Neues Führerscheindokument: Keine "Tanzstundenfotos" mehr beim Führerschein
12 April, 2022
Die Uhr tickt und die Zeit der "Tanzstundenfotos" auf dem Führerschein ist vorbei. 2022 müssen viele Autofahrerinnen und Autofahrer ein neues Führerscheindokument
bei der Führerscheinstelle beantragen.
Im ersten Schritt sind die alten Papier-Führerscheine an der Reihe, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt und deren Inhaber und Inhaberinnen in den Jahren 1953 bis 1958 geboren wurden.
Bis Mitte 2022 wird noch auf Sanktionen verzichtet.
Es besteht eine Pflicht zum Umtausch, so Thomas Riedel, Leiter des Fahrerlaubniswesens bei er Prüfgesellschaft Dekra.
Wer das alte Dokument weiter benutzt, riskiert beim Pkw-Führerschein und Motorradführerschein ein Verwarnungsgeld von 10 Euro und unter Umständen Probleme im Ausland.
Bei Busführerschein und Lkw-Führerschein wird dies sogar als Straftat geahndet.
Bis zum 19. Januar 2023 haben die Jahrgänge 1959 bis 1964 Zeit, ihren "Schein" gegen ein Dokument im Scheckkartenformat zu tauschen.
Dieses ist EU-weit einheitlich und besser gegen Fälschungen geschützt, teilen die Experten mit.
Der Führerschein kann umgetauscht werden bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, teilweise auch bei den Bürgerämtern. Die Kosten betragen 25,30 Euro.
Bei Direktversand durch die Bundesdruckerei kommen noch einmal 5,10 Euro hinzu.
Der alte Führerschein wird von der Fahrerlaubnisbehörde ungültig gemacht.
Die Gültigkeit des neuen Dokumentes ist auf 15 Jahre befristet. Vorbei also die Zeit der oft jahrzehntealten "Tanzstundenfotos".
mid/jub
Im ersten Schritt sind die alten Papier-Führerscheine an der Reihe, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt und deren Inhaber und Inhaberinnen in den Jahren 1953 bis 1958 geboren wurden.
Bis Mitte 2022 wird noch auf Sanktionen verzichtet.
Es besteht eine Pflicht zum Umtausch, so Thomas Riedel, Leiter des Fahrerlaubniswesens bei er Prüfgesellschaft Dekra.
Wer das alte Dokument weiter benutzt, riskiert beim Pkw-Führerschein und Motorradführerschein ein Verwarnungsgeld von 10 Euro und unter Umständen Probleme im Ausland.
Bei Busführerschein und Lkw-Führerschein wird dies sogar als Straftat geahndet.
Bis zum 19. Januar 2023 haben die Jahrgänge 1959 bis 1964 Zeit, ihren "Schein" gegen ein Dokument im Scheckkartenformat zu tauschen.
Dieses ist EU-weit einheitlich und besser gegen Fälschungen geschützt, teilen die Experten mit.
Der Führerschein kann umgetauscht werden bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, teilweise auch bei den Bürgerämtern. Die Kosten betragen 25,30 Euro.
Bei Direktversand durch die Bundesdruckerei kommen noch einmal 5,10 Euro hinzu.
Der alte Führerschein wird von der Fahrerlaubnisbehörde ungültig gemacht.
Die Gültigkeit des neuen Dokumentes ist auf 15 Jahre befristet. Vorbei also die Zeit der oft jahrzehntealten "Tanzstundenfotos".
mid/jub
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