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Umweltplakettenpflicht: Straßburg führt Luftschutzzone ein

25 Oktober, 2017

Die Umweltplakettenpflicht auf den öffentlichen Straßen Straßburgs und in der Region Elsass wird zum 01. November 2017 eingeführt. Das heißt, auch die Autobahnen A35 und A4 sind betroffen.

Während Stuttgart gegen die Luftverschmutzung weiterhin zögerlich vorgeht, macht das nicht allzu ferne Straßburg Nägel mit Köpfen.
Zum 01. November 2017 wird die Luftschutzzone „zone de protection de l’air“ (ZPA) eingeführt. Ab dann dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer Crit'Air-Vignette auf den öffentlichen Straßen Straßburgs und in der Region Elsass fahren.
Das heißt, auch die Autobahnen A35 von und nach Mülhausen/Basel und die A4 von und nach Metz sind betroffen.

Die Plakettenpflicht gilt für alle Autos, Wohnmobile und Motorräder. Ausgenommen sind nur Fahrzeuge mit einem Parkausweis für Behinderte. Hintergrund ist, dass Straßburg und die Region Elsass gerade in den Wintermonaten unter starker Luftverschmutzung leiden. Hierbei trägt das Verkehrsaufkommen einen wesentlichen Anteil.

Hält die schlechte Luft über mehrere Tage an, entscheidet ab dem 1.11.2017 die Vignettenfarbe, ob ein Fahrzeug im Gebiet der Metropole Straßburg noch gefahren werden darf oder nicht. Ähnlich wie in Deutschland markiert die Farbe der Vignette die Umweltverträglichkeit eines Autos. Unterschied jedoch: die französische Umweltplakette ist in sechs Kategorien unterteilt.

Diese Strafen drohen
Wer die Umweltplaketten-Pflicht ab November nicht beachtet, muss mit einem Bußgeld von 35 bis 375 Euro rechnen. Bei der Höhe des Bußgeldes ist der Fahrzeugtyp mitentscheidend. Auch wer innerhalb von 45 Tagen nicht zahlt, muss mit einer deutlichen Anhebung der Geldbuße rechnen.

Wer also in den kommenden Wochen einen Straßburg-Urlaub mit dem Auto plant, sollte sofort eine Vignette bestellen, rät der Autoclub ACE.

Grundsätzlich erhalten alle Pkw, die ab dem 1.1.1997 zugelassen wurden, Diesel ab Euro 2 und Motorräder mit Zulassungsdatum ab 1.6.2000 eine Vignette. Die Kategorie allerdings hängt vom Fahrzeugtyp, der Euro-Schadstoff-Norm und dem Datum der Erstzulassung ab. Grün bekommen Elektro- und Wasserstofffahrzeuge, Lila Hybridautos und Benziner mit der Abgasnorm Euro 5 und 6, Gelb und Orange Benziner und Diesel, jeweils abhängig von ihrer Euro-Norm. Diesel mit älterem Zulassungsdatum bekommen eine dunkelrote oder graue Vignette.

Die postalische Zulieferung der Umweltplakette dauert in der Regel eine Woche, längere Lieferzeiten sind jedoch nicht ausgeschlossen. Der ACE rät Autofahrerinnen und Autofahrern, die Vignette nur auf der offiziellen Seite des französischen Umweltministeriums zu bestellen. Die Crit’Air-Vignette kostet hier 3,70 Euro plus Versand, insgesamt also 4,80 Euro. Auf anderen Onlineportalen kann der Preis leicht auf bis zu 30 Euro ansteigen.

So funktioniert´s: ZPA-Zonen je nach Wetterlage
Die ZPA-Zonen sind nur im Falle einer Luftverschmutzungsspitze gültig. Das heißt, die Verkehrseinschränkungen gelten nur dann, wenn die Überschreitung der vorgegebenen Emissionsgrenzwerte (> 80 Mikrogramm pro Kubikmeter Feinstaub) mehr als fünf Tage andauert. Wer an welchem Tag in die Luftschutzzone einfahren darf, entscheidet dann die Vignettenfarbe. Achtung: Ortsfremde Verkehrsteilnehmer sollten sich unmittelbar vor Fahrtantritt Informationen über den aktuellen Status vor Ort einholen.
Unterschied ZPA- und ZCR-Zonen
Mehrere Großstädte in Frankreich, wie Paris, Grenoble, Lille und Lyon, haben für die Stadtzentren zusätzlich eine feste Umweltzone eingerichtet. Diese trägt den Namen „zone à circulation restreinte“ und das Kürzel ZCR. Die Entscheidung, ob für das Stadtzentrum von Straßburg ebenfalls eine feste Umweltzone eingerichtet wird, hält sich die Stadt noch bis Anfang 2018 offen.

Tagesaktuelle Informationen über »Green-Zones-App«
Über den aktuellen Status der Einfahrberechtigungen für die Umweltzonen in Frankreich informiert unter anderem die Green-Zones-App in Echtzeit. Ein Blick darauf kann entscheidend sein, denn ZCR- und ZPA-Zonen sind an die Wetterbedingungen geknüpft. Möglich ist, dass zuvor einfahrberechtigte Fahrzeuge schon am Folgetag nicht mehr einfahren dürfen. Es drohen hohe Strafen sowie ein Stopp der Weiterfahrt. ace.de, ACE Auto Club Europa e.V., Stuttgart

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