Reise- und Verkehrsrecht
Was ist neu?
Was ändert sich 2023 im Reise- und Verkehrsrecht? 2023 müssen sich LKW-, Motorrad- und Autofahrer sowie Urlauber auf einige wichtige Änderungen einstellen.
Hier finden Sie die neuen Regelungen im Auto- und Reiserecht:
2023 - Änderungen und Neuerungen für Fahrzeughalter, Fahrer und Reisende 2023/ 2024
Hier einige Beispiele: Im Januar 2023 sollte eigentlich die nächste Stufe der CO2-Bepreisung in Kraft treten. Diese wurde wegen den steigenden Energiepreisen auf 2024 verschoben. Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970, die noch einen Papierführerschein haben, für diese läuft die Frist zum Führerscheinumtausch bis zum 19. Januar 2024. Alle Fahrzeuge mit einer rosafarbenen Plakette müssen 2023 zur Hauptuntersuchung. Die österreichischen Vignettenpreise werden 2023 gemäß den gesetzlichen Vorgaben angehoben.
Rückblick:
2022 – Neuerungen für alle Motorrad-, Auto-, Bus- und Lastwagenfahrer 2022
2021 – Neuerungen im Reise- und Verkehrsrecht 2021
2018 - Neuerungen und Änderungen im Auto- und Reiserecht 2018
Erfreulich sind unter anderem die weiterhin günstigen Preise für Autogas (LPG), die geänderte Verbraucherschutzrichtlinie im Reiserecht und vieles mehr. Wahrscheinlich weniger erfreulich für LKW-, Motorrad- und Autofahrer ist die Erhöhung einiger Bußgelder, die Einführung bzw. Ausweitung von mehreren Umweltzonen und die Erhebung der LKW-Maut auf allen Bundesstraßen.
2017 - Neuerungen und Änderungen im Auto- und Reiserecht 2017
2016 - Neuerungen und Änderungen für alle Auto-, Lkw- und Motorradfahrer
2015 - Neuerungen und Änderungen für Kfz Halter und Fahrer
2014 - Neue Regeln für Autofahrer
Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen und Änderungen 2013 rund um Auto und Verkehr:
Für Autofahrer:
Ab Januar wird die Laufzeit der Führerscheine auf 15 Jahre begrenzt. Bereits erteilte Führerscheine behalten ihre Gültigkeit bis zum Jahr 2033. Der Führerschein-Umtausch ist mit keiner ärztlichen Untersuchung oder sonstigen Auflagen verbunden.
Ab April wird das Überziehen der Parkdauer jeweils 5 Euro teurer.
Ab Januar Verschärfung zahlreicher Umweltzonen sowie Ausweitung neuer Umweltzonen.
Die Kfz Steuerbefreiung für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Erstzulassung in der Zeit vom 18.05.2011 bis zum 31.12.2015 verlängert sich auf 10 Jahre. Bislang waren es 5 Jahre.
Die Filterförderung wird bis Ende 2013 verlängert, allerdings nur noch mit 260 Euro. Bislang waren es 330 Euro.
Einrichtung der neuen Markttransparenzstelle. Damit haben die Verbraucher online die Möglichkeit, sich laufend über die aktuellen Kraftstoffpreise zu informieren.
Einführung der einheitlichen Versicherungstarife für Frauen und Männer bei den Autoversicherungen, sogenannte Unisex-Tarife. Daher gibt es bei den neuen Versicherungsverträgen keine entsprechenden Rabattmerkmale mehr.
Elektrofahrräder bis 25 km/h und 250 Watt fallen unter die Rubrik Fahrrad, auch wenn sie über eine Anfahrhilfe bis 6km/h verfügen.
Für Motorradfahrer:
In Frankreich ist ab Januar reflektierende Kleidung für Motorradfahrer Pflicht.
Für Urlauber:
Das Fernverkehr-Monopol der Deutschen Bahn wurde beendet. Fernbusse können zukünftig zwischen allen deutschen Städten verkehren.
Eine Nachbesserung der Fluggastrechte soll bis Frühjahr erfolgen.
Das Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr soll bis April/ Mai 2013 verabschiedet werden.
In Österreich gibt es ab Januar eine drastische Erhöhung der Strafmaßnahmen für Bagatelldelikte.
In Frankreich müssen Autofahrer ein Bußgeld von ca. 13 Euro zahlen, falls sich kein gültiger Alkotester im Fahrzeug befindet.