Führerschein-Umtauschpflicht
 

Führerschein umtauschen: Fristen,
Gültigkeit, Ablaufdatum, Umtauschpflicht, Kosten


Wissenswertes zur Führerschein-Umtauschpflicht, Gültigkeit, Ablaufdatum, Fristen und Kosten. Wie fälschungssicher ist der EU-Führerschein? Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, sollten Sie folgendes beachten:

Führerschein Ablaufdatum:
Der Führerschein hat keine unbegrenzte Gültigkeit mehr, sondern ein Verfallsdatum.
Der alte "Lappen" hat in Deutschland seit dem 01.01.1999 ausgedient. Seit Ende März 2019 ist es amtlich:
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens Januar 2033 gegen den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.
Die vorgezogene Umtauschpflicht für die alten Führerscheine ist gestaffelt. Das Führerschein-Ablaufdatum dient der Fälschungssicherheit.

Wie lange ist der graue bzw. rosafarbene Führerschein (Papierführerschein) noch gültig?
Egal, ob es das rosafarbene Führerscheindokument ist, das graue oder die Plastikkarte: Jeder Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, muss gegen den neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein ausgetauscht werden. Der Gesetzgeber hat für die Umtauschpflicht einen Stufenplan eingeführt, nach dem die alten Führerscheine ihre Gültigkeit verlieren. Der Führerscheinumtausch erfolgt nach Ausstellungsjahr bzw. Geburtsjahr. In Deutschland müssen circa 43 Millionen Führerscheine in fälschungssichere Dokumente umgetauscht werden. Beispielsweise müssen alle Führerscheininhaber, die zwischen 1965 und 1970 geboren worden sind, ihre Papiere bis spätestens zum 19. Januar 2024 umgetauscht haben. Die Jahrgänge 1971 oder später bis 19. Januar 2025. Bis 2033 sollen alle EU-Bürger mit einem einheitlichen Dokument im Straßenverkehr unterwegs sein. Scheckkarten-Führerscheine, die seit dem 19.01.2013 ausgestellt werden, entsprechen bereits den EU-Vorgaben. Auf der Vorderseite ist hier die aufgedruckte Gültigkeitsdauer des Dokuments (Ablaufdatum unter Ziffer 4b) zu beachten.

Nachfolgend finden Sie Tipps und Infos zum Führerschein-Ablaufdatum, zur Gültigkeit sowie zu den Fristen und Kosten:

Alter und neuer PKW-Führerschein – Gültigkeit und Umtausch:
Der alte Autoführerschein muss fristgerecht umgetauscht werden.
Der neue EU-Führerschein ist nicht mehr unbegrenzt gültig, er muss nach 15 Jahren erneuert werden. Das Ablaufdatum (Ziffer 4b) steht auf der Vorderseite des Scheckkartenführerscheins.

Informationen zum Führerschein-Umtausch – Einige müssen früher umtauschen:
Die EU-Richtlinie 2006/126/EG schreibt eine Umtauschpflicht älterer Führerscheine bis spätestens 19. Januar 2033 vor. Seit März 2019 gilt die geänderte Fahrerlaubnis-Verordnung (Anlage 8e zur FeV). Die Regelung zum vorgezogenen Führerscheinumtausch soll sicherstellen, dass entsprechend den Vorgaben von Artikel 3 Nr. 3 der Richtlinie 2006/126/EG bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden. Ein Stufenplan regelt nun die zeitliche Staffelung der Umtauschpflicht. Hier finden Sie Antworten auf die Fragen: Wann wird mein alter Führerschein ungültig? Wie sieht der Stufenplan aus? Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen? Gibt es feste Fristen zum Umtausch?

Welche Führerschein-Kosten fallen für den Umtausch an?
Nach heutigem Stand sollen die Gebühren für den Umtausch des alten Führerscheins in den EU-Kartenführerschein bundesweit etwa 25 Euro betragen. Hinzu kommen noch die Kosten für ein neues Passbild.

Welche Kosten sind für den Ersatzführerschein bei Führerschein-Verlust oder Diebstahl zu zahlen?
Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist abhängig von den besonderen Umständen des Einzelfalls. Für die Führerschein-Neuausstellung wird im allgemeinen je nach Region eine Gebühr von etwa 35 bis 45 Euro erhoben. Gegebenenfalls kommen noch die Kosten einer eidesstattlichen Versicherung bei der Fahrerlaubnisbehörde hinzu.

Ist der Führerscheinumtausch Pflicht?
Die EU-Richtlinie 2006/126/EG besagt, dass alle EU-Mitgliedsstaaten, die bis 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine durch die neuen EU-Führerscheine bis 19.01.2033 ersetzen müssen. Der neue EU-Führerschein muss alle 15 Jahre verlängert werden. Ein Gesundheitszeugnis oder eine nochmalige Prüfung sind für den Führerscheinumtausch und für die Führerscheinverlängerung nicht notwendig. Scheckkartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben.

Wie lange ist mein Führerschein gültig?
Ältere Fahrerlaubnisse bekommen ein Verfallsdatum. Egal ob es sich um einen rosafarbenen, einen grauen oder um den Karten-Führerschein handelt, alle vor dem 09.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind nicht mehr unbegrenzt gültig. Der Bundesrat hat Anfang 2019 gestaffelte Fristen für den Führerscheinumtausch beschlossen. Die alten Autoführerscheine werden stufenweise ausgetauscht, um die Ämter zu entlasten und einen Bearbeitungsstau zu vermeiden. Die neue Anlage 8e enthält die Detailregelung zum vorgezogenen Führerscheinumtausch. Die Umtauschfristen für die alten Führerscheine werden gestaffelt. Ein Stufenplan enthält die Fristen für den Umtausch nach Ausstellungsjahr bzw. Geburtsjahr.
Bei den Führerscheinen, die bis 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Inhabers ausschlaggebend.
Bei den Führerscheinen, die ab 1999 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend.

Wissenswertes zu den Führerschein-Fristen:
Anfang 2019 hat der Bundesrat einen Ablaufplan für den Führerscheintausch beschlossen. In der Anlage 8e (§ 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1, § 48 Absatz 3) zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist der Umtauschkatalog geregelt Hier finden Sie die Fristen für den Umtausch auf einen Blick.

Papier-Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Umtauschfrist - Bis zu diesem Termin muss der Führerschein umgetauscht werden
Vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025

Scheckkarten-Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis Umtauschfrist - Bis zu diesem muss der Führerschein umgetauscht werden
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033

Wo kann ich meinen PKW-Führerschein umtauschen und wie lange dauert eine neue Führerschein-Ausstellung?
Sie können Ihren Autoführerschein bei der Führerscheinstelle Ihres aktuellen Wohnsitzes umtauschen. Die Ausstellung des neuen Führerscheins hängt von der jeweiligen Behörde ab. Normalerweise dauert es bis zu 3 Wochen.

Was ist für den Führerschein-Umtausch notwendig?
Für den Umtausch benötigen Sie folgende Papiere:
  • den aktuellen Führerschein,
  • ein biometrisches Passfoto in der Größe 3,5 x 4,5 cm (Passverordnung),
  • sowie der Personalausweis oder Reisepass.




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