Autorecht und Reiserecht 2017 - Das ist neu
Auto- und Reiserecht 2017
 

Autorecht und Reiserecht 2017 - Das ist neu


2017 gibt es für alle Fahrrad-, Motorrad-, Lkw- und Autofahrer Änderungen im Zulassungs- und Autorecht, bei der Verkehrssicherheit sowie im Reiserecht. Das Autojahr 2017 wird teurer, z. B. steigen die Gebühren für HU und Führerschein, einige Bußgelder erhöhen sich und vieles mehr.
Auch 2017 gibt es wieder wichtige Neuerungen, beispielsweise soll es neue Verkehrszeichen geben, die Abgas-Untersuchungen sollen wieder am Endrohr vorgenommen werden, die Strafen für die unerlaubte Handynutzung im Straßenverkehr soll erhöht werden und das Leistungslimit für Quads und ATVS entfällt.

Im Überblick finden Sie die wichtigsten Neuerungen und geplanten Änderungen für Rad-, Auto-, Motorrad- und Lkw-Fahrer auf einen Blick:
Änderungen im Zulassungs- und Autorecht 2017 für Autofahrer und Fahrzeughalter:
  • Die Gebühren für die Hauptuntersuchung steigen. Je nach Bundesland werden in Zukunft Gebühren zwischen 35 und 55 Euro erhoben.
  • Eine freie Rettungsgasse (Paragraf 11 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung) sollen ab 2017 Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen bilden.
  • Die Gebühren für die theoretische Führerscheinprüfung soll künftig circa 11 Euro, die Prüfung am Computer circa 12 Euro und die Abnahme der praktischen Prüfung soll um die 91 Euro kosten.
  • Ab 2017 gilt das neue Typklassenverzeichnis des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., kurz GDV. Für einige Fahrzeugmodelle wird die Kfz Versicherung günstiger.
  • Ab 01. Januar 2017 ist eine Befüllung der Klimaanlagen in sämtlichen Kraftfahrzeugen nicht mehr mit fluorierten Treibhausgasen mit einem Treibhaus-Potenzial (Global Warming Potential, GWP) über 150 nicht mehr erlaubt.
  • Ab 2017 soll die Teilnahme an illegalen Rennen auf öffentlichen Straßen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet werden. Das würde bedeuten, dass neben saftigen Bußgeldern, auch Haftstrafen bis zu 2 Jahren drohen.
  • Die Strafe für die unerlaubte Handybenutzung im Straßenverkehr soll im Rahmen der kommenden Bußgeld-Reform für Autofahrer erhöht werden. Desweiteren soll zukünftig die Nutzung von E-Book-Readern, Tablets und Videobrillen sowie das Schreiben von SMS verboten werden. Nach wie vor ist die Nutzung von Head-up-Displays, Vorlesefunktionen und Sprachsteuerungen erlaubt.
  • Ab Mitte 2017 soll die Emissionsmessung bei AU-pflichtigen Kraftfahrzeugen wieder am Endrohr durchgeführt werden. Studien hatten gezeigt, dass die On-Board-Diagnose das Überschreiten des geltenden Abgaslimits nicht exakt erkennen lässt.
  • Eine Einführung einiger neuer Verkehrsschilder dürfte die Novellierung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung mit sich bringen.
  • Das Carsharing-Gesetz soll hinsichtlich Privilegien (Parken und Parkgebühren) geändert werden.
  • Der Bundesrat wird sich im Februar mit einer Fortführung der steuerlichen Förderung von Flüssig- und Erdgas für Fahrzeuge beschäftigen.
  • Die StVO-Novelle soll eine einfachere Anordnung von Tempo 30 ermöglichen.
  • Schaulustige, die nach einem Verkehrsunfall die Rettungsarbeiten behindern und Videos oder Fotos aufnehmen, statt Erste Hilfe zu leisten, sollen künftig bestraft werden. Ein Gesetzesentwurf sieht Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr oder Geldbußen vor.

Neues im Verkehrsrecht 2017 für Motorradfahrer:
  • Ab Januar 2017 können neue Motorräder und Kleinkrafträder nur noch dann für den Straßenverkehr zugelassen werden, wenn diese den Schadstoffvorgaben der Euronorm 4 entsprechen.
  • Die Winterreifenverordnung soll sich Anfang 2017 auch bezüglich Motorradfahrern ändern, und zwar unterliegen motorisierte Zweirädern dann nicht mehr der situativen Winterreifenpflicht.
  • Der Führerschein soll teurer werden. Die praktische Motorrad-Prüfung verteuert sich auf circa 122 Euro.

Änderungen im Straßenverkehr 2017 für Lkw-Fahrer:
  • Ab 01. Januar dürfen Lang-Lastkraftwagen regulär auf deutschen Straßen fahren.
  • Die sogenannte "Todsündenliste" in Anhang IV der EU-Berufszugangsverordnung VO (EG) 1071/2009 wird ab Januar erweitert.

Neues im Verkehrsrecht 2017 für Radfahrer:
  • Die Vorschriften für Radfahrern an Ampeln ändern sich mit Auslaufen der Übergangsregelung per 31. Dezember 2016. Künftig gilt nach Paragraf 37 Abs. 2 Satz 6 Straßenverkehrsordnung, ein Fahrradfahrer muss die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.
  • Die unerlaubte Handy-Nutzung beim Radfahren soll im kommenden Jahr 55 Euro Verwarnungsgeld kosten.
  • Erwachsene sollen ab dem kommenden Jahr Kinder unter acht Jahren, die mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen, auch auf dem Gehweg begleiten dürfen.
  • Die neuen Regelungen der StVO sollen ab 2017 erlauben, dass bis zu 25 km/h schnelle Pedelecs zukünftig innerorts und außerorts generell auf Radwegen mit einem besonderen Hinweisschild "E-Bikes frei" fahren dürfen.

Neuheiten im Reiserecht 2017:
  • Deutschland
    Im ICE soll ab 01. Januar, auch in der zweiten Klasse, kostenlos WLAN zur Verfügung stehen.
  • Australien
    Ab dem kommenden Jahr müssen Rucksackreisende, die im Rahmen des "Working Holiday"-Visums in Australien arbeiten, den gesamten Verdienst mit 15 Prozent versteuern.
  • Österreich
    Ab 2017 ist das Pickerl für die Autobahnbenutzung türkis, zudem gibt es eine Preiserhöhung um 0,8 Prozent.
  • Frankreich
    Ab dem kommenden Jahr führt auch Grenoble eine Umweltzone ein.




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