Lkw Fahrverbote in Deutschland und Europa
 

Lkw Fahrverbote im Überblick


Wann, wo und für wen gelten die Fahrverbote? Hier finden Sie unsere Auflistung der geltenden Lkw Fahrverbote in Deutschland und Europa. Die Fahrverbotsregelung der einzelnen Länder ist teilweise sehr unterschiedlich, es gelten auch Sonn- und Feiertagsfahrverbote sowie Ferienfahrverbote.

Wann gilt das Fahrverbot laut Ferienreiseverordnung in Deutschland?
Das Sonn- und Ferienreisefahrverbot ist in Deutschland in der Ferienreiseverordnung (Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO) geregelt.
Ferienfahrverbote:

Die Ferienfahrverbote gelten in Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Polen und Tschechien. Nach der Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs gilt in den Monaten Juli und August jeden Jahres in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr zusätzlich auch an Samstagen für einige viel befahrene Streckenabschnitte auf Autobahn und Bundesstraße ein Fahrverbot für die Fahrzeuge, für welche es auch das Sonntagsfahrverbot gibt.

Wann dürfen LKWs sonntags nicht fahren?
Sonn- und Feiertagsfahrverbot:

Die Sonn- und Feiertagsfahrverbote gelten in Deutschland in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr für Lastkraftwagen mit Anhänger sowie LKW mit mehr als 7,5 Tonnen Ge­samt­ge­wicht .
Für dringende Fälle können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

Das gesetzliche Lkw Fahrverbot beinhaltet:

- das Nachtfahrverbot,

- das Sonntagsfahrverbot,

- das Feiertagsfahrverbot und

- das Ferienfahrverbot

Bei Nichteinhaltung des Fahrverbotes gemäß StVO an Sonntagen oder Feiertagen müssen Lkw Fahrer als Strafe mit einem Bußgeld von 120 bzw. 570 Euro rechnen.

In welchen Ländern gibt es Lkw Fahrverbote?
Wann sind die europaweiten Lastkraftwagen Fahrverbote?
Im Überblick unsere Aufstellung für die Lkw Fahrverbote in Europa:
Län­der Ver­bots­regel­ung - Fahr­zeu­ge, Stre­cken und Monate Woch­en­tage Zeit­raum
Ungarn über 7,5 Tonnen zul. Ge­samt­ge­wicht
Juli - August

Sep­tember - Juni

Samstags
Sonn- u. Feier­tage
Sonn- u. Feier­tage

15 - 24 Uhr
00 - 22 Uhr
22 - 22 Uhr
Ukraine über 4,5 Tonnen zul. Ge­samt­ge­wicht
nur in der Stadt Kiev
täg­lich 07 - 20 Uhr
Tür­kei   Sonn- u. Feier­tage 07 - 10 Uhr
17 - 22 Uhr
Tsche­chi­sche Repu­blik über 7,5 t zul. Ge­samt­ge­wicht Sonn- u. Feier­tage 13 - 22 Uhr
Slo­wenien über 7,5 Tonnen zul. Ge­samt­ge­wicht
oder einer Ge­samt­länge über 14 m
Sonn- u. Feier­tage 08 - 21 Uhr
Slowakei über 7,5 Tonnen zul. Ge­samt­ge­wicht Sonn- u. Feier­tage 00 - 24 Uhr
Schweiz über 3,5 Tonnen zul. Ge­samt­ge­wicht
Sattel-Kfz über 5 Tonnen zul. GG, An­häng­er über 3,5 Tonnen zu. GG
Sonn- u. Feier­tage
Nacht­fahr­verbot
00 - 24 Uhr
22 - 05 Uhr
Rumänien über 3,5 Tonnen zul. GG - E 60 Buk­arest - Otopeni - Ploiesti
über 7,5 Tonnen zul. GG - E 60 Ploiesti - Brasov
Sams­tag, Sonn­tag u. ge­setz­liche Feier­tage 06 - 22 Uhr
06 - 22 Uhr
Polen über 12 Tonnen zul. Ge­samt­ge­wicht Ge­setz­liche Feier­tage
Vor­tag eines Feier­tages
08 - 22 Uhr
18 - 22 Uhr
Österreich ohne An­hän­ger: über 7,5 Tonnen zul. Ge­samt­ge­wicht
mit An­hän­ger: über 3,5 Tonnen zul. Ge­samt­ge­wicht
Sams­tage
Sonn- u. Feier­tage
Nacht­fahr­ver­bot
15 - 24 Uhr
00 - 22 Uhr
22 - 05 Uhr
Lux­em­burg über 7,5 Tonnen zul. Ge­samt­ge­wicht - Lkw u. Kom­bi­nat­ionen
von Sa. bzw. Vor­tag das Feier­tags
bis Son­ntag bzw. Feier­tag
Sonn- u. Feier­tage
Rich­tung Frank­reich
Rich­tung Deutsch­land

