Auto verleihen
 

Auto verleihen, was passiert mit dem Versicherungsschutz?


Im Kfz-Versicherungsvertrag bin nur ich als Fahrer eingetragen.
Verliere ich den Versicherungsschutz, wenn ich mein Auto verleihe?
Nein.
Jedoch ist jeder Versicherte grundsätzlich verpflichtet, eine Veränderung des Fahrerkreises seiner Autoversicherung zu melden. Auch wird Ihre Prämie im Falle eines Unfalls angehoben, und zwar in den meisten Fällen um den Betrag, der ohne den Rabatt für die Einschränkung des Nutzerkreises zu zahlen wäre.
Außerdem verlangen viele Versicherer zusätzlich eine Strafprämie, wenn gegen Vereinbarungen verstoßen wird. Grundsätzlich bezieht sich die Autoversicherung auf das versicherte Fahrzeug. Das bedeutet, wenn Sie Ihr Auto verleihen und der Fahrer in einem Unfall verwickelt ist bzw. einen Unfall selbst verursacht, zahlt Ihre Kfz Haftpflicht den Drittschaden. Allerdings den Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug müssten Sie, falls Sie keine Vollkaskoversicherung haben, selbst bezahlen.

Hinweis:
Verleihen Sie Ihr Fahrzeug nur an Personen, die einen gültigen Führerschein besitzen und auf keinen Fall alkoholisiert sind bzw. unter Drogen stehen.

Im allgemein gilt:
Je größer der Fahrerkreis, desto teurer ist der gewünschte Versicherungsschutz.

Kfz-Versicherungen im Vergleich:
Hier haben Sie die Möglichkeit zum Berechnen, Vergleichen und Sparen.
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Tipp:
Bei den meisten Kfz-Versicherern fällt das Bußgeld wegen unzutreffender Angaben saftig aus.
Mehr zum Thema finden Sie hier: Verkehrsunfall, Unfallhilfe und Versicherungsschutz




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