Bußgeldkatalog
 

Aktueller Bußgeldkatalog 2024 mit den
geplanten Änderungen 2025

Grundlage Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) und
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung


In unserem Bußgeldkatalog finden Sie Bußgelder und Fahrverbote, Erhöhungen für 2024, den Punkte-Tacho, Infos zur Neuregelung der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie die geplanten Änderungen im Verkehrsrecht für 2025 auf einen Blick.

Änderungen im Straßenverkehrsrecht 2024 / 2025:
2025 - Einführung der zweiten Generation des intelligenten Tachographen - Bis August 2025 sollen Nutzfahrzeuge mit intelligentem Fahrtenschreiber der Generation 2 Version 1, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, mit dem intelligenten Tachographen der zweiten Version nachgerüstet werden.

2024 wird die Blackbox im Pkw Pflicht - Ab 07. Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Autos mit einem sogenannten Event Data Recorder, kurz EDR, ausgestattet sein. Der EDR zeichnet bei einem Unfall eine kurze Zeitspanne vor und nach dem Crash auf. Mit Hilfe des EDR und der aufgezeichneten Daten soll es möglich sein, ein besseres Verständnis über einen Unfall zu bekommen.

Führerschein-Umtauschpflicht ab 2024 - Liegt das Geburtsjahr des Führerscheininhabers zwischen 1965 bis 1970 und handelt es sich noch um einen rosafarbenen oder grauen Papierführerschein, muss der alte Führerschein bis zum 19. Januar 2024 in einen fälschungssicheren Scheckkartenführerschein umgetauscht werden. Alle Jüngeren müssen ihren Führerschein bis 19. Januar 2025 tauschen. Wer vor 1953 geboren wurde, kann den Führerschein bis 19.01.2033 behalten. Für den Motorradführerschein gelten dieselben Umtauschfristen wie beim PKW-Führerschein. Die Verlängerung erfolgt bei Auto- und Motorradfahrern ohne Prüfung.

Winterreifen 2024 - Ab 2024 gilt eine neue Verordnung zur Kennzeichnung von Winterreifen. Bis zum 30. September 2024 gelten Reifen mit M+S Kennzeichnung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31.12.2017 hergestellt worden sind. Ansonsten gilt: Die gesetzlichen Anforderungen erfüllen nur Reifen mit dem Alpine-Symbol. Autofahrer, die bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen erwischt werden, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg rechnen.

Hier finden Sie die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für häufige Vergehen im Straßenverkehr:

Abstand zu gering

Alkohol am Steuer

Verkehrswidriges Halten und Parken

Gurtpflicht missachtet

Rotlichtvergehen

Tempolimit überschritten

Tüv- und Kfz-Zulassung

Telefonieren am Steuer

Überholverbot

Vorfahrt missachtet

Vermummungsverbot im Straßenverkehr

Punktekatalog

Bußgeldbescheid

MPU (Idiotentest)

Führerscheinregeln

Änderungen der StVO zum 09.11.2021

Begleitetes Fahren mit 17

Radarfallen / Blitzerwarner Strafe

Verkehrsrecht 2023

Verkehrsrecht 2022

Verkehrsrecht 2021

Verkehrsrecht 2020

Verkehrsrecht 2019

Verkehrsrecht 2018

Verkehrsrecht 2017

Verkehrsrecht 2016

Verkehrsrecht 2015

Verkehrsrecht 2014

Punktetilgung nach altem Recht

Änderungen im Punktesystem

Corona-Bußgelder

Fahrradfahren trotz Corona-Virus
 


Rückblick
Änderungen im Straßenverkehr 2023:
Führerschein-Umtauschpflicht ab 2023 - Liegt das Geburtsjahr des Führerscheininhabers zwischen 1959 bis 1964 und handelt es sich noch um einen rosa oder grauen Papierführerschein, muss der alte Führerschein bis zum 19. Januar 2023 in einen fälschungssicheren Scheckkartenführerschein umgetauscht werden.
Neuerungen des Erste-Hilfe-Set ab 2023 - Mit einer Übergangsfrist von einem Jahr müssen Autofahrerinnen und Autofahrer ihren PKW-Verbandskasten bis 31. Januar 2023 neu bestücken bzw. einen neuen Verbandskasten anschaffen. Durch die Anpassung der entsprechenden DIN-Norm wurde die Verbandtasche Corona-tauglich. In Pkw-Verbandskästen müssen in Zukunft zwei OP- oder FFP2-Gesichtsmasken mitgeführt werden. Dafür wurde das 40 x 60 Zentimeter große Verbandstuch ersatzlos gestrichen und eins von zwei Dreieckstüchern darf ebenfalls wegfallen. Wer während einer Autofahrt keine Kfz-Verbandstasche dabei hat, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

Änderungen im Straßenverkehrsrecht 2022:
Führerschein-Umtausch ab 2022 - Liegt das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers zwischen 1953 bis 1958 und handelt es sich noch um einen rosa oder grauen Führerschein, muss das Dokument bis zum 19. Januar 2022 in einem neuen Führerschein in Scheckkartenformat umgetauscht werden. Wer mit dem alten Motorrad- oder Autoführerschein erwischt wird und die Umtauschpflicht verstreichen lässt, riskiert ein Verwarngeld von 10 Euro. Der Führerscheininhaber muss nachträglich den umgetauschten Führerschein der Polizei vorlegen.

