Autorecht und Reiserecht 2015 - Das ist neu
Das Jahr 2015 bringt wieder zahlreiche Neuerungen für alle Motorrad-, Lkw- und Autofahrer. Im Überblick finden Sie die Änderungen im Autorecht sowie im Reiserecht.
Neues im Autorecht 2015:
- Der Bundesrat hat die bundesweite Kennzeichen-Mitnahme beschlossen. Die Neuregelung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft.
- Ab 2015 erhalten Fahrer von älteren Diesel- sowie leichten Nutzfahrzeugen einen Zuschuss für die Partikelfilter-Nachrüstung. Der Staat stellt hierfür 30 Millionen zur Verfügung.
- Ab 2015 müssen Verbandskästen die geänderte DIN-Vorschrift 13164 erfüllen. Wenn Sie noch im Besitz von einem alten Verbandskasten sind, dürfen Sie diesen allerdings noch bis zum Verfallsdatum weiter benutzen.
- E-Call, das von der Europäischen Union geplante automatische Notrufsystem für Fahrzeuge, soll ab Oktober 2015 verpflichtend in alle neuen Modelle von leichten Nutzfahrzeugen und Pkw eingebaut werden.
- Das Schwarzfahren in Bussen und Bahnen soll ab 01. Januar 2015 um 50 Prozent teurer werden. Das Bußgeld beträgt dann statt 40 Euro 60 Euro.
- Ab 01.01.2015 ändern sich die Typklassen in der Kfz Haftpflichtversicherung gemäß der neuen Regionalstatistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nur gering. Ca. 13 Prozent der Kraftfahrzeuge werden herunter- oder heraufgestuft.
- Nach der aktuellen Typklassenstatistik gibt es für die überwiegende Mehrheit in der Kfz Haftpflichtversicherung ebenfalls nur wenige Veränderungen. Für rund 12 Prozent verbessert sich und für knapp 14 Prozent verschlechtert sich die Typklasse.
- Über eine Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes können Anfang 2015 Fahrzeuge bei den Zulassungsstellen mithilfe von Sicherheitscodes und des neuen Personalausweises abgemeldet werden. Den Sicherheitscode finden Sie auf der Prüfplakette sowie in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Elektromobile sollen durch eigene Kennzeichen für Jedermann auf einen Blick ersichtlich sein. Das Gesetz soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten.
- 2015 soll der elektronische Halterdatenaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten erfolgen. Dadurch wird die Verfolgung von grenzüberschreitenden Ordnungswidrigkeiten ermöglicht und die Durchführung der Maßnahmen gewährleistet. Die Halterdaten dürfen jedoch einzig dazu benutzt werden, den für den Verkehrsdelikt verantwortlichen Fahrer zu ermitteln.
- Ab 2015 erfolgt die technische Umsetzung der Pkw Maut. Am 01.01.2016 soll dann die Infrastrukturabgabe in Deutschland erhoben werden. Die Pkw Maut soll für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (Pkw und Wohnmobile), welche im In- oder Ausland zugelassen sind bzw. werden, gelten. Motorräder, E-Mobile oder Fahrzeuge von behinderten Personen sollen von der Maut befreit werden.
- Zum 01. Juli 2015 erfolgt die Ausweitung der LKW Maut auf weitere ca. 1.100 Kilometer autobahnähnliche Bundesstraßen. Ab 2018 soll dann die Lkw Maut auf allen Bundesstraßen erhoben werden.
- Ab 01. Oktober 2015 sieht das neue Bundesfernstraßenmautgesetzes eine Senkung der Gewichtsgrenze bei LKW von 12 Tonnen auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht vor.
- Die HU-Prüfung für Kraftfahrzeuge soll ab Sommer 2015 mit Hilfe der Elektronik gerechter werden.
Neues im Reiserecht 2015:
Schweiz
Die rote Schweizer Autobahnvignette ist vom 01. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar 2015 gültig.
Die große St. Bernhard Passstraße wird bis zum 01. Juni 2015 gesperrt.
Tschechien
Vielfahrer können in Tschechien die Jahresvignette für 2015 bereits ab Dezember erwerben.
Slowenien
Die slowenische Jahresvignette für 2015 kann ebenfalls bereits ab 01. Dezember 2014 gekauft werden.