Auto- und Reiserecht 2025 / 2024 / 2023
 

Reiserecht und Autorecht 2025 / 2024
Neuerungen für Fahrzeughalter, Lkw-, Bus- und Autofahrer


Änderungen im Straßenverkehr, Reiserecht und Autorecht 2025 und 2024. Was ändert sich für Lkw-, Bus- und Autofahrer? Die neuen Regeln für Fahrzeughalter und Fahrer im Überblick.

Kennen Sie die neuen Gesetze und Regelungen, die ab 2025 bzw. 2024 im deutschen Straßenverkehr gelten?

Änderungen 2025 für Verkehrsteilnehmer

Reise- und Autorecht 2025 - Neue Regeln und Gesetze für Fahrzeughalter
Nachfolgend finden Sie Neuerungen für Autofahrende:

Straßenverkehr 2025

Hauptuntersuchung 2025
Fahrzeuge mit einer orangefarbenen Prüfplakette müssen 2025 zur Hauptuntersuchung. Bei bestandener Prüfung gibt es eine gelbe Plakette. Das Fahrzeug muss dann im Jahr 2027 wieder vorgeführt werden.

Kfz-Regionalklassen 2025
Für rund 4,7 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherte und für rund 5,8 Millionen Kaskoversicherte gelten künftig höhere Regionalklassen-Einstufungen.

Führerscheinumtausch
Autofahrerinnen und Autofahrer, die einen Führerschein, der 1971 oder früher ausgestellt wurde, besitzen, müssen diesen bis spätestens 19. Januar 2025 gegen einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Wer noch mit dem alten Führerschein erwischt wird, riskiert ein Verwarngeld von 10 Euro. Ferner muss das neue Führerscheindokument der Polizei nachträglich vorgelegt werden, sonst muss man erneut mit einem Bußgeld rechnen.

Änderungen 2024 für Fahrende und Fahrzeughalter

Reise- und Autorecht 2024 - Neue Regeln und Gesetze für Verkehrsteilnehmer und Fahrzeughalter
Nachfolgend finden Sie wichtige Änderungen für Auto-, Bus- und Lastwagenfahrer:

Autorecht 2024

Einführung der zweiten Version des intelligenten Fahrtenschreibers (EU-Durchführungsverordnung 2021/1228)
Die Weichen für die künftige Nutzung des intelligenten Fahrtenschreibers im grenzüberschreitenden Verkehr wurde im Zuge des Mobilitätspakets Teil I gestellt. Die EU-Verordnung gibt Stichtage für die Umrüstung auf smarte Tachographen der 2ten Generation vor. Fahrzeuge mit analogem oder digitalem Fahrtenschreiber, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, sind bis Ende 2024 mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der 2ten Version nachzurüsten. Fahrzeuge mit intelligentem Fahrtenschreiber der 1ten Version, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, sind bis 21. August 2025 mit dem intelligenten Tachographen der 2ten Version nachzurüsten.

Blackbox fürs Auto ab 2024
Der sogenannte Event Data Recorder, kurz EDR, zeichnet bei einem Autounfall eine kurze Zeitspanne vor und nach dem Crash auf. Ab dem 07. Juli 2024 wird die Blackbox für alle neu zugelassenen Fahrzeuge Pflicht.

Führerscheinumtauschpflicht
Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in ein EU-einheitliches Dokument umgetauscht werden. Für Führerscheininhaber der Geburtsjahre 1965 bis 1970, deren Führerscheine bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind, endet die Führerscheinumtauschfrist am 19. Januar 2024.

Allwetter- und Winterreifen nur mit Alpine-Piktogramm
Reifen mit M+S-Kennzeichnung gelten bis zum 30. September 2024 als wintertauglich, wenn diese bis zum 31.12.2017 hergestellt worden sind.

HU-Termin 2024
Bestehen Fahrzeughalter mit ihrem Pkw die Hauptuntersuchung, kurz HU, erhalten sie von den Prüfstellen, wie beispielsweise TÜV, Dekra & Co. im Jahr 2024 eine grüne Plakette mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2026.

Lkw-Mautpflichtgrenze wird ab Juli 2024 abgesenkt
Zum 01. Juli 2024 soll die Mautpflicht für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse gelten. Bisher greift sie ab 7,5 Tonnen. Davon ausgenommen sollen Fahrten von Handwerksbetrieben bleiben.

Erhöhung der CO2-Steuer ab Januar 2024
Der CO2-Preis wird umgangssprachlich auch als CO2-Steuer bezeichnet. Im Januar 2024 tritt die nächste Stufe der CO2-Steuer in Kraft. Der CO2-Preis steigt von 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne. 2025 soll die CO2-Steuer dann auf 50 Euro pro Tonne steigen.