21:30 - 21:45 Uhr
23:30 - 21:45 Uhr
Liechtenstein über 3,5 Tonnen zul. Ge­samt­ge­wicht
Züge über 5 Tonnen zul. Ge­samt­ge­wicht
Sonn- u. Feier­tage
Nacht­fahr­ver­bot
00 - 24 Uhr
22 - 05 Uhr
Kroatien über 7,5 Tonnen zul. Ge­samt­ge­wicht
oder über 14 m länge
Vor­tag eines Feier­tages
Feier­tag
15 - 23 Uhr
14 - 23 Uhr
Italien über 7,5 Tonnen zul. Ge­samt­ge­wicht
Juni - Sep­tember
Ok­tober - Mai
Sonn- u. Feier­tage
07 - 24 Uhr
08 - 22 Uhr
Groß­britannien über 18,0 Tonnen zul. Ge­samt­ge­wicht
nur auf be­stimm­ten Stre­cken im Groß­raum London
Mon­tag bis Frei­tag
Wochen­ende Sams­tag bis Mon­tag
21 - 07 Uhr
13 - 07 Uhr
Frankreich über 7,5 Tonnen zul. Ge­samt­ge­wicht Sams­tage, od. Vor­tag eines Feier­tages
Sonn- u. Feier­tage
22 - 00 Uhr
00 - 22 Uhr
Deutschland über 7,5 Tonnen zul. Ge­samt­ge­wicht
An­häng­er hin­ter Lkw un­ab­häng­ig vom Ge­wicht
Sonn- u. Feier­tage 00 - 22 Uhr
Bulgarien für alle Kraft­fahr­zeuge über 10 Tonnen zul. Ge­samt­ge­wicht
I-1 zwi­schen Sofia und Kulata, Ab­schnitt Dragichevo (Vladaya Pass) - Sofia - Bezirk Knyazhevo

für alle Kraft­fahr­zeuge über 15 Tonnen zul. Ge­samt­ge­wicht
auf der Straße I-5 zwischen Ton­nench­er­noot­chene und Kardjali

für alle Kraft­fahr­zeuge über 10 Tonnen zul. Ge­samt­ge­wicht
auf der Straße I-5 zwi­schen km 155,25 und km 184 (Ihipka Pass)
täg­lich





ganz­jähr­ig
05.30 - 08.50 Uhr
16.30 - 20.50 Uhr


Zurzeit bestehen in den nachfolgenden Ländern in Europa keine generellen LKW-Fahrverbote:
  • Zypern
  • Serbien
  • Schweden
  • Norwegen
  • Niederlande
  • Montenegro
  • Moldau
  • Mazedonien
  • Malta
  • Litauen
  • Lettland
  • Irland
  • Finnland
  • Belgien und Albanien

Wann besteht ein LKW-Fahrverbot in Deutschland?
In Deutschland gilt seit Mai 1956 an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 Uhr bis 22 Uhr ein Fahrverbot für LKW über 7,5 t sowie für Lastkraftwagen mit Anhängern. Die einzelnen Fahrverbot-Tage finden Sie in unserer Tabelle.

