Fahrerlaubnisverordnung
 

Fahrerlaubnisverordnung
EU-Führerschein, Umtausch-Frist


Wissenswertes zum EU Führerschein, zur Umtausch-Frist und Fahrerlaubnisverordnung. Hier finden Sie einen überblick über die gestaffelten Fristen zum Führerscheintausch, die Änderung der Fahrerlaubnisklassen sowie der Führerschein-Verordnung.

Was änderte sich?
Der PKW-Führerschein ist nicht mehr unbegrenzt gültig und muss vorzeitig umgetauscht werden.
Der Führerscheintausch ist gestaffelt nach Jahrgang und Ausstellung.
Die Anlage 8e (Paragraf 25 Abs.1, Paragraf 26 Abs.1, Paragraf 48 Abs.3) wurde zur Fahrerlaubnis-Verordnung eingefügt.
Die Führerscheinklassen haben sich geändert.

Hier finden Sie Wissenswertes zur Führerscheinprüfung, zum Erwerb und zu den Fahrschulen:
Seit Oktober 2023 wird in den Theorieprüfungen mit neuen Bild- und Videofragen geprüft. Es gibt über alle Klassen verteilt knapp 60 neue bzw. überarbeitete Fragen.
Ende 2022 wurde die Führerscheinprüfung weiter angepasst. Neben einem neuen Fragenkatalog kamen auch Fahrassistenzsysteme hinzu, die ein Teil der praktischen Prüfung wurden.

Wann werden die Führerscheine ungültig?
Der Führerscheinumtausch begann im Januar 2022 für die ersten alten Führerscheindokumente. Die letzten Führerscheine sind im Januar 2033 nicht mehr gültig.

Umtauschpflicht für Führerscheine
Bis wann muss man den alten Führerschein umtauschen?

Die Führerschein müssen gemäß dem Stufenplan je nach Alter des Inhabers und Ausstellungsjahr des Dokuments auch schon vor 2033 umgetauscht werden.

Führerscheine (Papierführerscheine) mit Ausstellungsdatum bis zum 31.12.1998
Hier ist das Geburtsjahr des Inhabers relevant:
vor 1953: Umtauschpflicht bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958: Umtauschpflicht bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964: Umtauschpflicht bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970: Umtauschpflicht bis 19. Januar 2024
1971 oder später: Umtauschpflicht bis 19. Januar 2025

Führerscheine (alte Kartenführerscheine) mit Ausstellungsdatum ab dem 01.01.1999
Hier ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins relevant:
1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18.01.2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Alle EU-Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind vom Staffel-Umtausch nicht betroffen. Sie müssen nach 15 Jahren neu ausgestellt werden.
Führerscheininhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen das Führerscheindokument bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr.

Seit wann gibt es den EU-Führerschein?
In Deutschland wurde der EU-Führerschein 1999 eingeführt und ist in sämtlichen EU-Staaten sowie in den EFTA-Ländern (Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz) gültig.

Interessantes zum EU Führerschein:
Der neue EU Führerschein in Scheckkartenformat soll mehr übersichtlichkeit, einen erhöhten Schutz vor Fälschungen bieten sowie den Führerscheintourismus innerhalb der EU unterbinden. Die Europäische Union will in ihren Mitgliedsstaaten Führerscheine nach gleichem Standard einführen. Seit 2013 können sich alle Führerschein-Besitzer in der EU mit einem einheitlichen Führerschein ausweisen.
Die geänderte Führerschein-Verordnung (FeV Anlage 8e - Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine) ist in Kraft getreten. In Deutschland gelten ab sofort für den Führerscheintausch gestaffelte Fristen.
Der EU Führerschein wird weiterhin zentral von der Bundesdruckerei hergestellt und ist dem Führerschein in Papierformat fast identisch. Es wurden lediglich die Fahrerlaubnisklassen A2 und AM ergänzt. Das Feld 14 auf der Rückseite ist beschreibbar. Im Feld 12 werden Zusatzangaben, Auflagen und Beschränkungen in codierter Form (Schlüsselzahlen) eingetragen. Nach wie vor haben beide Führerschein-Arten u. a. folgende Einträge: Ausstellungsdatum, Ablauf der Gültigkeit, Nummer des Führerscheins, Namen der Ausstellungsbehörde.

