Motorradführerschein
 

Motorradführerschein - Führerscheinklasse A, A1, A2, AM


Motorradführerschein von Klasse A bis A2. Alles was Sie wissen sollten: Voraussetzungen für die Führerscheinprüfung, Praxis und Theorie, Führerscheinkosten sowie nützliche Tipps und Infos.
Das Mindestalter für einen Motorradführerschein beträgt 18 Jahre. Direkteinsteiger der Fahrerlaubnisklasse A, die auf die praktische Erfahrung des Aufstiegs verzichten, können den Führerschein seit dem 19. Januar 2013 mit 24 Jahren statt wie bisher mit 25 Jahren erwerben.

Welchen Motorradführerschein ab wann?
Der Motorradführerschein wird für folgende Fahrzeuge anerkannt:

Gültig seit 19. Januar 2013
A2 (ersetzt die Klasse A beschränkt) ist gültig für mittelschwere Krafträder bis 35 kW. Der Motorradführerschein ist ab dem 18. Lebensjahr möglich. Seit 19.01.2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von zwei Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren.
A ist gültig für schwere Krafträder.
Das Eintrittsalter für den Motorradführerschein ist bei:
Mindestalter 20 Jahre für Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A2 (für Aufstieg nur eine praktische Prüfung erforderlich),
Mindestalter 21 Jahre für dreirädrige Krafträder über 15 kW,
Mindestalter 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg.

Gültig bis 18. Januar 2013
  A (beschränkt) ist gültig für alle Krafträder bis 25 kW.
Er ist ab dem 18 Lebensjahr möglich.
Nach mindestens zwei Jahren Fahrerfahrung ist es möglich auch leitungsunbeschränkte Krafträder zu führen. Dies ist der so genannte Stufenführerschein.
  A (unbeschränkt) ist gültig für alle leistungsbeschränkten Krafträder ohne oder mit Beiwagen. Er ist ab dem 25 Lebensjahr möglich.

Was sind die Führerscheinklassen A1, A2 und AM?
Hier finden Sie im Überblick die neuen Motorrad-Klassen A2 und AM:

Führerscheinklasse A2 (Ersetzt die bisherige Führerscheinklasse A beschränkt)
Gilt für Motorräder mit einer Motorleistung von max. 35 kW / 48 PS und einem Verhältnis von Leistung/ Gewicht von maximal 0,2 kW/kg. Das Motorrad muss mindestens 175 kg wiegen. Neu: Wer zwei Jahre die Fahrerlaubnis A1 oder den Führerschein 3 (Ausstellung vor dem 01. April 1980) hat, kann einen Wechsel in die Klasse A2 ohne weitere theoretische Führerscheinprüfung vornehmen, lediglich die praktische Prüfung ist zu absolvieren.

Führerscheinklasse AM (Zusammenfassung der Fahrerlaubnisklasse S und M)
Das Mindestalter dieser neuen Klasse beträgt 16 Jahre und umfasst alle zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge von maximal 50 cm3 Hubraum und einer Motorleistung bei Elektromotoren von maximal 4 kW und einer mit der Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.

Stufenweiser Aufstieg der Motorrad-Klassen
Erforderlich für den Direkteinstieg von der Klasse A1 zur neuen Führerscheinklasse A2 und von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach einem 2jährigen Ablauf eine praktische Prüfung. Eine Theorieprüfung ist nicht notwendig. Das Mindestalter für den Direkteinstieg in Motorrad-Klasse A wird von 25 auf 24 Jahre gesenkt.

Führerscheinklasse A1
Die Fahrerlaubnisverordnung erlaubt keine Sonderauflagen mehr für die Führerscheinklasse A1. Das bedeutet, das Verhältnis von Leistung/Gewicht darf 0,1 kW pro kg Gewicht des Motorrades nicht überschreiten, desweiteren bedeutet dies für 16- bis 17-Jährige die Aufhebung des Tempolimits von 80 km/h bei Leichtkrafträdern bis zu 125 cm3 Hubraum und einer Motorleistung von maximal 11 kW. Besitzer der Fahrerlaubnis 3 und 4 (vor dem 01. April 1980) dürfen diese Klasse weiterhin fahren.

