Kfz Zulassung
Informationen und Tipps zur Fahrzeugzulassung
Kfz-Auskunft.de informiert über die Kfz Zulassung von Kraftfahrzeugen. Hier finden Sie Nützliches zur Fahrzeugzulassung. Wie funktioniert die Zulassung? Welche Unterlagen werden benötigt?
Was braucht man für die Kfz-Zulassung?
Zur ordnungsgemäßen Fahrzeugzulassung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Alten Fahrzeugbrief/ Betriebserlaubnis Fahrzeugschein (sind die neuen Fahrzeugpapiere vorhanden Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) und ggf. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- Elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB-Nummer. Die Aushändigung einer Deckungskarte bzw. Doppelkarte auf Papier entfällt.
- TÜV- und AU-Gutachten
- Altes Kennzeichen ( falls vorhanden )
- Für die Zulassung Ihres Fahrzeuges ist seit 01. Oktober 2005 eine Einzugsermächtigung (ggf. auch Vollmacht) für die Abbuchung der Kfz-Steuer für das Finanzamt erforderlich. Ansonsten wird das Fahrzeug nicht zugelassen.
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Elternteile
- Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
- Bei Juristische Personen, Vereine und GbR: Bei juristischen Personen, Unternehmen und anderen Einrichtungen wird das Kfz am Ort des Firmensitzes oder der beteiligten Niederlassung zugelassen. Da die Fahrzeug-Zulassungsverordnung nur juristische und natürliche Personen als Inhaber einer Zulassung akzeptiert, ist eine Kfz Zulassung nur auf einen benannten Vertreter mit dessen Personaldaten möglich.
Bei Oldtimern zusätzlich erforderlich:
- Gutachten zur Einstufung als Oldtimer
Für die 07-Nummer:
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Flensburger Punktekonto
Fahrzeugzulassung online - Wissenswertes zur Fahrzeugzulassungsverordnung
Die Kfz-Zulassung ist digitaler geworden. Seit 01. September 2023 ist es möglich, unmittelbar nach der digitalen Neuzulassung des Fahrzeugs am Straßenverkehr teilzunehmen. Als Nachweis dient der digitale Zulassungsbescheid.
Ebenso können besondere Autokennzeichen, wie E-Kennzeichen, Saisonkennzeichen und Oldtimerkennzeichen internetbasiert beantragt werden.
Ferner können seit September 2023 juristische Personen des Privatrechts, beispielsweise Autohäuser und Zulassungsdienstleister, diese Anträge bundesweit digital über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt einsteuern.
Ist durch die neue Verordnung die Fahrzeugzulassung digitaler, günstiger und schneller?
Mit der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gelten einheitliche und eigene Regeln über die Zulassung von Fahrzeugen.
Die Bundesregierung hat den Fahrzeughaltern im Rahmen von "i-Kfz" (Stufe 1 bis Stufe 4) die Online-Zulassung für den gesamten Lebenszyklus von Kraftfahrzeugen ermöglicht.
Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ können Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter ihr Kfz online anmelden, ummelden und abmelden. Das spart den Weg zur Zulassungsstelle und die Wartezeit vor Ort.
Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 01. September 2023 und der damit einhergehenden Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 wurde das Verfahren vollständig automatisiert und vereinfacht.
Kann man online Autos anmelden, abmelden bzw. ummelden? Wie funktioniert die Online Kfz-Zulassung?
Folgende Zulassungsvorgänge können Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter sowie juristische Personen online durchführen:
- Kfz-Anmeldung
- Kfz-Abmeldung
- Wiederzulassung
- Umschreibung ohne oder mit Halterwechsel
- Auswahl von Saisonkennzeichen, Elektro-Kennzeichen und Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen)
- Tageszulassung
Wie genau funktioniert i-Kfz?:
Zunächst muss man sich im Online-Portal der örtlichen Zulassungsbehörde identifizieren. Um den Online-Service nutzen zu kommen, braucht man unter anderem einen Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion und zugehöriger PIN, Fahrzeugpapiere mit verstecktem Sicherheitscode sowie ein Smartphone oder Kartenlesegerät.
Weiterführende Infos und Erklärvideos zur internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
Welche Unterlagen benötigt man für die Online Kfz-Zulassung?
