EG Kontrollgerät
Pflichten, Vorschriften und Aufgaben
Wissenswertes zum neuen EG Kontrollgerät. Das EG-Kontrollgerät ist ein Tachometer, es bestimmt die Lenk- und Ruhezeiten, die Lenkzeitunterbrechungen, die gefahrenen Kilometer und die gefahrene Geschwindigkeit.
Die Tachoscheibe wurde vom digitalen bzw. smarten EG Kontrollgerät / Fahrtenschreiber abgelöst. Die Fahrtenschreibertechnologie wechselte zuerst von analog zu digital und dann von digital zu intelligent. Durch die Verordnungen (EG) 561/2006, 165/2014, 2020/1054 erfolgten bzw. erfolgen die letzten Änderungen, beispielsweise die verpflichtende Einführung des Kontrollgerätes. Mit der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, in der Fassung der Verordnung (EU) 2020/1054 werden die Regeln für Lenkzeiten, Ruhezeiten und Fahrtunterbrechungen von Bussen und Lieferwagen und Bussen festgelegt.
Seit 21. August 2023 ist auf Basis der EU-Durchführungsverordnung 2021/1228 der neue intelligente Tachograph der 2. Generation in allen neu zugelassenen Nutzfahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen Pflicht. Für Kfz im grenzüberschreitenden Güterverkehr, die mit analogen und herkömmlichen digitalen (nicht smarten) Fahrtenschreibern ausgestattet sind, gilt eine Umrüstpflicht auf die neuen Tachographen bis zum 31. Dezember 2024.
Ab 01. Juli 2026 müssen Fahrtenschreiber in Kraftfahrzeuge mit mehr als 2,5 Tonnen eingebaut werden, die für Kabotage-Beförderungen oder im internationalen Straßentransport eingesetzt werden.
Deutsche Kfz-Halter müssen laut der StVZO das Kontrollgerät innerhalb von 2 Jahren mindestens einmal prüfen lassen.
Blackbox in Kraftfahrzeugen ab 2024 (Stand 06/ 2024):
Der sogenannte Event Data Recorder, kurz DER, zeichnet bei einem Verkehrsunfall eine kurze Zeitspanne vor und nach dem Crash auf. Bereits jetzt sind viele Kraftfahrzeuge mit einem EDR ausgestattet, ab dem 07. Juli 2024 wird die Blackbox für alle neu zugelassenen Fahrzeuge Pflicht.
Welche Aufgaben hat ein Kontrollgerät?
Das EG Kontrollgerät ist für folgende Aufgaben zuständig:
- Sicherheitsprüfungen der Hersteller von Wegsensoren und Fahrzeugeinheiten
- Erteilung der Bauartgenehmigungen
- Führung des Zentralen Kontrollgerätkartenregister, kurz ZKR genannt
- Fahrerkarte - enthält die Personendaten des Kraftfahrers und ermöglicht die Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten
- Unternehmenskarte - weist das Unternehmen aus und erstellt die Anzeige, das Download und den Daten-Ausdruck
- Werkstattkarte - dient zur Prüfung und Programmierung des digitalen Gerätes, Download der Daten und Datensicherung
- Kontrollkarte - dient zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten und ermöglicht den unbeschränkten Zugriff auf die gespeicherten Daten
Welche Fahrzeuge brauchen ein EG Kontrollgerät?
Mit einem digitalen Kontrollgerät sind nachfolgend genannte Kraftfahrzeuge auszustatten:
- Nutzfahrzeuge in der Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t
- Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger über 3,5 t
- Omnibusse mit mehr als neun Sitzplätze
Bedienung des Kontrollgerätes:
- Um Fehlfunktionen auszuschließen, ist bei der Bedingung die Anleitung des jeweiligen Geräteherstellers zu beachten.
Die Aufbewahrungspflicht für die digitalen Aufzeichnung beträgt bei:
- Daten aus digitalen Tachographen und Fahrerkarten mindestens 1 Jahr.
- Tachoscheiben mindestens 2 Jahre, wenn diese auch als Nachweis für die Arbeitszeit im Sinne des Paragraphen 21 ArbZG dienlich sind.