LKW Fahrverbot am Sonntag und Feiertag
Wann dürfen die Lkws nicht mehr fahren?

Nach Paragraf 30 Abs. 3 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung, kurz StVO, dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen sowie Lkws mit Anhänger nicht verkehren.
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt an den in Paragraf 30 Abs. 4 Straßenverkehrs-Ordnung genannten Feiertagen.
Feiertage im Sinne des Absatzes 3 sind:
Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam (jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland), Tag der deutschen Einheit, Reformationstag (in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen), Allerheiligen (jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland), 1. und 2. Weihnachtstag.

Zusammenfassung der Lkw Fahrverbote 2025 und 2024 an folgenden Sonntagen bzw. Feiertagen
Nachfolgend finden Sie die Auflistung der Fahrverbote für Lastwagen in Deutschland für die Jahr 2025 und 2024

An welchen Feiertagen gilt 2025 in Deutschland das LKW Fahrverbot?
Nachfolgend finden Sie die LKW-Feiertagsfahrverbote für die Monate Januar bis Dezember 2025 in Deutschland:
01. Januar 2025 Neujahr bundesweit
18. April 2025 Karfreitag bundesweit
20. April 2025 Ostermontag bundesweit
01. Mai 2025 Tag der Arbeit bundesweit
29. Mai 2025 Christi Himmelfahrt bundesweit
09. Juni 2025 Pfingstmontag bundesweit
19. Juni 2025 Fronleichnam nur in den Bundesländern Saarland, Rheinland-Pfalz, NRW, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen
03. Oktober 2025 Tag der deutschen Einheit bundesweit
31. Oktober 2025 Reformationstag nur in den Bundesländern Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
01. November 2025 Allerheiligen nur in den Bundesländern Saarland, Rheinland-Pfalz, NRW, Baden-Württemberg und Bayern
25. Dezember 2025 1. Weihnachtsfeiertag bundesweit
26. Dezember 2025 2. Weihnachtsfeiertag bundesweit


Wann dürfen LKW-Fahrer nicht fahren?
Die genauen Tage ersehen Sie in der folgenden Tabelle.
Liste mit den Feiertags-Fahrverboten für LKWs 2024 in Deutschland:
01. Januar 2024 Neujahr bundesweit
29. März 2024 Karfreitag bundesweit
01. April 2024 Ostermontag bundesweit
01. Mai 2024 Tag der Arbeit bundesweit
09. Mai 2024 Christi Himmelfahrt bundesweit
20. Mai 2024 Pfingstmontag bundesweit
30. Mai 2024 Fronleichnam nur in den Bundesländern Saarland, Rheinland-Pfalz, NRW, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen
03. Oktober 2024 Tag der deutschen Einheit bundesweit
31. Oktober 2024 Reformationstag nur in den Bundesländern Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
01. November 2024 Allerheiligen nur in den Bundesländern Saarland, Rheinland-Pfalz, NRW, Baden-Württemberg und Bayern
25. Dezember 2024 1. Weihnachtsfeiertag bundesweit
26. Dezember 2024 2. Weihnachtsfeiertag bundesweit

Das Ferienreisefahrverbot ist in Deutschland in der Ferienreiseverordnung geregelt.
In Deutschland gilt an allen hier nicht genannten Feiertagen (Buß- und Bettag, Mariä Empfängnis, Heilige Drei Könige) kein Feiertagsfahrverbot.
Gegebenenfalls sind Ausnahmeregelungen für den Transitverkehr von und nach Berlin auf bestimmten Autobahnen möglich.

