EU Formblatt
Tätigkeitsbescheinigung für LKW Fahrer
Infos und Tipps zur Tätigkeitsbescheinigung für LKW Fahrer sowie EU Formblatt Vordrucke als Word- oder PDF-Datei kostenlos zum Drucken oder Downloaden.
Nachfolgend finden Sie hilfreiche Informationen zur Bescheinigung von Tätigkeiten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 561/2006:
Das EU-Formblatt, welches die Europäische Kommission am 16. Dezember 2009 veröffentlicht hat, dient bei Kontrollen als ergänzender Nachweis über die Tätigkeiten des Fahrers. Die Daten der Fahrerkarten müssen nach spätestens 28 Tagen. Der intelligente Tachograph der zweiten Generation ermöglicht es, die Fahrtenschreiberdaten von 56 Tagen, statt bislang 28 Tagen zu speichern. Seit Ende 2024 ist die Speicherung der Daten über diesen verlängerten Zeitraum für alle Fahrten im grenzüberschreitenden Güterverkehr Pflicht.
Falls an einem Kontrolltag keine Aufzeichnungen über die Ruhe- und Lenkzeiten vorliegen, das heißt der Fahrer keine Eintragungen bzw. Aufzeichnungen auf dem Tachographen, der Tachoscheibe oder Fahrerkarte nachweisen kann, ist der Fahrer in der Nachweispflicht.
Beim Lenken von Kraftfahrzeugen über 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht muss ein Nachweis über tätigkeitsfreie Zeiten mitgeführt werden.
Wissenswertes zu Tachographen:
Bei analogen Fahrtenschreibern werden Lenk- und Ruhezeiten auf sogenannten Tachoscheiben aus Papier erfasst. Diese Geräte müssen regelmäßig alle zwei Jahre kontrolliert und geeicht werden.
Digitale Tachographen sind in der Europäischen Union seit 2006 vorgeschrieben und erfassen die Daten in einem versiegelten Speichermodul. Zur Datenerfassung ist eine Fahrerkarte notwendig. Diese dient als personengebundener Nachweis, auf dem der digitale Fahrtenschreiber sämtliche Daten zur Fahrt speichert. Die Fahrerkarten haben in der Regel Kapazität zur Aufzeichnung von 28 Tagen.
Sogenannte smarte Tachographen ersetzen seit 2019 die digitalen Tachographen der ersten Versionen.
In der Durchführungsverordnung 2021/1228 sind die Vorgaben für intelligente Tachographen der zweiten Generation definiert. Die intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version bringen neue und veränderte Funktionen mit sich. Die Implementierung der intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation erfolgt zeitlich gestaffelt: Neufahrzeuge seit Spätsommer 2023, Fahrzeuge, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, mit analogem oder digitalem Fahrtenschreiber bis Ende 2024 und mit intelligentem Fahrtenschreiber der ersten Version bis Herbst 2025.
Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 über die Lenk- und Ruhezeiten
Im Zuge des Mobilitätspakets Teil I wurden die Weichen für die künftige Nutzung des intelligenten Fahrtenschreibers im grenzüberschreitenden Verkehr gestellt. Die Regelungen sehen unter anderem vor, dass auch kleine Nutzfahrzeuge, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 2,5 t übersteigt und die im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder für Kabotage-Beförderungen eingesetzt werden, ab dem Jahr 2026 in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 über die Lenk- und Ruhezeiten einbezogen werden. Ab dem Juli 2026 müssen alle Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 2,5 Tonnen, die im grenzüberschreitenden Straßenverkehr oder in der Kabotage eingesetzt werden, mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der Version 2 ausgestattet sein.
Im vorgeschriebenen Tätigkeitsnachweis sind einzutragen:
- Krankheitstage,
- Urlaubstage,
- wenn ein Kfz gelenkt wurde, für das keine Nacheispflicht besteht oder
- andere berücksichtigungsfreie Tage, beispielsweise Innendienst.
Der EU Tätigkeitsnachweis muss lückenlos maschinenschriftlich ausgefüllt werden und mit Originalunterschriften vom Unternehmer oder einer beauftragten Person, die jedoch nicht der Fahrer selbst sein darf, und vom LKW Fahrer versehen sein. Diese Bescheinigung ist vor Beginn der Fahrt vom Unternehmer auszustellen und dem Fahrer auszuhändigen.
Die EU/VO 165/14 ersetzt zwar die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85, der lückenlose Nachweis (laufender Tag und die letzten 28 Tage) bleibt jedoch nach der VO (EG) 561/06 weiterhin bestehen.
Der Fahrer muss bestätigen, dass er für den genannten Zeitraum kein unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder das AETR fallendes Kraftfahrzeug gefahren hat.
Im EU-einheitlichem Formular, welches in der gesamten Europäische Union gültig ist, wurden auch Bereitschaftszeiten und andere Tätigkeiten berücksichtigt. Die EU-Staaten sind nicht verpflichtet, das Dokument zu verwenden, aber sie müssen es akzeptieren.
Die Vordrucke der EU Tätigkeitsbescheinigung zum kostenlosen Drucken und Download:
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