Führerscheinklassen in Deutschland
kurz und knapp erklärt
Es gibt in Deutschland 16 Führerscheinklassen. Hier finden Sie einen Überblick der Fahrerlaubnisklassen A bis T verständlich und leicht erklärt, denn oftmals sind die Erläuterungen nicht einfach zu verstehen.
Voraussetzungen für die Führerscheinklassen
Mit welcher Führerscheinklasse welches Fahrzeug gefahren werden darf, ist in Paragraf 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung, kurz FeV, aufgelistet.
Welche EU Führerscheinklassen gibt es?
Es gibt die Führerscheinklassen für Pkw: B, BF17, BE und B96.
Es gibt die Führerscheinklassen für Krafträder: A, AM, A1 und A2.
Es gibt die Führerscheinklassen für Lkw: C, CE, C1 und C1E.
Es gibt die Führerschein-Sonderklassen für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen: T und L.
Was sind EG-Fahrzeugklassen?
Als Fahrzeugklasse bezeichnet man eine abgegrenzte Gruppe von Automodellen, die sich in Größe, Form und Preis voneinander unterscheiden. Fahrzeugklassen bestimmen den Zweck von Kfz sowie die Aufbauart und sind deshalb vor allem für Fahrzeughersteller von Bedeutung.
Wissenswertes rund um die Führerscheinklassen
Von der Europäischen Union soll eine neue Führerscheinrichtlinie verabschiedet werden. Die EU hat bereits einen Entwurf zur Führerschein-Novelle vorgelegt. Die finale Fassung wird jedoch nicht vor Ende 2024/ Anfang 2025 erwartet. Der Entwurf zur Führerschein-Novelle sieht unter anderem die Einführung eines Auto-Stufenführerscheins mit den Fahrerlaubnisklassen B für leichtere und B+ für schwerere Fahrzeuge vor.
Was haben die Fahrzeugklassen mit dem Führerschein zu tun?
Je nach Aufbauart und Zweck eines Kraftfahrzeugs benötigen die EU Fahrzeugklassen eine andere Fahrerlaubnisklasse.
Führerscheinklassen in Deutschland im Überblick
Wir erhalten zunehmend Nachfragen zu den einzelnen Fahrerlaubnisklassen, da die Beschreibungen im Netz oftmals sehr kompliziert und nicht leicht zu verstehen sind. Deshalb haben wir die wichtigsten Führerscheinklassen (PKW, Motorrad, Mofa, forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen) so einfach wie möglich erläutert und wir hoffen, für Sie auch leicht verständlich erklärt.
Was darf man womit fahren?
In Deutschland gibt es für jedes Fahrzeug den passenden Führerschein. Die nationalen Klassen von eins bis fünf wurden mit dem EU-Führerschein durch 16 EU-weite Klassen von A bis T ersetzt.
Was bedeuten die Führerschein-Kürzel?
Hier finden Sie die Erklärungen zu den nachfolgend genannten Fahrerlaubnisklassen:
PKW - Führerscheinklassen B, BE, B96, BF17:
Hierunter fallen prinzipiell nur zwei Führerscheinklassen, nämlich die Klasse B und Klasse BE:
Diese Klassen sind unterteilt in B96 (B mit der Schlüsselzahl 96) und der vorgezogene Führerschein für Fahranfänger BF17.
Mit der Führerscheinklasse B
dürfen Sie Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3.500 Kg, die zur Beförderung von maximal 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt sind, fahren.
Mindestalter 18 Jahre.
Führerschein BE
Mit dem Führerschein der Klasse BE dürfen Sie einen Anhänger (z. B. Camping-Anhänger) mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg fahren. Das maximale Gewicht des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten. Das Gesamtgewicht des Gespanns (Auto und Anhänger) liegt bei mehr als 3,5 t liegt, jedoch maximal bei 7 t.
Mindestalter 18 Jahre bzw. BF ab 17 Jahre.
Führerschein B mit Schlüsselzahl 96
Bei der Fahrerlaubnisklasse B96 spricht man von einer Kombination aus Fahrzeugen der Klasse B und Anhänger. Mit dem Zusatz B96 dürfen Sie eine Zuglast eines Anhängers von mehr als 750 kg, solange die Gesamtmasse des Fahrzeugs nicht 4.250 kg überschreitet, fahren.
Der B96-Führerschein stellt eigentlich keine eigene Fahrerlaubnisklasse dar und kann unter bestimmten Bedingungen bereits mit 17 Jahren gemacht werden.
