Blackbox fürs Auto ab 2024 Pflicht
16 Mai, 2023
Ab dem 07. Juli 2024 wird die Blackbox für alle neu zugelassenen Fahrzeuge Pflicht. Was kann der sogenannte Event Data Recorder und wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Der sogenannte Event Data Recorder, kurz EDR, zeichnet bei einem Autounfall eine kurze Zeitspanne vor und nach dem Crash auf.
Bereits jetzt sind viele Fahrzeuge mit einem EDR ausgestattet, ab dem 07. Juli 2024 wird die Blackbox für alle neu zugelassenen Fahrzeuge Pflicht.
Der Automobilcub ADAC gibt einen Überblick, was der EDR kann und wie es mit dem Datenschutz aussieht.
Ziel ist es, mit Hilfe des EDR und der aufgezeichneten Daten ein besseres Verständnis über einen Unfall zu bekommen. Verbaut ist der EDR meistens im Airbag-Steuergerät, da hier alle relevanten Informationen von Beschleunigungssensoren zusammenlaufen. Diese Informationen werden auch für die Auslösung der Datenaufzeichnung des EDR verwendet.
Aufgezeichnet werden dabei Daten wie die Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Lenkwinkel oder ob der Airbag ausgelöst wurde. Die Aufzeichnung wird in einem zeitlichen Fenster von fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Crash ausgelöst. Die Daten werden lokal im Fahrzeug gespeichert und verbleiben dort. Mit Hilfe von bestimmten Tools können sie über die ODB-Schnittstelle oder direkt am Airbag-Steuergerät ausgelesen werden.
Zwar liegt datenschutzrechtlich die Hoheit der Daten aus dem EDR beim Fahrer bzw. Halter. Um im Zusammenhang mit zivil- oder strafrechtlichen Verfahren aber zu erfahren, wie es zu einem Unfall kam, kann ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft einen Sachverständigen beauftragen, die Daten aus dem EDR auszulesen.
Die Daten aus dem EDR sollten jedoch nicht als einzige Quelle zur Unfallrekonstruktion hinzugezogen werden. Vielmehr dienen sie als zusätzliches Element zum Spurenbild am Unfallort sowie den Schäden an den beteiligten Fahrzeugen. So können sie die herkömmliche Rekonstruktion eines Unfalls unterstützen, nicht jedoch ersetzen.
Der EDR speichert nur Daten über das eigene Fahrzeug und nicht über andere Verkehrsteilnehmer. Auch Videoaufzeichnungen sind mit ihm nicht möglich. mid/asg
Bereits jetzt sind viele Fahrzeuge mit einem EDR ausgestattet, ab dem 07. Juli 2024 wird die Blackbox für alle neu zugelassenen Fahrzeuge Pflicht.
Der Automobilcub ADAC gibt einen Überblick, was der EDR kann und wie es mit dem Datenschutz aussieht.
Ziel ist es, mit Hilfe des EDR und der aufgezeichneten Daten ein besseres Verständnis über einen Unfall zu bekommen. Verbaut ist der EDR meistens im Airbag-Steuergerät, da hier alle relevanten Informationen von Beschleunigungssensoren zusammenlaufen. Diese Informationen werden auch für die Auslösung der Datenaufzeichnung des EDR verwendet.
Aufgezeichnet werden dabei Daten wie die Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Lenkwinkel oder ob der Airbag ausgelöst wurde. Die Aufzeichnung wird in einem zeitlichen Fenster von fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Crash ausgelöst. Die Daten werden lokal im Fahrzeug gespeichert und verbleiben dort. Mit Hilfe von bestimmten Tools können sie über die ODB-Schnittstelle oder direkt am Airbag-Steuergerät ausgelesen werden.
Zwar liegt datenschutzrechtlich die Hoheit der Daten aus dem EDR beim Fahrer bzw. Halter. Um im Zusammenhang mit zivil- oder strafrechtlichen Verfahren aber zu erfahren, wie es zu einem Unfall kam, kann ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft einen Sachverständigen beauftragen, die Daten aus dem EDR auszulesen.
Die Daten aus dem EDR sollten jedoch nicht als einzige Quelle zur Unfallrekonstruktion hinzugezogen werden. Vielmehr dienen sie als zusätzliches Element zum Spurenbild am Unfallort sowie den Schäden an den beteiligten Fahrzeugen. So können sie die herkömmliche Rekonstruktion eines Unfalls unterstützen, nicht jedoch ersetzen.
Der EDR speichert nur Daten über das eigene Fahrzeug und nicht über andere Verkehrsteilnehmer. Auch Videoaufzeichnungen sind mit ihm nicht möglich. mid/asg
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