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Bußgeldkatalog 2019: Neue Verkehrsregeln - Jetzt wird es teuer

17 August, 2019

Bußgeldkatalog 2019 - Die angekündigte Reform der StVO verspricht: Neue Verkehrsregeln, höhere Bußgelder und mehr Sicherheit für Fahrradfahrer:

Die Bundesländer müssen im Bundesrat aber noch zustimmen. Tagesschau.de gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Parken in zweiter Reihe wird teuer:
Wer in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen oder auf Schutzstreifen parkt, muss in Zukunft bis zu 100 Euro Bußgeld rechnen. Bisher waren es 15 Euro.

320 Euro bei Missachtung von Rettungsgassen:
Keine Rettungsgasse gebildet? Dann drohen in Zukunft Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot und der Eintrag von zwei Punkten im sogenannten Fahreignungsregister in Flensburg.

Notbremsassistenzsystem muss ab 30 km/h an sein:
Verboten wird das Abschalten von Notbremsassistenzsystemen durch den Fahrer ab einer Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h. Wer gegen die neue Vorschrift verstößt, muss bis zu 100 Euro zahlen und bekommt einen Punkt im Fahreignungsregister.

Freigabe von Bussonderfahrstreifen:
Busspuren frei für Fahrzeuge mit mehr als drei Insassen - egal ob Auto oder Motorräder mit Beiwagen. Ein neues Verkehrszeichen soll das signalisieren. Auch Elektrokleinstfahrzeuge können - wenn die zuständige Straßenverkehrsbehörde das sinnvoll findet - auf Busspuren zugelassen werden. Diese Möglichkeit besteht schon seit 2015 für elektrisch betriebene Fahrzeuge.

Parken auf der Fahrbahn für Elektro-Fahrzeuge:
Geplant ist, dass Straßenverkehrsbehörden auch Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge auf der Fahrbahn markieren können.

Parkplätze für Carsharing:
Für Carsharing-Fahrzeuge soll es extra ausgewiesene Parkplätze geben. Auch dafür gibt es ein neues Zeichen. Einen entsprechenden Ausweis können Carsharing-Nutzer hierfür hinter die Windschutzscheibe legen.

Überholverbot von Radfahrenden:
Wenn es zu eng und unübersichtlich wird an einer Stelle auf der Straße, kann die Stadt oder Gemeinde dieses neue Verkehrszeichen aufstellen: Hier herrscht dann Überholverbot von Fahrrädern und anderen einspurigen Fahrzeugen.

Abstand beim Überholen:
Mindestens 1,5 Meter innerhalb und zwei Meter außerhalb von Ortschaften - dieser Abstand muss von Kraftfahzeugen beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Scooter eingehalten werden. Bisher schreibt die Straßenverkehrsordnung lediglich einen "ausreichenden Seitenabstand" vor.

Schritttempo ab 3,5 Tonnen:
Beim Rechtsabbiegen ist für Lkw über 3,5 Tonnen in Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von sieben bis elf Kilometer pro Stunde vorgeschrieben. Mit 70 Euro Bußgeld sollen Verstöße geahndet werden. Zudem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.

Einrichtung von Fahrradzonen:
Vergleichbar mit Tempo 30-Zonen sollen in Zukunft auch Fahrradzonen mit der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h von Städten und Gemeinden angeordnet werden können. Elektrokleinstfahrzeuge sollen dort auch fahren dürfen.

Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen:
Auf Schutzstreifen für den Radverkehr - markiert durch eine gestrichelte Linie - soll künftig ein generelles Halteverbot eingeführt werden. Bislang können Autos noch bis zu drei Minuten dort halten, was oft dazu führt, dass sie Radfahrenden den Weg versperren. mid/rlo

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