Wo kann man einen neuen EU-Führerschein beantragen?
Der EU Führerschein muss schriftlich bei der zuständigen Führerscheinbehörde beantragt werden. Bei der Ausstellung wird der Inhaber über die Bedeutung der eingetragenen Schlüsselzahlen informiert. Die Schlüsselzahlen können zudem der Fahrerlaubnisverordnung (Anlage 9) entnommen werden.

Tipp: Bei Reisen ins Ausland kann es sinnvoll sein, den in Papierformat alten Führerschein in den EU Kartenführerschein umzutauschen. Doch der EU Führerschein reicht nicht überall. Ein internationaler Führerschein ist in manchen Bundesstaaten der USA, ebenso wie in Australien und in den Vereinigten Arabischen Emiraten notwendig. In der chinesischen Metropole Shanghai wird sogar ein ganz spezielles Dokument benötigt. Der internationale Führerschein gilt nur in Kombination mit dem EU Führerschein in Kartenformat und ist 3 Jahre gültig.

EU Führerschein - Gültigkeit, Umtausch und Fristen:
Wie lange ist der alte bzw. der neue EU Führerschein gültig?

Die Gültigkeit des neuen Führerscheins ist begrenzt, das bedeutet, der neue Führerschein ist nicht mehr lebenslang gültig, er muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden.
Für die Fahrerlaubnisklassen für PKW und Krafträder bleibt der neue Führerschein 15 Jahre rechtsgültig.
Die LKW- und Bus-Führerscheine haben weiterhin eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Die alten Führerscheine sind seit der geänderten FeV nicht mehr unbefristet gültig.

Bis wann muss die Umschreibung eines alten Führerscheins erfolgen?
Um die Vorgaben der Europäischen Union in Deutschland praxisnah umzusetzen, wurde ein Stufenplan eingeführt. Die grauen bzw. rosafarbenen Papierführerscheine sowie die Führerscheine im Kartenformat müssen mittels eines Stufenmodells ausgetauscht werden. Die Umtauschfrist läuft von 2022 bis 2033. Sie variiert je nach Geburtsjahr bzw. Führerschein-Ausstellungsjahr. Der Führerschein-Austausch zwingt uns nicht, eine erneute Fahrprüfung abzulegen. Alle bestehenden Rechte der Fahrerlaubnis bleiben beim Umtausch erhalten.

Hinweis - Fahrerlaubnis nicht im Ausland erschwindeln:
Einige Autofahrer meinen, in einem EU-Nachbarland ein paar Fahrstunden zu nehmen und dann sind sie bereits im Besitz eines neuen Führerscheins mit dem sie auch in Deutschland fahren dürfen. Doch ganz so einfach ist das nicht möglich. Die in einem anderen EU-Land ausgestellte Fahrerlaubnis darf zuhause in Deutschland nur dann ohne Strafe benutzt werden, wenn der Autofahrer mindestens 180 Tage in dem EU-Land gewohnt hat. Hält sich der Autofahrer nicht daran und wird auf Deutschlands Straßen erwischt, so muss er eine Strafe zahlen und einen gültigen Führerschein nach Ableistung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) trotzdem noch erwerben.

Interessantes zu den Führerscheinklassen:
Welche Führerscheinklassen gibt es in Deutschland?

In Deutschland gibt es die Fahrerlaubnisklasse AM, Klasse A, Klasse A1, Klasse A2, Führerscheinklasse B, Klasse BE, Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (integriert in Fahrerlaubnisklasse BE), Klasse C1, Klasse C1E, Klasse C, Klasse CE, Klasse D1,Klasse D1E, Klasse D, Klasse DE, Klasse T und Klasse L.

