Plakettenverordnung
 

Die neue Feinstaubverordnung - Plakettenverordnung, auch sogenannte
"Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge"
wirft für uns alle viele Fragen auf.


Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen zur Feinstaubverordnung erläutert:

1. Zeitpunkt der Feinstaubplaketten-Einführung:
Seit 01. März 2007 gilt in Deutschland die "Plakettenverordnung" - die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge - in Kraft. Sie regelt bundeseinheitlich die Kennzeichnung von Pkw, Lkw und Bussen mit Feinstaubplaketten je nach Schadstoffgruppe; Diese Kennzeichnung ist erforderlich, um bei zu hohen Feinstaubbelastungen Fahrverbote aussprechen und umsetzen zu können. Besonders gekennzeichnete Verbotszonen dürfen dann nur durch Kraftfahrzeuge mit einer entsprechenden Zulassung befahren werden.

2. Wie erkenne ich die Zonen der Fahrverbote?
Die einzelnen Umweltzonen werden mit Schildern gekennzeichnet. Unsere Auflistung der Zusatzschilder zeigt Ihnen die zur Zufahrt notwendigen Feinstaubplaketten-Farben. Auch LKWs und Autos aus dem Ausland brauchen die entsprechenden Schadstoffplaketten.
Zeichen 270.1 Zeichen 270.2
Zeichen 270.1 Zeichen 270.2
Beginn eines Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone Ende eines Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone

Mit den Zeichen 270.1 und 270.2 werden die Grenzen einer Verkehrsverbotszone bestimmt. Sie verbieten den Verkehr mit Kraftfahrzeugen innerhalb einer so gekennzeichneten Verkehrsverbotszone im Falle der Anordnung von Maßnahmen zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen auf der Grundlage des § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Das Zusatzzeichen zum Zeichen 270.1

Zeichen 270.1
Freistellung vom Verkehrsverbot nach
§ 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

3. Wer ist vom Fahrverbot betroffen?
In den Umweltzonen, meist sind das Bereiche einer Stadt, die besonders stark mit Feinstaub belastet sind, dürfen nur noch Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 - 4 fahren. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 dürfen nicht mehr in den ausgewiesenen Umweltzonen fahren.

4. Gibt es auch Ausnahmen?
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach§ 40 Abs. 1 des Bundes-Emissionschutzgesetz auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Feinstaubplakette gekennzeichnet sind:
  1. mobile Maschinen und Geräte.
  2. Arbeitsmaschinen,
  3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
  4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
  5. Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung,
  6. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach§ 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehinderten au s Weisverordnung im Schwerbe-hindertenausweis eingetragenen Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" nachweisen,
  7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können,
  8. Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden,
  9. zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt.

5. Welche Feinstaubplakette bekommt mein Fahrzeug?
Eine Zuordnung wird aufgrund der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Schadstoff-Schlüsselnummer erfolgen. Die entsprechende Auflistung finden Sie hier .

6. Wo erhalte ich die Feinstaubplakette?
Umweltplaketten gibt es bei den KFZ-Zulassungsbehörden und überall dort, wo eine Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt werden kann, z.B. bei Prüforganisationen, wie TÜV, Dekra, KÜS oder GTÜ, oder Kfz-Werkstätten. Zudem können Sie die Feinstaubplakette auch bequem über das Internet bestellen.

7. Was kosten die Feinstaubplaketten?
Die Gebühr liegt bei 5 Euro bis 20 Euro. Nach Auffassung des Automobilclubs ADAC sollten jedoch die Feinstaubplaketten kostenlos abgegeben bzw. verschickt werden, um die Halter von sauberen Fahrzeugen nicht zu bestrafen.

8. Wo müssen die Feinstaubplaketten angebracht werden?
Die Aufkleber müssen gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden.

9. Muss die Umweltplakette regelmäßig erneuert werden?
Die Feinstaubplaketten ist an das Kennzeichen gebunden. Sie muss also nur erneuert werden, wenn das Fahrzeug ein neues Kennzeichen, etwa bei Umzug oder Verkauf, bekommt.

10. Wie hoch ist die Strafe gegen den Feinstaubplaketten-Verstoß?
Wer ohne entsprechende Feinstaubplakette in eine Verbotszone einfährt, muss mit einem Bussgeld von 40,-- Euro rechnen und mit 1 Punkt in der Verkehrssünderkartei.

11. In welchen Städten bestehen Fahrverbote bzw. sind geplant?
Viele Städte stellten Ihre Umweltzonen scharf. Die aktuelle Auflistung der bestehenden und geplanten Umweltzonen finden Sie hier.

