Auto- und Reiserecht 2022
 

Reiserecht und Autorecht 2022
Diese Neuerungen gelten für Fahrer und Fahrzeughalter


Für alle Bus-, Lkw-, Auto-, Motorrad- und Fahrradfahrer gibt es 2022 wieder zahlreiche Neuerungen. Im Überblick finden Sie wichtige Änderungen im Autorecht und Reiserecht.

Auszug der geplanten bzw. beschlossenen Änderungen für Fahrzeughalter, Fahrrad-, Motorrad-, Auto-, LKW- und Busfahrer 2022 auf einen Blick:

Verkehrs- und Autorecht 2022
  • Nach der sogenannten Dritten EU-Führerscheinrichtlinie müssen bis zum 19. Januar 2022 Führerschein-Inhaberinnen und -Inhaber aus dem Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Papier-Führerscheine in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umzutauschen. Ab 19. Januar 2023 müssen Führerschein-Inhaberinnen und -Inhaber aus dem Geburtsjahrgängen 1959 bis 1964, ab 19. Januar 2024 aus den Geburtsjahrgängen 1965 bis 1970 ihren alten Führerschein umtauschen.
  • Ab 2022 müssen Plug-in-Hybridmodelle eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweisen, damit die Fahrzeughalter eine Förderung erhalten. Ab 2025 muss die elektrische Mindestreichweite sogar 80 Kilometer aufweisen.
  • Für ab 01.01.2022 geschlossene Kaufverträge gilt eine neue Beweislast-Regel. Bisher wurde bei Defekten oder Fehlern innerhalb von 6 Monaten nach Kauf angenommen, dass diese schon beim Kauf vorlagen. Nun wird die Frist auf 1 Jahr ausgeweitet.
  • Für ab 01. März 2022 geschlossene Laufzeitverträge gilt nur noch eine 1monatige Kündigungsfrist. Wird diese Frist verpasst, verlängert sich die Laufzeit auf unbestimmte Zeit.
  • Ab 01. Juli 2022 muss der Anbieter bei Online-Vertragsabschlüssen einen Kündigungsbutton auf seiner Webseite platzieren.
  • Mitte 2022 gibt es eine neue Sicherheitsnorm für Motorradhelme. Ab Juni dürfen in der Europäischen Union nur noch neu entwickelte Helmmodelle in den Markt gebracht werden, die die Anforderungen der Version 6 erfüllen. 2023 ist dann auch die Produktion "alter" Helme der Norm ECE-R 22.5 untersagt.
  • Am Jahresanfang tritt die nächste Stufe der CO2-Bepreisung in Kraft. Eine Tonne CO2 wird mit 30 Euro besteuert, was vermutlich den Kraftstoffpreis entsprechend erhöhen wird.
  • 2022 müssen Fahrzeughalter, deren Autos noch eine braune HU-Plakette auf dem Kfz-Kennzeichen tragen, einen Termin zur Hauptuntersuchung wahrnehmen (§ 29 der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Hat das Fahrzeug die Prüfung bestanden, erhält das Kennzeichen eine grüne TÜV-Plakette. Folglich muss der PKW 2024 erneut zur HU.
  • Ab 2022 werden elektronische Kontrollsysteme zur Vorschrift in neu verkauften Transporter, Busse und Pkw. Die Einführung des Intelligent Speed Assistance, kurz ISA, wird für alle neuen Fahrzeugtypen in der EU Pflicht. Ab 07. Juli 2024 wird „ISA“ dann in allen Neuwagen Pflicht.
  • Autos, Lkw, Transporter und Busse sollen mit einer standardisierten Schnittstelle für eine Alkoholsperre ausgerüstet sein.
  • Busfahrer, LKW- und Autofahrer sollen 2022 zwei medizinische Mund- und Nasenmaske im Verbandskasten mitführen. Dies soll aus hygienischen Gründen auch unabhängig von der Corona-Pandemie zur Pflicht werden.
  • Ab 2022 ändern sich die Typklassen- und Regionalklasseneinstufungen für die Autoversicherung. Autobesitzer sollten deshalb prüfen, ob der Versicherungsbeitrag für Ihr Fahrzeug teurer wird.
  • Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung sollen für den Radverkehr bis 2023 zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Reiserecht 2022
  • Die neuen österreichischen Vignetten gelten von Dezember 2021 bis zum Januar 2023. Der Preis für das Pickerl wurde um 1,4 Prozent erhöht, somit kostet die Pkw-Jahresvignette 93,80 Euro.
  • In der Deutschen Bahn ist ab 2022 kein Ticketverkauf mehr. Bislang konnten Passagiere auch nach dem Einsteigen in den Zug der Deutschen Bahn noch ein Papierticket kaufen, das ist zukünftig nicht mehr möglich.
  • Die neuen Schweizer Vignetten gelten vom Dezember 2021 bis Januar 2023. Der Preis für die Jahresvignette beträgt rund 38 Euro. Die Vignette gilt für alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Bis 2023 müssen sich die Schweizer noch gedulden, um die Online-Variante nutzen zu können.



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