Autorecht - Gesetzesänderungen
 

Autorecht und Straßenverkehrsrecht - Änderungen 2023


Fahrzeughalter müssen sich 2023 im Straßenverkehrsrecht und Autorecht auf zahlreiche Änderungen einstellen. Hier finden Sie wichtige Neuerungen im Überblick.

Hier finden Sie die Änderungen im Verkehrs- und Autorecht 2023
Was ändert sich für Fahrzeughalter und Fahrer 2023?
Hier finden Sie Änderungen im Auto- und Straßenverkehrsrecht 2023
Mit dem Jahr 2023 treten neue Vorschriften und Regeln für Fahrzeughalter, Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Kraft. Beispielsweise müssen 2023 alle Fahrzeuge mit einer rosa Prüfplakette zur Hauptuntersuchung. Im Erfolgsfall gibt es eine orangefarbene Plakette für das Jahr 2025. Auch bei autonom fahrenden Autos treten in Deutschland immer weitere Vorschriften in Kraft, die das autonome Fahren in Zukunft regeln sollen.

Rückblick auf die geplanten bzw. beschlossenen Änderungen und Neuerungen der vergangenen Jahre:

Was ändert sich für Auto-, Lastwagen- und Busfahrer 2022?
Hier finden Sie Neuerungen und Änderungen im Auto-, Reise- und Verkehrsrecht 2022
Beispiel: Verpflichtende elektronische Kontrollsysteme in Neuwagen - Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sollen ab 2022 neu verkaufte PKW und Transporter mit einer ganzen Reihe elektronischer Kontrollsysteme ausgestattet werden.
Was ändert sich für LKW-, Auto- und Motorradfahrer 2021?
Beispiel: Neuregelung der Pendlerpauschale - Ab 2021 steigt die Pendlerpauschale für alle Arbeitnehmer mit Fahrwegen von 21 Kilometern und mehr. Die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer wird um 5 Cent auf 35 Cent pro Entfernungskilometer erhöht. Für die ersten 20 Kilometer der Entfernung von der Wohnung zur Arbeitsstelle bleibt es bei 30 Cent.
Was ändert sich für Fahrzeughalter und Autobesitzer 2019?
Hier finden Sie die Gesetzesänderungen im Reise- und Autorecht 2019
Was ändert sich für die Autofahrer 2018?
Hier finden Sie die Gesetzesänderungen im Reise- und Autorecht 2018
Was ändert sich für die Autofahrer 2017?
Hier finden Sie die Gesetzesänderungen im Autorecht und Reiserecht 2017
Was ändert sich für die Autofahrer 2016?
Hier finden Sie die Gesetzesänderungen im Autorecht und Reiserecht 2016
Was änderte sich für die Autofahrer 2015?
Hier finden Sie die Gesetzesänderungen im Autorecht und Reiserecht 2015
Was änderte sich für die Autofahrer 2014?
Hier finden Sie die Gesetzesänderungen im Autorecht und Reiserecht 2014.
Was änderte sich für die Autofahrer 2013?
Hier finden Sie die Gesetzesänderungen im Autorecht und Reiserecht 2013.
Was änderte sich für die Autofahrer 2012?
Hier finden Sie die Gesetzesänderungen im Autorecht und Reiserecht 2012.
Was änderte sich für die Autofahrer 2011?
Hier finden Sie die Gesetzesänderungen im Autorecht und Reiserecht 2011.
Was änderte sich für die Autofahrer 2010?
Hier finden Sie die Gesetzesänderungen im Autorecht und Reiserecht 2010.