Auf welchen Straßen gilt das Fahrverbot gemäß Ferienreiseverordnung in Deutschland?
Ferienreiseverordnung - Nachfolgend die Streckenabschnitte für das LKW Fahrverbot an Samstagen in der Zeit vom 01.07. bis 31.08. innerhalb Deutschlands:

Lastkraftwagen mit einem zGG über 7,5 t und LKW mit Anhänger dürfen gemäß der Ferienreiseverordnung an allen Samstagen vom 01. Juli bis einschließlich 31. August eines Jahres in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr keine Autobahnen befahren.
Folgende Autobahnen und Streckenabschnitte sind betroffen:
Autobahnen Strecken
A 1 Autobahnkreuz Köln-West über Autobahnkreuz Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz, Münster bis Abfahrt Cloppenburg
A 2 Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Bad Oeynhausen
A 3 Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Köln-Ost, Mönchhof Dreieck bis Autobahnkreuz Nürnberg
A 5 Darmstädter Kreuz bis Autobahndreieck Neuenburg (über Karlsruhe)
A 6 Abfahrt Schwetzingen-Hockenheim bis Autobahnkreuz Nürnberg-Süd
A 7 Abfahrt Schleswig/Jagel bis Abfahrt Hamburg-Schnelsen-Nord, Abfahrt Soltau-Ost bis Anschlussstelle Göttingen-Nord, Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck bis Autobahnende Bundesgrenze Füssen
A 8 Autobahndreieck Karlsruhe bis Abfahrt München-Obermenzing, Abfahrt München-Ramersdorf bis Anschlussstelle Bad Reichenhall
A 9/E 51 Berliner Ring (Abzweig Leipzig/Autobahndreieck Potsdam) bis Abfahrt München Schwabing
A 10 Berliner Ring (ausgenommen der Bereich Abfahrt Berlin-Spandau bis Autobahndreieck Oranienburg und Autobahndreieck Spreeau bis Autobahndreieck Werder
A 45 Abfahrt Dortmund-Süd über Westhofener Kreuz und Gambacher Kreuz bis Seligenstädter Dreieck
A 61 Autobahnkreuz Meckenheim bis Autobahndreieck Hockenheim
A 81 Autobahnkreuz Weinsberg bis Abfahrt Gärtringen
A 92 Autobahndreieck München-Feldmoching bis bis Abfahrt Oberschleißheim und Autobahnkreuz Neufahrn bis Abfahrt Erding
A 93 Autobahndreieck Inntal bis Anschlussstelle Reischenhart
A 99 Autobahndreieck München Süd-West bis Autobahnkreuz München-West, Autobahndreieck München-Allach, München-Feldmoching, Autobahnkreuz München-Nord, München-Ost und München-Süd sowie Autobahndreieck München/Eschenried
A 215 Autobahndreieck Bordesholm bis Abfahrt Blumenthal
A 831 Abfahrt Stuttgart-Vaihingen bis Autobahnkreuz Stuttgart
A 980 Autobahnkreuz Allgäu bis Abfahrt Waltenhofen
A 995 Abfahrt Sauerlach
Bundesstraßen Strecken
B 31 Anschlussstelle Stockach-Ost der Bundesautobahn 98 bis Anschlussstelle Sigmarszell der Autobahn 96
B 96/E 251 Neubrandenburger Ring bis Berlin


Hier finden Sie interessante Infos zum Thema LKW Fahrverbote in Deutschland und Europa auf einen Blick:

Erweiterte Lkw-Fahrverbote 2024 - In der Zeit von 01. Juli bis 31. August gilt ein erweitertes Lastkraftwagen-Fahrverbot für Lkw ab 7,5 Tonnen an Wochenenden. Auf einigen Bundesstraßen und auf vielen stark belasteten Autobahnabschnitten tritt das Fahrverbot an allen Samstagen im Juli und August ab 7 Uhr in Kraft und gilt jeweils bis 20 Uhr. In den meisten europäischen Nachbarländern gibt es solche zusätzlichen Fahrverbote für schwere Lastkraftwagen an Wochenenden. So beispielsweise in Italien, Frankreich und Österreich, jeweils zu leicht unterschiedlichen Uhrzeiten. Generell dürfen sonntags und an bundeseinheitlichen Feiertagen zwischen 0:00 Uhr und 22:00 Uhr Lkw im Güterverkehr über 7,5 Tonnen Bundesstraßen und Autobahnen nicht befahren.