Mindestalter 18 Jahre.
Führerschein BF 17
Der Führerschein der Klasse B kann bereits ab 17 Jahren gemacht werden. Das "Begleitete Fahren" setzt voraus, dass der Fahrer von einer volljährigen Person mit einem gültigen Führerschein begleitet wird.
Motorrad - Fahrerlaubnisklasse AM, A, A1 und A2:
Hierunter fallen der sogenannte Roller-Führerschein AM bis zum unbeschränkten Motorradführerschein der Klasse A:
Die Klassen sind unterteilt im kleinsten erhältlichen Führerschein AM, dem nächst höheren A1-Führerschein und den Klassen A2 und A.
Mit der Führerscheinklasse AM
dürfen Sie Roller, Mopeds, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und bis maximal 50 ccm fahren. Für den Roller-Führerschein benötigen Sie keine Sonderfahrten.
Mindestalter 16 Jahre.
Mit der Klasse A1
dürfen Sie Zweiräder mit mehr als 50 ccm, jedoch maximal 125 ccm mit einer Maximal-Leistung von 11 kW (15 PS) fahren.
Mindestalter 16 Jahre.
Mindestalter 15 Jahre (Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, Fahrerlaubnis-Verordnung § 10 Mindestalter): Seit Juli 2021 ist das entsprechende Gesetz in Kraft. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage, dass nur Fahrten im Inland gemacht werden dürfen. Die Auflage entfällt, wenn der Führerscheininhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Beim A2 Führerschein
brauchen Sie beim 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A1 nur eine praktische Prüfung abzulegen. Sie dürfen mit der Führerscheinklasse A2 Zweiräder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm mit einer Maximal-Leistung von 35 kW (48 PS) und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h fahren.
Mindestalter 18 Jahre.
Mit der Klasse A
dürfen Sie schwere Krafträder mit mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h fahren.
Ein Direkteinstig ist beim 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A2 oder ab 24 Jahre möglich.
Mindestalter 20 Jahre - bei 2 Jahren Vorbesitz der Führerscheinklasse A 2
Mindestalter 24 Jahre - bei Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
Mofa, landwirtschaftliche Zugmaschinen - Deutsche Sonderklasse L,T und Mofa-Prüfbescheinigung:
Mit der Mofa-Prüfbescheinigung
dürfen Sie Mofa oder gedrosselte Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h fahren.
Mindestalter 15 Jahre.
Mit der Klasse T
dürfen Sie forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von 40 km/h bis 60 km/h fahren.
Mindestalter 16 Jahre bis 40 km/h, 18 Jahre bis 60 km/h.
Mit der Klasse L
dürfen Sie forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von 25 km/h bis 32 km/h fahren.
Mindestalter 16 Jahre.
Einen ausführlichen Überblick über alle Fahrerlaubnisklassen - auch LKW- und Bus-Klassen - finden Sie hier:
Führerscheinklassen Befristung, Besitzdauer, Beschränkungen
Führerscheinklassen Download als PDF-Tabelle
Spar-Tipps rund um Führerscheinkosten, Finanzierung und Versicherung:
Wissenswertes zur Führerscheinprüfung
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Wir finden, die Sonderklassen, die es neben den vielen allgemein gültigen Führerscheinklassen gibt, etwas verwirrend. Früher waren es lediglich 5 Fahrerlaubnisklassen. Da die Klassen seit 2013 in der Europäischen Union standardisiert wurden, gibt es aktuell 8 Klassen mit 8 Unterklassen. Unserer Meinung nach, hätte man diese Klassen sicherlich auch vereinheitlichen können. Es wäre schön, wenn die Unterklassen und Gruppierungen zusammengelegt werden könnten, um die Vielzahl der unterschiedlichen Führerscheinklassen für Fahranfänger und Fahrer überschaubarer zu gestalten.
Denken Sie auch an Ihren Führerscheinumtausch. Bis zum 19. Januar 2033 sind nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. Für den Führerscheinumtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, musste seinen Führerschein bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Wer zwischen 1959 bis 1964 geboren ist bis 19. Januar 2023. Die Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen ihren alten Papierführerschein bis 19. Januar 2024 umtauschen, die Jahrgänge 1971 und jünger sind im Jahr 2025 dran. Noch bis 2033 Zeit haben alle vor 1953 Geborene. Wer den Umtauschtermin versäumt und keinen neuen Führerschein bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen kann, riskiert ein Bußgeld. Alle neuen EU-Führerscheine sind 15 Jahre lang gültig und müssen danach erneuert werden.