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Autounfall - Tipps zum Verkehrsunfall, Unfallhilfe


Autounfall, was tun? Tipps, die Sie nach einem Verkehrsunfall beachten sollten. 10 wichtige Punkte nach einem Autounfall, Unfallhilfe, Beweissicherung, Abwicklung, Schadenumfang, Schadenshöhe, Wertminderungsansprüche bis hin zur Nutzungsausfallentschädigung.

10 wichtige Punkte nach einem Verkehrsunfall


Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einem Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
  1. Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenshöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenshöhe liegt nicht höher als bis 500 - 1000 Euro) dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvorschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.
  2. Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.
  3. Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Autounfalls im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
  4. Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.
  5. Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).
  6. Sie haben das Recht, Ihr Auto in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
  7. Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.
  8. Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständigen durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschalten wird.
  9. Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen. (Anwälte vermittelt beispielsweise die Arbeitergemeinschaft der Verkehrsanwälte "Deutscher Anwaltverein").
  10. Der unabhängige KFZ-Sachverständige trägt dazu bei, dass auch die gegnerische Versicherung vor unzutreffenden Schadensersatzleistungen bewahrt wird. Dies dient allen Versicherungsnehmer, die mit Ihren Prämien letztlich die Schadenbehebung finanzieren.

Tipps zum Verhalten direkt an der Unfallstelle


Wie verhält man sich bei einem Autounfall? Das sollten Sie unter anderem im Fall der Fälle tun:
  1. Warndreieck richtig aufstellen
  2. Unfallstelle absichern
  3. Wenn nötig Erste Hilfe und Notruf
  4. Personalien tauschen
  5. Versicherungsdaten tauschen
  6. Fotos von der Unfallstelle, von den Schäden, von der Unfallposition
  7. Beweise sichern
  8. Unfallbericht aufnehmen
  9. Gibt es Zeugen, dann Namen, Adressen und Telefonnummern notieren
  10. Unfall der Polizei melden, wenn es angebracht ist

Hier finden Sie Wissenswertes zum Thema Autounfall:


Europäischer Unfallbericht - Kostenlos zum Download.

Verkehrsrechtsschutz - Bei Streitigkeiten im Verkehrsrecht.

Autoversicherungen - Tipps und Infos, Kündigungsschreiben kostenlos zum Ausdrucken und kostenloser Vergleichsrechner.

Unfallhilfe
Informationen zur Hilfe am Unfallort:
Notruf 112 – In Notruf-Leitstellen haben Technologien unter Verwendung Künstlicher Intelligenz Einzug gehalten. Beispielsweise können Menschen mit Sprach- und Hörbehinderung über eine Notruf-App Notrufe absetzen, ohne zu sprechen.

Blackbox für den PKW – Ab Juli 2024 wird die Datenaufzeichnung mit Event Data Recorder kurz EDR, vor und nach einem Unfall im Fahrzeug obligatorisch. Die Aufgabe des EDR soll darin liegen, ein besseres Verständnis über einen Verkehrsunfall durch dabei aufgezeichnete Daten zu bekommen. Bereits jetzt sind viele Fahrzeuge mit einem EDR ausgestattet.

