Führerschein: Theorie geht jetzt auch online
28 September, 2020
Ein Fahrschüler ist lediglich verpflichtet, die Führerschein-Theorieprüfung im Wohnort zu absolvieren. Wo der Theorieunterricht stattfindet, ist jedoch freigestellt.
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Die Digitalisierung des Fahrschulwesens schreitet voran. Und Nordrhein-Westfalen macht es möglich. Denn Anfang Juli erteilte das Bundesland eine Ausnahmegenehmigung für den Theorieunterricht über Online-Anbieter. Davon können jetzt Fahrschüler in ganz Deutschland profitieren, indem sie über eine Partner-Fahrschule des digitalen Fahrschulservices www.drivEddy.com ihren Theorieunterricht bis zum 30. September 2020 von zu Hause absolvieren.
Die Vorteile:
Innerhalb von zwei Wochen sind die Online-Fahrschüler damit nicht nur schneller bereit für die Prüfung als im ortsgebundenen Unterricht, für den Online-Unterricht zahlen sie auch nur ein Fünftel des handelsüblichen Preises.
Möglich ist das dank Paragraph 16 und 17 der Fahrerlaubnis-Verordnung:
Ein Fahrschüler ist demnach lediglich verpflichtet, die Theorieprüfung im Wohnort zu absolvieren. Wo der Theorieunterricht stattfindet, ist jedoch freigestellt. Nachdem alle Online-Theoriestunden erfolgreich abgeschlossen wurden, erhalten die Absolventen ein Ausbildungsbescheinigung, welche sie für zwei Jahre berechtigt an einer Theorieprüfung teilzunehmen. mid/arei
Die Vorteile:
Innerhalb von zwei Wochen sind die Online-Fahrschüler damit nicht nur schneller bereit für die Prüfung als im ortsgebundenen Unterricht, für den Online-Unterricht zahlen sie auch nur ein Fünftel des handelsüblichen Preises.
Möglich ist das dank Paragraph 16 und 17 der Fahrerlaubnis-Verordnung:
Ein Fahrschüler ist demnach lediglich verpflichtet, die Theorieprüfung im Wohnort zu absolvieren. Wo der Theorieunterricht stattfindet, ist jedoch freigestellt. Nachdem alle Online-Theoriestunden erfolgreich abgeschlossen wurden, erhalten die Absolventen ein Ausbildungsbescheinigung, welche sie für zwei Jahre berechtigt an einer Theorieprüfung teilzunehmen. mid/arei
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