Alte Fahrerlaubnisklassen 1, 1a, 1b, 2, 3 und 4:
Sie können Motorräder der Führerscheinklasse A mit folgenden alten Klassen fahren:
Alte Führerscheinklasse Datum der Erstausstellung
vor dem 01.01.1954
1 30.11.1954 bis 01.10.1960 (nur Saarland betreffend)
1 30.11.1954 bis 01.01.1989
1 nach dem 31.12.1988
1a vor dem 01.01.1989
1a nach dem 31.12.1988
2 vor dem 01.12.1954
2 30.11.1954 bis 01.10.1960 (nur Saarland betreffend)
2 vor dem 01.04.1980*
2 nach dem 31.03.1980*
2 nach dem 31.12.1985*
3 (a und b) vor dem 01.12.1954
3 30.11.1954 bis 01.10.1960 (nur Saarland betreffend)
3 vor dem 01.04.1980*
3 31.03.1980 bis 01.01.1989*
3 nach dem 31.12.1988*
4 vor dem 01.12.1954
4 30.11.1954 bis 01.10.1960 (nur Saarland betreffend)
*nur gültig für dreirädrige Kfz (Trikes) bzw. eine Kombination dessen und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 750 kg.

Altersklassen - Welchen Führerschein ab welchem Alter?
Hier finden Sie das Mindestalter zum Fahren von Mofa, Roller oder Motorrad.
Führerscheinklasse Mindestalter
Mofa-Führerschein 15 Jahre
AM 16 Jahre
A1 16 Jahre
A2 18 Jahre
A 24 Jahre bei Direkterwerb
20 Jahre bei Vorbesitz von Klasse-A2

Wie viel kostet ein Motorradführerschein?
Die Motorradführerschein-Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

Die Preise für einen Motorradführerschein liegen, wenn man noch keinen A1-Führerschein hat, bei ca. 2.000 Euro, je nach Bundesland, Stadt, Fahrschule und Lernfortschritt. Hat man bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 reduzieren sich die Kosten. Die Gesamtkosten sind eingeteilt in Anmeldungsgebühr für die Fahrschule, Gebühr für Vorstellung theoretische und praktische Fahrprüfung, Grundfahraufgaben, Stadt- und Sonderfahrten, Kosten für Lernmaterial und Erste-Hilfe-Kurs sowie Ausstellungsgebühr für den Führerschein. Tipp: Wenn Sie bei Ihrer Motorradversicherung bzw. Finanzierung sparen möchten, sollten Sie Preise und Leistungen vergleichen.

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Wissenswertes zum Motorradführerscheintest:
Wie läuft ein Motorradführerschein ab?
Die Fahrprüfung ist auch beim Motorradführerschein in Praxis und Theorie eingeteilt:


Zur Motorradführerschein Praxis:
Zur Praxis gehören 12 Sonderfahrten (Pflichtstunden) je 45 Minuten.
Davon sind fünf Überlandfahrten (Bundes- oder Landstraße),
vier Autobahnfahrten und
drei Beleuchtungsfahrten bei Dunkelheit oder Dämmerung.

Abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Fahrschülers wird die Anzahl der Übungsstunden bestimmt.

