Führerscheinklassen 2024 / 2025
 

Führerscheinklassen 2024 / 2025
vom Kraftrad bis zum Bus


Welche Klasse für welchen Führerschein? Hier finden Sie Fragen und Antworten zu den Führerscheinklassen vom Kraftrad bis zum Bus. Die Neuregelung zur Änderung der Fahrerlaubnisklassen ist seit 19.01.2013 in Kraft.

Welche Klasse für welchen Führerschein?
Für jedes Kraftfahrzeug gibt es den passenden Führerschein.
Hier finden Sie die Führerscheinklassen, gültig seit 19. Januar 2013:
Führerscheinklassen für Pkw:
B, BE, B96, B196 und BF17
Führerscheinklassen für Lkw:
C, C1, CE und C1E
Führerscheinklassen für Busse:
D, DE, D1 und D1E
Führerscheinklassen für Krafträder:
AM, A, A1 und A2

Was bedeuten die einzelnen Führerscheinklassen?

Betroffen von der Neuregelung sind die Klassen AM, A2, A1, B96, BE, D, D1 und C1E.
Nachfolgend erklären wir Ihnen die einzelnen Führerscheinklassen genauer.


Welche Klasse für welchen Führerschein?

Was ändert sich durch die neu erteilten Führerscheinklassen?
Hat man den Führerschein vor dem 19. Januar 2013 erworben, gelten die Neuregelungen nur hinsichtlich der Punkte, in denen sich Erweiterungen bzw. Verbesserungen ergeben.
Für alte Führerschein-Besitzer gelten die Beschränkungen nicht, die die neuen Regelungen beinhalten. Es gilt der Führerschein nach den alten Führerscheinklassen weiter.

Was muss man bezüglich des neuen Führescheins beachten?
Die Neuregelung geht auf eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung zurück, mit der die dritte EU-Führerscheinrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt worden ist. Darin wurde festgelegt, dass alle seit dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sind und danach neu beantragt werden müssen. Ebenso wurde festgelegt, dass alle schon zu dem Zeitpunkt im Umlauf befindlichen Führerscheine bis zum 19.01.2033 umgetauscht werden müssen.

Bis wann muss man den alten Führerschein umtauschen?
Wer noch einen alten grauen oder rosafarbene Führerschein hat, sollte sich über den Stichtag informieren und rechtzeitig den checkkartengroßen Führerschein aus Plastik beantragen. Im Januar 2022 liefen die ersten Führerschein-Dokumente bereits ab. Nach Vorgaben der EU müssen die letzten alten Führerscheine bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Für den Führerscheinumtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen.
Gültige deutsche Führerscheine werden innerhalb der EU und des EWR anerkannt. In einigen Ländern benötigt man zusätzlich zum nationalen Führerschein einen Internationalen Führerschein. Das gilt meist bei Ländern außerhalb der Europäischen Union.

Führerschein-Umtausch vor Jahrgang 1953:
Bis 19. Januar 2033

Führerschein-Umtausch ab Jahrgang 1971 oder später:
Bis 19. Januar 2025

Führerschein-Umtausch ab Jahrgang 1965, 1966, 1967, 1968, 1969, 1970:
Bis 19. Januar 2024

Führerschein-Umtausch ab Jahrgang 1959, 1960, 1961, 1962, 1963, 1964:
Bis 19. Januar 2023

Führerschein-Umtausch ab Jahrgang 1953, 1954, 1955, 1956, 1957, 1958:
Bis 19. Januar 2022


Fahrerlaubnisklassen im neuen Führerschein:
Im Kartenführerschein werden jene neuen Führerscheinklassen, die der bisherigen Fahrberechtigung, beispielsweise Klasse 1 und 3 entsprechen, übernommen. Man büßt keinerlei Fahrerlaubnis ein. Den genauen Umfang kann man der Anlage 3 zur Fahrerlaubnisverordnung Paragraf 6 Absatz 6 und 7 (Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts auf neue Führerscheinklassen und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern) entnehmen.

Wie viele Führerscheinklassen gibt es?
Es gibt in Deutschland seit 2013 insgesamt 16 Fahrerlaubnisklassen, angefangen von zweirädrigen Krafträdern über Fahrzeuge der Klasse B bis hin zu den Sonderklassen T und L.

Neue Führerscheinklassen seit 2013
Was kann man mit welchem Führerschein fahren? Welcher Führerschein schließt welchen ein?

