Busführerschein
Alter, Kosten, Verlängerung, Zusatzqualifikation
Hier finden Sie Wissenswertes zum Busführerschein. Infos zu Kosten, Voraussetzung, Busfahrer-Ausbildung und Weiterbildung, Mindestalter, Führerschein-Verlängerung, Personenbeförderung und Führerscheinklassen.
Wann braucht man einen Busführerschein?
Um als Busfahrer arbeiten zu können, benötigt man einen Busführerschein. Das Busfahren fällt in die Kategorie Personenbeförderung und erfordert deshalb besondere Maßnahmen. Die Fahrerlaubnisklasse des Busführerscheins wird unterteilt in D, D1, DE oder D1E. Dabei bezeichnet D1E die Klasse für Omnibusse.
Busführerschein Voraussetzung:
Man benötigt gewisse Voraussetzungen, um eine Fahrerlaubnis zu erhalten. Neben dem Mindestalter von 21 Jahren, muss der zukünftige Busführerscheinanwärter einige Tests bestehen. Dazu zählen Sehtest, erste Hilfekurs, medizinische Gutachten etc.
Die medizinisch-psychologische-Untersuchung beinhaltet eine Stellungnahme über Belastbarkeit, Konzentration, Aufmerksamkeit, Reaktion und Orientierung.
Ferner benötigt der Führerscheinprüfling eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) seit mindestens zwei Jahren.
Wissenswertes zum Alter:
Das Mindestalter ist für alle vier Klassifizierungen des Busführerscheins gleich und beträgt 24 Jahre. Wobei man unter Ausnahmen auch schon mit 21 Jahren an der Prüfung teilnehmen darf. Der (wenn man´s so will) "vorgezogene Busführerschein" ist wie beim PKW nicht "vollwertig". Im Gegensatz zum Autoführerschein ist dies kein begleitendes Fahren, sondern ein Fahren mit Einschränkung. Diese Einschränkung richtet sich nach den zurückzulegenden Strecken.
Die Busfahrer-Ausbildung kann ein halbes Jahr vor dem Geburtsdatum des Mindestalters angefangen werden. Zudem ist zu beachten, dass die theoretische Busfahrer-Prüfung maximal drei Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden darf. Bei der praktischen Prüfung ist die Frist auf einen Monat vor Vollendung des erforderlichen Mindestalters gesetzt.
Busführerschein Ausbildung:
Die Ausbildung für einen Busführerschein gliedert sich - wie bei anderen Führerscheinklassen - in Theorie und Praxis.
Etwa 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters kann mit der Ausbildung begonnen werden. Die theoretische Prüfung (Busführerschein-Klasse D und D1) darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Geburtstag absolviert werden.
Praxis:
Praktische Bus-Führerscheinprüfung bei Vorbesitz von Fahrerlaubnisklasse B oder C1 über 2 Jahre:
Die vorgeschriebenen Pflichtstunden, die vor Antritt der praktischen Prüfung mindestens absolviert werden müssen, betragen 58 Fahrstunden.
Dabei hat 1 Fahrstunde eine Dauer von 45 Minuten und kostet im Durchschnitt ungefähr 70,00 Euro.
Die praktische Ausbildung wird in verschiedene Fahrstunden-Typen eingeteilt.
Die normale Grundausbildung umfasst 33 Stunden. Hinzu kommen 8 Autobahn-Fahrstunden, 5 Nachtfahrten und 12 Überland-Fahrten.
Busführerschein Theorie bei Vorbesitz der Klasse B oder C1:
Im Gegensatz zu den praktischen Ausbildungsstunden werden die theoretischen Stunden meist in Doppelstunden zusammengefasst.
Eine Doppelstunde beträgt 90 Minuten.
Insgesamt müssen 24 bzw. 18 Doppelstunden besucht werden, bevor man an der theoretischen Busführerschein-Prüfung teilnehmen kann.
Dabei handelt es sich um 6 Grundwissen Stunden und
Zusatzstoff 18 Stunden (nur B) bzw. 12 Stunden (nur C1) mit fachgebundenem Wissen.