Der Zeitraum der Speicherung für die Daten:
Bei einem durchschnittlichen Gebrauch speichert das digitale EG-Kontrollgerät die Daten für mindestens 365 Tage. Es speichert die gefahrene Geschwindigkeit für die letzten 24 Stunden tatsächlicher Fahrzeit detailliert.
Wie funktioniert ein Kontrollgerät?
Die Auslastung des Geräte-Speichers:
Das Kontrollgerät überschreibt die Daten rollierend, das bedeutet zuerst Tag 1, dann Tag 2 etc. Um zu verhindern, dass Daten überschrieben werden, sollten diese zeitgerecht heruntergeladen werden.
Der Erhalt einer Kontrollkarte:
Eine Kontrollgerätkarte bekommt man bei der zuständigen Ausgabestelle. Das Verzeichnis mit den Adressen stellt kostenlos das Kraftfahrt-Bundesamt online zur Verfügung.
Die Durchführung der Kontrollen findet folgendermaßen statt:
Die entsprechenden Kontrollen werden von Beamten
- der Polizei
- der Gewerbeaufsicht und
- dem Bundesamt für Güterverkehr
Im digitalen EG Kontrollgerät werden:
- Geschwindigkeit
- Kilometerstand
- Werkstattdaten
- Fahrzeugident-Nummer FIN
- Amtliches Kennzeichen
- Daten der Hersteller des Kontrollgerätes und des Sensors
- Sicherheitselemente
- Ereignisse
- evtl. Verfälschungen
- evtl. Fehler bzw. Probleme mit der Fahrerkarte oder dem Kontrollgerät
- Arbeitszeiten
- Lenk- und Ruhezeiten
- Geschwindigkeit
- Kilometerstand
- Kontroll- und Überwachungsaktivitäten
- Werkstattdaten, Kalibrierung gespeichert.
Tachographen-Daten werden nicht mehr analog auf einer Diagrammscheibe erfasst, sondern digital auf Chipkarten sowie Massenspeichermedien gespeichert und teilweise in Echtzeit in die Cloud übertragen. Die gesammelten Daten beschränken sich nicht mehr auf Geschwindigkeit, Fahrtzeiten, Haltezeiten sowie Fahrstrecke, sondern sind ein Datenschatz aus unterschiedlichsten Bereichen des Kraftfahrzeugs.
Intelligente Fahrtenschreiber der zweiten Generation ab 2024, 2025, 2026:
Für Kraftfahrzeuge im grenzüberschreitenden Güterverkehr, die mit analogen und herkömmlichen digitalen (nicht smarten) Fahrtenschreibern ausgestattet sind, gilt eine Umrüstpflicht auf die neuen Tachographen bis zum 31. Dezember 2024.
Kraftfahrzeuge, die bereits mit dem smarten Tachographen der ersten Generation ausgeliefert wurden, müssen bis zum 21. August 2025 umgerüstet werden.
Mit der EU-Durchführungsverordnung 2021/1228 erfolgte eine Anpassung der smarten Tachographen. In der Verordnung sind die Vorgaben für smarte Tachographen der zweiten Generation definiert. Die neue Gesetzgebung erfordert unter anderem den Austausch bestehender Systeme durch neue Tachographen. Diese intelligenten Tachographen der 2. Generation ersetzen ältere Tachographen und werden somit zum neuen Standard.
Seit 21. August 2023 wurde auf Basis der EU-Durchführungsverordnung 2021/1228 der Einbau von smartem Fahrtenschreiber, der 2ten Generation, für alle neu registrierten Nutzfahrzeugen ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht Pflicht.
Die Implementierung der intelligenten Tachographen der zweiten Generation erfolgt zeitlich gestaffelt. Bezüglich des Zeitfensters gibt es Unterschiede, welche Technik verbaut ist und wofür die Nutzfahrzeuge eingesetzt werden. Beispielsweise sind Fahrzeuge mit analogem oder digitalem Fahrtenschreiber, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, bis Ende 2024 mit dem intelligenten Tachographen der zweiten Version nachzurüsten. Fahrzeuge mit intelligentem Fahrtenschreiber der ersten Version, die im grenzüberschreitenden Straßenverkehr eingesetzt werden, sind bis Mitte August 2025 mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version nachzurüsten.