Zu den Grundfahraufgaben (Ausbildung auf den Übungsplatz) gehören beispielsweise:
- Ausweichen mit Abbremsen
- Ausweichen ohne Abbremsen
- Anfahren in einer Steigerung
- Kreisfahren
- Gefahrenbremsung
- langsames Fahren
- Slalom
- Stop and Go

Zur Motorradführerschein Theorie:
Die Themen aus dem Grundstoff beim Motorradführerschein Test sind frei wählbar.
Zur Theorieausbildung gehören vier Unterrichtsstunden je 90 Minuten Motorradtheorie und wenn die Führerscheinklasse B vorhanden ist sechs Unterrichtsstunden Grundstoff je 90 Minuten.
Zu den Grundwissensthemen gehören:
  1. Persönliche Erfordernis
    → Fahrercharakter, Körperliche Eignung, Einschränkung der Körperlichen Eignung
  2. Gesetzliche Rahmenbedingungen
    → Internationaler Kraftfahrzeugverkehr, Versicherungen, Fahrzeugpapiere, Zulassung, Fahrzeuginspektion
  3. Verkehrseinrichtungen und -zeichen
    → Grundregeln der StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) Schädigung, Rücksicht, Vorsicht, ...
  4. Straßenverkehrssystem
    → Bahnübergänge, Autobahnen, Verkehrswege (Risiken, Bedeutung)
  5. Vorfahrt
    → Abknickende Vorfahrt, Kreisverkehr, ...
  6. Verkehrsregeln
    → Dauerlichtzeichen, Verkehrsreglung durch Polizeibeamte, ...
  7. Weitere Personen im Straßenverkehr
    → Andere Kraftfahrzeugfahrer, öffentliche Verkehrsmittel, ...
  8. Geschwindigkeit, Anhalteweg, Warnzeichen, Abstand
  9. Verkehrsbeobachtung
    → Überholen, Ausweichen, Abbiegen, Wenden, ...
  10. Weiterbildung, Aufbauseminare
  11. Handeln in besonderen Situationen
    → Verhalten gegenüber Sonderfahrzeugen, Verwenden der Beleuchtungseinrichtung, ...
  12. Ruhender Verkehr
    → Abschleppen, Anschleppen, Halten und Parken, ...

Wissenswertes zum Motorradführerschein:
A1-Motorräder mit dem PKW-Führerschein fahren
Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Seit Anfang 2022 gelten die Umtauschpflichten alter Papier-Dokumente. Die Fristen entsprechen denen des Pkw-Führerscheins. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Dokumente müssen in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Der letzte Stichtag ist der 19. Januar 2033, allerdings je nach Geburtsjahr und Ausstellungsjahr erfolgt der Tausch einiger Führerscheine bereits früher.
Im Oktober 2023 gab es ein Update bezüglich der Theorieprüfung mit neuen Bild- und Video-Fragen. Es gibt nun über alle Fahrerlaubnisklassen verteilt 58 neue bzw. überarbeitete Fragen.
Seit Oktober 2022 gibt es neue Regeln für die theoretische Führerscheinprüfung. Die Änderungen im Fragekatalog ziehen sich durch alle Fahrerlaubnisklassen. Insgesamt wurden über 50 Fragen überarbeitet, auch Video- und Bildfragen.

Führerscheinbögen unterwegs ausfüllen
Führerscheinbögen lassen sich auch per Smartphone ausfüllen. So bietet beispielsweise das kostenlose Internetportal des Motorradherstellers Honda (www.bit.ly/Honda-Bikeschein) allen Table- und Smartphone-Besitzer die offiziellen Prüfungsfragen zu den Führerscheinklassen A, A1, A2 und AM. So können Sie ganz leicht von unterwegs aus die Führerscheinfragen des Online-Lernsystems üben.

Gilt die Mindestgröße von 1.50 Meter für den Erwerb des Führerscheins AM?
Eine Mindestgröße für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM ist in der "Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr", kurz FeV (Paragraf 10 Abs. 1 Satz 1 lfd. Nr. 1 FeV Mindestalter) nicht vorgesehen, allerdings ergeben sich bei einer Körpergröße von unter 1,50 Meter regelmäßig Eignungszweifel, die die Anordnung eines kraftfahrttechnischen Gutachtens nötig machen (Nr. 2.16 des Anhanges B zu den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung).