12. Tabellen: Hier finden Sie die übersichtliche Auflistung in Tabellenform
Plakettenzuordnung für PKW, Wohnmobile und Nutzfahrzeuge bis zu 2,8 to zGG - damit Sie die richtige Feinstaubplakette ermitteln, kaufen und anbringen können.
Schadstoffgruppe / Feinstaubplakette Zugeordnete Emissionsschlüsselnummern für Pkw
Benziner Diesel Diesel m. Partikelfilter
Schadstoffgruppe 1
Keine Plakette
Pkw mit Ottomotor ohne geregeltem Katalysator bzw. geregeltem Katalysator nach Anlage XXIV und XXV StVZO

Diesel-Pkw mit Partikelemissionen nach Euro 1 oder schlechter
00, 03 bis 13, 15, 17, 77, 88, 91, 92 0 bis 24, 34, 40, 77, 88  

Schadstoffgruppe 2
Schadstoffgruppe 2
Rote Plakette
Diesel-Pkw mit Partikelemissionen nach Euro 2 oder Euro 1 mit Partikelfilter
  25 bis 29, 35, 41, 71 PM01: 19, 20, 23, 24
PM0: 14, 16, 18, 21, 22, 34, 40, 77

Schadstoffgruppe 3
Schadstoffgruppe 3
Gelbe Plakette:
Diesel-Pkw mit Partikelemissionen nach Euro 3 bzw. D3 oder Euro 2 mit Partikelfilter
  30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72 PM0: 28, 29
PM1: 14, 16, 18, 21, 22, 25 bis 27**, 34, 35, 40, 41, 71, 77

Schadstoffgruppe 4
Schadstoffgruppe 4
Grüne Plakette:
Diesel-Pkw mit Partikelemissionen nach Euro 4, D4 bzw. Euro 3 mit Partikelfilter sowie die neue Abgasnorm Euro 5 und Euro 6.

Nach Anlage XXIII oder 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO, Euro 1 bis Euro 4 sowie die neue Abgasnorm Euro 5 und Euro 6.

Kfz ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektromotor, Brennstoffzelle
01, 02, 14, 16, 18 bis 70, 71 bis 75*, 77, 35A0 bis 35M0 (Euro 5), 36N0 bis 36Y0 (Euro 6) 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70, 73 bis 75 PM1: 27**, 49 bis 52

PM2: 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 48, 67 bis 70

PM3: 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 66

PM4

PM5


Feinstaubplaketten-Zuordnung für Wohnmobile/Nutzfahrzeuge über 2,8 to zGG
Schadstoffgruppe / Feinstaubplaketten Zugeordnete Emissionsschlüsselnummern für
- Nutzfahrzeuge Klasse N
- Pkw mit mehr als 8 Sitzplätzen außer Fahrersitz (Klasse M2 u. M3)
- Wohnmobile über 2,8 t zGG
Benziner Diesel

Schadstoffgruppe 2
Schadstoffgruppe 2
Rote Plakette
Euro 2
  20, 21, 22, 33, 43, 53, 60, 61

Schadstoffgruppe 3
Schadstoffgruppe 3
Gelbe Plakette:
Euro 3
  34, 44, 54, 70, 71

Schadstoffgruppe 4
Schadstoffgruppe 4
Grüne Plakette:
Euro 4, Euro 5, EEV

Kfz ohne Verbrennungsmotor
  (z.B. Elektromotor, Brennstoffzelle)
30 bis 55, 60, 61, 70, 71, 80, 81, 83, 84, 90, 91* 35, 45, 55, 80, 81, 83, 84, 90, 91
*) Im Falle von Gasfahrzeugen nach Richtlinie 2005/55/EG (vormals 88/77/EWG)
**) Pkw mit Schlüsselnummer "27" bzw. "0427" und der Klartextangabe "96/69/ EG I" mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) vom mehr als 2500 kg ist nach Anhang 2 Abs. 1 Nr. 4 n) der Kennzeichnungsverordnung eine grüne Plakette zuzuteilen. Dies dann, wenn nachgewiesen wird, dass der Pkw die Anforderungen der Stufe PM 1 der Anlage XXVI StVZO einhält.



Erläuterungen zu den Partikelminderungsstufen:

PM01 ist für die Nachrüstung von Euro-1-Diesel-Pkw vorgesehen. Durch die Nachrüstung eines Partikelfilters muss der für Euro-2-Diesel-Pkw geltende Grenzwert von 0,170 g/km erreicht werden.

PM0 ist für die Nachrüstung von Euro-1- und Euro-2-Diesel-Pkw vorgesehen. Durch die Nachrüstung eines Partikelfilters muss der für Euro-2-Diesel-Pkw geltende Grenzwert von 0,100 g/km erreicht werden.

