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Filterförderung 2015/ 2016 - Bund fördert wieder Filternachrüstung

07 Januar, 2015

Neue Filterförderung bis 30.09.2016! Die Antragstellung für die Filterförderung ist nur möglich, solange die Mittel ausreichen, spätestens bis 30. Sept. 2016.

Die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern wurde ab 01. Februar 2015 von der Bundesregierung wieder gefördert.
Pro Fahrzeug gab es einen Zuschuss von 260 Euro. Die Anträge konnten beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) via Internet gestellt werden.
Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) begrüßt ausdrücklich die Bereitstellung des Fördertopfes von insgesamt 30 Millionen Euro. Damit sind zirka 115.000 Nachrüstungen möglich. ampnet/nic

- - - FILTERFÖRDERUNG FÜR 2016 - - -
Stand: 25. Januar 2016
Für die Nachrüstung älterer Dieselautos mit einem Rußpartikelfilter gibt es auch 2016 wieder einen Zuschuss vom Staat. Autobesitzer erhalten 260 Euro pro Fahrzeug.
Das Angebot gilt für alle Diesel-Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen, die vor dem 01. Januar 2007 zugelassen wurden. Halter von leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen – wie etwa Transporter – erhalten den Zuschuss nur, wenn ihr Fahrzeug erstmalig vor dem 17. Dezember 2009 zugelassen wurde. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin.
Nach erfolgter Nachrüstung in einer Fachwerkstatt bis spätestens
30. September 2016 können entsprechende Anträge bis einschließlich 15. November 2016 gestellt werden. Bis dahin muss der Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de eingegangen sein. gtue.de

--- FILTERFÖRDERUNG FÜR 2016/ 2017 ----
Stand: 08. September 2016
Wer sein altes Dieselfahrzeug noch bis Ende September 2016 mit einem Partikelfilter nachrüstet, bekommt dafür 260 Euro Zuschuss vom Staat.
Der Förderantrag kann dann noch bis Mitte November 2016 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Die staatliche Förderung zur Nachrüstung wurde bislang nur in geringem Maße angenommen.

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