Richtige Biker-Bekleidung bei Prüfung und Fahrstunde:
Zur richtigen Kleidung bei Fahrstunde und Führerscheinprüfung der Klasse AM, A, A1 und A2 gehört die Motorradschutzkleidung. Diese besteht aus:
  • Motorradhelm
  • Motorradjacke (diese sollte eng anliegend sein)
  • Rückenprotektor, falls nicht in der Jacke bereits integriert
  • Motorradhose
  • Motorradschuhe (mit Knöchelschutz)

Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen für den Führerschein der Motorrad-Klasse A, A1 und A2:
Wie beim PKW-Führerschein muss natürlich auch beim Motorradführerschein ein Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort durchgeführt werden. Der Kurs besteht aus einem theoretischen Teil und praktischen Übungen. Im Focus steht die Rettung und Lagerung von Verletzten durch Prüfen des Bewusstseins und der Atmung, 30x drücken, dem situationsgerechtem Helfen, der stabilen Seitenlage und der Wiederbelebung. In der Regel besteht der Erste-Hilfe-Kurs aus 8 Stunden (oftmals Doppelstunden mit einer Dauer von 2x45 Minuten). Voraussetzung für den Erste-Hilfe-Kurs ist zum einen für die Legitimierung der Personalausweis und für Brillenträger die Bescheinigung über den Sehtest. Bei der Anmeldung müssen Sie eine Gebühr in Höhe von etwa 15 bis 30 Euro zahlen. Haben Sie den Kurs erfolgreich absolviert, erhalten Sie das Zertifikat über die Teilnahme und können mit der Fahrerlaubnis der Klasse A, A1 und A2 beginnen.

Sehtest gehört zur Voraussetzung für den Führerschein-Erwerb:
In der deutschen Fahrerlaubnisverordnung (Paragraf 12 Abs. 2 FeV) steht, dass Bewerber für eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2 sich einem Sehtest zu unterziehen haben. In der Regel dauert der Führerscheinsehtest ca. 15 Minuten und kann bei den meisten Optikern ohne Voranmeldung durchgeführt werden. Wichtig ist bei diesem Termin, die Vorlage Ihres Ausweises (Reisepass oder Personalausweis). Nach dem Sehtest erhalten Sie eine Bescheinigung über die Durchführung mit Angabe der gemessenen Sehleistung. Der Sehtest sollte bei der Anmeldung nicht älter als 2 Jahre sein. Leider schwankt die Gültigkeitsdauer von Führerscheinstelle zu Führerscheinstelle. Einige Führerscheinstellen akzeptieren nur Sehtests, die maximal 1 Monat alt sind. Unser Tipp - Vorher fragen!

ifz-Qualitätssiegel für Motorradfahrer:
Führerschein-Anwärter können künftig an dem Qualitätssiegel des Instituts für Zweiradsicherheit (ifz) das Leistungsspektrum der Fahrschule erkennen. Das Instituts für Zweiradsicherheit vergibt das Siegel für 3 Jahre, danach ist eine erneute Prüfung der Voraussetzungen erforderlich. Die Liste mit den entsprechenden Fahrschulen finden Sie online unter www.zweiradfahrschule.de/fahrschul-finder/.

EU Klage und die Auswirkungen auf den deutschen Stufenführerschein A2:
Die A2-Regelung wird wegen dem EU-Recht in Deutschland verschärft. Die EU-Führerschein-Neuregelung von 2013 sieht vor, dass Inhaber der Führerscheinklasse A2 Krafträder mit einer Motorleistung bis 35 kW / 48 PS fahren dürfen, limitiert aber gleichzeitig auch das ungedrosselte Ausgangsfahrzeug für eine mögliche Herabsetzung der Leistung, sprich maximale Leistung 70 kW / 96 PS. Die europäische Forderung zur Drosselung (2006/126/EG Artikel 4, Absatz 3b.) wurde in Deutschland bislang bewusst nicht umgesetzt. Nun hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Um dem vorzugreifen, will das Verkehrsministerium die Fahrerlaubnisverordnung in 2017 entsprechend anpassen, jedoch gilt für deutsche Motorradfahrer Bestandsschutz. Das bedeutet, die Inhaber der Fahrerlaubnisklasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und dem Tag vor Veröffentlichung der 11. Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt (BGBl) erteilt wurde, sind von der Neuregelung ausgenommen und genießen Bestandschutz. Sie dürfen ihre auf 35 kW gedrosselte Motorräder, deren Ausgangsleistung 70 kW/ 96 PS übersteigt, weiterhin in Deutschland fahren. Von Auslandsfahrten rät der Industrieverband Motorrad allerdings ab. Die Beschlüsse treten mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

12. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung, kurz FeV:
Mit der FeV-Änderung wurde der Paragraf 6 an die Verordnung (EU) 168/2013 angepasst. Geändert wurde die Definition von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeug. In Deutschland dürfen leichte vierrädrige Kfz der EG-Fahrzeugklasse L6e und leichte Vierradmobile der Kategorie L6e-B mit der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse AM, A2, A1, B und T gefahren werden.
Als Leichtelektromobil bezeichnet man ein vierrädriges, batteriebetriebenes Fahrzeug in Leichtbauweise, welches bauartbedingt zwischen einem Elektroauto, Elektromobil bzw. Elektrorad steht (EG Klasse L6e). Amtlich bezeichnet man das LEM als vierrädriges Leichtkraftfahrzeug mit einer Leermasse bis zu 350 kg (ohne Batterien), einem Hubraum bis zu 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h (je nach Bauart).
Ein Klein-Kraftrad ist ein dreirädriges Fahrzeug mit drei symmetrisch angeordneten Rädern (EG-Klasse L5e), einem Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) und einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h (je nach Bauart).

Motorradfahrerlaubnisklassen und Fahrerlaubnisse - Rückblick:
Seit Anfang 2021 gilt die „Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung", kurz OPFEP. Die OPFEP soll unter anderen dazu beitragen, das hohe Unfallrisiko von Fahranfängern zu vermindern.
Seit 2020 ist das Fahren von leichten Motorrädern der 125er-Klasse auch mit dem Autoführerschein möglich. Der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat dies unter bestimmten Bedingungen ermöglicht. Durch die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung können Autofahrerinnen und Autofahrer, die fünf Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins sind und das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben, Leichtkrafträdern der Klasse A1 fahren. Mit der Fahrerlaubniserweiterung B196 darf man Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen) und einer Motorleistung bis zu 11 kW (maximal 15 PS) fahren. Diese Berechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands. Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird kein Führerschein der Klasse A1 erworben, auch eine verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von Motorradklasse A1 zu A oder ein vereinfachter Aufstieg von A1 zu Klasse A2 und von A2 zu A ist nicht möglich.
Seit 19. Januar 2013 trat die Neuregelung zur Änderung der Führerscheinklassen in Kraft, dies betrifft auch die Motorradfahrerlaubnisklassen.



Interessante Tipps und Informationen zum Motorradführerschein und zu den Führerscheinklassen für Motorräder und Leichtkrafträder:
Leichtfahrzeuge, die mit dem AM-Führerschein ab 15 Jahren gefahren werden dürfen - Das neue Fiat-Modell Topolino ist als vollelektrischer und maximal 45 km/h schneller Kleinstwagen ein sogenanntes Leichtfahrzeug und kann mit einem AM-Führerschein gefahren werden.

Weitere Infos aus unserem News-Archiv, die Sie auch interessieren könnten:
Motorrad-Probefahrt - Motorradhersteller Triumph geht vier Monate lang auf Testride-Tour durch Deutschland und Österreich. Interessierte können sich zwischen dem 15. April und 19. August 2023 zu einer Probefahrt anmelden. Es werden verschiedene Motorradmodelle bereitstehen. Benötigt werden neben einer Anmeldung eigene Schutzkleidung und der Klasse-A-Führerschein.

