Autofahrerinnen und Autofahrer 2024 - Was ändert sich?
22 November, 2023
Was ändert sich für Autofahrerinnen und Autofahrer im Jahr 2024? Es sind diesmal nicht viele Hauptpunkte, doch einige haben es in sich.
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Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) gibt einen Überblick.
1. Jahr für Jahr ändert sich die HU-Plakette in einem festgelegten Farbturnus. Wer 2024 mit seinem Fahrzeug an einem der mehr als 10.000 GTÜ-Prüfstützpunkte vorfährt, erhält eine blaue Plakette mit der Jahreszahl 2026, wenn alle technischen Prüfungen bestanden sind.
Das Farbenspiel der HU-Plaketten folgt seit 1980 einem festen und sich ständig wiederholenden Takt. Die Reihenfolge lautet Blau - Gelb - Braun - Rosa - Grün - Orange. Sind alle sechs Farben vergeben, beginnt die Abfolge von vorn. Bedeutet zugleich:
Wer am hinteren Kennzeichen seines Autos eine grüne Plakette sieht, muss 2024 zur HU.
Wenn etwa bei einer Verkehrskontrolle auffällt, dass der gekennzeichnete Monat der Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzogen ist, muss der Fahrzeughalter mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Bei vier bis acht Monaten Überziehung sind es 60 Euro samt einem Punkt im Zentralregister. Die Prüforganisation ist zu einem Aufpreis von 20 Prozent auf den HU-Preis verpflichtet, sollte der korrekte Termin um mehr als zwei Monate überschritten sein.
2. Private Käufer von Fahrzeugen mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb können im Jahr 2024 einen Betrag von 3.000 Euro an staatlicher Förderung beantragen, sofern der Nettolistenpreis maximal 45.000 Euro nicht übersteigt. Die Hersteller legen 1.500 Euro darauf, das Maximum beträgt somit 4.500 Euro - 2023 waren noch bis zu 6.750 Euro Unterstützung zu erwarten. Übersteigt der Nettolistenpreis 45.000 Euro, gibt es keine Förderung mehr. Die Förderung für Dienstwagen ist bereits im September 2023 ausgelaufen.
Das Antragsdatum ist entscheidend dafür, ob die Förderung greift oder nicht. Der Antrag kann erst nach Fahrzeugzulassung gestellt werden. Ein neues Förderungsprogramm soll es für private Wallboxen geben. Details stehen noch nicht fest. Und generell hängen solche staatlichen Förderungen von der Haushaltssituation ab.
3. Die Umstellung auf den fälschungssicheren und einheitlichen EU-Führerschein im Scheckkartenformat läuft. Dieser wird seit dem 19. Januar 2013 ausgegeben. Bei Führerscheinen mit Ausstelldatum bis zum 31. Dezember 1998 kommt es auf das Alter des Inhabers an. Die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis 19. Januar 2024 umtauschen, die Jahrgänge 1971 oder später sind bis zum 19. Januar 2025 an der Reihe. Ausnahme:
Wer seine Fahrerlaubnis vor 1953 erworben hat, darf mit dem Führerscheinumtausch bis 19. Januar 2033 warten.
Anders bei den so genannten Scheckkarten-Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden:
Dort ist das Ausstelldatum entscheidend. So muss beispielsweise das Ausstelljahr 2005 erst bis 19. Januar 2028 umgetauscht sein. Danach gibt es gestaffelte Fristen bis 2033. Wichtig dabei:
Den Führerschein tauschen die zuständigen Behörden um. Der neue Führerschein kostet rund 25 Euro. Er gilt 15 Jahre lang.