Wann gilt der neue Bußgeldkatalog?
StVO-Novelle 2021 - Der Bundesrat hat der Bußgeldnovelle zugestimmt.
Stand November 2021:
Der neue Bußgeldkatalog ist am 09. November 2021 in Kraft getreten. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung wurde im Oktober 2021 vom Bundesrat beschlossen. Nach Verzögerungen wegen eines Formfehlers hatte der Bundesrat der geänderten Bußgeldkatalog-Verordnung zugestimmt. Diese ist seit 09. November 2021 gültig. Ziel des geänderten Bußgeldkataloges ist es, die Sicherheit für den Fußgänger- und Radverkehr zu erhöhen. Künftig geht es Falschparkern, Rasern und Posern finanziell an den Kragen.
Nachfolgend einige Details, was sich im neuen Bußgeldkatalog änderte:
Die Bußgelder für falsches Parken sind deutlich teurer. Beispielsweisel werden für das Halten und Parken auf dem Radweg, Gehweg oder in zweiter Reihe bis zu 110 Euro Geldstrafe und 1 Punkt in Flensburg fällig.
Geschwindigkeitsübertretungen werden künftig erheblich teurer. Beispielsweise müssen Motorrad- oder Autofahrer, die mit 91 statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, 400 Euro Bußgeld statt wie bisher 200 Euro hinlegen.
Für das Nichtbilden oder unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, zwei Flensburger Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Lkw-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, müssen 70 Euro Geldstrafe zahlen.
Änderungen im Straßenverkehr seit 2021:
Das Fotografieren von Unfalltoten ist seit 2021 eine Straftat.
Stand April 2021:
Der neue Bußgeldkatalog sorgte für Verwirrung, es gab keine Einigung bei Bußgeldern und Fahrverboten. Die Neuregelungen waren umstritten. Der Grund dafür, ein Formfehler, genauer gesagt, der fehlende Verweis auf die notwendige Rechtsgrundlage, also die Nennung der einschlägigen Paragrafen. Nach rund einem Jahr haben sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern auf eine Novelle der Straßenverkehrsordnung geeinigt. Die geänderte StVO-Novelle wurde vom Bundesrat beschlossen, der neue Bußgeldkatalog ist in Kraft getreten.

Einzelheiten der StVO-Novelle: Neuer Bußgeldkatalog mit den geänderten Verkehrsregeln

Bußgeldkatalog 2021/2022:
Beschlossene bzw. geplante Änderungen in Deutschland:
Ab 2021 drohen Gaffern höhere Strafen. Das Filmen und Fotografieren von Unfall-Toten wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Ferner sollen die Fahrgastrechte voraussichtlich Mitte 2021 reformiert werden. Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung bekommen dann mehr Rechte.
PKW, Busse, Transporter und Lastkraftwagen müssen ab 2022 mit einer standardisierten Schnittstelle für eine Alkoholsperre ausgerüstet werden.
Für Autobesitzer interessant: Die Innovationsprämie zur Förderung der Elektromobilität wird bis Ende 2025 verlängert. Plug-in-Hybride werden ab 2022 beispielsweise nur noch gefördert, wenn sie eine Mindestreichweite von 60 Kilometer und ab 2025 von mindestens 80 Kilometer aufweisen.
Geplante Neuerungen im Ausland:
Ab März 2021 sollen in Bristol (Stadt in der englischen Region West Country ) nach einem strengen Luftreinhalteplan alle Dieselfahrzeuge in Privatbesitz zwischen 7 und 15 Uhr aus der Innenstadt verbannt werden.
In Spanien soll ab 2021 die Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften (bei Straßen mit einer Spur je Fahrtrichtung) landesweit auf 30 km/h begrenzt werden. Wer auf Schnellstraßen ab 21 km/h zu schnell unterwegs ist, muss dann zukünftig ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro zahlen.
In Italien sollen 2021 Handyverstöße härter geahndet, und zwar soll das Bußgeld auf über 400 Euro steigen, darüber hinaus droht ein Fahrverbot von 7 bis 30 Tagen.
Ab 2021 kostet in Österreich die Jahresvignette für Autofahrer und für Motorradfahrer etwa 1,5 Prozent mehr.
Seit Ende Oktober 2020 gelten für die Londoner Umweltzone (LEZ) strengere Emissionsnormen für schwerere Fahrzeuge.

Laut dem Straf-Gesetz-Buch (Paragrafen 185 des StGB) werden Beamtenbeleidigungen im Straßenverkehr mit einer Geldstrafe oder/ und einer Freiheitsstrafe bestraft. Diese Bußgelder stammen aus diversen Gerichtsurteilen, können aber von Fall zu Fall variieren. Es handelt sich um Durchschnittswerte, an denen Sie sich orientieren können.

Beleidigung im Straßenverkehr - Diese Verkehrsdelikte werden besonders teuer:
Verkehrsverstoß Geldstrafen von ca. Euro Geldstrafen bis ca. Euro
Beleidigung eines Polizisten durch Gesten 300 Euro 4.000 Euro
Beleidigung eines Polzisten durch Worten 450 Euro 2.500 Euro
Betreten einer polizeilichen Sperrzone 7.000 Euro 20.000 Euro
Belästigung eines Polizisten 12.000 Euro 32.000 Euro
Polizeiliche Anweisung nicht befolgt 15.000 Euro 40.000 Euro
Versuchter Diebstahl eines Polizeiautos 50.000 Euro 80.000 Euro
Diebstahl/ Fahren eines Polizeifahrzeugs 100.000 Euro 145.000 Euro
Beschuss auf Polizei und deren Eigentum 130.000 Euro 200.000 Euro
Zerstörung von Polizei-Eigentum 180.000 Euro 300.000 Euro (plus Neuwert)
Widerstand gegen die Staatsgewalt 275.000 Euro 360.000 Euro