Erläuterung - Neue Fahrerlaubnisklassen seit 2013:
Führerscheinklasse A2 (Das war die alte Führerscheinklasse A beschränkt)
Diese Fahrerlaubnisklasse ist seit 2013 neu und wird für Motorräder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW / 48 PS und einem Verhältnis von Leistung/ Gewicht von maximal 0,2 kW/kg eingeführt. Das Motorrad muss mindestens 175 kg wiegen. Die Klasse A2 ersetzt die bisherige Führerscheinklasse A (beschränkt). In dieser Klasse A (beschränkt) sind bislang Fahrzeuge mit einer Leistung von maximal 25 kW / 34 PS bei einem Leistungsgewicht von 0,16 kw/ kg.
Neu: Wer zwei Jahre die Fahrerlaubnis A1 oder Fahrerlaubnis 3 (vor dem 01. April 1980) hat, kann ohne weitere Theorieprüfung in die Klasse A2 wechseln, lediglich die praktische Prüfung ist zu absolvieren.

Führerscheinklasse AM (Die alten Führerscheinklassen S und M wurden zusammengefasst)
Die neue Klasse gilt künftig für Kleinkrafträder. Das Mindestalter dieser Klasse ist 16 Jahre, mit Auflagen 15 Jahre, und umfasst alle zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge von maximal 50 cm3 Hubraum und einer Motorleistung von maximal 4 kW bei Elektromotoren und einer mit der Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.

Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen seit 2013:
Stufenweiser Aufstieg der Motorrad-Klassen
Für den Direkteinstieg von der Führerscheinklasse A1 zur neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach einem zweijährigen Ablauf eine praktische (keine theoretische) Prüfung erforderlich. Für den Direkteinstieg der Klasse A beträgt das Mindestalter 24 Jahre.

Führerscheinklasse A1
Die Fahrerlaubnisverordnung erlaubt für die Führerscheinklasse A1 keine Sonderauflagen mehr. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht darf künftig 0,1 kW pro kg Gewicht des Motorrades nicht übersteigen. Das Tempolimit von 80 km/h für 16- bis 17-Jährige wird bei Leichtkrafträdern bis zu 125 cm3 Hubraum und eine Motorleistung von maximal 11 kW aufgehoben. Besitzer der Fahrerlaubnisklasse 3 und 4 (Ausstellung vor dem 01. April 1980), dürfen diese Klasse weiterhin fahren.

Caravan-Führerschein B96
Spezieller Führerschein für das Ziehen von schweren Caravans. Inhaber eines B Führerscheins dürfen mit dieser Erweiterung eine PKW-Anhänger-Kombination bis 4.250 kg zulässigen Gesamtgewicht steuern. Voraussetzung ist eine eintägige Schulung.

Anhängerregelung BE
Die Fahrerlaubnisklasse BE ist vereinfacht worden, und zwar darf man künftig Fahrzeugkombinationen bis 3.500 kg zulässigen Gesamtgewicht ohne weitere Voraussetzung mit dem Führerschein der Klasse B fahren.

Anhängerregelung C1E
Hier darf man Fahrzeugkombinationen (Züge der Klasse C1 und Anhänger über 750 kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht von 12.000 kg nicht überschritten wird) fahren. Auf das Verhältnis der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers zu der Leermasse des Zuges kommt es künftig nicht mehr an.

Führerscheinklasse D und D1
Bei den Klassen D und D1 (Omnibusse) kommt es nicht mehr auf die Zahl der Sitzplätze, sondern auf die Zahl der Personen an. Desweiteren kommt es bei der Fahrerlaubnisklasse D1 noch auf die Länge an. Diese ist auf eine maximalen Länge von 8 m beschränkt.

Tipps zum Führerscheintest: Die Pkw-Führerscheinklasse B des EU-Führerscheins gilt nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, sobald das Reisemobil mehr wiegt, benötigen Sie dafür die Führerscheinklasse C oder C1.
Sie müssen für die meisten Fahrerlaubnisklassen sowohl eine theoretische als auch eine praktische Führerscheinprüfung absolvieren. Informieren Sie sich vor der Theorie-Prüfung ausführlich und intensiv, dann wird der Test relativ einfach für Sie werden. Beim praktischen Test hilft Ihnen die Praxiserfahrung, übung macht den Meister.

