Auto- und Reiserecht 2014
 

Autorecht und Reiserecht - Das ändert sich 2014


2014 gibt es für alle Verkehrsteilnehmer und Reisende wichtige Neuerungen in den Bereichen Verbraucherschutz, Autorecht, Touristik und Reiserecht.
Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen und Neuerungen bezüglich der Warnwestenpflicht, der Reifendruckkontrolle, dem neuen Fahreignungsregister, dem EU-weiten Halterdatenaustausch und vieles mehr.

Änderungen und Neuerungen im Autorecht 2014:
  • Ab dem 1. Mai 2014 tritt das neue Fahreignungsregister und das neue Punktsystem in Kraft. Anstatt der bisherigen 18 Punkte gibt es nur noch 8 Punkte und die die Eintragungsgrenze liegt bei 60 Euro. Die Pflichtseminare sowie die Verlängerung der Tilgungsfrist bei neuen Verkehrsdelikten fallen weg. Es werden ausschließlich sicherheitsgefährdende Verstöße gespeichert.
  • Die Führerscheinprüfung wird geändert, und zwar werden einige Prüfungsfragen ab 2014 per Videofilm eingespielt.
  • Die Anforderungen der Verbraucherschutzorganisation Euro NCAP an die Sicherheit der Fahrzeuge wird ab 2014 in allen Bereichen massiv angehoben.
  • Neufahrzeuge müssen ab dem 01. September 2014 die Grenzwerte der Abgasnorm Euro 6 erfüllen.
  • Die Kfz Steuer wird teurer. Für alle PKWs, die seit dem 01. Juli 2009 erstmals zugelassen wurden, müssen die Besitzer ab 01. Januar 2014 für jedes CO2-Gramm das den Grenzwert von 95 g/km übersteigt, 2,00 Euro zahlen.
  • Bei der Niedrigpreisphase für Kraftstoffe spricht vieles dafür, dass diese positive Entwicklung bis Mitte 2014 anhalten wird.
  • Die Umweltzonen werden ab dem 01. Juli 2014 in 22 Städten und Gemeinden verschärft. Fahrzeuge ohne oder mit gelber bzw. roter Feinstaubplakette müssen dann draußen bleiben.
  • Ab 01 Juli 2014 tritt die Warnwestenpflicht in Kraft. In jedem Bus, LKW und Auto muss eine Warnweste mitgeführt werden. Die Farbe der Warnweste (orange, gelb oder rot) spielt dabei keine Rolle, sie muss jedoch der europäischen Norm EN ISO 20471 entsprechen. Motorräder sind von dieser Regelung ausgenommen.
  • Alle Neuwagen müssen spätestens von November 2014 mit einem automatischen Kontrollsystem für Luftdruck ausgestattet sein, um Reifenplatzer zu vermeiden.
  • Der EU-weite Halterdatenaustausch wird beschleunigt. Deutsche Behörden können damit ausländische Verkehrssünder effektiver verfolgen.
  • Ab 2014 wird auf den Beitragspolicen für die Kraftfahrzeug- und Reise-Versicherungen erstmals gesondert die Höhe der Versicherungssteuer, die Steuernummer und der Steuersatz ausgewiesen. Der prozentuale Steuersatz bleibt jedoch gleich.
  • Die Verfahren der Medizin-psychologische Untersuchung sollen durch eine Reform der MPU einheitlicher und transparenter werden.
  • Bei den Autoversicherern treten ab 01. Januar 2014 die neuen Regional- und Typklassen in Kraft. Ca. 65 Prozent der Autofahrer bleiben bei der Regionalklasse in der bisherigen Stufe.

Änderungen und Neuerungen im Reiserecht 2014:
Wenn Sie in die folgenden Länder reisen, sollten Sie nachfolgendes beachten!
  • Österreich:
    Die Maut in Österreich wird um durchschnittlich 2,6 Prozent teurer. Bei Manipulationen der Autobahnvignette wird der doppelte Betrag fällig.
  • Schweiz:
    Zum 01. Januar 2014 führt die Schweiz die sogenannte Halterhaftung ein. Durch den EU-weite Halterdatenaustausch wird die Zustellung von ausländischen Bußgeldbescheiden bei Verkehrsverstößen, wie beispielsweise Überhol-, Rotlicht- oder Geschwindigkeitsverstoß beschleunigt.
    Ab dem 01. Januar 2014 gilt der Schweiz die Lichtpflicht am Tag für alle Motorräder und Autos, die ab dem 01. Januar 1970 zum ersten Mal zugelassen worden sind. Von dieser Regelung sind Mofas und E-Bikes ausgenommen.
    Die neue rote Schweizer Vignette ist vom 01. Dezember des Vorjahres bis zum 2013 bis zu 31. Januar des Folgejahres gültig.
  • Frankreich:
    2014 müssen sich Reisende nach Frankreich auf steigende Preise einstellen. Die Mehrwertsteuer wird erhöht, und zwar von 19,6 auf 20 Prozent bzw. von 7 auf 10 Prozent.
  • Slowenien:
    Die Maut in Slowenien wird für mehrere Autobahnvignetten teurer. Bei einem Verstoß gegen die Vignettenpflicht droht ein Bußgeld zwischen 300 und 800 Euro.
  • Polen:
    Das Netz der mautpflichtigen Straßen in Polen soll im neuen Jahr ausgeweitet werden.
  • Lettland:
    Lettland führt zum 01. Januar 2014 den Euro ein.






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