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Autounfälle – Darf man sich mit Flip-Flops oder barfuß hinters Steuer setzen? Genaue Vorschriften, welcher Schuh beim Autofahren erlaubt und welcher verboten ist, gibt es in Deutschland nicht. Kommt es jedoch zu einem Zusammenstoß, bei dem der Unfallgegner die Vorfahrt missachtet hat, kann man mithaften, wenn man Barfußgefahren ist oder mit dem falschen Schuhwerk unterwegs war und das mitursächlich für den Schaden war.
Auffahrunfälle – Man sollte stets den Sicherheitsabstand einhalten, um Auffahrunfälle zu vermeiden. Die Faustformel „Sicherheitsabstand = mindestens halber Tachowert“ hat sich auf Schnellstraßen und Autobahnen etabliert.
Was ist nach einem Wildunfall zu beachten? - Bei einem Wildunfall muss als erstes, bevor die Polizei gerufen wird, die Unfallstelle durch Warndreieck und Warnblinklicht abgesichert werden. Die Polizei informiert dann das zuständige Forstamt, das sich um das getötete oder verletzte Wildtier kümmert.
Droht beim Entfernen vom Unfallort Gefängnis? - Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kann empfindliche Konsequenzen haben. Autofahrer, die einen Unfallort verlassen, ohne die Polizei und ihre Kfz-Versicherung zu informieren, machen sich schneller strafbar als viele ahnen. Dies kann nicht nur teuer werden, sondern auch den Kfz-Versicherungsschutz kosten und den Führerscheinentzug sowie gegebenenfalls eine Freiheitsstrafe zur Folge haben.
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Neue Papierfarbe - Die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK) wurde seit 1965 auf grünem Papier gedruckt, doch seit Juli 2020 gibt es sie auch in Weiß. Das heißt, Autofahrer können ab sofort ihre Grüne Karte auch selbst ausdrucken. Wer bereits eine Karte hat, kann diese bis zum Ende der Gültigkeit weiter verwenden.
Rettungskarten - Es sollte jeder Handgriff sitze, wenn es nach einem Autounfall schnell gehen muss. Standardisierte Rettungsdatenblätter sind für die Einsatzkräfte Gold wert.
Darum sind junge Autofahrer im Straßenverkehr besonders gefährdet - Ein Grund ist die Routine, die Fahranfängern noch fehlt. Ein weiteres Problem ist das Alter des Kfz. Hierbei kann es vorkommen, dass im Vergleich zu neueren PKW Sicherheitsausstattungen fehlen, die die Fahrzeuginsassen bei einem Autounfall besser schützen können.
So verhalte ich mich bei einem Verkehrsunfall mit dem Leihauto richtig - Ein Autounfall ist immer unpassend, erst Recht auf einer Urlaubsreise. Was man unbedingt machen sollte, sind bei größeren Schäden die Polizei alarmieren, Fotos vom PKW machen, dazu einen Schadensbericht ausstellen und unterschreiben lassen und den Mietwagen-Broker anrufen.
Gesetzliche Vorgaben im Urlaubsland - Sie sollten bei Reiseantritt an eine internationale Versicherungskarte denken, damit Sie bei einem Verkehrsunfall im Ausland bestens gewappnet sind.
Schuldanerkenntnis nach Unfall - Autounfall - was tun? Bei einem Verkehrsunfall im Ausland sollten Sie immer die Polizei rufen und bloß nichts zugeben. Wichtig ist auch, das Ausfüllen des Formulars "Europäischer Unfallbericht" sowie die Schadensmeldung an die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Wenn das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen ist, fragen Sie nach der "Grünen Versicherungskarte" oder einem Versicherungsnachweis. Am einfachsten lässt sich die Schadensregulierung von zu Hause aus über den "Zentralruf der Autoversicherer" (bundeseinheitliche Telefonnummer: 0800/250 260 0) organisieren.
Verkehrsrecht 2018 - Pannen- und Unfallhilfe auf Deutschlands Straßen. Ab 01. Januar ändert sich so einiges für Autobesitzer bis Fahrer. So wird unter anderem der Einbau eines eCall-Systems bei Neuwagen Pflicht und in mehreren Bundesländern gehen neue Teststrecken für das automatisierte Fahren in Betrieb.
Autounfall - Wann sollte man die Polizei rufen? - Grundsätzlich gilt, bei einem Straßenverkehrsunfall ist man nicht verpflichtet, die Polizei zu rufen. Es sei denn, es gibt Schwerverletzte oder gar Tote.
Unerlaubtes Entfernen am Unfallort - Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich um eine Straftat, die entsprechende Konsequenzen wie Führerscheinentzug oder Fahrverbot bis hin zu Gefängnis nach sich ziehen kann.
Notruf "eCall" - Ab März 2018 wird das automatische Notrufsystem in allen Neuwagen und leichten Nutzfahrzeugen Pflicht. Wer für einen möglichen Unfall bereits jetzt schon entsprechende Vorkehrungen treffen möchte, kann in seinem Fahrzeug neben dem Erste-Hilfe-Kasten eine modellspezifische Rettungskarte mitführen. Die Rettungskarte kann auf der Internetseite des jeweiligen Automobilherstellers oder auf der Webseite rettungskarten.eu heruntergeladen werden.
Autounfall im Ausland - Zur Pflichtausstattung im Fahrzeug zählt der inhaltlich und grafisch standardisierte Europäische Unfallbericht, die Grüne Versicherungskarte und außerdem die Nummer des Zentralrufs der Autoversicherer. Die Servicerufnummer ist im Inland unter 0800/ 250 260 0 und aus dem Ausland unter +49 40 300 330 300 von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu erreichen. Ihnen wird nicht nur in den EU Ländern, sondern auch in Lichtenstein, Norwegen, Island und in der Schweiz weitergeholfen. Die europaweit einheitliche Notrufnummer lautet "112".
Schadensregulierung Auffahrunfall - Die Suche nach dem Verursacher bei Massenunfällen erweist sich ist oft als schwierig. Deutsche Autofahrer müssen sich zukünftig über die Regulierung der Schäden bei Massenkarambolagen keine Sorgen mehr machen, denn die Kfz Versicherungen ändern die Haftungsregelung zugunsten der Unfallbeteiligten.
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