Was änderte sich für die Autofahrer 2009?
Hier finden Sie auf einem Blick die Gesetzesänderungen im Autorecht 2009.
Neues Führerscheinrecht mit dem Aus für den sogenannten Führerscheintourismus Zum 19. Januar 2009 gibt es kein Schlupfloch mehr für den Führerscheintourismus. Die ausländische Fahrerlaubnis hat keine Gültigkeit mehr, wenn zuvor der deutsche Führerschein entzogen wurde.
Verschärfter Bußgeldkatalog
Ab 01. Februar 2009 soll ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft treten. Dann wird es für Verkehrssünder deutlich teurer. Die Bußgelder für Drängler, Raser sowie Drogen- und Alkoholfahrten werden zum Teil verdoppelt. Hier finden Sie bereits einen Auszug aus dem erhöhten neuen Bußgeldkatalog 2009
Gesetzesänderung für Nutzfahrzeuge / LKW
Erforderliche Nachrüstung von verbesserten Weitwinkelspiegel für sämtliche große LKWs ab Baujahr 2000 bis spätestens zum 31. März 2009.
Autorecht Änderung für die Abgasuntersuchung und Hauptuntersuchung
Bei Fahrzeuge ab Erstzulassung 2006 mit on-board-Diagnose-Systemen wird zukünftig die Abgasuntersuchung, kurz AU, mit der Hauptuntersuchung, kurz HU, zusammengelegt. Bei der Hauptuntersuchung wird für Fahrzeuge ab Erstzulassung April 2006 zusätzlich die Elektronik überprüft.
Erhöhung des Bioanteils beim Diesel
Beim Diesel wird der Bioanteil von 5 % auf 7 % erhöht. Experten gehen davon aus, dass dieser B7 genannte Kraftstoff den Motoren nicht schadet.
Änderung EU Richtlinie ECE R117
Ab 2009 verlangt die EU Richtlinie ECE R117, dass Neureifen deutlich leiser werden.
Strengere Vorschriften der Verbraucherkreditrichtlinie für Leasing
Für alle Formen der Finanzierung, also auch für Leasing, gelten künftig die Vorschriften der Verbraucherkreditrichtlinie, das heißt, der Vertragsinhalt für Finanzierungsleasing-Verträgen muss genauso eindeutig und umfangreich formuliert werden, wie es bei den reinen Darlehensverträgen bereits üblich ist.
Autorecht im Ausland
Ab 11. Januar 2009 tritt die EU Verordnung, die sogenannte Rom-II-Verordnung in Kraft. Diese Verordnung regelt das Autorecht bei Verkehrsunfällen im Ausland. Im Wesentlichen gilt das Recht des jeweiligen Staates, in dem der Schaden entstanden ist. Die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Vollstreckung und Anerkennung von Geldsanktionen in Deutschland war ursprünglich auch für das Jahr 2009 vorgesehen. Allerdings ist derzeit noch kein konkreter Umsetzungstermin bekannt. Deshalb ist es ratsam, auf Urlaubsreisen sich strickt an die dort geltenden Verkehrsregeln zu halten.
Typgenehmigung
Ab September 2009 erhalten leichte Nutzfahrzeuge und neu entwickelte Pkw nur noch eine Typgenehmigung, wenn sie mindestens die Abgasnorm Euro 5 erfüllen.
Rechte und Pflichten der Bahnkunden
Im Dezember 2009 tritt eine Verordnung in Kraft, welche die Rechte und Pflichten von Bahnkunden regelt. Die Bundesregierung hat allerdings schon die meisten verbraucherfreundlichen Inhalte per 01. Oktober 2008 mit dem Gesetz zur Verbesserung der Fahrgastrechte umgesetzt. Wichtigste Gesetzesänderung - Es gibt Geld zurück, wenn sich die Bahn zu stark verspätet.
Zehn neue Umweltzonen
2009 führen zehn weitere Städte Umweltzonen ein. Diese Umweltzonen dürfen nur mit gültiger Schadstoffplakette befahren werden. Seit 01. Januar 2009 sind in Bayern die Städte Augsburg und Neu-Ulm, in Baden-Württemberg die Städte Herrenberg, Heilbronn, Karlsruhe, Ulm und Pforzheim betroffen. Ab dem 15. Februar 2009 ziehen dann in Nordrhein-Westfalen die Städte Wuppertal und Düsseldorf nach.
Weitere interessante Informationen bezüglich Umweltzonen und Schadstoffplaketten finden Sie hier:
Plakettenverordnung
Umweltzonen



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