Führerschein soll digitaler und günstiger werden
22 Mai, 2026
Im Vordergrund stehen Maßnahmen zur Entlastung von Fahrschülern und Fahrschulen. Die Bundesregierung hat den vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten Entwurf zur
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Änderung des Fahrlehrergesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Ziel der Reform ist es, den Führerscheinerwerb bezahlbarer, moderner und zugleich verkehrssicher zu gestalten.
Im Mittelpunkt stehen Entlastungen für Fahrschüler und Fahrschulen. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder betonte, der Führerschein sei „ein Schlüssel zur eigenen Freiheit“, gerade im ländlichen Raum. Mobilität dürfe kein Privileg sein. Angesichts durchschnittlicher Kosten von derzeit rund 3.400 Euro für den Pkw-Führerschein der Klasse B setzt die Reform auf Digitalisierung, Bürokratierückbau und mehr Transparenz.
So soll die theoretische Ausbildung künftig vollständig digital möglich sein, etwa per App. Die Pflicht zum Präsenzunterricht entfällt. Zudem sollen Fahrschulen freier über Lernmethoden entscheiden können, Vorgaben zu Schulungsräumen und Unterrichtsreihenfolgen werden gestrichen. Auch der Fragenkatalog für die Theorieprüfung (derzeit über 1.100 Fragen) soll um rund ein Drittel reduziert werden.
In der praktischen Ausbildung sollen die bislang festgeschriebenen 12 Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Dunkelheitsfahrten) wegfallen. Künftig wird es keine Vorgaben mehr über die Anzahl geben. Damit orientiert sich Deutschland am EU-Recht. Statt fester Stundenzahlen soll künftig der individuelle Lernfortschritt maßgeblich sein. Vorgeschrieben bleibt lediglich, dass Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit stattfinden. Zudem ist geplant, die reine Fahrzeit in der praktischen Prüfung auf 25 Minuten zurückzuführen.
Die „kostenreduzierende und entbürokratisierende Maßnahmen“ sollen auch auf den Erwerb anderer Führerscheinklassen (wie LKW oder Bus) übertragen werden. Erleichtert werden soll auch den Zugang zum Fahrlehrerberuf. Die Anforderungen an Ausbildungsstätten sollen gesenkt und Fortbildungen digitalisiert sowie entbürokratisiert werden.
Für mehr Marktübersicht sollen Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen künftig online in der Mobilithek veröffentlicht werden.
Wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen, könnten die neuen Regeln Anfang 2027 in Kraft treten. ampnet/aum
Bildquelle: kfz-auskunft.de/ub
Im Mittelpunkt stehen Entlastungen für Fahrschüler und Fahrschulen. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder betonte, der Führerschein sei „ein Schlüssel zur eigenen Freiheit“, gerade im ländlichen Raum. Mobilität dürfe kein Privileg sein. Angesichts durchschnittlicher Kosten von derzeit rund 3.400 Euro für den Pkw-Führerschein der Klasse B setzt die Reform auf Digitalisierung, Bürokratierückbau und mehr Transparenz.
So soll die theoretische Ausbildung künftig vollständig digital möglich sein, etwa per App. Die Pflicht zum Präsenzunterricht entfällt. Zudem sollen Fahrschulen freier über Lernmethoden entscheiden können, Vorgaben zu Schulungsräumen und Unterrichtsreihenfolgen werden gestrichen. Auch der Fragenkatalog für die Theorieprüfung (derzeit über 1.100 Fragen) soll um rund ein Drittel reduziert werden.
In der praktischen Ausbildung sollen die bislang festgeschriebenen 12 Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Dunkelheitsfahrten) wegfallen. Künftig wird es keine Vorgaben mehr über die Anzahl geben. Damit orientiert sich Deutschland am EU-Recht. Statt fester Stundenzahlen soll künftig der individuelle Lernfortschritt maßgeblich sein. Vorgeschrieben bleibt lediglich, dass Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit stattfinden. Zudem ist geplant, die reine Fahrzeit in der praktischen Prüfung auf 25 Minuten zurückzuführen.
Die „kostenreduzierende und entbürokratisierende Maßnahmen“ sollen auch auf den Erwerb anderer Führerscheinklassen (wie LKW oder Bus) übertragen werden. Erleichtert werden soll auch den Zugang zum Fahrlehrerberuf. Die Anforderungen an Ausbildungsstätten sollen gesenkt und Fortbildungen digitalisiert sowie entbürokratisiert werden.
Für mehr Marktübersicht sollen Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen künftig online in der Mobilithek veröffentlicht werden.
Wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen, könnten die neuen Regeln Anfang 2027 in Kraft treten. ampnet/aum
Bildquelle: kfz-auskunft.de/ub
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