Um eine Online-Fahrzeugzulassung zu tätigen, muss man unter anderem über das von der zuständigen Zulassungsbehörde bereitgestellte Online-Verfahren folgende Eingaben vornehmen:
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kontodaten für den Einzug der Autosteuer
Der Vorgang wird internetbasiert geprüft und das Fahrzeug wird, bei Vorliegen aller Voraussetzungen, automatisiert zugelassen. Man kann dann einen vorläufigen Zulassungsnachweis abrufen.
Wichtige Fragen zur Online-Zulassung:
Im Online-Verfahren können Vorgänge für Fahrzeuge mit folgenden Kennzeichen derzeit noch nicht bearbeitet werden:
- Kurzzeitkennzeichen, rote Kennzeichen und Ausfuhrkennzeichen.
- Ebenso können Anträge auf Steuerbefreiung nicht online bearbeitet werden.
Für welche Kennzeichenarten ist das Online-Verfahren möglich?
Eine Online-Zulassung war bis zum 01.09.2023 nur für allgemeine Kfz-Kennzeichen möglich. Für besondere Kennzeichen, z. B. E-Kennzeichen, Saisonkennzeichen und Oldtimerkennzeichen, ist dies durch die Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung auch digital möglich.
Welche Kraftfahrzeuge können nicht online zugelassen werden?
Nicht online zugelassen werden können zulassungsfreie Kfz, wie beispielsweise Arbeitsmaschinen, Leichtkrafträder. Für diese Fahrzeuge ist nur eine Online-Abmeldung möglich.
Kann man online Autos abmelden? Wie funktioniert die Online Kfz-Abmeldung?
Zur Kfz Abmeldung via Internet (i-Kfz) sollten Sie unter anderem nachfolgende Punkte beachten:
- Legen Sie den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) frei
- Ziehen Sie die Verdeckung der Siegelplakette des Kennzeichens ab
- Scannen Sie Ihren Sicherheitscode als QR-Code ein oder schreiben Sie diesen ab
- Nehmen Sie Ihre Identität anhand des neuen Personalausweises (nPA) auf der zentralen Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vor
- Füllen Sie das Formular mit den erforderlichen Angaben aus und geben Sie Ihr Kfz Kennzeichen sowie Ihren Sicherheitscode ein
- Bezahlen können Sie die Gebühr per ePayment-System
- Mit einem Klick ist Ihr Fahrzeug nach erfolgreicher Übermittlung der Daten an die zuständige Zulassungsbehörde (wird über das Autokennzeichen ermittelt) mit dem Bearbeitungsdatum in der Zulassungsbehörde abgemeldet
- Mit der Post erhalten Sie die Zustellung Ihres Bescheides oder unter Anwendung von D-Mail
Änderung der Kfz Zulassungsverordnung - Kosten sparen beim roten Kennzeichen:
Autohändler können unter gewissen Voraussetzungen das rote Kennzeichen bei nicht zugelassenen Fahrzeugen auch für den Weg zur Werkstatt, Waschanlage oder Tankstelle benutzen. Das rote Kfz Kennzeichen, auch sogenannte Dauer- oder Händler-Kennzeichen mit den Anfangsziffern 06 oder 07 galt bislang nur für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten. Allerdings kann nicht jeder Autohändler ein rotes Kennzeichen beantragen, da kein Rechtsanspruch auf dieses spezielle Überführungs- bzw. Kurzzeitkennzeichen besteht. Die Zuteilung liegt im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters. Diese Nummernschilder werden einmalig von der zuständigen Zulassungsbehörde an den Gewerbetreibenden ausgegeben und sind nicht fahrzeuggebunden.
Wissenswertes zum H-Saisonkennzeichen - 3. Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV 770/16) :
Die Zulassungsbehörden erlauben seit 01. Oktober 2017 die Kombination aus Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen. Am rechten Rand des Kennzeichens ist das "H" für historisch angebracht und dahinter zwei Zahlen (wie beim Saisonkennzeichen), die den Zeitraum der Gültigkeit dokumentieren, beispielsweise 03/10 für den 01. März bis zum 31. Oktober. Durch die Saisonkennzeichen-Kombination haben Sie die Möglichkeit, bei der Kfz-Steuer und der Autoversicherung zu sparen.
Hinweis: Nach wie vor ist allerdings eine Kombination von Saisonkennzeichen und roten 07er-Oldtimerkennzeichen nicht erlaubt.