Fahrverbote in Umweltzonen - Umweltzonen sind Gebiete, in denen nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten. Pkw und Lkw müssen mit Plaketten auf der Windschutzscheibe gekennzeichnet sein. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, beispielsweise land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, mobile Maschinen und Arbeitsmaschinen. Ausgegeben werden die Umweltplaketten von Zulassungsbehörden, Technische Überwachungsvereine und Werkstätten, die zur Abgasuntersuchung berechtigt sind.

Lkw Fahrverbot in Polen - An polnischen Feiertagen gilt ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen, mit Ausnahme von Autobussen.

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Lastwagenverkehr - Die Mautgebühren für Lkw auf Bundestraßen und Autobahnen sollen zum Jahresbeginn. Der Bundestag beschließt eine höhere Maut für den Lastwagenverkehr ab 2023. Zudem haben sich die Fraktionen auf eine noch nicht detaillierte Lkw-Maut-Reform ab 2024 verständigt.
Ferienreiseverkehr - Das in der Zeit von 01. Juli bis 31. August geltende erweiterte Lastwagen-Fahrverbot wirkt sich an Wochenenden aus. Das Fahrverbot gilt an allen Samstagen im Juli und August.
Neuer Geschwindigkeitsassistent soll Lastwagenfahrer dazu bringen, Tempolimits einzuhalten - Ab 06.07.2022 müssen in der EU neue Fahrzeugtypen (Busse, Lastwagen, PKW) mit dem ISA (Intelligent Speed Assistant) ausgerüstet sein. Er soll Fahrzeuge an der Überschreitung einer festgelegten Geschwindigkeitsbegrenzung hindern. Ab Sommer 2024 wird der Geschwindigkeitsassistent dann in allen Neuwagen Pflicht.
Auf den Autobahnen ist es jeden Werktag live zu sehen - Der Lkw-Verkehr hat in Deutschland ein Rekordniveau erreicht. Der Marktanteil an der Verkehrsleistung im Gütertransport stieg um fast eineinhalb Prozentpunkte. Dies steht im Bericht "Verkehr in Zahlen" des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, kurz BMDV.
Lkw Fahrverbotsregelung - Auf den Straßen wird es voll. Das erweiterte Lkw-Fahrverbot an Samstagen im August von 07:00 bis 20:00 Uhr bringt etwas Erleichterung.
CEMT-Jahresgenehmigungen - CEMT-Genehmigungen berechtigen zur Durchführung von Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den CEMT-Mitgliedstaaten. Dies sind fast alle Staaten der Europäischen Union sowie die Schweiz, Liechtenstein, Großbritannien, Norwegen sowie eine Vielzahl der ost- und südosteuropäischen Staaten.
Lastwagenfahrverbote und Tempolimits 2020 - Mit Dieselfahrverboten in weiteren Regionen und Städten ist auch in 2020 zu rechnen. Die neue Höhe des Pauschalentgeltes für Lastwagen- und Berufskraftfahrer wurde bereits veröffentlicht. Die EU plant eine europaweite Geschwindigkeitsbegrenzung.
Wochenendfahrverbot - Das noch bis zum 31. August 2019 geltende, erweiterte Wochenendfahrverbot für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen bringt etwas Erleichterung im Reiseverkehr. Das Lastwagenfahrverbot besteht zusätzlich zu den eingeführten Fahrbeschränkungen an Feiertagen, Sonntagen und an allen Samstagen von 7.00 bis 20.00 Uhr auf vielen stark belasteten Autobahnabschnitten und einigen Bundesstraßen.
Politik setzt auf Riesen-Lkw - Gigaliner sind maximal 25,25 Meter lang. In Zukunft sollen Lang-Lkw laut einem Verordnungsentwurf des Ministeriums den Straßenverkehr entlasten. Demnach soll unter anderem für verlängerte Sattelauflieger das Überholverbot gestrichen werden.