Wissenswertes zur Fahrerlaubnisverordnung:
Fahrerlaubnis-Verordnung Paragraf 18/2 - Täuschungsversuche in der Führerscheinprüfung - gültig seit Oktober 2022:
Tricksende Prüflinge müssen bis zu 9 Monate warten, bis sie erneut zur theoretischen Führerscheinprüfung zugelassen werden.

Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung § 10 Mindestalter - gültig seit 28. Juli 2021:
Die Verordnung über die Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb des Moped-Führerscheins von 16 auf 15 Jahre ist seit 28. Juli 2021 in Kraft. Führerscheinneulinge dürfen aufgrund der geänderte Fahrerlaubnisverordnung in allen Bundesländern schon mit 15 Jahren einen Führerschein der Klasse AM erwerben.

12. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung, kurz FeV - gültig seit Juli 2017:
Mit der FeV-Änderung wurde der Paragraf 6 an die Verordnung (EU) 168/2013 angepasst. Die Definition von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeug wurde geändert. Diese Neuregelung der Fahrerlaubnis-Verordnung zu den "leichten vierrädrigen Kraftfahrzeuge" ist seit Sommer 2017 in Kraft. Geändert wurde die Motorleistung beim Leichtelektromobil (LEM, EG-Fahrzeugklasse L6e) von 4 kW auf bis zu 6 kW und das zulässigen Leergewicht wurde von 350 kg auf maximal 425 kg erhöht. In Deutschland dürfen leichte vierrädrige Kfz der EG-Fahrzeugklasse L6e und leichte Vierradmobile der Kategorie L6e-B mit dem Führerschein der Fahrerlaubnisklassen T, A2, A1, AM, und B gefahren werden.

Führerscheine, Umtauschpflicht, Fahrerlaubnisverordnung - Rückblick:
Anfang 2022 liefen die ersten alten Führerscheine ab, die letzten sind im Januar 2033 an der Reihe. Denken Sie also rechtzeitig an die Führerschein-Umtauschpflicht. In Deutschland gelten gestaffelte Fristen für den Führerschein-Umtausch. Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19.01.2033 alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. Die Umtauschpflicht greift, je nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum, auch schon früher. Wenn man den Umtauschtermin versäumt und bei einer Verkehrskontrolle keinen neuen EU-Führerschein vorzeigen kann, riskiert man eine Geldbuße.
Seit Juli 2021 können Jugendliche nun in allen Bundesländern schon mit 15 Jahren eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse AM erwerben und damit bis zu ihrem 16. Geburtstag im Inland überall herumfahren. Fahrten ins Ausland sind erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres gestattet.
Seit Anfang 2021 müssen sich Fahranfänger auf eine veränderte praktische Fahrprüfung einstellen. Seit 01. Januar 2021 ist die „Optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung“ (OPFEP) in Kraft getreten. Es wurde ein neuer Fahraufgabenkatalog entwickelt, dieser ist Teil der OPFEP. In etwa 9.000 Prüfungen wurde die OPFEP erprobt. Nach einer wissenschaftlichen Analyse dieser Erprobung wurde empfohlen, die Optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung einzuführen. (Die Fahrerlaubnis-Verordnung wurde bereits im März 2019 entsprechend geändert).
Seit April 2019 gibt es die Anlage 8e zur Fahrerlaubnisverordnung. Mit diesem Gesetz ist der stufenweise Führerschein-Umtausch in Kraft getreten. Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen nun schrittweise umgetauscht werden. Für den frühzeitigen Umtausch der Dokumente hat der Bundesrat einen 2-geteilten Staffelplan beschlossen. Je nach Jahrgang des Inhabers und Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis gelten verschiedene Fristen. Beim Umtausch geht es um die alten Papierführerscheine, die bis 1998 ausgestellt wurden, sowie um die Scheckkartenführerscheine, die von 1999 bis zum 18.01.2013 ausgegeben wurden. Beispiel: Bei der Fahrerlaubnis in Papierform gilt: Ist das Geburtsjahr 1965 bis 1970 muss der Tausch bis 19.01.2024 erfolgen. Beim Führerschein im Kartenformat gilt: Für Führerscheine, die 2005 bis 2007 ausgestellt wurden, ist der Tausch bis 19.01.2028 vorzunehmen
Die dritte EG-Führerscheinrichtlinie brachte uns die Einführung neuer Fahrerlaubnisklassen sowie die Änderungen des Führerscheinformates, der Gültigkeit und modifizierte Sicherheitsmerkmale. Seit 2013 wurde der neue EU-Führerschein in allen Mitgliedsstaaten eingeführt. Die Einführung der EU Fahrerlaubnis in Kartenform reduziert die Vielzahl der Führerscheinarten und soll fälschungssicherer sein.

