VZR wird FAER
Fahreignungsregister, Punkte und Bußgelder
Das Verkehrszentralregister (VZR) wurde zum Fahreignungsregister (FAER). Mit dem neuen Fahreignungsregister veränderte sich der Punktestand und die Bußgeldhöhe. Das FAER trat am 01. Mai 2014 in Kraft. Hier erfahren Sie, was sich änderte, welche Bußgelder sich erhöhten, wie sich der Punktestand neu errechnet und wie man Punkte künftig los wird.
Das bisherige Verkehrszentralregister mit der Punkteskala 1 bis 18 wurde im Mai 2014 durch das neue Fahreignungsregister und einer maximalen Addition von 8 Punkten abgelöst.
In unserer Übersicht sehen Sie die Punktetabelle alt und neu im Vergleich:
Punkte alt | Punkte neu |
0 | 0 |
1-3 | 1 |
4-5 | 2 |
6-7 | 3 |
8-10 | 4 |
11-13 | 5 |
14-15 | 6 |
16-17 | 7 |
18 und mehr | 8 |
Das Punktesystem wurde umbenannt und aus dem Verkehrszentralregister, kurz VZR wurde das Fahreignungsregister, kurz FAER.
Aus dem Mehrfachtäter-Punktesystem wurde das Fahreignungs-Bewertungssystem. Die alten Punkte wurden umgerechnet (Punkte für Verkehrsdelikte, die im neuen System nicht mehr erfasst wurden, wurden gelöscht) und die neue Punkteanzahl in das Bewertungssystem übernommen. Bei der Umstellung auf das Fahreignungsregister gab es für die unterschiedlichen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten auch unterschiedliche neue Punkte.
Wir zeigen Ihnen die neuen Punkte im Detail.
3 Punkte erhalten Verkehrssünder für folgende Straftaten, sofern der Entzug der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet wurde:
- Nötigung
- Fahrlässige Körperverletzung
- Fahrlässige Tötung
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Trunkenheit am Steuer
- Vollrausch
- Unterlassene Hilfeleistung
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Kennzeichenmissbrauch
- Trotz Fahrverbot oder Verwahrung ein Kfz ohne Fahrerlaubnis gefahren, angeordnet oder zugelassen
2 Punkte erhalten Sie für folgende besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten:
- Nötigung, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung - soweit ein Fahrverbot angeordnet wurde
- Kennzeichenmissbrauch - soweit kein Fahrverbot angeordnet wurde
- Unterlassene Hilfeleistung - soweit ein Fahrverbot angeordnet wurde
- Vollrausch - soweit ein Fahrverbot angeordnet wurde
- Trunkenheit im Verkehr
- Drogen und Alkohol am Steuer (Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr)
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Gefährdung und gefährliche Eingriffe des Straßenverkehrs
- Führen, Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kfz ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbot
- erforderlichen Abstand nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, Abstand weniger als 3/10, 2/10 und 1/10 des halben Tachowerts
- Überholverbot nicht beachtet
- rechtswidriges Wenden, Rückwärtsfahren oder in falsche Fahrtrichtung fahren auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
- Verstoß gegen die Wartepflicht an einem Bahnübergang
- Missachtung von Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen mit Gefährdung und Sachbeschädigung oder länger als 1 Sekunde rot
- Teilnahme an Autorennen
- Höchstgeschwindigkeit überschritten innerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 31 km/h bis über 70 km/h
- Höchstgeschwindigkeit überschritten außerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 41 km/h bis über 70 km/h
1 Punkt gibt es für folgende Verkehrsverstöße:
- Höchstgeschwindigkeit überschritten innerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 21 km/h bis 30 km/h
- Höchstgeschwindigkeit überschritten außerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 21 km/h bis 40 km/h
- erforderlichen Abstand nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
- Vorfahrtsverstoß
- Missachtung von Park- oder Halteverbote mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen
- rechtswidriges Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
- fehlerhafte bzw. defekte Beleuchtung
- rechtswidriges Verhalten an Bahnübergängen
- rechtswidriges Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen
- verkehrswidrige Benutzung von Autobahnen und Kraftstraßen
- Missachtung von Vorschriftszeichen
- übermäßige Straßenbenutzung
- Vorschriften beim liegengebliebenem Fahrzeugen nicht beachtet
- Missachtung von Verkehrshindernissen
- Missachtung von Wechsellicht-, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil an der Ampel