Lastwagen auf überfüllten Parkplätzen - Schluss mit Lkw-Fahrverboten an Feiertagen, die nur in einzelnen Bundesländern gelten. Derzeit müssten wegen der Flickenteppich-Situation Logistikströme an den Landesgrenzen gebrochen werden.
Fahrverbote in Stuttgart - Wer ab 01. Januar 2019 in Stuttgart mit einem alten Dieselfahrzeug mit der Schadstoffklasse Euro 4 oder darunter zur Kfz-Werkstatt muss, kann eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Fahrverbote, Umweltzonen, blaue Plakette, Luftreinhalteplan, Stickoxid-Grenzwerte - Diesel-Fahrverbote in Köln, München, Stuttgart, Hamburg, Düsseldorf...? Fahrverbote bleiben Einzelfall-Entscheidungen und könnten von Kommune zu Kommune unterschiedlich ausfallen.
Schwedischer Lkw-Hersteller Scania - Auch im Jahr 2017 hat die Nutzfahrzeugmarke so viele Lastwagen importiert wie fast kein anderer Hersteller. Wie viele Neuzulassungen es allerdings im Jahr 2018 sein werden, bleibt noch abzuwarten.
Pilotbetrieb für Lkw Straßenkontrollen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz und dem Bundesfernstraßenmautgesetz - Zunächst werden mit der neuartigen Technik für das Ausleiten von Fahrzeugen auf Autobahnen bis Mitte 2018 fünf Pilotstandorte, verteilt über das gesamte Bundesgebiet, ausgestattet: Die Fahrzeugselektion erfolgt durch Fachkräfte des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) auf den Kontrollplätzen.
Diesel-Fahrverbot in Hamburg - Der am 02.05.2017 von Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) vorgestellte "Luftreinhalteplan" soll vorsehen, dass Lastwagen, die nicht der Euro-6-Norm entsprechen, ganzjährig Abschnitte auf zwei Hauptverkehrsadern nicht mehr befahren dürfen. Konkret soll es beim LKW-Fahrverbot um Teile der Max-Brauer-Allee und Bereiche der Stresemannstraße gehen.
Grenzwert statt Fahrverbote - Der ZDK fordert, eine Gleich-Behandlung der verschiedenen Antriebsarten bei den Regelungen zur Reduktion der Stickoxide und eine Festsetzung des Grenzwertes statt Fahrverbote für Dieselfahrzeuge.
Lkw Fahrer und Spediteure aufgepasst - Der Bundesrat schlägt vor, dass ein gesetzliches Verbot dafür sorgen soll, dass Berufskraftfahrer ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen, desweiteren ist eine Verlängerung der Aufbewahrungsmöglichkeit von Unterlagen über die Lenk- und Ruhezeiten geplant.
Gigaliner - Ab 2017 dürfen die umstrittenen Langlaster regulär auf deutschen Straßen fahren, allerdings nur auf einem 11.600 Kilometer langen, festgelegten Straßennetz. Die 25,25 Meter langen Kraftfahrzeuge sind 6,5 Meter länger als normale Lastwagen und dürfen mit 40 Tonnen beladen nicht schwerer als die übrigen Lkw sein.
Ferienreiseverordnung - An den Samstagen im Juli und August gilt ein Fahrverbot für Lastwagen über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie für Lkw mit Anhänger. Das Bundesministerium, kurz BMVI, ergänzt mit der Ferienreiseverordnung das bestehende Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw, welches das ganze Jahr über besteht. Nur in Ausnahmefällen dürfen auf hoch belasteten Strecken, die von den Ländern ausgewählt wurden, Transporte zwischen 07:00 und 20:00 Uhr durchgeführt werden.
Neuerungen im Verkehrsrecht - Ab März 2016 müssen sich LKW Fahrer an die neue Fahrtenschreiberverordnung (VO (EU) Nr. 165/2014) halten. In Teilen wurde diese Verordnung bereits im Frühjahr 2015 eingeführt.



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