Seit Oktober 2017 ist der neue verschärfte Bußgeldkatalog (53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 06.10.2017, BGBl. I S 3549 in Kraft seit 19.10.2017 und des 56. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 30.09.2017, BGBl. I S. 3532 in Kraft seit 13.10.2017) gültig. Der Bundesrat hat eine Reihe von Neuerungen im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen beschlossen. Die Neuerungen sind unter anderem höhere Strafen für unerlaubte Handybenutzung, für das Blockieren von Rettungsgassen, für die Teilnahme, Planung und Durchführung an verbotene Kraftfahrzeugrennen und das Verhüllungsverbot beim Autofahren.
Am 01.05.2014 wurde der Bußgeldkatalog umfangreich geändert und aktualisiert. Dies war eine der bisher größten Reformen seit etwa 50 Jahren, bei der auch das neue Punktesystem an den Start ging. Aus dem Verkehrszentralregister (VZR) wurde das Fahreignungsregister (FAER). Der Punktekatalog wurde entrümpelt. Jeder Verkehrsverstoß verjährt für sich. Die Tilgungshemmung (ein neuer Punkteeintrag verlängert automatisch die Tilgungsfrist der alten Einträge) fällt weg. Die Entrümpelung des Punktekatalogs brachte anstelle der bisherigen Punktekategorien 1 bis 7, jetzt je nach Schwere der Verkehrsverstöße 1, 2 oder 3 Punkte. Es gibt eine klare Einstufung: Vormerkung (1 bis 3 Punkte), Ermahnung (4 bis 5 Punkte) und Verwarnung (6 bis 7 Punkte). Die Fahrerlaubnis wird Ihnen bereits mit 8 Punkten entzogen. Ein Antrag auf Neuerteilung ist weiterhin frühestens nach 6 Monaten möglich.
Für ein besseres Fahrverhalten wurde das freiwillige Fahreignungsseminar (Kombination aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Elementen) eingeführt, dadurch wird ein reines Absitzen verhindert. Bei einem Punktestand von 1 bis 5 können Sie durch einen freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars 1 Punkt abbauen. Allerdings ist dies nur einmal innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren möglich. Bei der Stufe Verwarnung (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden. Ferner wurde über das Kraftfahrt-Bundesamt (kurz KBA) der elektronische Halterdaten-Austausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten beschlossen. Dies ermöglicht die Verfolgung von grenzüberschreitenden Ordnungswidrigkeiten und gewährleistet die Durchsetzung der Sanktionen.

Bußgeldkatalog 2020 - Jetzt wird es teuer:
Mit der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, die am 28. April 2020 in Kraft getreten ist, wurden auch einige Tatbestände der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geändert. Die Bußgeldkatalog-Änderungen stehen zum Teil in engem Zusammenhang mit Neuerungen und Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Bußgeldreform der StVO vom 28. April 2020 verspricht neue Verkehrsregeln, höhere Bußgelder und mehr Sicherheit für Radfahrer. Beispielsweise wird das Parken in zweiter Reihe teurer und bei Missachtung von Rettungsgassen drohen Bußgelder bis zu 320 Euro sowie 1 Monat Fahrverbot. Weitere Änderungen sind z. B. ein neuer Mindestabstand beim Überholen, extra ausgewiesene Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge, das Parken auf der Fahrbahn für E-Fahrzeuge, die Einrichtung von Fahrradzonen, ein generelles Halteverbot auf Schutzstreifen und die Einführung neuer Verkehrsschilder.

Neuerungen für das Verkehrsjahr 2019:
Verkehrsrecht (StVO, StVZO, StVG) - Geplante und beschlossene Änderungen auf einen Blick:
  • Ab September 2019 wird bei der Abgasmessung das Prüfverfahren RDE (Real Driving Emissions) Pflicht. Bei dieser neuen Messung sollen die reale Fahrbedingungen von Bussen, LKW und Autos getestet werden.
  • Ab Juli 2019 wird bei neu zugelassenen Hybrid- und Elektrofahrzeugen der Einbau eines akustischen Signals Pflicht.
  • Diesel-Fahrverbote in weiteren Städten. Dieselfahrzeuge mit der Euronorm 4 abwärts dürfen ab Januar 2019 nicht mehr in Stuttgart im gesamten Stadtgebiet fahren. Ab Februar 2019 dürfen Benzinfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 1 und 2 sowie für Selbstzünder mit Euro 4 oder schlechter nicht mehr in Frankfurt in der Innenstadt fahren. Das Fahrverbot könnte ab September 2019 sogar auf PKWs mit Euro 5 ausgedehnt werden.
  • Der Bundestag beschloss die LKW Maut Erhöhung auf Bundesstraßen und Autobahnen in Deutschland. Die neuen Mautsätze sollen zum 01. Januar 2019 gelten. Gasbetriebene Fahrzeuge und Elektrolastkraftwagen sollen vorerst von der Maut befreit sein.
  • 2019 müssen alle Fahrzeuge mit einer orangefarbenen HU-Plakette zur Hauptuntersuchung. Wenn Sie die HU um 4 bis zu 8 Monate überziehen, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 25 Euro rechnen.

Neuerungen für 2018:
Im Überblick die wichtigsten Neuerungen im Bußgeldkatalog 2018:
  • Ab 2018 werden die Regeln für die situative Winterreifenpflicht verschärft. Das sogenannte "Alpine-Symbol" wird als Qualitätssiegel für Winterreifen eingeführt. Ab 2018 hergestellte Winter- und Ganzjahresreifen müssen das dreigezackte Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte tragen. Bereits produzierte Winterreifen erfüllen allerdings noch bis 30. September 2024 (Übergangsfrist) die Winterreifenpflicht.
  • Fahrzeughalter und Fahrer müssen bei falscher Bereifung höhere Bußgelder zahlen.
  • Ab Januar 2018 ist die Endrohrmessung bei allen Fahrzeugen verpflichtend.
  • Ab April 2018 wird der Einbau eines eCall-Systems bei Neuwagen Pflicht.

