Promillegrenzen - Auf dem Fahrrad den Autoführerschein verlieren
24 April, 2012
Auch Radfahrer haben Promillegrenzen. Wer diese nicht beachtet, verliert unter Umständen nicht nur den Autoführerschein, sondern darf auch das Fahrrad nicht mehr benutzen.
Die Sonnenstrahlen des Sommers locken stets mehr Menge Besucher in die Biergärten. Viele von ihnen fahren bewusst mit dem Fahrrad dorthin, um nicht mit Promille hinter dem Steuer erwischt zu werden. Doch auch für Fahrradfahrer gilt eine Grenze. Wer sie überschreitet, macht sich strafbar. Diese liegt laut ADAC bei einem Blutalkoholspiegel von 1,6 Promille. Fällt der Radfahrer beispielsweise durch Fahren in Schlangenlinien auf, genügen schon geringere Blutalkoholwerte, um den Führerschein zu gefährden. In der Folge kann eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) angeordnet werden. Dann ist nicht nur der Autoführerschein weg, unter Umständen darf auch das Fahrrad nicht mehr benutzt werden. dmd-sp-x djd
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