Reiserecht 2024

Reisen 2024 - Kinderreisepass wird ab Januar 2024 abgeschafft
Für Reisen mit Kindern unter zwölf Jahren außerhalb der Europäischen Union wird ab Januar 2024 ein regulärer Reisepass samt Chip benötigt. Dieser ist sechs Jahre lang gültig. Bisherige Kinderreisepässe, deren Datum noch nicht abgelaufen sind, sind im Prinzip weiterhin gültig, werden aber nicht mehr von jedem Land anerkannt. Für Reisen innerhalb der EU sowie des Schengen-Raums reicht für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis aus. Dieser ist ebenfalls sechs Jahre gültig.

Straßenverkehr 2024 - Temposünder in der Schweiz
Ab Anfang 2024 soll der deutsch-schweizerische Polizeivertrag in Kraft treten. Damit können dann auch deutsche Autofahrerinnen und Autofahrer, die in der Schweiz geblitzt werden, einfacher zur Kasse gebeten werden.

Straßenverkehr 2024 - Autobahngebühren in Österreich
Die neuen gelben Vignetten für Österreich gelten von Dezember 2023 bis Januar 2025. Neu ist eine Tagesvignette in Höhe von 8,60 Euro.


Mit dem Jahr 2023 treten neue Vorschriften und Regeln für Verkehrsteilnehmer und Fahrer in Kraft. Hier finden Sie eine Übersicht zu den Vorschriften beim Führerschein-Umtausch, zur Maskenpflicht im Fahrzeug, zur neuen DIN-Norm für Kfz-Verbandskästen, zu den Änderungen bei Regional- und Typklassen, HU-Plakette und CO2-Steuer.

Auto- und Reiserecht 2023

Änderungen 2023 - Neue Regeln und Gesetze für Verkehrsteilnehmer und Fahrzeughalter
Nachfolgend finden Sie wichtige Änderungen für Lastwagen-, Bus- und Autofahrer:

Autorecht 2023

Alte Führerscheine fristgerecht umtauschen:
Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist und noch einen alten grauen oder rosa Papierführerschein besitzt, muss das Dokument bis zum 19. Januar 2023 in einen fälschungssicheren Kartenführerschein umtauschen. Fahrer, die mit dem alten Führerschein-Dokument erwischt werden, riskieren ein Verwarngeld von Höhe von 10 Euro. Ferner ist der umgetauschte Scheckkarten-Führerschein dann nachträglich der Polizei vorzulegen, ansonsten gibt es erneut ein Bußgeld. Führerschein-Inhaberinnen und -Inhaber aus den Geburtsjahrgängen 1965 bis 1970 müssen den alten Führerschein bis zum 19. Januar 2024 und Führerschein-Inhaberinnen und -Inhaber aus dem Geburtsjahrgängen 1971 oder später bis zum 19. Januar 2025 umtauschen.

Mitnahme von Gesichtsmasken in Kraftfahrzeugen:
Paragraf 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kurz StVZO, schreibt für alle Fahrzeuge auf deutschen Straßen vor, Verbandsmaterial in einem schmutz- und wasserdichten Behältnis mitzuführen. Seit 2022 ist die neue DIN-Norm für Kfz-Verbandskasten in Kraft. Diese beinhaltet unter anderem zwei medizinische Mund- und Nasenmasken (OP-Masken). FFP2-Masken sind nicht verpflichtend. Bis zum 31. Januar 2023 gilt eine Übergangsfrist, in der Lkw-, Bus- und Autofahrer den alten Verbandskasten um zwei Masken nachrüsten können. Mit Gültigkeit ab 01. Februar 2023 greifen inhaltliche Anpassungen der Erste-Hilfe-Box, und zwar aus 2 verpflichtend mitzuführenden Dreieckstüchern wird 1 Dreieckstuch und das 40x60 cm große Verbandtuch fällt ersatzlos. Ferner nahm das DIN-Institut Mund-Nase-Bedeckungen in die Kfz-Verbandskasten-Norm mit auf. Fehlen bei einer Kontrolle im Erste-Hilfe-Kasten die medizinischen Gesichtsmasken oder luftdicht verschlossenen FFP2-Masken, droht eine Geldstrafe, welche sich an die Fahrer nicht an die Fahrzeughalter richtet. Reisende mit Mietwagen kommen daher selbst für Verstöße beim Verbandskasten auf. Ein unvollständig ausgerüsteter Erste-Hilfe-Kasten soll 10 Euro Verwarnungsgeld kosten.

CO2-Steuererhöhung für 2023 wird ausgesetzt:
Im Jahr 2023 würden eigentlich die CO2-Abgaben für Diesel und Benzin auf die nächst-teurere Stufe springen. Die Bundesregierung hat wegen den hohen Energiepreisen beschlossen, die jährliche, stufenweise CO2-Steuererhöhung für 2023 auszusetzen. Das bedeutet für Autofahrerinnen und Autofahrer, dass die Abgaben im Jahr 2023 nicht von 30 auf 35 Euro pro Tonne CO2 klettern. Erst 2024 werden dann 35 Euro pro Tonne CO2 fällig. Der Preis von 55 Euro pro Tonne würde nun erst 2027 erreicht werden. Bislang sollte dieser bereits 2026 erreicht werden.