Neuerungen für 2017:
Im Überblick die geplanten und beschlossenen Änderungen im Bußgeldkatalog 2017:
  • Die Vorschriften für Radfahrer an Ampeln gemäß Paragraf 37 Abs. 2 Satz 6 StVO ändern sich.
  • Ab Februar gibt es eine Gurtpflicht für Rollstuhlnutzer. Die Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung, kurz BKatV wurde diesbezüglich um drei neue Bußgeld-Tatbestände erweitert.
  • Schaulustigen sollen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldbußen drohen.
  • Wer blaues Blinklicht und Einsatzhorn nicht beachtet oder eine Rettungsgasse blockiert muss mit Bußgelder von mindestens 200 Euro und mit 2 Punkte in Flensburg rechnen.
  • Nicht zulässig ist ab Oktober 2017 Masken, Hauben und Schleier zu tragen, die wesentliche Teile des Gesichts oder das ganze Gesicht verdecken. Wer dies missachtet muss mit einer Strafe von 60 Euro rechnen.
  • Die Geldbußen für Handyverstöße im Straßenverkehr sind im Rahmen der kommenden Bußgeldreform teurer geworden. Die Benutzung eines Handys während der Fahrt wird ab Oktober 2017 mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg bestraft.
  • Die Novellierung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung wird einige neue Verkehrsschilder auf die Straße bringen.
  • Die Teilnahme, Planung und Durchführung an illegale Straßenrennen sind ab 2017 keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Straftatbestand "Verbotene Kraftfahrzeugrennen" (Paragraph 315 d Strafgesetzbuch).
  • Eine einfachere Anordnung von Tempo 30 soll die StVO-Novelle möglich machen.

Neuerungen für 2016:
Im Überblick die geplanten und beschlossenen Änderungen im Bußgeldkatalog 2016:
  • Ab 2016 schließt die Sicherheitsorganisation Euro NCAP auch die Fußgängererkennung in das Bewertungssystem ein.
  • Seit Januar 2016 müssen alle neu entwickelten Motorräder mit Hubraum über 125 cm³ über ABS verfügen.
  • Im Januar 2016 erfolgte eine Tempoüberwachung im Bundesland Niedersachsen durch Section Control. Beim Pilotprojekt an der Bundesstraße 6 zwischen Laatzen und Gleidingen werden dann gemäß dem Bußgeldkatalog von Anfang an Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet.
  • Seit Februar 2016 wurde in Aachen, seit April in Marburg, seit Juni in Eschweiler und Augsburg eine Umweltzone (Schutzzone 3) eingeführt. Autofahrer die zukünftig ohne Ausnahme-Genehmigung oder ohne grüne Plakette parken oder einfahren, werden mit 80 Euro Bußgeld bestraft.
  • Seit März 2016 gilt für alle LKW Fahrer die neue Fahrtenschreiberverordnung VO (EU) Nr. 165/2014.
  • 2016 soll ein Carsharing-Gesetz mit speziellen Carsharing-Parkflächen für kostenloses Parken kommen.
  • 2016 ist eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geplant. Diese Änderung soll Händlern erlauben, kurze Autofahrten mit noch nicht zugelassen Fahrzeugen und roten Kennzeichen zu unternehmen.

Neuerungen für 2015:
Auch für das Jahr 2015 sind wieder einige Neuerungen geplant. Hier finden Sie die Änderungen im Bußgeldkatalog 2015:
  • Seit 01. Januar 2015 ist das Schwarzfahren in Bussen und Bahnen um 50 Prozent teurer. Statt 40 Euro bezahlen Sie jetzt 60 Euro.
  • Die bundesweite Kennzeichenmitnahme und die Möglichkeit, Autos online zuzulassen, ist seit Anfang 2015 möglich.
  • Seit Januar 2015 muss das Material im Verbandskasten der geänderten DIN-Norm 13164 entsprechen.
  • Seit Mai 2015 können EU Bußgelder vollstreckt werden. Der elektronische Halterdaten-Austausch zwischen den europäischen Staaten trat in Kraft und ermöglicht die Verfolgung von grenzüberschreitenden Ordnungswidrigkeiten.
  • Das Befahren von Fahrradwegen auf der falschen (linken) Seite entgegen der Fahrtrichtung soll mit einem Verwarngeld zwischen 25 und 35 Euro bestraft werden.
  • Die Bundesregierung plant für 2015 einen Führerscheinentzug für jugendliche Straftäter. Das bedeutet, dass Jugendliche für eine Gewalttat auch ein Fahrverbot als Strafe erhalten können.
  • Die Anforderungen der Verbraucherschutzorganisation Euro NCAP an die Fahrzeugsicherheit sollen in allen Bereichen merklich erhöht werden.
  • Das Falschparken auf einem Behinderten-Parkplatz soll statt 35 Euro zukünftig 70 Euro kosten.
  • Seit dem 01. Juli 2015 ist die HU Prüfung für Kraftfahrzeuge objektiver geworden, denn bei der Hauptuntersuchung übernimmt nun die Elektronik das Regiment.
  • Ab Oktober 2015 soll der verpflichtenden Einbau eines bordeigenen Systems zur Versendung von eCalls in allen neu typgenehmigten Fahrzeugen eingeführt werden.
  • Ab 01. November 2015 müssen alle neuen Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen mit LDWS (Spurverlassenswarner) ausgestattet sein.


Änderungen seit 01. Mai 2014 im Punkte- und Bußgeldkatalog:
Im neuen System wurde die Funktion des Verkehrszentralregisters (VZR) vom Fahreignungsregister (FAER) übernommen.