PM1 ist für die Nachrüstung von Euro-1- und Euro-2-Diesel-Pkw vorgesehen. Diese Fahrzeuge halten nach geltendem Recht lediglich einen Grenzwert für die Partikelmasse von 0,18 g/km bzw. 0,08 g/km ein. Durch Nachrüstung eines Partikelfilters muss der für Euro-3-Diesel-Pkw geltende Grenzwert von 0,05 g/km erreicht werden.

PM2 ist für die Nachrüstung von Euro-3-Diesel-Pkw vorgesehen. Hier gilt ein Grenzwert von 0,05 g/km. Durch Nachrüstung eines Partikelfilters muss der für Euro-4-Diesel-Pkw geltende Grenzwert von 0,025 g/km erreicht werden.

PM3 ist auf die Nachrüstung von ab Werk nicht vorbereiteten Euro-4-Diesel-Pkw abgestellt. Sie halten nach geltendem Recht lediglich einen Grenzwert von 0,025 g/km ein. Bei Nachrüstung eines Partikelfilters muss der halbierte Euro-4-Grenzwert von 0,0125 g/km erreicht werden.

PM4 greift auf den von der Europäischen Kommission für die zukünftige Euro 5 vorgeschriebenen PMGrenzwert von 0,005 g/km zurück. Diese Stufe wurde für die Nachrüstung von im Verkehr befindlichen Euro- 4-Diesel-Pkw geschaffen, die bereits ab Werk entsprechend vorgerüstet sind, aber wegen fehlender Produktionskapazitäten nicht bereits mit so genannten "geregelten Partikelfiltern" ausgerüstet werden konnten, die eine Minderungsrate von mehr als 90 Prozent erreichen.

PM5 gilt für Euro-3- und Euro-4-Diesel-Pkw, die ab dem Tage, an dem sie erstmals für den Verkehr zugelassen wurden/werden, anstelle eines PM-Grenzwertes von 0,050 bzw. 0,025 g/km den von der Europäischen Kommission für die zukünftige Euro 5 vorgeschriebenen PM-Grenzwert von 0,005 g/km einhalten.




13. Aktuelle News zum Thema Plakettenverordnung und Rußfilter:
Umweltplaketten für batterieelektrische Autos - Wer mit seinem E-Auto in einer Umweltzone wohnt oder in eine Umweltzone einfahren möchte, benötigt eine gültige Umweltplakette. Die Kosten liegen zwischen 5 und 20 Euro. Ausnahmen der Plakettenpflicht gibt es z. B. für Motorräder, Oldtimer mit deutscher Zulassung und einem H-Kennzeichen bzw. rotem 07-Kennzeichen, mobile Maschinen, Arbeitsmaschinen, Geräte sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen.
Partikelzählung - Ab 2023 sollen alle AU-pflichtigen Dieselfahrzeuge ab der Schadstoffklasse Euro 6 (auch Nutzfahrzeuge) im Rahmen der Abgasuntersuchung einer Partikelzählung unterzogen werden. Eine herkömmliche Trübungsmessung wie bei Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge für Euro-6-Fahrzeuge reicht dann nicht mehr aus.
Staatlicher Zuschuss für Plug-in-Hybridfahrzeuge - Plug-In-Hybride, die eine rein elektrische Reichweite von weniger als 60 Kilometern aufweisen und deren maximale CO2-Emission je gefahrenem Kilometer 50 Gramm übersteigt, sind ab dem 01. Januar 2022 nicht mehr förderfähig.
Emissionsgrenzwerte – Können moderne Diesel fit sein für die kommenden Abgas-Bestimmungen? Noch regelt die Euronorm 6, wie viel Schadstoff ein Kraftfahrzeug verursachen darf. Die Euro-7-Norm könnte bereits 2025 in Kraft treten.

