Erste ABE für Lkw-Abbiegeassistenzsystem
22 März, 2019
Das Bundesverkehrsministerium hat die erste Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für ein Lkw-Abbiegeassistenzsystem
gestern übergeben, das sich auch zum Nachrüsten eignet. Sie wurde vom Kraftfhart-Bundesamt für den Turn Detect der Firma Luis Technology aus Hamburg erteilt.
Der Bund hat im Rahmen der Rahmen der „Aktion Abbiegeassistent“ Fördergelder für die freiwllige Ausrüstung von Lastwagen mit Abbiegeassistenten bereitgestellt.
Sie stehen sowohl für Neuzulassungen als auch Nachrüstlösungen zur Verfügung. der Initiative haben sich laut Ministerium bereits 44 Partner angeschlossen, darunter alle großen Supermarktketten. ampnet/degi
Diese Berichte zum Thema LKW könnten Sie auch interessieren:
LKW Fahrverbote in Deutschland und Europa
LKW Hersteller im Überblick
EU Formblatt für LKW Fahrer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 561/2006
Lenk- und Ruhezeiten - Das sollten Sie wissen
LKW Höchstgeschwindigkeit - Bußgeld, Fahrverbot und Punkte
Infos zur Lkw Maut 2019
Überschreitung der Lenk- und Ruhezeiten
Wissenswertes zum Nutzfahrzeugmarkt
Neue Spesensätze für Deutschland und das Ausland
Digitales EG Kontrollgerät
Der Bund hat im Rahmen der Rahmen der „Aktion Abbiegeassistent“ Fördergelder für die freiwllige Ausrüstung von Lastwagen mit Abbiegeassistenten bereitgestellt.
Sie stehen sowohl für Neuzulassungen als auch Nachrüstlösungen zur Verfügung. der Initiative haben sich laut Ministerium bereits 44 Partner angeschlossen, darunter alle großen Supermarktketten. ampnet/degi
Diese Berichte zum Thema LKW könnten Sie auch interessieren:
LKW Fahrverbote in Deutschland und Europa
LKW Hersteller im Überblick
EU Formblatt für LKW Fahrer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 561/2006
Lenk- und Ruhezeiten - Das sollten Sie wissen
LKW Höchstgeschwindigkeit - Bußgeld, Fahrverbot und Punkte
Infos zur Lkw Maut 2019
Überschreitung der Lenk- und Ruhezeiten
Wissenswertes zum Nutzfahrzeugmarkt
Neue Spesensätze für Deutschland und das Ausland
Digitales EG Kontrollgerät
zurück zu den News News Archiv
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.