- Missachtung des Haltegebots eines Polizisten
- Missachtung von Richtzeichen
- Zuwiderhandlung gegen verkehrsrechtliche Anordnungen und Auflagen
- verkehrswidriges Verhalten am Fußgängerweg
- Ladungsvorschriften nicht eingehalten
- sonstige Pflichten des Kraftfahrzeugführers nicht eingehalten
- Personenförderungs- und Sicherungspflichten nicht eingehalten
- vollziehbaren Auflagen nicht nachgekommen
- Zuwiderhandlung bei der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Zuwiderhandlung beim Führen von Kfz ohne Begleitung
- Fahren ohne Zulassung
- Verstoß gegen die Verantwortung für den Fahrzeug-Betrieb
- Missachtung beim Betriebsverbot und Beschränkung
- Missachtung der HU-Frist für Kfz und Anhänger
- Verstoß gegen die Abmessungen von Kfz und Fahrzeugkombinationen
- Verstoß gegen Kurvenlaufeigenschaften
- Park- und Halteverbot missachtet mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen
- Missachtung der Achslast- und Anhängelast-Vorschriften
- Als Verlader, Fahrzeugführer oder Beförderer gefährliche Güter nicht korrekt gesichert
- Missachtung der Stützlast-Vorschriften
- Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzer-Vorschriften
- Vorschriften bei der Besetzung von Kraftomnibussen nicht eingehalten
- falsche Bereifung
Je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit müssen Sie mit einem Eintrag von 1 bis 8 Punkten rechnen.
Wie viel Punkte dürfen Sie haben? Diese Maßnahmen drohen, bei folgenden Punktestand:
- 1 bis 3 Punkte - Vormerkung ohne eine weitere Maßnahme.
- 4 oder 5 Punkte - Ermahnung. Sie können mit einem freiwilligen Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen.
- 6 oder 7 Punkte - Verwarnung und der Hinweis, dass Sie ein Fahreignungsseminar freiwillig besuchen können, allerdings ohne Möglichkeit des Punkteabbaus.
- 8 oder mehr Punkte - Fahrerlaubnisentzug. Den Führerschein können Sie frühestens nach 6 Monaten und bestandener MPU neu beantragen. Eine neue Fahrprüfung müssen Sie hierfür in der Regel nicht machen.
Nach dem neuen FAER gelten starre Tilgungsfristen, also keine Verlängerung durch neue Straftaten.
Hier finden Sie die jeweiligen Tilgungsfristen:
- Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt werden nach 2,5 Jahre gelöscht.
- Straftaten und Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten werden nach 5 Jahren gelöscht.
- Straftaten mit 3 Punkten werden nach 10 Jahren gelöscht.
Seit Mai 2014 werden bestimmte Ordnungswidrigkeiten, die keinen Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, nicht mehr im FAER gespeichert, d. h. es gibt keinen Punkteeintrag, jedoch erfolgte mit der Verordnung eine Anpassung der Bußgelder. Diese Verkehrsdelikte sind jetzt punktefrei, allerdings gibt es folgende Bußgeld-Erhöhung:
Verstoß | Erhöhung | Bußgeld neu |
Missachtung der Ferienreiseverordnung - für den Fahrzeughalter | 50 Euro | 150 Euro |
Missachtung der Ferienreiseverordnung - für den Fahrzeugführer | 20 Euro | 60 Euro |
Missachtung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots - für den Fahrzeughalter | 190 Euro | 570 Euro |
Missachtung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots - für den Fahrzeugführer | 45 Euro | 120 Euro |
Kfz Kennzeichen abgedeckt mit Folien | 50 Euro | 65 Euro |
Verstoß beim Kurzzeitkennzeichen | 0 Euro | 50 Euro |
gegen die Prüfpflicht von Geschwindigkeitsbegrenzern | 0 Euro | 40 Euro |
Nichterfüllung der Fahrtenbuchauflage | 50 Euro | 100 Euro |
Kennzeichen an nicht zulassungspflichtigem Kraftfahrzeug nicht geführt | 0 Euro | 40 Euro |
gegen Erlaubnispflichten bei der Straßenbenutzung (Veranstalter) | 0 Euro | 40 Euro |
Kennzeichenverstoß bei ausländischen Kfz | 0 Euro | 40 Euro |
gegen die Feststellungspflichten hinsichtlich Gesamtgewicht, Achslast, Anhängelast | 0 Euro | 50 Euro |
Missachtung von Vorschriften über Bauarbeiten an der Straße | 0 Euro | 75 Euro |
fehlendes Kfz Kennzeichen | 40 Euro | 60 Euro |
gegen das Saisonkennzeichen | 0 Euro | 40 Euro |
verbotene Einfahrt in die Umweltzonen | 40 Euro | 80 Euro |
Mit der Neuregelung des Fahreignungsregisters änderte sich nicht nur die Punkte-Anzahl, es gab auch Änderungen bei den eintragungspflichtigen Verkehrsverstößen und eine Anhebung einiger Bußgelder. Die Obergrenze des Verwarnungsgeldes für Ordnungswidrigkeiten wurde auf 55 Euro festgesetzt und die Eintragungsgrenze auf 60 Euro.