Nachfolgend die Auflistung der Verkehrsverstöße mit Bußgeld-Erhöhung - Bußgelder alt und neu im Vergleich:
Ver­stoß Buß­geld bis 30.04.2014 Buß­geld Er­hö­hung Buß­geld seit 01.05.2014
wegen falscher Be­reif­ung 50 Euro 10 Euro 60 Euro
gegen Kur­ven­lauf­eigen­schaf­ten 50 Euro 10 Euro 60 Euro
Ret­tungs­fahr­zeuge be­hin­dert durch ver­bots­wid­riges Parken an einer Feuer­wehr­zu­fahrt 50 Euro 15 Euro 65 Euro
Parken an unüber­sicht­liche Stel­len und Be­hinder­ung von Ret­tungs­fahr­zeu­ge 40 Euro 20 Euro 60 Euro
Ge­schwin­dig­keit über­schrit­ten mit Ge­fahr­gut­fahr­zeu­gen oder Omni­bus­se mit Fahr­gäs­ten 40 Euro 20 Euro 60 Euro
Be­leucht­ung bei Nebel, Regen oder Schnee­fall nicht kor­rekt 40 Euro 20 Euro 60 Euro
voll­zieh­bar­en Auf­lagen nicht nach­gekom­men 40-50 Euro 20 Euro 60-70 Euro
Miss­acht­ung des Be­triebs­ver­bots beim Kfz 40-50 Euro 20 Euro 60-70 Euro
Fuß­gänger­ge­fähr­dung im Fuß­gänger­be­reich 40-50 Euro 20 Euro 60-70 Euro
Miss­acht­ung der Kin­der­sicher­ungs­pflicht 40-50 Euro 20 Euro 60-70 Euro
Miss­acht­ung des Zei­chen (Halte­gebot) eines Poli­zisten 40 Euro 20 Euro 60 Euro
über­mäßige Straßen­be­nutz­ung 40 Euro 20 Euro 60 Euro
Fahr­en ohne Zu­las­sung 50 Euro 20 Euro 70 Euro
Miss­acht­ung der Win­ter­rei­fen­pflicht 40 Euro 20 Euro 60 Euro
liegen­ge­blieb­enes Kfz nicht kor­rekt kennt­lich ge­macht 40 Euro 20 Euro 60 Euro
Schaf­fung von Hinder­nissen im Ver­kehr 40 Euro 20 Euro 60 Euro
Vor­fahrt- und Rot­licht­ve­rstoß 50 Euro 20 Euro 70 Euro
im Tunnel ver­bots­wid­rig ge­wendet 40 Euro 20 Euro 60 Euro
gegen die Stütz­last-Vor­schrif­ten 40 Euro 20 Euro 60 Euro
rechts­wid­riges Ver­hal­ten an Schul­bus­sen 40 Euro 20 Euro 60 Euro
rechts­wid­riges Ver­hal­ten an Schul­bus­sen mit Ge­fähr­dung 50 Euro 20 Euro 70 Euro
Fahr­en als 17-Jähr­iger (17-Jähr­ige) ohne Be­gleit­ung 50 Euro 20 Euro 70 Euro
gegen die Pe­rsonen­be­för­der­ungs- und La­dungs­sicher­ungs­pflich­ten 50 Euro 10 Euro 60 Euro
gegen Ab­mes­sung­en von Kraft­fahr­zeug und Kfz-Kom­bi­nat­ionen 50 Euro 10 Euro 60 Euro
un­zu­läs­sige Fahr­zeug­höhe (über 4,20 Meter) 40 Euro 20 Euro 60 Euro
Zu­wider­hand­lung gegen öf­fent­lich an­ge­ord­nete Ver­kehr­sve­rbote 40 Euro 20 Euro 60 Euro
Handy am Steuer 40 Euro 20 Euro 60 Euro
Miss­acht­ung der HU-Frist von mehr als 4 Monate 40 Euro 20 Euro 60 Euro

Nachfolgend die Auflistung für Straftaten mit 3 Punkten (soweit der Fahrerlaubnisentzug angeordnet wurde):
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Trunkenheit am Steuer
  • Vollrausch
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Nötigung
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Trotz Fahrverbot oder Verwahrung ein Kfz ohne Fahrerlaubnis gefahren, angeordnet oder zugelassen
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Für folgende besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten erhalten Sie 2 Punkte:
  • Nötigung, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung - soweit ein Fahrverbot angeordnet wurde
  • Kennzeichenmissbrauch - soweit kein Fahrverbot angeordnet wurde
  • Unterlassene Hilfeleistung - soweit ein Fahrverbot angeordnet wurde
  • Vollrausch - soweit ein Fahrverbot angeordnet wurde
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Drogen und Alkohol am Steuer (Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr)
  • Höchstgeschwindigkeit überschritten innerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 31 km/h bis über 70 km/h
  • Höchstgeschwindigkeit überschritten außerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 41 km/h bis über 70 km/h
  • erforderlichen Abstand nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, Abstand weniger als 3/10, 2/10 und 1/10 des halben Tachowerts
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Gefährdung und gefährliche Eingriffe des Straßenverkehrs
  • Führen, Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kfz ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbot
  • rechtswidriges Wenden, Rückwärtsfahren oder in falsche Fahrtrichtung fahren auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
  • Überholverbot nicht beachtet
  • Missachtung von Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen mit Gefährdung und Sachbeschädigung oder länger als 1 Sekunde rot
  • Verstoß gegen die Wartepflicht an einem Bahnübergang
  • Teilnahme an Autorennen

