Tipps für Autokäufer
 

Autokäufer sollten das Fahrzeug
genau prüfen und testen


Als Autokäufer sollten Sie Ihr zukünftiges Wunschfahrzeug auf Zuverlässigkeit und Qualität prüfen. Testen Sie die ordnungsgemäße Funktion von Fahrwerk, Getriebe, Bremsen, Stoßdämpfer, Lenkung, Kupplung und Auspuff.

Was ist bei einem gebrauchten Auto zu kontrollieren?
Das Fahrzeug sollte bei gutem Wetter unter die Lupe genommen werden. Wenn Sie keine böse Überraschung erleben möchten, sollten Sie bei der Besichtigung unter anderem nachfolgende Hinweise beachten:

Stoßdämpfertest
Schwimmt der Wagen und tritt schlechte Stoßdämpferwirkung auf, können Sie davon ausgehen, dass die Stoßdämpfer defekt sind, möglicherweise sogar Öl verlieren.

Lenkung
Bei jeder Geschwindigkeit achten Sie auf die Vibrationen des Wagens und des Lenkrads. Flattert es, liegen eine Unwucht der Vorderreifen oder beschädigte Felgen vor. Das Lenkrad darf auch kein übermäßig großes Spiel haben, sonst sind wahrscheinlich die Spurstangenköpfe ausgeschlagen.

Innenausstattung
Auch weitere Ausstattungen müssen einem Funktionstest unterzogen werden. Dazu zählen unter anderem Fensterheber, Schiebedach, Sicherheitsgurte, Türschlösser, Hupe, Blinker, Radio und die Beleuchtung der Armaturen.


Nach der Fahrt

Öl und Kühlwasser
Untersuchen Sie nach der Fahrt den Motor: Dabei sollten keine Spuren von Öl oder Kühlwasser zu finden sein. Sollte es doch der Fall sein, konfrontieren Sie den Verkäufer mit der Entdeckung.
Bei geringfügigem Ölverlust bestehen Sie auf die Behebung des Mangels. Bei größerem Ölverlust haben Sie nur eine Möglichkeit: Nehmen Sie Abstand von diesem Fahrzeug, die Zylinderkopfdichtungen sind defekt.
Das Kühlwasser darf weder rostig noch ölig sein. Sollte der Kühler lecken, muss er ausgetauscht werden. Lecken Schläuche müssen auch diese ausgetauscht werden. Sprudelt das Kühlwasser - bei kaltem oder laufenden Motor - im Ausgleichsbehälter, ist auch hier eine defekte Zylinderkopfdichtung die Ursache. Öffnen Sie den Kühler nur bei kaltem Motor, im heißen Zustand besteht akute Verbrühungsgefahr.

Unter dem Auto
Das Fahrzeug sollte auch von unten begutachtet werden. Prüfen Sie besonders das Auto auf Ölverlust an Getriebe, Differenzial und Motor. Der Rahmen und der Unterboden sollte auf Beschädigungen und Durchrostung begutachtet werden. Neuer Unterbodenschutz lässt auf Instandsetzung schließen. Es dürfen auch keine sonstigen Undichtheiten auftreten, wie beispielsweise an Stoßdämpfer und Kühlsystem. Die Reifen sollten eine gleichmäßige Profiltiefe aufweisen. Bremsschläuche und Leitungen dürfen nicht verrostet oder porös sein.

Generell gilt: Ein Fahrzeug, das schon ein paar Jahre auf den Buckel hat, sollte man nur mit neuer TÜV-Abnahme kaufen. Die Mitarbeiter der Prüforganisationen TÜV, Dekra und Co. kennen die Schwachpunkte der einzelnen Fahrzeuge genau. Lassen Sie sich unbedingt den Prüfbericht zeigen, darauf stehen auch Mängel, die nicht sofort beseitigt werden müssen.

Mängel
Wenn Sie Mängel festgestellt haben, lassen Sie die Mängel beseitigen oder verhandeln Sie neu über den Kaufpreis. Sollten die Mängel zu groß sein, dann lassen Sie lieber die Finger von dem Fahrzeug.

Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Hamm am 07. Februar 2013 zum Neuwagenkauf:
Stellt ein Sachverständiger bei einem Neuwagen einen Mehrverbrauch von 10 Prozent fest, besteht die Möglichkeit, vom Kaufvertag zurückzutreten. Ein Autokäufer hätte seinerzeit nach 15.000 gefahrenen Kilometern diesbezüglich geklagt. Dem Beklagten wurde nach Abzug des linearen Wertschwunds der Restwert inklusive Zinsen zugesprochen.

Markenhändler für Neu- und Jahreswagen, Gebrauchtwagen und Unfallwagen

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Interessante Infos und Tipps für Autokäufer:

Ab 2035 sollen in Europa nur noch emissionsfrei Neuwagen zugelassen werden dürfen - Das EU-Parlament billigte Mitte Februar 2023 neue CO2-Vorgaben, wonach in der Europäischen Union ab 2035 nur noch Neufahrzeuge verkauft werden dürfen, die im Betrieb keine Treibhausgase ausstoßen.
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