Hier finden Sie Infos zu den Fahrerlaubnisklassen AM, A2, A1, B96, D, D1, BE, C1E. Informieren Sie sich über eingeschlossene Führerscheinklassen, Beschränkungen und Mindestalter.

PKW-Klassen

Führerscheinklasse BE
Beinhaltet AM, L
nur mit Klasse B
ab 18 Jahre
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg bis maximal 3.500 kg.
Für die Pkw mit Anhänger Kombination, die nicht unter der Führerscheinklasse B fällt, liegt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers bei maximal 3.500 kg, bei mehr als 3.500 kg ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E notwendig.

Führerscheinklasse B96
Beinhaltet AM, L
nur mit Klasse B
ab 18 Jahre
Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger ( zulässiges Gesamtgewichts des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.

Motorrad-Klassen

Führerscheinklasse AM
ab 16 Jahre/
ab 15 Jahre (seit Juli 2021)
Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkrafträder (Quad, Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren (beispielsweise Diesel) bis max. 4 kW Motorleistung, Verbrennungsmotor oder Fremdzündungsmotor (beispielweise Benziner) mit einem Hubraum von max. 50 ccm. Die vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen fielen bisher in die Klassen M und S.

Führerscheinklasse A1
Beinhaltet AM
ab 16 Jahre
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.

Führerscheinklasse A2
Beinhaltet A1, AM
ab 18 Jahre
Leichtkrafträder - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Ab 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A (beschränkt) Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A (unbeschränkt) fahren.

LKW-Klassen

Führerscheinklasse C1E
Beinhaltet BE, D1E, sofern Klasse D1 vorhanden
nur mit Klasse C1
ab 18 Jahre
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen und einer Kombination von Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger über 3,5 t und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination bis 12 t. Auf das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeugs kommt es nicht mehr an. Technische Vorschriften bezüglich der Fahrzeuge sind zusätzlich zu beachten.

BUS-Klassen

Führerscheinklasse D
Beinhaltet D1
nur mit Klasse B
ab 18 Jahre / 20 Jahre / 21 Jahre / 23 Jahre / 24 Jahre
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Beförderung von maximal 8 Personen (außer dem Fahrzeugführer), mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg.

Führerscheinklasse D1
nur mit Klasse B
ab 18 Jahre/ 21 Jahre
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer maximalen Länge von 8 m zur Beförderung mit mehr als 8, aber höchstens 16 Personen (außer dem Führersitz). Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Unterschiedliche Kraftfahrzeuge erfordern unterschiedliche Führerscheinklassen

Wie ist die Unterteilung der Führerscheine?
Die aktuellen Führerscheine sind unterteilt in fünf Klassen (mit diversen Unterklassen), die durch Buchstaben von A bis T gekennzeichnet sind. Jede Klasse steht für einen bestimmten Fahrzeugtyp.
Innerhalb der einzelnen Führerscheinklassen gibt es noch diverse Unterklassen:
  • Für Krafträder: A, AM, A1, A2
  • Für Personenkraftwagen: B, BF17, BE, B1 (europäische Führerscheinklasse; in Deutschland durch B abgedeckt)
  • Für Busse: D, DE, D1, D1E
  • Für Lastkraftwagen: C, CE, C1, C1E
  • Für Land- und Forstwirtschaft: L und T

Welche Motorrad-Führerscheinklassen gibt es in Deutschland?
Zum Motorradführerschein gehören die Klassen:
A, AM, A1 und A2

Interessantes zu den Führerscheinklassen:

Die neue Führerscheinrichtlinie bringt einige Änderungen im Jahr 2025 - Unter anderem sollen die Vorschriften für die theoretische Prüfung aktualisiert werden. Eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Führerscheins für Senioren fand keine Mehrheit.

Führerschein auf Probe - Die Probezeit dauert in der Regel zwei Jahre. In diese Zeit gilt ein absolutes Alkoholverbot. Wer außerdem während der 24 Monate schwerwiegende Verkehrsverstöße begeht, muss eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre hinnehmen und an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Wichtige Änderung beim Führerscheintest – Seit dem 01. Oktober 2022 änderte sich die Zusammenstellung des amtlichen Fragenkatalogs. Betroffen sind alle Fahrerlaubnisklassen, die einen mehr, die anderen weniger. Der Hauptteil der Änderungen betrifft den Zusatzstoff für die Klasse B sowie den Grundstoff für alle Führerscheinklassen.



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