Neue Verkehrsbestimmungen
in Deutschland und im Ausland
Neue Verkehrsbestimmungen im Reise-, Auto- und Verkehrsrecht. 2024 müssen sich sowohl Autofahrer, LKW-Fahrer als auch Urlauber auf Änderungen und Neuerungen einstellen. Die Verkehrsregeln in Europa und Deutschland auf einen Blick.
Neuerungen im Jahr 2024 für Fahrzeuglenker in Deutschland und im Ausland:
Verkehrsbestimmungen 2024
Blackbox: Im Laufe des Jahres 2024 wird die Black-Box für alle neu zugelassenen Fahrzeuge Pflicht. Bei einem Unfall zeichnet der Event Data Recorder eine kurze Zeitspanne vor und nach dem Crash auf. Die Daten werden lokal im Kraftfahrzeug gespeichert und verbleiben dort.
Neuerungen im Jahr 2024 für Fahrzeuglenker:
Verkehrsbestimmungen 2024
Führerscheine: Bis 2033 müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in ein EU-einheitliches Dokument umgetauscht werden. Bei Führerscheinbesitzerinnen und Besitzer der Jahrgänge 1965 bis 1970 muss der Umtausch ihres alten Papierführerscheins bis zum 19. Januar 2024 erfolgen.
Mitte 2024 soll die Mautpflicht für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse gelten.
Rückblick:
Änderungen für Autofahrer 2023/ 2022 in Deutschland und in Europa:
Erste-Hilfe-Koffer: Bis zum 31. Januar 2023 gilt in Deutschland eine Übergangsfrist, in der Lkw-, Bus- und Autofahrer den alten Verbandskasten um zwei Masken nachrüsten können.
Für alle Autofahrer in Deutschland ist es gemäß Verkehrsrecht Pflicht, im PKW einen Verbandkasten mitzuführen. 2022 kommt voraussichtlich eine neue Pflicht auf Autofahrer zu, und zwar müssen sie ihren Kfz-Verbandskasten, umgangssprachlich auch Erste-Hilfe-Koffer, ergänzen. Hintergrund ist die Corona-Pandemie. Der vorgeschriebene Inhalt soll um zwei Mund-Nasen-Bedeckungen (Masken) erweitert werden. Autofahrer in Österreich sollten beachten, dass sich der Preis für die österreichische Jahresvignette erhöht. Die Gültigkeit der Maut-Vignette 2022 beginnt am 01.12.2021 und endet am 31.01.2023.
Neue Verkehrsregeln in Europa und Deutschland 2021:
Reise- und Verkehrsrecht 2021
Motorrad- und Autobesitzer müssen sich im Jahr 2021 auf einige Änderungen einstellen. So wird beispielsweise im Zuge des Klimapakets die Kfz-Steuer für Neufahrzeuge neu berechnet. Ferner werden deutsche Autobahnen nicht mehr von den Ländern, sondern vom Bund in alleiniger Verantwortung geführt. In Österreich müssen Auto- und Motorradfahrer zukünftig für das Jahrespickerl tiefer in die Tasche greifen.
Geänderte und neue Verkehrsbestimmungen 2020 in Deutschland:
Auto-, Reise- und Verkehrsrecht 2020
2020 gibt es Neuerungen und Änderungen, die Auto-, Motorrad- und LKW-Fahrer kennen sollten. Hier einen kleinen Auszug: Die Straßenverkehrs-Ordnung, kurz StVO, wurde geändert und sieht unter anderem vor, dass die Strafen für das Parken auf Rad- und Gehwegen, in zweiter Reihe sowie das Halten auf Schutzstreifen ab Mai 2020 teurer werden. Außerdem sollen m Laufe 2020 Busspuren in Städten auch von PKWs mit mindestens drei Insassen (Fahrgemeinschaft) genutzt werden dürfen.
Die neuen Verkehrsbestimmungen 2019 in Deutschland und im Ausland auf einen Blick:
Verkehrsrecht 2019
Im Laufe 2019 sollen Fahrzeughalter die Erstzulassung und das Ummelden ihres PKW online erledigen können. Ferner wird es neue Fahrverbote für Benzin- und Dieselfahrzeuge geben. Ab September wird bei der Abgasmessung der RDE-Test Pflicht und ab Januar gelten neue Mautsätze für Lastwagen auf Autobahnen und Fernstraßen.
Zusammenfassung der neuen Verkehrsbestimmungen 2018 im Inland und Ausland:
Reise-, Auto- und Verkehrsrecht 2018
Im Jahr 2018 müssen sich LKW-, Auto- und Motorradfahrer wieder auf einige wichtige Neuregelungen im Reise- und Straßenverkehr einstellen, wie beispielsweise die Neuberechnung der Kfz-Steuer, Änderung bezüglich der Abgasuntersuchung, WLTP-Verfahren, Winterreifen nur noch mit Schneeflocke, eCall-Pflicht, Ausweitung der LKW-Maut, neue Euro 6 c Norm und eine umfassende Änderung des Pauschal-Reiserechts.
