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Förderung von Partikelminderungssystemen: Nachrüstung bis 30.9.2016

11 Juli, 2016

2016 wurde das Programm zur Förderung von Partikelminderungssystemen bei Dieselfahrzeugen fortgesetzt. Sie sollten sich beeilen, denn die Nachrüstung muss bis spätestens 30. September 2016 erfolgen. Für Nachrüstungen, die nach dem 30. September durchgeführt werden, wird keine Förderung gewährt.

Für die Nachrüstung älterer Dieselfahrzeuge mit einem Partikelfilter gibt es auch 2016 wieder einen Zuschuss vom Staat.
Kfz-Besitzer erhalten 260 Euro pro Fahrzeug.
Das Angebot gilt für alle Dieselautos und Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Dieselmotor, die vor dem 01. Januar 2007 zugelassen wurden.
Halter von leichten Nutzfahrzeugen mit Dieselmotor mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen erhalten den staatlichen Zuschuss nur, wenn ihr Fahrzeug erstmalig vor dem 17. Dezember 2009 zugelassen wurde.
Nach dem erfolgtem Nachrüsten in einer Fachwerkstatt bis spätestens
30. September 2016 müssen die vollständigen Antragsunterlagen bis zum 15. November 2016 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) eingegangen sein.
Wichtig: Die Filterförderung kann nur solange erfolgen, wie Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. ub/dom

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