Partikelzählung für Euro-6-Diesel:
Ab 01.07.2023 soll im Rahmen der Abgasuntersuchung, kurz AU, an allen Euro-6-/ Euro-VI-Fahrzeugen mit Kompressionszündungsmotor eine Partikelzählung durchgeführt werden, um festzustellen, wie effizient der Partikelfilter arbeitet. Eine herkömmliche Trübungsmessung wie bei Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge reicht ab 2023 für Euro-6-Fahrzeuge nicht mehr aus. Die neue Methode soll eine bessere Überprüfung des Partikelminderungs-Systems ermöglichen. Bei älteren Euro-4-Fahrzeugen und Euro-5-Fahrzeugen wird die Trübungsmessung weiterhin angewendet.

HU-Plakette 2023:
Jährlich müssen Autos in die Kfz-Werkstatt zur Hauptuntersuchung. 2023 sind alle Pkw mit einer rosafarbenen Plakette dran. Nach bestandener Hauptuntersuchung erhält das Fahrzeug einen orangen Stempel, gültig bis zum Jahr 2025.

Höchstgeschwindigkeit für Autonomes Fahren:
Autonom fahrende Autos sind in Deutschland eine absolute Randerscheinung, dennoch treten immer weitere Vorschriften in Kraft, die das autonome Fahren in Zukunft regeln sollen. So liegt beispielsweise beim Autonomen Fahren Level 3 die Höchstgeschwindigkeit bei 60 km/h, ab 2023 soll diese in bestimmten Situationen auf 130 km/h angehoben werden. In Deutschland müsste das Kraftfahrt-Bundesamt, kurz KBA, dieses System zertifizieren.

Bezahlen an Ladesäulen ab Mitte 2023:
Ab 01. Juli 2023 gilt für Ladesäulen, die erstmalig in Betrieb genommen werden, auch kontaktloses Zahlen. Das bedeutet, es muss mindestens eine kontaktlose Zahlung mit gängigen Kreditkarten oder Debitkarten möglich sein. Bestehende Säulen müssen jedoch nicht nachgerüstet werden.

Fernpendlerpauschale steigt um 3 Cent:
Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) wurde befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht.

Neue Fahrzeugzulassungsverordnung:
Die Kfz-Zulassung soll ab 01. September 2023 einfacher werden. Das Bundeskabinett hat am 15.02.2023 die vorgelegte Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung beschlossen. Der Bundesrat hat am 31.03.2023 dem Entwurf der Bundesregierung mit einigen Änderungen zugestimmt. Ab September 2023 könnte es dann heißen, digital zulassen und sofort losfahren.

Tachographengeneration - Verwendung des Smart Tachograph Version 2:
Ab dem 21. August 2023 wird auf Basis der EU-Durchführungsverordnung 2021/1228 der Einbau von smarten Tachographen, der 2. Generation, für alle neu zugelassenen Lkw ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht Pflicht.

Neue Regionalklassen 2023:
2023 ergeben sich für rund 10,1 Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer höhere Regionalklassen, etwa 5,5 Millionen dagegen profitieren von einer besseren Einteilung.

Neue Typklassen 2023:
2023 profitieren etwa 4,8 Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer von einer besseren Typklassen-Einstufung, rund 8,1 Millionen rutschen mit ihrem PKW im Vergleich zum Vorjahr in eine höhere Klasse und für rund 29,3 Millionen ändert sich nichts.

Reiserecht 2023

Stärkung der Fahrgastrechte
Ab 07. Juni 2023 stärkt die Europäische Union die Fahrgastrechte für Bahnreisende. Den Mitgliedsstaaten ist es hierbei selbst überlassen, strengere Regelungen einzuführen bzw. einzelne Bahndienste auszunehmen, etwa inländische Züge (beispielsweise innerstädtischer Schienenverkehr, Regionalzüge) und internationale Züge, die außerhalb der EU eingesetzt werden oder dort enden.

Einführung einer E-Vignette in der Schweiz:
Für 2023 ist in der Schweiz die Einführung einer E-Vignette geplant. Diese wird die bisherige Klebevignette nicht ersetzen, sondern ergänzen. Neu bei der E-Vignette ist die Bindung an das Kontrollschild statt an das Fahrzeug, deshalb muss im Falle von Wechselnummern oder bei einem Fahrzeugwechsel keine zusätzliche Vignette gekauft werden.

Erhöhung der Autobahngebühr in Österreich:
Die österreichische Autobahngesellschaft ASFINAG hat die Vignettenpreise um 2,8 Prozent für das Jahr 2023 angehoben. Die Jahresvignetten sind für insgesamt 14 Monate gültig und gelten vom 01.12.2022 bis zum 31.01.2024.





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