Führerscheinklasse AM - Roller sind praktisch und passen fast in jede Parklücke. Bei Jugendlichen sind Stadtroller beliebt, da der AM-Führerschein in Deutschland mit 15 Jahren gemacht werden darf. Roller mit 125 ccm sind mit der Führerschein-Erweiterung B196 ab dem Alter von 25 Jahren fahrbar.
Benötigt man für das Fahren eines Elektro-Scooters einen Führerschein? - Tretroller mit Elektroantrieb sind für eine Person zugelassen. Der Fahrer eines Elektro-Scooter benötigt weder eine Mofa-Prüfbescheinigung noch einen Führerschein. Nach der Verordnung für die "Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge", darf man E-Scooter auf öffentlichen Straßen nur dann nutzen, wenn das Fahrzeug eine gültige Versicherungsplakette besitzt, ähnlich wie beim Motorrad. Die Elektro-Roller dürfen maximal 20 Kilometer pro Stunde schnell sein. Für alle E-Scooter-Fahrer gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
Führerscheinprüfungen - Wer bei der Theorieprüfung täuscht, hat die Fahrerlaubnis noch lange nicht in der Tasche. Bei der theoretischen Fahrprüfung ist es in den vergangenen Jahren vermehrt zu Täuschungsversuchen gekommen, teils mit ausgefeilten Methoden.
Welche Fristen gelten für den Führerscheinumtausch? - Die ersten alten Führerscheine liefen bereits Anfang 2022 ab, die letzten im Januar 2033. Für alle die vor 1953 geboren wurden, gilt als Stichtag der 19. Januar 2033, egal wann der PKW- oder Motorradführerschein ausgestellt worden ist. Mit dem Ablaufdatum endet lediglich die Gültigkeit des Führerscheindokumentes. Die Fahrerlaubnis bleibt weiterhin bestehen. Für den Umtausch ist die Führerscheinstelle am Wohnort zuständig. Dort kann man einen Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis für PKW- und Motorrad-Klassen stellen. Alle Fahrer brauchen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, den aktuellen Führerschein sowie ein biometrisches Passfoto.
Neues Leichtfahrzeug Opel Rocks-e - Gemäß Fahrzeughersteller Opel bietet der neue City-Stromer moderne Elektromobilität bereits für Jugendliche ab 15 Jahre mit Führerschein AM. Seit der Novellierung 2021 gilt die Regelung, Leichtfahrzeuge ab 15 Jahre mit Fahrerlaubnisklasse AM, nun bundesweit.
Sicherheitsnorm für Motorradhelme - Seit Anfang 2021 können Motorradhelme nach der neuen Norm 22.06 zugelassen werden. Die neue Helmnorm ECE 22.06 soll Helme und auch Visiere, wie sie für den Einsatz auf motorisierten Zweirädern vorgeschrieben sind, vor allem noch sicherer machen. Es gilt eine Übergangsfrist bis Juni 2023.
Motorradfahrer mit Saisonkennzeichen - Ein Motorrad mit Saisonkennzeichen sollte mindestens sechs Monate angemeldet sein, denn nur so können Versicherte nach einem unfallfreien Jahr in eine höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden.
Motorradführerschein 2021 - Auf einige Änderungen müssen sich Führerscheinprüflinge in 2021 einstellen. Ab 01.01.2021 gilt bundesweit die "Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung", kurz OPFEP. Mit der optimierten Praktischen Fahrerlaubnisprüfung wird das Ziel verfolgt, die Beurteilung der Fahrkompetenz und die Leistungsrückmeldung an den Führerschein-Bewerber zu verbessern.
