Autorecht und Reiserecht - Das ändert sich 2018
Auto- und Reiserecht 2018
 

Autorecht und Reiserecht - Das ändert sich 2018


2018 gibt es wieder wichtige Neuerungen für alle Auto-, LKW- und Motorradfahrer. Die Änderungen im Autorecht, Touristik- und Reiserecht auf einen Blick.
Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen und Neuerungen bezüglich der Winterreifen- und eCall-Pflicht, der Abgasnorm 6c und 4, dem geänderten Reiserecht, der Ausweitung der LKW-Maut sowie die Einführung neuer Umweltzonen und vieles mehr.

Neues im Autorecht 2018:
eCall-Systeme für Neufahrzeuge
Ab April 2018 wird der Einbau eines eCall-Systems bei Neuwagen Pflicht. Kommt es zu einem Unfall, übermittelt das eCall-System direkt Standort und Zeitpunkt des Unfalls an die nächste Rettungsleitstelle.

Winterreifen nur noch mit Schneeflocke
Ab Januar 2018 müssen neue Winterreifen mit einem "Schneeflocken- oder Alpine"-Symbol (dreigezacktes Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sein. Die bislang obligatorische M+S-Kennzeichnung reicht dann nicht mehr aus, jedoch müssen vorhandene Reifen nicht gleich ausgetauscht werden, für diese besteht Bestandschutz bis September 2024.

Endrohrmessung bei der Abgasuntersuchung
Ab Januar ist bei der Abgasuntersuchung, kurz AU, die Endrohrmessung bei allen Fahrzeugen verpflichtend. Dadurch soll sicher erkannt werden, ob beim Kfz die Abgasreinigung ordnungsgemäß funktioniert.

Neue Abgasnorm 6c für Neuwagen
Ab September 2018 müssen alle Neuwagen die Schadstoffklasse Euro 6d-TEMP und Euro 6, die strengere Grenzwerte für den Stickoxidausstoß (Prüfverfahren WLCT) aufweisen, erfüllen. Die Grenzwerte für den Prüfstand sind mit denen der alten Euro-6-Norm identisch.

Schadstoffklasse Euro 4 für neue Leichtfahrzeuge und Mopeds
Ab 2018 gilt die Schadstoffklasse Euro 4 auch für vier-, drei- und zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Dazu gehören die neu in den Verkehr gebrachten Mopeds, Trikes, Microcars, Quads und Mofas, die ab 16 Jahren zulassungsfrei gefahren werden dürfen.

Neue Regional- und Typklassen
Ab Januar 2018 gelten bei den Kfz Versicherern die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, kurz GDV, ermittelten neuen Typ- und Regionalklassen.

LKW-Maut Ausweitung
Ab dem 01. Juli 2018 wird gemäß dem geänderten Bundesfernstraßenmautgesetzes auf allen Bundesstraßen für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen (ausgenommen sind landwirtschaftliche Zugmaschinen ohne oder mit Anhänger) eine Lkw-Maut erhoben.

Neue Prüfverfahren
Ab September 2018 sollen EU-Vorgaben für realistischere Abgastests greifen. Die Abgaswerte und der Spritverbrauch von Neufahrzeugen sollen nicht mehr mit dem Prüfzyklus NEFZ, sondern mit dem WLTP ("Worldwide harmonized Light Vehicle Test Procedures") gemessen werden. Dies könnte eine höhere Kfz-Steuer-Berechnung nach sich ziehen.

Teststrecken für autonomes Fahren
2018 gehen in mehreren Bundesländern neue Teststrecken für das automatisierte Fahren in Betrieb, zum Beispiel in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Baden-Württemberg.

Geplante Änderungen für 2018:
Höhere Anforderungsstandards im Führerscheintest am PC
2018 könnten die Anforderungen für die Führerscheinprüfung am PC erhöht werden. Der Aufgaben-Schwerpunkt soll auf die Wahrnehmung des Straßenverkehrs gelegt werden.

Neufassung des Fahrlehrergesetzes
2018 ist die geplante Reform des Fahrlehrerrechts zu erwarten. Die Ausbildungen in Fahrschulen sollen besser überwacht werden.

Neues im Reiserecht 2018:
Neuregelung des Reiserechts
Ab 01. Juli 2018 tritt die umfassende Änderung des Pauschalreiserechts in Kraft. Online-Buchungen sollen dadurch besser abgesichert werden.

Umweltzonen - Einführung und Ausweitung
Ab Januar 2018 werden in Brüssel für alle 19 Einzelgemeinden neue Umweltzonen eingeführt und in Frankreich sollen mehrere französische Städte und Regionen (z.B. Marseille, Annecy, Toulouse, Bordeaux) im Laufe des Jahres 2018 nachziehen.



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