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Vorsicht Falle: Wenn die Polizei nach dem Autokauf klingelt

19 März, 2015

Erst klingelte die Polizei, dann fiel die Autofahrerin fast aus allen Wolken: Denn ihr gebraucht gekaufter Polo

war europaweit zur Fahndung ausgeschrieben, weil er in Belgien als gestohlen gemeldet war. Ein deutscher Händler hatte den mit scheinbar korrekten Papieren ausgestatteten Wagen im guten Glauben an die Frau aus dem Raum Bonn verkauft. Nach dem Besuch der Polizei ging das juristische Gezerre los.
Dank EU und Internet ist der Autokauf großflächiger geworden: Gesucht wird nicht mehr nur im regionalen Umfeld, sondern auch bundesweit bei freien Autohändlern, die ein vielfältiges Sortiment an Fahrzeugen haben. Die Autos stammen häufig aus anderen EU-Staaten. "Um den Risiken eines gutgläubigen Erwerbs vorzubeugen, sollten potenzielle Käufer hier besonders vorsichtig sein", warnt Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt. Und warum? "Ganz einfach: Immer wieder werden Fahrzeuge zum Kauf angeboten, die im europäischen Ausland gestohlen oder unterschlagen wurden. Der Trick: Über ein weiteres EU-Land tauchen sie dann scheinbar rein gewaschen mit einer vermeintlich korrekten Zulassungsbescheinigung bei deutschen Händlern wieder auf - wie zum Beispiel der Polo", so Bärnhof.
Weil in besagtem Fall der Händler jede Verantwortung zurückwies, mussten Landgericht und Oberlandesgericht bemüht werden, ehe die Frau ihr Geld zurückbekam und das Auto zurückgeben konnte - allerdings erst zwei Jahre später. Die Richter hatten auf einen sogenannten Rechtsmangel erkannt, der einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertige (LG Bonn, Urteil v. 14.06.2013, 1 O 175/12//OLG Köln 2 U 66/13//). Ähnliche Erfahrungen musste ein Käufer aus dem Raum Köln machen (OLG Köln, Urteil v. 25.03.2014, 3 U 185/13, DAR 2014, 533).
Absichern können sich Autokäufer gegen Probleme wegen einer illegalen Herkunft des Fahrzeugs übrigens durch eine Zusatzklausel im Kaufvertrag: "Sollte die behördliche Beschlagnahme des Fahrzeugs drohen oder dieses im SIS (Schengen Information System) zur Fahndung ausgeschrieben sein/werden, aus Gründen, die vor dem Datum des Kaufvertrags liegen, gilt das in diesen oder vergleichbaren Fällen als Rechtsmangel i. S. d. § 435 BGB und berechtigt den Käufer zum sofortigen Rücktritt vom Kaufvertrag, ohne dass es der Kenntnis des Verkäufers von den zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen bedarf." mid/win

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