Bis zum 01. Juli 2026 müssen alle Neufahrzeuge über 2.500 kg, die in der Kabotage oder im internationalen Straßenverkehr eingesetzt werden, mit einem intelligenten Tachographen der Version 2 (zweite Generation des intelligenten Fahrtenschreibers) ausgestattet sein.
Rückblick - Informationen für LKW- und Berufskraftfahrer:
Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 und Verordnung (EG) Nr. 561/2006:
Seit 01. Oktober 2011 gilt zur Anpassung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 an den technischen Fortschritt des Kontrollgerätes in fast allen Punkten die Verordnung (EU) Nr. 1266/2009 vom Dezember 2009. Diese Verordnung beinhaltet Änderungen der technischen Spezifikationen für Bau, Prüfung, Einbau und Nachprüfung.
Die Sozialvorschriften im Straßenverkehr sollen dem Kraftfahrer mehr Ruhezeiten sichern und überlange Lenkzeiten vermeiden. Diese Vorschriften gelten für angestellte Fahrer sowie selbständige Kraftfahrer. Um die Einhaltung dieser Vorschriften besser überwachen zu können, sind technische Einrichtungen an den Fahrzeugen notwendig. Seit dem 01. Mai 2006 ist der Einbau eines digitalen Kontrollgerätes gemäß Artikel 27 Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 in Deutschland Pflicht. In Bulgarien und Rumänien besteht diese Verpflichtung seit dem 01. Januar 2007 und in einem AETR-Staat, der kein EU-/EWR-Staat ist, seit dem 16. Juni 2010.
Straßenkontrollen für das Ausleiten von Fahrzeugen auf Autobahnen und Manipulationen rund um Kontrollgeräte:
Mitte 2017 startete ein Pilotbetrieb für Lkw Straßenkontrollen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz und dem Bundesfernstraßenmautgesetz. Der Pilotbetrieb umfasst zunächst fünf Pilotstandorte, verteilt über das gesamte Bundesgebiet.
Im Mai 2016 wurden europaweite Sonderkontrollen durchgeführt. Das Bundesamt für Güterverkehr hat im Rahmen der Kontrollorganisation Euro Contrôle Route (ECR) eine Sonderkontrolle innerhalb des Bereiches der Außenstelle München, Raum Ostbayern (Regensburg), durchgeführt. 52 Prozent der kontrollierten Kraftfahrzeuge wurden beanstandet und bei 32 Prozent wurden Manipulationen bemerkt. Aufgrund der festgestellten hohen Beanstandungsquote wird das Bundesamt auch zukünftig einen besonderen Fokus auf das Thema Manipulationen am EG Kontrollgerät legen.
Vorschriften für Lkw-Fahrer 2023 (Stand 02/2023):
Maskenpflicht im Verbandskasten - Der Paragraf 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt vor, dass in jedem Lkw ein Verbandskasten mitgeführt werden muss. Alle Lkw-Fahrer in Deutschland sind verpflichtet, einen Verbandskasten in ihrem Fahrzeug mitzuführen. Zukünftig müssen zwei Gesichtsmasken im Kfz-Verbandskasten enthalten sein. Entsprechend wurde das Normblatt DIN 13164, das die Inhalte des Verbandskastens regelt, geändert. Bis zum 31.01.2023 galt eine Übergangsfrist, in der Bus- und Lastwagenfahrer den alten Verbandskasten um zwei Gesichtsmasken nachrüsten konnten.
Neuerungen für Lastkraftwagenfahrer 2022 (Stand 05/ 2022):
Seit 2022 ist ein Abbiegeassistent für alle neuen Fahrzeugtypen vorgeschrieben. Das Abbiegeassistenzsystem ist zukünftig in allen neuen Kraftomnibussen und Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3) verpflichtend vorgeschrieben. Ab 2024 soll der Abbiegeassistent dann für alle Neufahrzeuge dieser Klassifizierung gelten. Das Abbiegeassistenzsystem soll LKW-Fahrer über die Anwesenheit anderer, schwächerer Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger im Umfeld des Kfz informieren.
Neue Regeln für Lastwagenfahrer 2022 (Stand 01/ 2022):
Assistenzsysteme von Abbiegeassistent bis zur Blackbox - Neue Lastwagen, Transporter und Busse sollen beispielsweise mit einer standardisierten Schnittstelle für eine Alkoholsperre ausgerüstet sein. Außerdem soll es einen Unfalldatenspeicher geben, die sogenannte Blackbox. Die Blackbox an Bord des Fahrzeugs zeichnet und speichert Daten bei Unfällen aus dem Zeitraum kurz vor, während und unmittelbar nach einem Zusammenstoß auf.