Hier finden Sie Infos zum EU Führerschein - Änderungen, Neuerungen und Befristungen des Führerscheins:

Als Führerscheinneuling in Urlaub fahren - Für Fahranfänger gelten besonders strenge Regeln in Sachen Probezeit, Alkoholverbot und Tempolimit. Gerade vor den Urlaubswochen ist ein Blick über Deutschlands Grenzen hinaus interessant. Zum Beispiel in Frankreich, wo Fahranfänger außerorts in den ersten drei Jahren nach dem Führerscheinerwerb mit maximal 80 km/h unterwegs sein dürfen, oder in Italien, wo während der Probezeit 100 km/h statt 130 km/h auf Autobahnen gilt. Auch andere Länder wie etwa Kroatien schreiben Tempolimits für Fahranfänger vor.

Die Zahl der Fahrerlaubnisprüfungen hat einen Rekord erreicht – In Deutschland ist der Wunsch nach einem Führerschein ungebrochen. Nach Angaben der Prüfstellen Tüv und Dekra wurde 2022 ein Rekord bei der Zahl der Führerscheinprüfungen erreicht.

Weitere Infos aus unserem News-Archiv, die Sie auch interessieren könnten:

Theoretische Fahrprüfungen - Eine Täuschung bei der Theorieprüfung stellt ein Risiko für alle Verkehrsteilnehmenden dar. Die geplante Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung, kurz FeV, sieht vor, dass Betrüger zukünftig bis zu 9 Monate auf einen Zweitversuch warten müssen. Bislang waren es lediglich 6 Wochen.
Seminar gegen Flensburger Punkte - Zu viele Delikte sollten sich Kraftfahrer nicht leisten, denn seit der Reform des Punktesystems reichen schon 8 Punkte für den Führerscheinentzug. Autofahrer können bei einem Punktestand von bis zu 5 Punkten freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen.
Gespannfahrer - Wenn sie ihren Führerschein nach dem 01.01.1999 gemacht haben, dürfen sie mit ihrem Fahrzeug nicht jeden Anhänger ziehen. Der EU-Führerschein der Klasse B begrenzt die Gesamtmasse des Gespanns auf 3,5 t. Hier zählt nicht das tatsächliche Gewicht der beiden Kfz, sondern die Summe der zulässigen Gesamtmassen.
Theorieunterricht in der Fahrschule oder online? - Anfang Juli 2020 erteilte das Bundesland Nordrhein-Westfalen eine Ausnahmegenehmigung für den Theorieunterricht über Online-Anbieter. Die Online-Fahrschüler sind innerhalb von circa 14 Tagen nicht nur schneller bereit für die Führerscheinprüfung als im ortsgebundenen Unterricht, auch sind die Kosten für den Online-Unterricht nur etwa ein Fünftel des handelsüblichen Preises. Dies ist möglich laut § 16 und 17 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Fahrerlaubnis - Führerschein-Entzug wegen Drogen - Dürfen sich Betroffene ans Steuer eines Fahrzeuges setzen, wenn diese Cannabis zur medizinischen Behandlung genommen haben?
Fahrerlaubnisausbildung - Das Bundesverkehrsministeriums plant, die Anforderung an die Führerscheinausbildung der Klasse A1 zu senken. Diese Motorroller/ Leichtkrafträder könnte dann jeder ab 25-Jährige mit Autoführerschein B fahren. Der TüV-Verband (VdTüV) lehnt die Lockerung des A1-Führerscheinzugangs ab.
13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung Anlage 8e - Die alten Autoführerscheine werden ungültig und müssen fristgerecht ausgetauscht werden. Ein Stufenplan regelt die zeitliche Staffelung der Umtauschpflicht. Der Umtausch kann nur persönlich beantragt werden.
