Partikelfilter-Förderung 2013 / 2014 - Es gibt wieder Zuschüsse von Staat
20 Juli, 2012
Wer seinen Förderantrag bis 15.02.2013 beim BAFA stellt, erhält einen Zuschuss von 330 Euro. Wer erst 2013 einen Rußfilter einbauen lässt und bis 15.02.2014 eine Förderung
beantragt, erhält 260 Euro Barprämie. Dass das aktuelle Förderprogramm für die Nachrüstung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen mit Partikelfiltern so gut angenommen wird, zahlt sich für die Halter von Dieselfahrzeugen aus: Auch im Jahr 2013 wird es eine Förderung geben. Zudem erhalten alle Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2012 nachgerüstet werden, noch die volle Barprämie in Höhe von 330 Euro. Im nächsten Jahr gilt dann ein abgesenkter Fördersatz von 260 Euro.
Durch den auf 30 Millionen Euro begrenzten Fördertopf war die mögliche Zahl der Nachrüstungen in 2012 ursprünglich auf rund 87.000 festgelegt. Stand 18. Juli sind aus diesem Fördertopf indes nur noch rund 2.700 möglich, er ist also nahezu aufgebraucht. Das Bundesumweltministerium hat die Förderrichtlinie nun so angepasst, dass alle Nachrüstungen in 2012 noch mit 330 Euro gefördert werden - auch wenn der Topf leer ist. Hintergrund: Man wollte keine Unterbrechung der Förderperiode haben, die wegen des großen Andrangs auf die zur Verfügung stehenden Gelder um ein weiteres Jahr bis Ende 2013 verlängert wurde. Die Anträge für Nachrüstungen in 2012 können zwar weiter gestellt werden; aus haushaltstechnischen Gründen ist die Auszahlung aber dann erst im Jahr 2013 möglich.
Für die Bearbeitung der Förderanträge und die Auszahlung der Barprämie ist aktuell und auch im nächsten Jahr das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verantwortlich. Der Weg zur Barprämie ist einfach:
- Nachrüstung des Fahrzeugs mit dem Partikelfilter in der
Werkstatt
- Werkstatt bescheinigt den Einbau
- Zulassungsbehörde vermerkt auf Grundlage der Bescheinigung die
technische Verbesserung im Fahrzeugschein
(Zulassungsbescheinigung Teil 1)
- Förderantrag von der BAFA-Internetseite (www.bafa.de)
herunterladen
- Antrag mit Kopie der geänderten Zulassung per Post beim BAFA
einreichen (für Nachrüstungen in 2012 bis 15. Februar 2013
möglich). Nach der Bearbeitung gehen die 330 Euro direkt aufs
Konto.
Wer sich also die maximale Förderung in Höhe von 330 Euro sichern will, sollte sein Fahrzeug noch in diesem Jahr mit einem Partikelfilter ausstatten. Abgasnachbehandlungsspezialist TWINTEC (Königswinter) hält für alle gängigen Automarken und Modelle im Bereich der Pkw, leichten Nutzfahrzeuge und Wohnmobile Filtersysteme bereit. Und die mit der Nachrüstung verbundene grüne Feinstaubplakette ist für Autofahrer, die uneingeschränkt mobil bleiben wollen, wichtiger denn je. Mit Berlin, Hannover, Leipzig, Bremen, Osnabrück, Frankfurt am Main sowie Stuttgart haben bereits sieben große deutsche Städte ihre Umweltzonen "scharf gestellt" - nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette dürfen einfahren. München und Erfurt folgen diesem Beispiel am 1. Oktober 2012, zum Jahresbeginn 2013 werden 21 weitere deutsche Kommunen die dritte Stufe ihrer Umweltzonen einläuten. www.twintec.de
Durch den auf 30 Millionen Euro begrenzten Fördertopf war die mögliche Zahl der Nachrüstungen in 2012 ursprünglich auf rund 87.000 festgelegt. Stand 18. Juli sind aus diesem Fördertopf indes nur noch rund 2.700 möglich, er ist also nahezu aufgebraucht. Das Bundesumweltministerium hat die Förderrichtlinie nun so angepasst, dass alle Nachrüstungen in 2012 noch mit 330 Euro gefördert werden - auch wenn der Topf leer ist. Hintergrund: Man wollte keine Unterbrechung der Förderperiode haben, die wegen des großen Andrangs auf die zur Verfügung stehenden Gelder um ein weiteres Jahr bis Ende 2013 verlängert wurde. Die Anträge für Nachrüstungen in 2012 können zwar weiter gestellt werden; aus haushaltstechnischen Gründen ist die Auszahlung aber dann erst im Jahr 2013 möglich.
Für die Bearbeitung der Förderanträge und die Auszahlung der Barprämie ist aktuell und auch im nächsten Jahr das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verantwortlich. Der Weg zur Barprämie ist einfach:
- Nachrüstung des Fahrzeugs mit dem Partikelfilter in der
Werkstatt
- Werkstatt bescheinigt den Einbau
- Zulassungsbehörde vermerkt auf Grundlage der Bescheinigung die
technische Verbesserung im Fahrzeugschein
(Zulassungsbescheinigung Teil 1)
- Förderantrag von der BAFA-Internetseite (www.bafa.de)
herunterladen
- Antrag mit Kopie der geänderten Zulassung per Post beim BAFA
einreichen (für Nachrüstungen in 2012 bis 15. Februar 2013
möglich). Nach der Bearbeitung gehen die 330 Euro direkt aufs
Konto.
Wer sich also die maximale Förderung in Höhe von 330 Euro sichern will, sollte sein Fahrzeug noch in diesem Jahr mit einem Partikelfilter ausstatten. Abgasnachbehandlungsspezialist TWINTEC (Königswinter) hält für alle gängigen Automarken und Modelle im Bereich der Pkw, leichten Nutzfahrzeuge und Wohnmobile Filtersysteme bereit. Und die mit der Nachrüstung verbundene grüne Feinstaubplakette ist für Autofahrer, die uneingeschränkt mobil bleiben wollen, wichtiger denn je. Mit Berlin, Hannover, Leipzig, Bremen, Osnabrück, Frankfurt am Main sowie Stuttgart haben bereits sieben große deutsche Städte ihre Umweltzonen "scharf gestellt" - nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette dürfen einfahren. München und Erfurt folgen diesem Beispiel am 1. Oktober 2012, zum Jahresbeginn 2013 werden 21 weitere deutsche Kommunen die dritte Stufe ihrer Umweltzonen einläuten. www.twintec.de
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