Änderungen für Lastwagenfahrer 2021 (Stand 01/ 2021):
Ab 01. Januar 2021 änderte sich die Regelung zur zuständigen Behörde für die Beantragung von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen für Großraumtransporte und Schwertransporte.
Kraftfahrerpauschale 2020 (Stand 01/ 2020):
Berufskraftfahrer, die viele Tage auf Achse sind und im LKW des Arbeitgebers übernachten, können ab 2020 pauschal 8 Euro pro Arbeitstag absetzen.
Intelligente Fahrtenschreiber (Stand 06/ 2019):
Seit Juni 2019 ist der intelligente Fahrtenschreiber im Einsatz. Ab sofort können Kontrolleure anhand der aufgezeichneten GPS-Daten des digitalen Tachografen genau feststellen, wer den Radius verlassen hat, ohne aufzuzeichnen. Schummeln ist dann nicht mehr möglich.
Neue Mitwirkungspflicht für Lastwagenfahrer (Stand 01/ 2019):
Lkw-Fahrer unterliegen seit dem 01. Januar 2019 neuen Mitwirkungspflichten. Daraus geht hervor, dass die Gewichtsklassen eines Lastwagens zukünftig auf der On-Board-Unit (OBU) anzugeben sind.
Änderung des Fahrpersonalgesetzes (Stand 05/ 2017):
Die für die Überwachung und den Vollzug zuständigen Verwaltungsbehörden der jeweiligen Bundesländer erteilen, vorausgesetzt, der Wohn- bzw. Betriebssitz befindet sich im Inland, Auskünfte über die Regelungen und Bestimmungen im Fahrpersonalrecht. Die Adressen der zuständigen Länderbehörden finden Sie auf Webseite des Bundesamtes für Güterverkehr.
Pläne der Bundesregierung (Stand 01/ 2017):
Gemäß dem "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG), des Fahrpersonalgesetzes (FPersG), des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern, des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes" (BT-Drucksache 18/10882) geht hervor, dass die Bundesregierung gesetzliche Änderungen, die das Transportgewerbe betreffen, plant. Unter anderem soll laut den Änderungsvorschlägen die sogenannte "nationale güterkraftverkehrsrechtliche Erlaubnis" (die Befugnis für den gewerblichen Gütertransport) künftig nur noch für 10 Jahre erteilt werden. Der Gesetzgeber kann so die rechtlichen Vorgaben Europas umsetzen. Bereits erteilte unbefristete Genehmigungen bleiben weiterhin erhalten. Ferner sollen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die zuständige Behörde zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer in Zukunft die Fahrtenschreiber-Überprüfung durch eine amtlich anerkannte Stelle anordnen kann.
Pläne der EU Kommission (Stand 01/ 2016):
Das digitale Gerät soll per EU-Verordnung technisch aufgerüstet und für weitere Kraftfahrzeuge Pflicht werden. Für die betroffenen Betriebe, welche im Kleintransportbereich meist noch gar kein Kontrollgerät für die Fahrzeuge besitzen, würde dies eine Nachrüstung mit dem weiterentwickelten Tachografen der nächsten Generation bedeuten. Bislang ist das EG Kontrollgerät für Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen und Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht vorgeschrieben.
Künftig soll das Gerät bereits für Fahrzeuge über 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht Pflicht werden.
Gemäß der EU Verordnung per 01. März 2014 zum digitalen Tacho haben es Trickser bei den Lenk- und Ruhezeiten schwieriger. Die gesamte Wirkung erfolgte ab März 2016. Kontrolleure können ab diesem Zeitpunkt per Fernabfrage auf die Fahrer-Daten der bis dahin nächsten Generation des digitalen Tachos zugreifen. Des Weiteren werden Standortdaten der LKWs in Kombination mit Satellitennavigationssystemen (GNSS/IST) aufgezeichnet. So lässt es sich leicht festzustellen, ob der Fahrer an einer Ladestelle den Tacho korrekt bedient. Ein LKW muss frühestens 2018 mit dem neuen Tacho ausgerüstet sein.