Drohende Fahrverbote für Motorradfahrer an Sonn- und Feiertagen - In ganz Deutschland protestierten tausende Biker gegen die Pläne für Motorrad-Fahrverbote. Der Bundesrat hat in einer Beschlussvorlage härtere Regeln für Biker vorgeschlagen, wie zum Beispiel ein pauschales Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Motorradfahrer und stärkere Bestrafung bei Tuning, wenn dadurch das Motorrad erheblich lauer wird. Motorräder mit alternativen Antriebsformen, beispielsweise Elektro-Motorräder, sollen von der Fahrverbots-Regelung ausgenommen sein.
Führerscheinklassen Motorrad - 24.433 Neuzulassungen wurden nach Angaben des Industrieverbandes Motorrad (IVM) Im Mai 2020 registriert. Das Segment Krafträder sowie die Kraftroller kamen auf ein Plus im 2stelligen Bereich. Noch stärker (über 110 Prozent) legten die Leichtkraftroller zu. Hier dürfte nicht zuletzt die Führerscheinneuregelung (B196) eine Rolle gespielt haben, bei der erfahrene Autofahrer die Möglichkeit haben, auch Motorräder der Fahrerlaubnisklasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 Kubikzentimeter (auch mit Beiwagen) und einer Motorleistung bis zu 11 kW (15 PS), mit dem Führerschein B196 zu fahren. Nicht möglich ist ein vereinfachter Aufstieg von A1 zu Motorradklasse A2 und von A2 zu Motorradklasse A.
Motorradführerschein 2020 - Anfang Dezember 2019 trat eine mögliche dauerhafte Absenkung des Mindestalters bei der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse AM auf 15 Jahre in Kraft. Ob und wie die einzelnen Bundesländer die Regelung umsetzen, wird das Jahr 2020 zeigen.
Motorradfahrer - Wer seinen Führerschein der Motorradklassen A1, A2 oder A gemacht hat, kann sich über einen Zuschuss der Marke Honda freuen. Vorausgesetzt, die Fahrerlaubnis zum Zweiradfahren wurde in den Jahren 2019 oder 2018 gemacht oder es wurde die praktische Prüfung als Einsteiger abgelegt.
Motorradhersteller Harley-Davidson sponsert einen Teil der Fahrschulausbildung - Übungsfahrten, Sonderfahrten, Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und die Gebühren für Anmeldung, theoretische und praktische Motorradprüfung sowie die Ausstellung des Führerscheins sind teuer. Das Projekt Zweirad-Führerschein wird auf jeden Fall vierstellig. Der Hersteller hilft allen, die vom Schein und einem dazu passenden Bike träumen, ab sofort auf die Sprünge. Von der Zuschuss-Aktion können Kunden profitieren, die nach dem 15.10.2018 den A- oder A2-Führerschein gemacht haben.
Eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung kann folgenreich sein - Wenn Sie in Deutschland Ihre Führerscheinprüfung bestanden haben, dürfen Sie normalerweise ein Leben lang Motorrad fahren, außer es passiert etwas.
Führerscheinklasse AM - Zweirad-Feeling auf drei Rädern mit dem Dreirad-Scooter Quadro3. Für diesen modernen Midsize-Roller benötigt man keinen Motorradführerschein, sondern man darf ihn mit dem Autoführerschein Klasse B bewegen, wenn man mindestens 21 Jahre alt ist.
S-Pedelecs bis 45 km/h - Verkehrsrechtlich zählen S-Pedelecs zu Kleinkrafträdern, die ein Versicherungskennzeichen brauchen und deren Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein muss, darüber hinaus ist der Führerschein der Klasse AM erforderlich.
Microcar statt Moped fahren? - Jugendliche dürfen bereits ab 16 Jahren Leichtfahrzeuge unter der Voraussetzung fahren, dass sie eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse AM, einen Traktor- oder einen Zweiradführerschein besitzen.
