Straßenverkehrsordnung - StVO 2013 mit den Neuerungen zum 01. April
15 März, 2013
Gemäß der geänderten Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, zum 01. April 2013 heißt es in Zukunft unter anderem runter vom Gas bei Gefahrenzeichen und höhere Bußgelder für Falschparker und Radfahrer. Weitere Änderungen im Überblick:
Die Straßenverkehrsordnung warnt ab dem 1. April 2013 besonders vor Gefahren wie einer gefährlichen Kurve, starkem Gefälle oder Wildwechsel, so dass an den angekündigten Gefahrenstellen Kraftfahrzeuge ihre Geschwindigkeit verringern müssen.
100 Euro Bußgeld kosten Verstöße laut Karl Walter, Kfz-Experte bei der R+V Versicherung.
Ins Geld geht dann auch laut neuer StVO ab April 2013:
Parken über die erlaubte Zeit hinaus.
Eine halbe Stunde mehr kostet dann zehn statt bisher fünf Euro, drei Stunden Überziehen 30 Euro.
Radfahrer, die gern auch mal nach eigenen Regeln unterwegs sind, müssen beim Missachten des Radwegs oder dessen Benutzung in der verkehrten Richtung mit 20 Euro rechnen, fünf Euro teurer als bisher.
Den gleichen "Preis" hat Fahren ohne Licht, während das Fahren in der Fußgängerzone eine Strafe zwischen 15 Euro bis 30 Euro nach sich zieht. Das Befahren einer Einbahnstraße in der Gegenrichtung kostet bis zu 35 Euro.
Radwege am linken Fahrbahnrand dürfen Radfahrer nur noch nutzen, wenn das durch Schilder ausdrücklich erlaubt ist. Die großen Ampeln gelten nun auch für Radfahrer, es sei denn, spezielle Radfahrer-/Fußgängerampeln geben gesonderte Lichtzeichen.
Auf Fahrradstraßen gilt ein Tempolimit von 30 km/h für alle Verkehrsteilnehmer.
Motorradfahrer haben ab 1. April 2013 tagsüber die Wahl, entweder mit Tagfahr- oder Abblendlicht zu fahren. Nachts und bei schlechter Sicht bleibt es jedoch bei der ausschließlichen Nutzung des Abblendlichts. zwi/mid
100 Euro Bußgeld kosten Verstöße laut Karl Walter, Kfz-Experte bei der R+V Versicherung.
Ins Geld geht dann auch laut neuer StVO ab April 2013:
Parken über die erlaubte Zeit hinaus.
Eine halbe Stunde mehr kostet dann zehn statt bisher fünf Euro, drei Stunden Überziehen 30 Euro.
Radfahrer, die gern auch mal nach eigenen Regeln unterwegs sind, müssen beim Missachten des Radwegs oder dessen Benutzung in der verkehrten Richtung mit 20 Euro rechnen, fünf Euro teurer als bisher.
Den gleichen "Preis" hat Fahren ohne Licht, während das Fahren in der Fußgängerzone eine Strafe zwischen 15 Euro bis 30 Euro nach sich zieht. Das Befahren einer Einbahnstraße in der Gegenrichtung kostet bis zu 35 Euro.
Radwege am linken Fahrbahnrand dürfen Radfahrer nur noch nutzen, wenn das durch Schilder ausdrücklich erlaubt ist. Die großen Ampeln gelten nun auch für Radfahrer, es sei denn, spezielle Radfahrer-/Fußgängerampeln geben gesonderte Lichtzeichen.
Auf Fahrradstraßen gilt ein Tempolimit von 30 km/h für alle Verkehrsteilnehmer.
Motorradfahrer haben ab 1. April 2013 tagsüber die Wahl, entweder mit Tagfahr- oder Abblendlicht zu fahren. Nachts und bei schlechter Sicht bleibt es jedoch bei der ausschließlichen Nutzung des Abblendlichts. zwi/mid
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