1 Punkt gibt es für folgende Ordnungswidrigkeiten:
  • Höchstgeschwindigkeit überschritten innerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 21 km/h bis 30 km/h
  • Höchstgeschwindigkeit überschritten außerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 21 km/h bis 40 km/h
  • erforderlichen Abstand nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
  • Vorfahrtsverstoß
  • Park- oder Halteverbote mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen missachtet
  • rechtswidriges Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
  • fehlerhafte bzw. defekte Beleuchtung
  • Verkehrshindernisse missachtet
  • Wechsellichtzeichen-, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil an der Ampel missachtet
  • Fahren ohne Zulassung
  • rechtswidriges Verhalten an Bahnübergängen
  • rechtswidriges Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen
  • verkehrswidrige Benutzung von Autobahnen und Kraftstraßen
  • Vorschriftszeichen sowie Richtzeichen missachtet
  • übermäßige Straßenbenutzung
  • Vorschriften beim liegengebliebenem Fahrzeugen nicht beachtet
  • Haltegebots eines Polizisten missachtet
  • falsche Bereifung und Lauffläche
  • Park- und Halteverbot missachtet mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen
  • Zuwiderhandlung gegen verkehrsrechtliche Anordnungen und Auflagen
  • verkehrswidriges Verhalten am Fußgängerweg
  • Ladungsvorschriften nicht eingehalten
  • Stützlast-Vorschriften nicht eingehalten
  • sonstige Pflichten des Kraftfahrzeugführers nicht eingehalten
  • Personenförderungs- und Sicherungspflichten nicht eingehalten
  • vollziehbaren Auflagen nicht nachgekommen
  • Zuwiderhandlung bei der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Zuwiderhandlung beim Führen von Kfz ohne Begleitung
  • Verstoß gegen die Verantwortung für den Fahrzeug-Betrieb
  • Missachtung beim Betriebsverbot und Beschränkung
  • HU-Frist für Kfz und Anhänger nicht ordnungsgemäß eingehalten
  • Verstoß gegen die Abmessungen von Kfz und Fahrzeugkombinationen
  • Verstoß gegen Kurvenlaufeigenschaften
  • Achslast- und Anhängelast-Vorschriften nicht beachtet
  • Als Beförderer, Verlader oder Fahrzeugführer gefährliche Güter nicht korrekt gesichert
  • Geschwindigkeitsbegrenzer-Vorschriften nicht eingehalten
  • Vorschriften bei der Besetzung von Kraftomnibussen nicht eingehalten
  • Telefonieren mit Handy im Auto

Nachfolgend der Punkte-Vergleich - Punkte alt und neu im Vergleich:
Punktesystem bis 30.04.2014 Fahreignungsregister seit 01.05.2014
Straftaten = 5, 6 oder 7 Punkte Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug = 3 Punkte
Straftaten = 5, 6 oder 7 Punkte Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug = 2 Punkte
Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot = 3 oder 4 Punkte Besonders schwere Ordnungswidrigkeiten = 2 Punkte
Ordnungswidrigkeiten = 1, 2, 3 oder 4 Punkte Schwere Ordnungswidrigkeiten = 1 Punkt

Nachfolgend der Tilgungsfristen-Vergleich:
Verkehrsverstoß Tilgungsfristen bis 30.04.2014 Tilgungsfristen seit 01.05.2014
Schwere Ordnungswidrigkeiten 2 Jahre 2,5 Jahre
Besonders schwere Ordnungswidrigkeiten 2 Jahre 5 Jahre
Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug 5/10 Jahre 5 Jahre
Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug 10 Jahre 10 Jahre

Abgesehen von den Neuerungen im Bußgeldkatalog gibt es für Autofahrer noch weitere wichtige Änderungen:
Die theoretische Führerscheinprüfung änderte sich. Die Fahrschüler bekommen seit April statt einige Prüfungsfragen Videofilme eingespielt. Dies soll eine realistischere Verkehrsdarstellung ermöglichen.
Die Warnwestenpflicht tritt ab Juni in Kraft. Demnach muss in jedem Auto, LKW und Bus (Motorräder sind ausgenommen) eine Warnweste mitgeführt werden. Die Farbe kann gelb, orange oder rot sein, allerdings muss die Warnweste die europäische ISO-Norm 20471 erfüllen.
Der EU-weite Halterdatenaustausch wird vereinfacht. Deutsche Behörden können ausländische Verkehrssünder effektiver verfolgen und die Zustellung von ausländischen Bußgeldbescheide kann somit beschleunigt werden.
Das Verfahren der Medizin-psychologische Untersuchung wird durch eine Reform der MPU einheitlicher und transparenter werden.



News und Berichte zum Thema Bußgeld:
Mangelhafte Ladungssicherungen im Pkw, welche Strafe? - Falsch oder schlecht gesicherte Ladung entwickelt bei einem Verkehrsunfall eine Aufprallwucht, deren Gefahr häufig unterschätzt wird. Wenn man die Pflicht zur Ladungssicherung im Pkw mangelhaft ausführt oder ignoriert, setzt man sein eigenes Leben, aber auch das anderer Autofahrerende aufs Spiel. Welche Sanktionen anfallen, hängt von dem jeweiligen Verstoß ab. Bußgelder oder ein Eintrag ins Fahreignungsregister (FAER) können daraus resultieren.

Vorsicht Wildwechsel - Im April und Mai ist die Gefahr eines Wildunfalls höher als in jeder anderen Jahreszeit. Autofahrerinnen und Fahrer sollten an Feldrändern und in Waldabschnitten besonders in den Morgenstunden sowie während der Dämmerung vorsichtig fahren und immer bremsbereit sein. Zäune und Wildwarnreflektoren am Straßenrand sind kein Garant dafür, dass nicht doch mal ein Tier auf die Fahrbahn läuft.

