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Führerscheinausbildung der Klasse A1

22 Juni, 2019

Das Bundesverkehrsministeriums plant, die Anforderung an die Führerscheinausbildung der Klasse A1

(Leichtkrafträder) zu senken. Autofahrern mit einem Pkw-Führerschein und einem Alter über 25 Jahre soll der Zugang zu Leichtlrafträdern erleichtert werden. Die kleinen Motorräder mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimeter und bis zu 15 PS können über 100 km/h schnell fahren. Neue Voraussetzungen sollen eine 90-minütige Theorieeinheit und sechs praktische Fahrstunden sein, die nicht im realen Straßenverkehr stattfinden müssen. Dazu kommt ein Mindestalter von 25 Jahren. Eine Prüfung wäre nicht mehr erforderlich.

Der TÜV-Verband lehnt eine entsprechende Absenkung des Ausbildungsniveaus ab. „Ein Kurzprogramm bei der Fahrausbildung von rund 100 km/h schnellen Zweirädern lehnen wir aus Sicherheitsgründen ab“, sagte Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität des TÜV-Verbands (VdTÜV). Auch Autofahrer müssten den Umgang mit motorisierten mittelschweren Motorrädern gründlich lernen, um sich sicher im Straßenverkehr bewegen zu können. Aus Sicht des TÜV-Verbands reichen vor allem die praktischen Fahrstunden nicht aus. „Es wird zwar die Handhabung des Motorrads bei niedriger Geschwindigkeit geschult, es fehlen aber Ausbildungsinhalte bei höherem Tempo“, sagte Goebelt. Zudem sei es wenig sinnvoll, keine Übungen im echten Straßenverkehr durchzuführen.

Auch die Idee, Fahrerlaubnisprüfungen auf Schaltfahrzeugen im Zusammenhang mit dem so genannten Automatikeintrag zu streichen, stoßen beim VdTÜV auf Kritik.

Bislang dürfen Autofahrer ein Leichtkraftrad fahren, wenn sie ihren Pkw-Führerschein der alten Klasse 3 vor 1980 gemacht haben. ampnet/jri

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