Busführerschein Weiterbildung:
Seit dem Jahr 2008 sind Weiterbildungen für Busfahrer, unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs der Fahrerlaubnis, gesetzlich vorgeschrieben. Alle fünf Jahre muss eine Weiterbildungsqualifikation erfolgen.
Der Weiterbildungslehrgang umfasst 35 Stunden von je 60 Minuten.
Dabei kann der Busfahrer seine Stunden individuell nach Blöcken einteilen. Ein Block muss mindestens sieben Stunden umfassen.
Ein solcher Lehrgang ist in fünf verschiedenen Module unterteilt.
- Das erste Modul handelt von Risiken, Sozialvorschriften und das Verhalten in Notsituationen. Es werden Sachkenntnisse zu Ruhe- und Lenkzeiten vermittelt. Außerdem wird über häufig vorkommende Arbeitsunfälle informiert. Man versucht so, dass Know-how des Busfahrers bei Notfällen zu verbessern und die Sicherheit zu steigern.
- Das zweite Modul klärt über wirtschaftliches Fahren auf und nennt sich Eco-Training. Die Busfahrer sollen aus diesem Fachbereich mitnehmen, wie man Treibstoff sparen kann und weniger Fahrzeugteile verschleißt.
- Eine weitere Komponente ist die Fahrsicherheit und die Sicherheitstechnik. Wie gehe ich mit der ständig erneuerten Technik um? Wie verhalte ich mich in außergewöhnlichen Verkehrssituationen und was mache ich im Falle eines Unfalls? Mit solchen Fragestellungen werden die Busfahrer konfrontiert, um vorausschauender zu fahren und so Unfälle von vorne herein zu vermeiden.
- Das vierte Modul handelt von der aktuellen Marktsituation und des Image-Aufbaus. Der Konkurrenzdruck in Deutschland ist groß. So werden die Busfahrer geschult, um ein positives Bild auf das Unternehmen zu werfen. Dabei werden die verschiedenen Elemente wie "der Busfahrer ist Vorzeigebild der Firma" vermittelt. Außerdem kann der Fahrer dabei ein kompetenteres Auftreten bekommen und an neuer Motivation gewinnen.
- Im fünften und letzten Fachbereich geht es allein um das Wohlbefinden des Fahrgastes und die Gesundheit der Busfahrer selbst. Die Inhalte hier umfassen das korrekte Einschätzen von diversen Lenkbewegungen, wie das Kurvenverhalten.
Personenbeförderung:
Der normale PKW-Führerschein berechtigt zum Befördern von acht Personen, zuzüglich dem Fahrer. Ab dem zehnten Platz ist ein Personenbeförderungsschein notwendig.
Der Führerschein der Klasse D1 und D1E berechtigt eine Personenbeförderung von bis zu 16 Personen. Wer einen Busführerschein/ Omnibusführerschein der Klasse D/ DE besitzt, ist befugt, mehr als 16 Fahrgäste zu transportieren.
Wie viel kostet ein Busführerschein?
Busführerschein Kosten:
Die Preise für einen Busführerschein variieren stark, je nach benötigter Fahrstunden und Bundesland.
Die anfallenden Kosten setzen sich zusammen aus:
- Grundbetrag
- Fahrstunden
- Prüfungsanmeldung und
Der Grundbetrag variiert je nach Fahrschul-Tarifen.
Die praktische Prüfung wird absolviert bei Prüforganisationen wie beispielsweise TÜV, Dekra & Co.
Die Kosten des Busführerscheins sind je nach Bundesland und Fahrschule unterschiedlich.
Bus-Führerscheinklassen D1, D1E, D, DE:
Wie in der Erläuterung schon genannt, wird der Busführerschein in die Klassen D, DE, D1 oder D1E gegliedert.
Dabei müssen die Führerscheine der Reihe nach absolviert werden, das heißt, die Klasse D ist Grundlage für die Klasse DE.
Die Führerscheinklasse D1 wird für kleinere Omnibusse und die Klasse D für normale "große" Busse benötigt.
Das E steht immer für den zusätzlichen Anhänger.