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E-Auto Kaufprämie 2020 - Die Elektromobilität wird neu gefördert. Die deutsche Automobilindustrie hat sich gemeinsam mit der Bundesregierung darauf verständigt, dass der Umweltbonus bis Ende 2025 verlängert und erhöht wird. Auch besteht nun, unter bestimmten Voraussetzung, bei der Zweitveräußerung eine Umweltprämie zu erhalten.
In welchen europäischen Umweltzonen werden Verstöße am härtesten geahndet? - Auf dem 1. Platz bei der Höhe des Bußgeldes liegt Dänemark. Dort müssen Fahrzeuge bestimmter Typenklassen als Euro-Norm 3-Auto mit einem zugelassenen Feinstaubfilter nachgerüstet sein oder mindestens die Euronorm-4 erfüllen, bevor sie in die Umweltzonen von Aalborg, Kopenhagen und weiteren Städten fahren dürfen.
Neuerungen für LKW Fahrer - 2019 sollen auf deutschen Bundesstraßen und Autobahnen neue Mautsätze gelten, zudem sollen in Zukunft erstmals in Deutschland allen Lastwagen entsprechend der EU-Richtlinie sogenannte Lärmkosten angelastet werden.
Mögliche Fahrverbote für Diesel-PKW in deutschen Innenstädten - Kommt die blaue Plakette? Das Bundesverwaltungsgericht ermöglicht Diesel-Fahrverbote. PKW-Plaketten werden nach Emissionsklassen vergeben. Diesel-Fahrverbote in Stuttgart, Köln, Düsseldorf, München, Hamburg...? Fahrverbote bleiben Einzelfall-Entscheidungen und könnten von Stadt zu Stadt verschieden ausfallen.
Hardware-Update für Euro-5-Diesel? - Die Bundesregierung hat von der EU-Umweltkommission eine letzte Frist gesetzt bekommen. Bis Ende Januar 2018 ist ein Vorschlag zum Erreichen der EU-Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stickoxide vorzulegen.
Umweltplakette Frankreich - In Straßburg (liegt im Osten Frankreichs an der Grenze zu Deutschland) wird eine neue Umweltzone eingeführt. Ab 01. November 2017 gilt die Umweltplakettenpflicht auf den öffentlichen Straßen Straßburgs und in der Region Elsas. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt auch die Autobahnen A35 und A4 betroffen sind. Die Plakettenpflicht gilt für alle PKW, Motorräder und Wohnmobile, ausgenommen sind Fahrzeuge mit einem Behinderten-Parkausweis. Bei ihrem nächsten Straßburg-Urlaub mit dem Auto sollten Sie an die Feinstaubplakette denken, ansonsten wird es teuer.
Feinstaubwerte - Zum Reizthema der Automobilbranche, das Diesel-Fahrverbot, werden die Pläne in den Großstädten Hamburg, München und Stuttgart immer konkreter. Die Prüfungsorganisation Dekra legte nun eine Feinstaubuntersuchung mit ersten Ergebnissen von Messungen in Stuttgart vor.
Feinstaubplakette in Paris - Seit Februar 2017 gilt in der französischen Hauptstadt eine Umweltplaketten-Pflicht für ausländische Fahrzeuge. Die sogenannte "Crit'Air-Vignette" gibt es in verschiedenen Ausführungen je nach Art des Kraftfahrzeugs, Baujahr und Abgasnorm.
Geplante Gesetzesentwürfe zur Änderung der Autosteuer 2017/ 2018 - Das Bundeskabinett sieht die Einführung des Testverfahrens WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) zur Ermittlung realitätsnäheren CO2-Werten bis 2017 vor und plant eine Steuerentlastung für besonders schadstoffarme PKWs der Euronorm-6. Die Steuerentlastung soll 2017/ 2018 greifen.
VW führt Partikelfilter für Benziner ein - Ab Sommer 2017 wird der so genannte Ottopartikelfilter, kurz OPF erstmals im 2,0 TFSI der Audi A5 Limousine und im 1,4-Liter-TSI-Motor des Volkswagen Erfolgs-SUV Tiguan zum Einsatz kommen.
Filterförderung 2016 - Für die Nachrüstung älterer Dieselautos mit einem Rußfilter gibt es auch 2016 wieder einen staatlichen Zuschuss. Autobesitzer erhalten 260 Euro pro Fahrzeug.
Nachrüstung von Partikelfilter - Die Bundesregierung will die Ende des Jahres 2015 auslaufende Filterförderung verlängern. Den Zuschuss in Höhe von 260 Euro soll es nun auch in 2016 geben.
Gültige Abgasnorm 6 - Der Diesel rechnet sich keineswegs nur für Vielfahrer.
Gebrauchte Dieselfahrzeuge sind deutlich beliebter als Benziner.
Eckdaten zur Rußfilterförderung 2015 / 2016.
Neuauflage der Filterförderung - Ab 2015 erhalten Fahrer von älteren Dieselautos sowie leichten Nutzfahrzeugen erhalten ab 2015 wieder einen Zuschuss für die Nachrüstung eines Rußpartikelfilters.
Neues Elektromobilitätsgesetz ab 2015 - Im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge sollen eine gesonderte Kennzeichnung über eine Plakette erhalten.
Plakettenpflicht - Auch in NRW darf ab sofort nur noch mit grüner Feinstaubplakette gefahren werden.
Noch mehr Plaketten für umweltfreundlichere Fahrzeuge.
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Neue Umweltzonen in Halle und Magdeburg.
De-minimis-Förderung - Verlängerung der Antragsfrist.
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Dekra: Aushändigung Feinstaubplakette ja oder nein?
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