Führerscheinklassen Dreirad- und Vierrad-Fahrzeuge (Fahrzeug-Kategorie L5e) - Aufgrund von Gesetzesänderungen dürfen seit 2017 auch Führerscheininhaber der Klasse B ab 21 Jahren den Vierradroller Quadro 4 (wird als 3-rädriges Kraftfahrzeug zugelassen) mit voller Leistung (23 kW) fahren. Wer den Führerschein A1 hat, darf den Quadro4 bis max. 15 kW bereits ab 16 Jahren fahren.
Neuartiger Kymco Roller-Motorrad-Mischling - Mit 51 PS liegt die Leistung knapp über der Grenze für die A2 Führerscheinklasse von 35 kW/48 PS. Eine 48 PS-Version des neuen dynamischen und praktischen Scooter-Bikes ist in Vorbereitung, um auch Motorradführerschein A2-Besitzern das Fahren mit dem neuen Roller zu ermöglichen.
Dreirad-Saison 2017 - Die motorisierten Dreiräder sind eine Alternative zum Motorrad. Das Zweirad-Feeling ist jetzt auch ohne Motorradführerschein möglich, denn die bisherigen Einschränkungen in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wurden zum Jahreswechsel abgeschafft. Jeder kann nun, der im Besitz eines gültigen PKW-Führerscheins ist, mit einem motorisierten Dreiradroller auf der Autobahn oder Landstraße sowie in der Stadt unterwegs sein.
A2 Führerschein - Das Motorrad drosseln wird eingeschränkt. In der EU darf man ein Motorrad nur noch dann auf die A2-Führerschein konforme Leistung drosseln, wenn dessen Ausgangsleistung im Originalzustand nicht stärker als 70 kW (95 PS) war. Diese Maßgabe wurde nur in Deutschland nicht umgesetzt. Deutschland hatte angesichts der Umsetzung der 3. Fahrerlaubnisrichtlinie unter anderem die 70-kW-Drosselregelung nicht in die nationale Fahrerlaubnisverordnung übernommen. Das Verkehrsministerium will nun bis zum Saisonbeginn 2017 die Fahrerlaubnisverordnung entsprechend anpassen. Jedoch gilt für deutsche Motorradfahrer Bestandsschutz.
Geplante Einführung der 70 kW-Regel für den Stufenführerschein - Die EU hat Deutschland in einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen etwas laschere Auslegung der Motorradführerschein-Richtlinien verklagt.
Spar-Tipp Motorradversicherung - Biker können durch einen Versicherungswechsel vom teuersten zum günstigsten Anbieter bis zu 74 Prozent der Versicherungsprämie sparen.
Motorradführerschein Vorbereitung - Bei der theoretischen Motorradprüfung am PC müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, einschlägige Lernprogramme für Tablet, Smartphone oder Computer helfen ungemein.
Zweiräder für Einsteiger und Anfänger mit Motorradführerschein A2 - Die neue Scrambler Sixty2 mit immerhin 30 kW/41 PS fällt damit locker in die Führerschein-Klasse A2.
48-PS-Klasse - Die neuen 1,4-Liter-V2 Moto Guzzi Motorrad-Modelle Audace und Eldorado dürfen mit der Führerscheinklasse A2 gefahren werden.
Viel Mobilität, wenig PS - Leichtfahrzeuge können mit dem Führerschein der Fahrzeugklasse AM und mit allen Zweirad-Führerscheinen gefahren werden.
Honda CB125F - Für Einsteiger mit Führerschein A1.
Der Schulterblick bleibt wichtig - auch beim Motorradführerschein.
Die neue Liberta T1-50 (2 kW / 2,7 PS) darf mit dem Führerschein AM bereits ab 16 Jahren gefahren werden.
Neue Führerscheinklasse A2 (gültig seit Januar 2013) boomt.
Neues Qualitätssiegel "Zweirad-Fahrschule" - Angehende Motorradführerschein-Prüflinge erkennen an dem Siegel, dass hier eine qualifizierte Ausbildung erhältlich ist.
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Ab 2013 Änderung der Fahrerlaubnisverordnung Klasse A1, die sich an der 3. EG-Führerscheinrichtlinie orientiert.


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