Urteil Fahrtenbuch: Zulässige Fahrtenbuchauflage
02 Februar, 2015
Aktuelles Gerichtsurteil zur Fahrtenbuchauflage: Ein Fahrzeughalter, dessen Pkw geblitzt wurde, weil die
zulässige Fahrzeughöchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 48 km/h überschritten wurde, kann auch dann mit einer Fahrtenbuchauflage belegt werden, wenn sich der Fahrzeugführer nicht feststellen lässt und wenn der Fahrzeughalter von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht.
In einem solchen Fall erfolgt durch die Fahrtenbuchauflage keine Bestrafung, denn die Fahrtenbuchauflage dient alleine der vorbeugenden Gefahrenabwehr. jlp
Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 4 K 215/14.KO
Weitere Urteile rund um das Verkehrsrecht
In einem solchen Fall erfolgt durch die Fahrtenbuchauflage keine Bestrafung, denn die Fahrtenbuchauflage dient alleine der vorbeugenden Gefahrenabwehr. jlp
Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 4 K 215/14.KO
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