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Kfz Verbandtaschen - Die neue Norm für den Pkw-Verbandskasten (DIN 13164) gilt seit dem 01.02.2022. Mit einer Übergangsfrist von einem Jahr müssen Autofahrer ihr Erste-Hilfe-Set im Fahrzeug bis Ende Januar 2023 auf Vordermann bringen bzw. einen neuen Pkw-Verbandskasten anschaffen.
Überholmanöver - Viele Autofahrer unterschätzen den Faktor Sichtweite bzw. die Strecke, die sie benötigen, um ein vorausfahrendes Kraftfahrzeug zu überholen. Ein Pkw sollte auf jeden Fall 100 km/h schnell sein muss, um einen mit 60 km/h fahrenden Lkw sicher überholen zu können.
Bußgeld an der Stromtankstelle - Seit der neuen Bußgeldverordnung wird, wer unberechtigt oder zu lange an einer Stromtankstelle steht, mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro belegt. Wie lange man auf einem Ladesäulen-Parkplatz stehen darf, wird durch die vorhandenen Verkehrsschilder bzw. Zusatzschilder geregelt.
Notrufsäule auf Bundesautobahnen - Über Notrufsäulen werden jährlich rund 46.000 Notrufe abgesetzt, im Schnitt alle elf Minuten einer. Bei Notfällen sollten Sie Ruhe bewahren, das Warndreieck aufstellen und die Warnblinkanlage einschalten. Vergessen Sie nicht, die Warnweste anzuziehen. Nach Absetzen des Notrufs sollten Sie hinter der Leitplanke auf Hilfe warten.
StVO Novelle 2021 - Die Bußgelder für Falschparken oder Geschwindigkeitsübertretungen sollen teils mehr als verdoppelt werden. Doch ab wann tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft? Am 17. September 2021 will sich der Bundesrat mit der nun vorgeschlagenen StVO-Novelle befassen. Der neue Bußgeldkatalog kann erst nach Zustimmung des Bundesrats in Kraft treten.
Hat Blaulicht immer Vorfahrt? - Der Paragraf 38 der Straßenverkehrsordnung regelt das Wegerecht. Nur Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzwagen laut StVO das Wegerecht. Das bedeutet, dass andere Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn schaffen müssen. Bei Verkehrsverstößen drohen ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.
Wegfahrsperre bei Alkohol? - Ab 2022 will die EU Alkoholtests vor jeder Fahrt einführen. Das heißt, hat der Autofahrer zu viel getrunken, wird der PKW am Losfahren gehindert.
Verkehrsrecht 2021/ 2022: Die EU verlangt den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen mit Warnfunktion für Kfz ab 3,5 Tonnen für alle Neufahrzeuge ab 2024 und für neue Modelle ab 2022.
Richtgeschwindigkeit - Im Gespräch ist eine Maximalgeschwindigkeit von 130 km/h ab 01. Januar 2020. In Deutschland ist die Mehrheit für die Einführung eines Tempolimits auf deutschen Autobahnen.
Die Elektro-Tretroller (E-Scooter und Segways) kommen ab Juli 2019 auf unsere deutschen Straßen - Bereits 14-Jährige können die elektrischen Tretroller, die eine Höchstgeschwindigkeit bis 20km/h haben, fahren. Der Gesetzgeber schreibt zwar einen Versicherungsschutz vor, aber keine Mofa-Prüfbescheinigung und keine Helmpflicht. Erlaubt ist das Fahren von E-Scootern laut Gesetz (Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr) nur auf Radwegen und der Straße, sofern es keinen Fahrradweg gibt. Für Auto-Fahranfänger gilt auf E-Tretrollern die Null-Promille-Grenze.
Der alte PKW-Führerschein wird ungültig - Seit April 2019 gilt die geänderte Fahrerlaubnis-Verordnung Anlage 8e (zu Paragraf 24a Absatz 2 Satz 1). Egal ob es sich um den rosafarbenen, den grauen Papierführerschein oder um den Karten-Führerschein handelt, der Führerscheintausch ist nun gestaffelt. Ab sofort regelt ein Stufenplan die zeitliche Staffelung der Umtauschpflicht. Wer die Umtauschfrist versäumt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.
Fahrverbot für Senioren - Ältere Menschen müssen unter Umständen mit folgenreichen Konsequenzen rechnen, wenn ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Die Führerscheinstelle oder der Arzt können zusätzlich die Erstellung eines MPU-Gutachtens anfordern.
Flensburger Punkte - Die Kartei in Flensburg ist gespickt mit Sünden der Sportwagen-Piloten, doch in der Unfallstatistik tauchen beispielsweise Porschefahrer nur selten auf. Welche Autofahrer im Ranking der Punktesünder 2019 vorne stehen werden, wird sich zeigen.
Smartphones im Straßenverkehr - Fußgänger sind durchs "Daddeln" teilweise sehr unkonzentriert, so dass sie beispielsweise das Rot an der Ampel missachten. In den USA werden Fußgänger bereits zur Kasse gebeten, wenn sie durch die Nutzung ihres Handys oder Smartphones zur Gefahr werden. Kommt nun auch das Bußgeld für Fußgänger in Deutschland?
AU und HU, umgangssprachlich TÜV, abgelaufen - Für 2018 sind die Prüfplaketten mit der Farbe Grün, 2019 mit Orange, 2020 mit Blau, 2021 mit Gelb und 2022 mit der Plakettenfarbe Braun gültig. Sollten Sie den Termin für die Hauptuntersuchung überziehen, müssen Sie mit einer Geldstrafe in Höhe von 60 Euro und einen Punkteeintrag rechnen.