Die Bußgeld-Erhöhung betrifft diese Ordnungswidrigkeiten:
Verstoß | Bußgeld alt | Bußgeld Erhöhung | Bußgeld neu |
gegen die Personenbeförderungs- und Ladungssicherungspflichten | 50 Euro | 10 Euro | 60 Euro |
gegen Abmessungen von Kraftfahrzeug und Kfz-Kombinationen | 50 Euro | 10 Euro | 60 Euro |
falsche Bereifung | 50 Euro | 10 Euro | 60 Euro |
gegen Kurvenlaufeigenschaften | 50 Euro | 10 Euro | 60 Euro |
Rettungsfahrzeuge behindert durch verbotswidriges Parken an einer Feuerwehrzufahrt | 50 Euro | 15 Euro | 65 Euro |
Parken an unübersichtliche Stellen und Behinderung von Rettungsfahrzeuge | 40 Euro | 20 Euro | 60 Euro |
Geschwindigkeit überschritten mit Gefahrgutfahrzeugen oder Omnibusse mit Fahrgästen | 40 Euro | 20 Euro | 60 Euro |
Beleuchtung bei Nebel, Regen oder Schneefall nicht korrekt | 40 Euro | 20 Euro | 60 Euro |
vollziehbaren Auflagen nicht nachgekommen | 40-50 Euro | 20 Euro | 60-70 Euro |
Missachtung des Betriebsverbots beim Kfz | 40-50 Euro | 20 Euro | 60-70 Euro |
unzulässige Fahrzeughöhe (über 4,20 Meter) | 40 Euro | 20 Euro | 60 Euro |
Zuwiderhandlung gegen öffentlich angeordnete Verkehrsverbote | 40 Euro | 20 Euro | 60 Euro |
Handyverbot am Steuer | 40 Euro | 20 Euro | 60 Euro |
Fußgängergefährdung im Fußgängerbereich | 40-50 Euro | 20 Euro | 60-70 Euro |
Missachtung der Frist für die Hauptuntersuchung von mehr als 4 Monate | 40 Euro | 20 Euro | 60 Euro |
Missachtung der Kindersicherungspflicht | 40-50 Euro | 20 Euro | 60-70 Euro |
Missachtung des Zeichen (Haltegebot) eines Polizisten | 40 Euro | 20 Euro | 60 Euro |
übermäßige Straßenbenutzung | 40 Euro | 20 Euro | 60 Euro |
Fahren ohne Zulassung | 50 Euro | 20 Euro | 70 Euro |
Missachtung der Winterreifenpflicht | 40 Euro | 20 Euro | 60 Euro |
liegengebliebenes Kfz nicht korrekt kenntlich gemacht | 40 Euro | 20 Euro | 60 Euro |
Schaffung von Verkehrshindernissen | 40 Euro | 20 Euro | 60 Euro |
Vorfahrt- und Rotlichtverstoß | 50 Euro | 20 Euro | 70 Euro |
im Tunnel verbotswidrig gewendet | 40 Euro | 20 Euro | 60 Euro |
gegen die Stützlast-Vorschriften | 40 Euro | 20 Euro | 60 Euro |
rechtswidriges Verhalten an Schulbussen | 40 Euro | 20 Euro | 60 Euro |
rechtswidriges Verhalten an Schulbussen mit Gefährdung | 50 Euro | 20 Euro | 70 Euro |
fahren als 17-Jähriger (17-Jährige) ohne Begleitung | 50 Euro | 20 Euro | 70 Euro |
Wie ist Ihr aktueller Punktestand in Flensburg?
Das Kraftfahrt-Bundesamt teilt Ihnen den persönlichen Punktestand kostenfrei auf schriftlichen Antrag oder online mit. Das entsprechende Formular finden Sie unter www.kba.de.