.
Die wichtigsten Neuerungen, die 2019 auf uns zukommen.
Bei Hybrid- und Elektroautos wird das neue akustische Warnsystem mit dem Namen AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) Pflicht.
Dienstliche Nutzer müssen ihr Hybrid- oder E-Auto nur noch zum halben Steuersatz (0,5 Prozent) versteuern.
Im Laufe 2019 soll für Fahrzeughalter die Autozulassung, Umschreibung und Adressänderung über das Internet möglich sein. Bislang war bereits die Abmeldung und Wiederzulassung online am Bildschirm möglich. Nun sollen die Autobesitzer in Deutschland auch Erstzulassungen und Ummeldungen online erledigen können.
Neue Diesel-Fahrverbote sollen in Stuttgart ab 01. Januar 2019 und in Frankfurt ab 01. Februar 2019 in Kraft treten.
Ab September 2019 werden die Prüfungen nach dem WLTP-Testverfahren durch den RDE-Test ("Real Diving Emissions") ergänzt.

Was ändert sich 2018 für Auto-, Fahrrad-, LKW- und Motorradfahrer im Straßenverkehr?
Die Neuerungen für Fahrzeughalter im Jahr 2018.
Ab 31. März 2018 wird das automatische Notrufsystem "eCall" in allen neuen Automodellen und leichten Nutzfahrzeugen Pflicht.

Änderungen im Jahr 2017:
Hier finden Sie die Gesetzesänderungen im Autorecht und Reiserecht 2017.
Ab 01. Januar 2017 gilt die strengere Euro-4-Norm für Motorrad-Neuzulassungen.
Ungefähr zum Jahreswechsel 2017/ 2018 wird Deutschland eine Pkw-Maut für Bundesstraßen und Autobahnen erheben dürfen.
Mercedes Benz bringt CO2 Klimaanlagen ab 2017.
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung soll reformiert werden.

Änderungen im Jahr 2016:
Filterförderung nach der neuen Richtlinie

Neue Autobahnvignette in Österreich seit 01. Februar 2016.
Neue Auslandspauschalen im Ausland seit 01. Januar 2016.
Nur noch 5-jährige Steuerbefreiung für Elektroautos seit 01. Januar 2016.
Hier finden Sie die Gesetzesänderungen im Autorecht und Reiserecht 2016.

Was änderte sich 2015 für Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr?
Hier finden Sie die Gesetzesänderungen im Autorecht und Reiserecht 2015.
Neue Vorschriften für Erste-Hilfe-Sets in Fahrzeugen.
Neue Regelungen bei der Kfz Zulassung.
Neuauflage der Rußfilterförderung für Dieselfahrzeuge.
eCall-Pflicht für Neuwagen.

Das änderte sich 2014:
Hier finden Sie die Gesetzesänderungen im Autorecht und Reiserecht 2014.
Neues Punktesystem 2014.
Neues Fahreignungsregister.
Spesensätze 2014.
Bundesweite Kfz-Kennzeichenmitnahme wird möglich.

Das änderte sich 2013:
Hier finden Sie die Gesetzesänderungen im Autorecht und Reiserecht 2013.
Neue Preis-Kennzeichnung für Kraftstoffe.
Neuerungen der StVO 2013.
Punktesystem mit Punktetacho.
Führerschein 2013 - Neue Fahrerlaubnisklassen.

Das änderte sich 2012:
Neuregelung der HU 2012.
Wechselkennzeichen.
Hier finden Sie die Gesetzesänderungen im Autorecht und Reiserecht 2012.

Was änderte sich für die Autofahrer 2011?
Hier finden Sie die Gesetzesänderungen im Autorecht und Reiserecht 2011.

Was änderte sich für die Autofahrer 2010?
Hier finden Sie die Gesetzesänderungen im Autorecht und Reiserecht 2010.

Was änderte sich für die Autofahrer 2009?
Hier finden Sie auf einem Blick die Gesetzesänderungen im Autorecht 2009.

Das änderte sich 2006:
 

Zukünftig sollen bei Pkw's auch Zustand und Zuverlässigkeit elektronischer Systeme wie ESP oder Airbag geprüft werden. Außerdem erwarten Experten, dass unter Umständen im kommenden Jahr eine Abgasuntersuchung für Motorräder eingeführt wird.

Drängler

Extrem dichtes Auffahren soll künftig härter bestraft werden. Ein Monat Fahrverbot und mindestens 100 EUR drohen bei weniger Abstand als 3/10 des halben Tachowertes - das entspricht zum Beispiel weniger als 15 Meter bei Tempo 100. Wer noch dichter auffährt (weniger als 1/10), soll voraussichtlich mit drei Monaten Fahrverbot und mindestens 250 EUR bestraft werden.

Winterausrüstung

Bei Kraftfahrzeugen muss die Ausrüstung den Wetterverhältnissen angepasst sein. Das bedeutet konkret, im Winter gehört Frostschutzmittel in die Scheibenwaschanlage und auf schneebedeckten Straßen ist das Fahren nur noch mit geeigneten Pneus, sprich Winter- oder Ganzjahresreifen erlaubt. Diese Regelung tritt voraussichtlich zu Jahresbeginn in Kraft. Verstöße sollen mit 20 EUR, bei Behinderung mit 40 EUR geahndet werden.

Promillegrenze

Fahranfänger unter 25 Jahren dürfen künftig während der Probezeit praktisch nur noch nüchtern am Steuer sitzen (maximal mit 0,1 oder 0,2 Promille). Wer sich nicht daran hält, muss mit Geldbußen und Punkten rechnen, Fahrverbote sind derzeit nicht vorgesehen.

Beleuchtung

Im Rahmen einer EU-Richtlinie darf - wahrscheinlich ab 4/2006 - auch in Deutschland in Tunneln nur noch mit Licht gefahren werden, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine kurze oder lange Durchfahrt handelt. Diese Regel wird an allen Tunneleinfahrten mit einem neuen Verkehrszeichen angezeigt

Helmpflicht

Vermutlich ab Frühjahr kommenden Jahres dürfen Fahrer und Beifahrer von Trikes und Quads, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20km/h aufweisen, nur noch mit Helm unterwegs sein.

Verbraucherschutz

Die EU brütet über einer neuen Verbraucherkreditrichtlinie, über die wahrscheinlich im nächsten Jahr viel diskutiert wird. Es geht darum, dass Banken oder Kreditinstitute künftig streng prüfen müssen, wie die wirtschaftlichen Verhältnisse ihres Kunden sind, bevor sie einen Kreditantrag z. B. für den Autokauf bewilligen dürfen. Der Verbraucher soll damit vor den Folgen seines eigenen Leichtsinns geschützt werden. Schon jetzt warnen Experten, dass die EU mit der neuen Richtlinie weit über das Ziel hinaus schießen könnte.

Im Ausland

Belgien plant zum 31. März eine Reform des Straßenverkehrsrechts, die auch eine Änderung des Bußgeldsystems beinhaltet. Vermutlich werden Verkehrssünden noch teurer und härter bestraft. In Tschechien wird für Führerscheinbewerber voraussichtlich ab 1.7.2006 das Wohnsitzprinzip (mindestens 185 Tage) eingeführt. Damit soll der Führerscheintourismus deutscher MPU-Flüchtlinge unter bunden werden




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