Fahrzeugbesitzer, Lkw-, Motorrad- und Autofahrer - 2019 gibt es wieder eine Reihe von Änderungen im Auto- und Verkehrsrecht, dazu gehören beispielsweise die Erstzulassung und die Ummeldung am Bildschirm, neue Regeln für Gefahrguttransporte auf Schiene und Straße, neue Ausstattungsvorschriften für Omnibusse und akustisches Warnsignal bei neuen E-Fahrzeugen.
Fahrerlaubnisverordnung - Wer noch dieses Jahr oder erst 2019 mit einem Bootsanhänger unterwegs ist, muss dabei eine Menge beachten. Unter anderem auf die Maße des Bootes und auf eine ausreichende Fahrerlaubnis. Wer noch einen alten Führerschein der Klasse 3 besitzt oder diesen auf das neue Scheckkartenformat (EU Führerschein) umschreiben lassen hat, darf Anhänger bis 3,5 Tonnen ziehen.
Führerscheinprüfungen - Die Zunahme an Führerscheinprüfungen im vergangenem Jahr (laut dem TüV-Verband e.V.) zeigt, dass immer noch viele, vor allem junge Leute mit dem Auto fahren und dafür die notwendige Fahrerlaubnis erwerben wollten.
EU Führerschein und Fahrerlaubnisverordnung 2018 - Es wird für 2018 eine Reform des Fahrlehrerrechts erwartet, dabei sollen unter anderem die Ausbildungen in Fahrschulen besser überwacht werden.
Änderung der Fahrerlaubnisverordnung 2017 - Die motorisierten Dreirad-Roller sind eine Alternative zum Motorrad. Jeder kann nun, der im Besitz eines gültigen Autoführerscheins ist, mit einem motorisierten Dreirad unterwegs sein, da die Einschränkungen in der FeV zum Jahreswechsel gestrichen wurden.
Fahrerlaubnisverordnung im Ausland - Sie haben Ihren Führerschein (Scheckkartenformat und Papierführerschein) im Ausland verloren, was nun? Die deutsche Straßenverkehrsbehörde stellt den neuen Führerschein (vorläufige Fahrerlaubnis oder übergangsführerschein bzw. Ersatzführerschein) aus, wenn der Wohnort in der EU oder in einem EWR-Mitgliedsstaat ist.
Motorradführerschein Richtlinien - Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat wegen der starken Resonanz auf die geplante Einführung der 7 0 kW-Regelung für den Stufenführerschein A2 in einer Verordnung, die dem Bundesrat bereits vorliegt, einen inländischen Bestandsschutz vorgesehen.
Welche Fahrerlaubnis benötigen Sie bei der Anmietung eines Wohnmobils im In- und Ausland? Die Pkw-Führerscheinklasse B des EU-Führerscheins gilt nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, sobald das Reisemobil mehr wiegt, benötigen Sie dafür die Führerscheinklasse C oder C1.
Führerscheinbefristung - Die wichtigsten Änderungen betrafen die befristete Gültigkeit aller ab dem 19. Januar 2013 ausgegebenen Führerscheine und die Neuordnung der Zweiradklassen.
Neuer Führerschein Erklärung - Alle Führerscheine, die die Behörden ab dem 19.1.2013 verlängern oder erteilen werden automatisch auf 15 Jahre befristet.

In welchen Ländern ist der EU Führerschein gültig?
Der EU-Führerschein wird in folgenden Ländern (EFTA- und EU- Länder) akzeptiert:
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Holland
  • Italien
  • Irland
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litaue
  • Luxemburg
  • Malta
  • österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern
EFTA Länder:
  • Liechtenstein
  • Island
  • Norwegen
  • Schweiz



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