Autofahrerjahr 2018 mit einige Änderungen und neue Gesetzes im Straßenverkehr - Autofahrer müssen sich unter anderem auf neue Winterreifen-Vorschriften, Änderungen bei der Abgasuntersuchung sowie auf Entscheidungen über Fahrverbote und Umweltzonen einstellen.
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot auch für betrunkene Radfahrer - Zu viel Alkohol getrunken? Dann nehme ich eben das Fahrrad. Was viele Autofahrer nicht wissen, auch einem Fahrradfahrer droht der Führerscheinentzug und empfindliche Strafen - nicht erst bei 1,6 Promille. Bereits bei einem Alkoholwert von 0,3 Promille muss ein alkoholisierter Radfahrer mit einer Strafanzeige rechnen, wenn dieser auffällig gefahren oder in einen Unfall verwickelt ist.
Stau-Benimm-Regeln - Bei einer Sperrung sowie im Stau auf der Autobahn müssen Sie die üblichen Verkehrsregeln einhalten. So ist beispielsweise das Wenden oder Rückwärtsfahren auch im Stau verboten, außer die Polizei fordert dazu auf. Ansonsten müssen Sie mit einem Bußgeld bis zu 200 Euro, mit einem Eintrag von 2 Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei und 1 Monat Fahrverbot rechnen.
Alkoholverstöße im Ausland - Das Bußgeld kann bei Alkoholfahrten in Großbritannien mehr als 6.000 Euro betragen, in Polen muss man mit Geldstrafen von mehreren 1.000 Euro und Fahrverboten von bis zu drei Jahren rechnen, in Dänemark werden Alkoholsünder einkommensabhängig bestraft, in Italien gibt es eine ähnliche Regelung.
Bei der Plakettenfarbe braun am Kfz Kennzeichen ist Eile geboten - Ab 2017 gibt es die neue TÜV-Plakette in rosa (2018 in grün, 2019 in orange). Wenn Sie die HU-Fristen überziehen, drohen Ihnen außer dem Bußgeld, bei mehr als zwei Monaten Verzug, außerdem noch zusätzliche Kosten für eine vertiefte Hauptuntersuchung.
Geht es bald den Teilnehmer an illegalen Autorennen an den Kragen? Eine Ablösung der Straftat- und Bußgeld-Bestände würde es ermöglichen, die Höchststrafen für illegale Autorennen massiv anzuheben. Der Bundesrat fordert Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahre für die Teilnehmer an illegalen Autorennen. Die Länderkammer hat den Gesetzesentwurf verabschiedet und beschlossen und an die Bundesregierung weitergeleitet.
Windschutzscheibe kleben verboten! - Das Verkleben der vorderen Seitenfenster sowie der Windschutzscheibe ist nicht erlaubt. Bei Verstößen ist mit einem Bußgeld in Höhe von 90 Euro zu rechnen.
Mögliche Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) - Die Gesetzgebung zur sogenannten Winterreifenpflicht soll für die Autofahrer anwenderfreundlicher und verständlicher werden. Deshalb gibt es einen Vorschlag der Bundesregierung, demzufolge zukünftig nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) als Winterpneus gelten sollen. Über die StVZO-Änderungen wird voraussichtlich noch im Juni 2016 im Bundestag abgestimmt.
Blitzer-Apps sind verboten - Wer eine Blitzer App nutzt, riskiert eine saftige Strafe (einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld), auch dann, wenn eine solche App nur unbenutzt auf dem Smartphone installiert ist.
Sicherheitstest Euro NCAP - Ab 2016 sollten Autos sofort vollautomatisch bremsen können, wenn sich ein Fußgänger auf der Fahrbahn befindet.
Medizinisch-Psychologische Untersuchung - Die MPU soll bis 2017 vereinfacht werden
Promille beim Fahrradfahren - Konkret bedeutet das: Wer auf dem Rad den Alkoholgrenzwert überschritten hat, für den ist die Fahrt beendet, zudem droht auch für das Auto ein Fahrverbot.
Sonderparkplätze - Das Bußgeld soll 2015 für widerrechtliches Parken auf einem Behinderten-Parkplatz erhöht werden.
Bußgeldkatalog 2015 - Änderungen bei der Kfz Hauptuntersuchung.
Bußgeld - und Punktekatalog neu und alt.
Vorsicht Knöllchen - Der Kampf um die täglichen Parkplätze tobt immer härter, es gibt immer mehr Parksünder.
Unterlassenes oder falsches Blinken kann teuer werden.
Bußgeldkatalog für Fahrradfahrer - Neue Beleuchtungsvorschrift tritt in Kraft.
Ist eine Tempomessung durch Abstandsbestimmung zulässig?
Motorradfahrer zum Anhalten genötigt, wer kommt für den Schaden auf?
Bußgeldkatalog mit den wichtigsten Verkehrsregeln in Europa.
Kann man als Fußgänger den Führerschein verlieren?
Flensburger Punkte werden ab 2013 neu gezählt.
TÜV Neuerungen 2012.
Risiko Führerscheinverlust.
Bußgeld im Ausland - Knöllchen Hitliste.
Bundesverfassungsurteil - Geschwindigkeitsüberschreitung erlaubt?
Führerschein mit 17 - jetzt ist es amtlich.
Zuviel Alkohol kann Versicherungsschutz kosten.
Achtung Sekundenschlaf.
MPU - Fragen und Antworten.
TÜV Abgasuntersuchung: Ab 2010 Plakette entfällt - Prüfung bleibt.
Überhöhte Geschwindigkeit - Bundesverfassungsgericht stoppt Videomessung.
Bußgeldbescheide - Mängel bei Geschwindigkeitsmessungen.
Neuer Bußgeldkatalog - Bußgelderhöhung 2009.
Bußgeldkatalog 2008 - neue Bußgelder.
Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger ist Alkohol am Steuer seit dem 1. August 2007 absolut tabu.
Alkoholverbot am Steuer für Fahranfänger.


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