Die Führerscheinklasse D gestattet es, Busse mit mehr als 16 Personen fortzubewegen. An den Omnibus bzw. Bus darf dabei ein Anhänger von bis zu 750kg Gesamtmasse angehängt werden. Der Busführerschein der Klasse D beinhaltet außerdem die Klassen M, L und D1. Wer noch einen Führerschein der Klasse S besitzt, dem wird dieser auch "angerechnet".
Wer einen Omnibus mit Anhänger über 750kg fahren möchte, der muss den Aufbau-Führerschein DE absolvieren. Hier sind die Führerscheinklassen D1E und BE mit inbegriffen. Im Falle, dass Sie einen Führerschein der Klasse C1 besitzen, haben Sie somit automatisch die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Klasse C1E erlangt.
Der "kleinere" Busführerschein ist der der Klasse D1. Er beinhaltet die Führerscheinklasse B, welche aber auch als Grundlage für einen solchen vorgeschrieben ist. Auch an dieser Stelle sind Anhänger mit einem maximalen Gesamtgewicht in Höhe von 750kg genehmigt. Die Beschränkung der zu befördernden Personen liegt hier jedoch bei höchstens 16 Fahrgästen.
Die Führerscheinklasse D1E wird (wie bei D und DE) auf die Klasse D1 aufgebaut, der einzige Unterschied ist hier, dass der Anhänger über 750kg wiegen darf. Allerdings nicht mehr als 12 Tonnen!
Die einbezogenen Führerscheinklassen sind der PKW-Führerschein (Klasse B), der PKW-Führerschein mit Anhänger (Klasse BE) und die Klasse C1E (insofern die Klasse C1 vorliegt).
Welche Laufzeit hat ein Busführerschein?
Busführerschein verlängern:
Ein Busführerschein wird jeweils für fünf Jahre erteilt. Jede weitere Verlängerung ist ebenfalls auf fünf Jahre befristet. Voraussetzung ist eine ärztliche Untersuchung und ein Gutachten vom Augenarzt. Dabei ist es wichtig, dass das medizinische Gutachten nicht älter als ein Jahr und der Sehtest nicht älter als maximal zwei Jahre ist.
Die Verlängerung des Führerscheins ist auch vom Alter des Busfahrers abhängig. Unter dem 50. Lebensjahr ist nur eine ärztliche Untersuchung und ein Sehtest notwendig. Danach fällt noch eine Analyse der Leistungsfähigkeit an.
Die Führerscheinverlängerung für Busfahrer muss im Zeitraum von fünf Jahre geschehen. Das bedeutet, man sollte alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig bei der Führerscheinstelle einreichen. Man sollte mit einer Bearbeitungszeit von etwa 3 bis 4 Monaten rechnen.
Busführerschein abgelaufen, was nun?
Ist Ihr Busführerschein ohne es zu bemerken abgelaufen, so haben sie die Möglichkeit sich innerhalb von fünf Jahren nach Ablaufdatum einen neuen Führerschein erteilen zu lassen. Dies geht ohne Prüfung, insofern alle erforderlichen Unterlagen abgegeben werden.
Sind die 5 Jahre abgelaufen, müssen Sie sowohl die praktische Prüfung als auch die theoretische Prüfung erneut ablegen, ansonsten verfällt die Fahrerlaubnis.
Was braucht man um einen Bus zu fahren?
Busfahrer müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Führerscheinklasse B besitzen
- mindestens 21 Jahre alt sein
- Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben
- Nachweis der Belastungsfähigkeit und der körperlichen Eignung durch ein Gutachten oder
- eine medizinisch/ psychologische Untersuchung und
- Nachweis über das Sehvermögen.
Gibt es ein Mindestalter für den Busführerschein?
Das Mindestalter für Busfahrer beträgt:
- 18 Jahre entsprechend der Berufskraftfahrerausbildung im Linienverkehr bis 50 km
- 20 Jahre entsprechend der Berufskraftfahrerausbildung
- 21 Jahre nach Grundqualifikation oder nach beschleunigter Grundqualifikation im Linienverkehr bis 50 km
- 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
- 24 Jahre ohne Zusatzqualifikation