Immer mehr Assistenzsysteme:
ABS, ESP oder ein Reifendrucksystem gehören bereits zum Standard aller neuen Autos. Vom 7. Juli 2024 an müssen laut GTÜ Neuwagen über einen Notbremsassistenten, Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner, Rückfahrassistenten, Notfall-Spurassistenten und ein automatisches Notfallbremslicht verfügen. Weiterhin ist die Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre verpflichtend. mid/asg
Bildquelle: kfz-auskunft.de/ub
1. Jahr für Jahr ändert sich die HU-Plakette in einem festgelegten Farbturnus. Wer 2024 mit seinem Fahrzeug an einem der mehr als 10.000 GTÜ-Prüfstützpunkte vorfährt, erhält eine blaue Plakette mit der Jahreszahl 2026, wenn alle technischen Prüfungen bestanden sind.
Das Farbenspiel der HU-Plaketten folgt seit 1980 einem festen und sich ständig wiederholenden Takt. Die Reihenfolge lautet Blau - Gelb - Braun - Rosa - Grün - Orange. Sind alle sechs Farben vergeben, beginnt die Abfolge von vorn. Bedeutet zugleich:
Wer am hinteren Kennzeichen seines Autos eine grüne Plakette sieht, muss 2024 zur HU.
Wenn etwa bei einer Verkehrskontrolle auffällt, dass der gekennzeichnete Monat der Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzogen ist, muss der Fahrzeughalter mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Bei vier bis acht Monaten Überziehung sind es 60 Euro samt einem Punkt im Zentralregister. Die Prüforganisation ist zu einem Aufpreis von 20 Prozent auf den HU-Preis verpflichtet, sollte der korrekte Termin um mehr als zwei Monate überschritten sein.
2. Private Käufer von Fahrzeugen mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb können im Jahr 2024 einen Betrag von 3.000 Euro an staatlicher Förderung beantragen, sofern der Nettolistenpreis maximal 45.000 Euro nicht übersteigt. Die Hersteller legen 1.500 Euro darauf, das Maximum beträgt somit 4.500 Euro - 2023 waren noch bis zu 6.750 Euro Unterstützung zu erwarten. Übersteigt der Nettolistenpreis 45.000 Euro, gibt es keine Förderung mehr. Die Förderung für Dienstwagen ist bereits im September 2023 ausgelaufen.
Das Antragsdatum ist entscheidend dafür, ob die Förderung greift oder nicht. Der Antrag kann erst nach Fahrzeugzulassung gestellt werden. Ein neues Förderungsprogramm soll es für private Wallboxen geben. Details stehen noch nicht fest. Und generell hängen solche staatlichen Förderungen von der Haushaltssituation ab.
3. Die Umstellung auf den fälschungssicheren und einheitlichen EU-Führerschein im Scheckkartenformat läuft. Dieser wird seit dem 19. Januar 2013 ausgegeben. Bei Führerscheinen mit Ausstelldatum bis zum 31. Dezember 1998 kommt es auf das Alter des Inhabers an. Die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis 19. Januar 2024 umtauschen, die Jahrgänge 1971 oder später sind bis zum 19. Januar 2025 an der Reihe. Ausnahme:
Wer seine Fahrerlaubnis vor 1953 erworben hat, darf mit dem Führerscheinumtausch bis 19. Januar 2033 warten.
Anders bei den so genannten Scheckkarten-Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden:
Dort ist das Ausstelldatum entscheidend. So muss beispielsweise das Ausstelljahr 2005 erst bis 19. Januar 2028 umgetauscht sein. Danach gibt es gestaffelte Fristen bis 2033. Wichtig dabei:
Den Führerschein tauschen die zuständigen Behörden um. Der neue Führerschein kostet rund 25 Euro. Er gilt 15 Jahre lang.
Immer mehr Assistenzsysteme:
ABS, ESP oder ein Reifendrucksystem gehören bereits zum Standard aller neuen Autos. Vom 7. Juli 2024 an müssen laut GTÜ Neuwagen über einen Notbremsassistenten, Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner, Rückfahrassistenten, Notfall-Spurassistenten und ein automatisches Notfallbremslicht verfügen. Weiterhin ist die Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre verpflichtend. mid/asg
Bildquelle: kfz-auskunft.de/ub
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