Die neuen Verkehrsbestimmungen 2017 in Deutschland und in Europa auf einen Blick:
Auto- und Reiserecht 2017
Die StVO bringt neue Regeln für die Rettungsgasse, Tempo 30, den Radverkehr und die Einführung von neuen Zusatzzeichen. Desweiteren hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Verkehrsbestimmungen beschlossen. Die Gesetzesänderung soll Mitte 2018 in Kraft treten.
Hier finden Sie die neuen Reise- und Verkehrsbestimmungen 2016 in DeutschIand sowie im Ausland:
Auto- und Reiserecht 2016
2016 müssen Sie sich unter anderem auf eine Tempoüberwachung durch Section Control, neue Umweltzonen, einem neuem Carsharing-Gesetz und vieles mehr einstellen.
Im Überblick finden Sie die neuen Reise- und Verkehrsbestimmungen 2015 im In- und Ausland:
Auto- und Reiserecht 2015
So wird unter anderem der Bußgeldkatalog verschäft, die bestehenden Punkteeinträge werden automatisch umgererchnet und die Reifendruckkontrolle wird zur Plicht.
Im Überblick finden Sie die neuen Verkehrsbestimmungen für 2014:
Auto- und Reiserecht 2014
Im Überblick finden Sie die wichtigsten Neuerungen und Änderungen 2012:
Änderungen im Verkehrs- und Autorecht:
- Die Einführung des Wechselkennzeichens für mehrere Fahrzeuge. Das neue Wechselkennzeichen soll Besitzern von Reisemobilen und Fahrzeughaltern von Youngtimern ermöglichen, mit einem Kennzeichen bis zu drei Kraftfahrzeuge zu fahren. Dadurch ist eine Einsparung der Versicherungsbeiträge und der Autosteuer möglich.
- Bei der Hauptuntersuchung fällt bundesweit die Rückdatierung weg. Das bedeutet, wer zu spät zur Prüfung vorfährt, erhält dann trotzdem eine TÜV-Plakette mit der kompletten Laufzeit (24 Monate). Bislang war es so, dass die Verspätung abgezogen wurde.
- Das Verkehrszentralregister und das Punktesystem sollen reformiert werden. Details sind aber noch nicht bekannt.
- Der Start des Feldversuches für Lang-LKW.
- Die schärfere Verfolgung von Regelverstößen im Ausland, das bedeutet die EU-weite Vollstreckung der Bußgelder. Auch in den bisher noch fehlenden EU-Ländern wird die grenzüberschreitende Bußgeld-Vollstreckung eingeführt. Sie ist dann flächendeckend möglich.
- Der EU-weite Austausch von Halterdaten wird möglich.
- Es gibt neue und verschärfte Umweltzonen. Beispielsweise dürfen ab Januar 2012 in Osnabrück, Stuttgart, Frankfurt nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren.
- Ab November 2012 müssen Reifen mit einem Info-Label ausgezeichnet sein, welches Angaben zu Nasshaftung, Rollgeräusch und Rollwiderstand enthält.
- Mit einem Reifendruckkontrollsystem müssen ebenfalls ab November alle neuen typgeprüften PKW ausgestattet sein.
- Die Euronorm 5a gilt für die Zulassung von Nutzfahrzeugen für die Klasse N1 Gruppe II und III und Klasse N2, ebenso für Fahrzeuge für besondere soziale Erfordernisse.
Änderung im Reiserecht:
- Die Ausweiskontrollen fallen durch den Beitritt Lichtensteins zum Schengen-Raum weg.
- Gebührenpflicht für das Visum für Sri Lanka.
- Österreich führt den E10-Biosprit ein.
- Österreich macht für die Autofahrer die Rettungsgasse bei jedem Stau zur Pflicht.
- Die Recht im Fährverkehr werden gestärkt. Beispielsweise liegt bei Annullierung oder Verspätung eine umfangreiche Unterstützungs- und Informationspflicht vor.
- Die Errichtung einer Schlichtungsstelle für Fluggastrechte wird eingeführt, damit zukünftig Streitigkeiten außergerichtlich geklärt werden können.
Förderung vom Staat:
- Die staatliche Förderung für die Filternachrüstung bei Dieselfahrzeugen und leichte Nutzfahrzeugen kehrt zurück. Es gibt einen Steuernachlass in Höhe von 330 Euro.
- Diese Regelung gilt jedoch nicht rückwirkend, das heißt, nicht gefördert werden Fahrzeuge, die 2011 nachgerüstet wurden.