Die Zeit drängt: Jetzt Rußpartikelfilter nachrüsten
26 April, 2012
Wie erwartet machen Kfz Halter von Dieselwagen vom Angebot, 330 EUR Barprämie für die Nachrüstung ihres Fahrzeugs mit einem Rußpartikelfilter zu kassieren, regen Gebrauch: Die 30 Millionen Euro, die die Bundesregierung für 2012 an Fördergeldern zur Verfügung gestellt hat, reichen für rund
87.000 Nachrüstungen; mittlerweile sind nach Mitteilung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereits mehr als 47.000 Förderanträge eingegangen. Die Antragstellung ist erst seit dem 1. Februar möglich. Damit bewahrheitet sich die Empfehlung von Fachleuten, eine ins Auge gefasste Nachrüstung nicht auf die lange Bank zu schieben. Der Königswinterer Abgasnachbehandlungsspezialist TWINTEC bietet Partikelfilter für alle gängigen Marken und Modelle an.
Die Barprämie wird in der Reihenfolge der beim BAFA eingegangenen Antragsunterlagen ausgezahlt. Wer sich also zu spät für eine Nachrüstung entscheidet, könnte leer ausgehen und muss die Kosten allein tragen. Dabei ist die mit der Nachrüstung verbundene grüne Feinstaubplakette wichtiger denn je. Mit Berlin, Hannover, Leipzig, Bremen, Osnabrück, Frankfurt am Main sowie Stuttgart haben bereits sieben große deutsche Städte ihre Umweltzonen "scharf gestellt" - nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette dürfen einfahren. München folgt am 1. Oktober 2012 diesem Beispiel, zum Jahresbeginn 2013 werden 21 weitere deutsche Kommunen die dritte Stufe ihrer Umweltzonen einläuten.
Barzuschuss und grüne Plakette erhalten neben Haltern von Pkw auch Besitzer von leichten Nutzfahrzeugen. In erster Linie sind dies Kleintransporter bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, die von vielen Handwerkern und Lieferanten eingesetzt werden. Auch Wohnmobile fallen unter die Förderung. Der Weg zum Barzuschuss und zur grünen Plakette ist einfach:
- Nachrüstung des Fahrzeugs mit dem Partikelfilter in der
Werkstatt
- Werkstatt bescheinigt den Einbau
- Zulassungsbehörde vermerkt auf Grundlage der Bescheinigung die
technische Verbesserung im Fahrzeugschein
(Zulassungsbescheinigung Teil 1)
- Förderantrag von der BAFA-Internetseite herunterladen
- Antrag mit Kopie der geänderten Zulassung per Post beim BAFA
einreichen (bis 15. Februar 2013 möglich). Nach der Bearbeitung
gehen die 330 Euro direkt aufs Bankkonto. twintec.de
Weitere interessante Berichte zum Thema Rußpartikelfilter und Barprämie:
Umweltzone - Feinstaubplakette
Plakettenverordnung
Dieselpartikelfilter nachrüsten
Die Barprämie wird in der Reihenfolge der beim BAFA eingegangenen Antragsunterlagen ausgezahlt. Wer sich also zu spät für eine Nachrüstung entscheidet, könnte leer ausgehen und muss die Kosten allein tragen. Dabei ist die mit der Nachrüstung verbundene grüne Feinstaubplakette wichtiger denn je. Mit Berlin, Hannover, Leipzig, Bremen, Osnabrück, Frankfurt am Main sowie Stuttgart haben bereits sieben große deutsche Städte ihre Umweltzonen "scharf gestellt" - nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette dürfen einfahren. München folgt am 1. Oktober 2012 diesem Beispiel, zum Jahresbeginn 2013 werden 21 weitere deutsche Kommunen die dritte Stufe ihrer Umweltzonen einläuten.
Barzuschuss und grüne Plakette erhalten neben Haltern von Pkw auch Besitzer von leichten Nutzfahrzeugen. In erster Linie sind dies Kleintransporter bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, die von vielen Handwerkern und Lieferanten eingesetzt werden. Auch Wohnmobile fallen unter die Förderung. Der Weg zum Barzuschuss und zur grünen Plakette ist einfach:
- Nachrüstung des Fahrzeugs mit dem Partikelfilter in der
Werkstatt
- Werkstatt bescheinigt den Einbau
- Zulassungsbehörde vermerkt auf Grundlage der Bescheinigung die
technische Verbesserung im Fahrzeugschein
(Zulassungsbescheinigung Teil 1)
- Förderantrag von der BAFA-Internetseite herunterladen
- Antrag mit Kopie der geänderten Zulassung per Post beim BAFA
einreichen (bis 15. Februar 2013 möglich). Nach der Bearbeitung
gehen die 330 Euro direkt aufs Bankkonto. twintec.de
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