Tagfahrlicht-Pflicht
 

Lichtpflicht im Ausland
und in Deutschland



Wissenswertes zur Lichtpflicht und zum Tagfahrlicht in Deutschland und im Ausland. Infos zur Licht-Empfehlung und Vorschrift.
Im Überblick finden Sie die Angaben zur Lichtpflicht in Dänemark, Italien über Österreich, Polen bis hin zur Schweiz.

Seit Anfang der siebziger Jahre ist in Finnland und Schweden Tagfahrlicht vorgeschrieben.
Andere skandinavische Länder folgten.
In Übersee bestehen die Kanadier schon länger auf Licht am Tag.

Heute gilt in 24 Ländern Europas eine entsprechende Vorschrift. Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Tschechien verlangen ganzjährig das Fahren mit Licht.
In Italien, Rumänien, Russland und Ungarn gilt die Regelung nur außerorts und in Portugal greift das Tagfahrlicht Gesetz nur streckenweise.

Kann man in der Schweiz mit Tagfahrlicht fahren?
In der Schweiz gilt seit 01. Januar 2014 die Taglichtpflicht (ausgenommen sind Fahrzeuge, deren Zulassung vor dem 01. Januar 1970 erfolgte). Diese Maßnahme betrifft alle Motorfahrzeuge, kurz Mfz, also Kraftwagen, Krafträder und Zugmaschinen.

Kann man in Österreich mit Tagfahrlicht fahren?
In Österreich wurde die allgemeine Lichtpflicht im Straßenverkehr zum 01. Januar 2008 aufgehoben. Für Autofahrer/ Autofahrerinnen gibt es keine generelle Verpflichtung, tagsüber mit Beleuchtung zu fahren. Es darf am Tag freiwillig mit Licht gefahren werden. Einspurige Krafträder (Motorräder, Mopeds) hingegen müssen immer mit Tagfahrlicht oder Abblendlicht fahren.

Besteht in Deutschland Lichtpflicht?
In Deutschland besteht für Autos keine Pflicht, Licht am Tag einzuschalten. Es gibt zwei europäische Länder, die den Autofahrern das Fahren mit Licht ausdrücklich empfehlen. Es sind Frankreich und "wenig bekannt" Deutschland.

Wann muss man tagsüber mit Licht fahren?
Nach Paragraph 17 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, wenn es die Sicht erfordert, es dämmert und bei Dunkelheit.

In welchen Ländern muss man tagsüber mit Licht fahren?
Die Tagfahrlicht-Pflicht gilt für unten genannte Länder wie folgt:

Winter-Lichtpflicht
Land Zeitraum Geldbuße
Kroatien 01. November bis 01. März ca. 40 Euro
Moldawien 01. November bis 01. März ca. 15 Euro




Ganzjahres-Lichtpflicht
Land Zeitraum Geldbuße
Bosnien und Herzegowina ganzjährig inner- und außerorts ca. 15 Euro
Bulgarien ganzjährig inner- und außerorts ca. 25 Euro
Dänemark ganzjährig inner- und außerorts ca. 70 EUR
Estland ganzjährig inner- und außerorts bis zu 190 EUR
Finnland ganzjährig inner- und außerorts ca. 50 EUR
Island ganzjährig inner- und außerorts ca. 35 EUR
Italien ganzjährig außerorts ca. 40 EUR
Lettland ganzjährig inner- und außerorts ca. 10 EUR
Litauen ganzjährig inner- und außerorts ca. 15 Euro
Mazedonien ganzjährig inner- und außerorts ca. 35 Euro
Montenegro ganzjährig inner- und außerorts ca. 30 Euro
Niederlande ganzjährig inner- und außerorts bis zu 60 Euro
Norwegen ganzjährig inner- und außerorts bis zu 265 Euro
Polen ganzjährig inner- und außerorts ca. 60 Euro
Portugal ganzjährig streckenweise bis zu 60 Euro
Rumänien ganzjährig außerorts ca. 20 Euro
Russland ganzjährig außerorts bis zu 200 Euro
Schweden ganzjährig inner- und außerorts ca. 45 Euro
Schweiz ganzjährig inner- und außerorts ca. 35 Euro
Serbien ganzjährig inner- und außerorts ca. 30 Euro
Slowakei ganzjährig inner- und außerorts bis zu 60 Euro
Slowenien ganzjährig inner- und außerorts ab 40 Euro
Tschechien ganzjährig inner- und außerorts ca. 75 Euro
Ungarn ganzjährig außerorts ca. 30 Euro




Licht-Empfehlung (ganzjährig)
Land Zeitraum Geldbuße
Deutschland kein Bußgeld
Frankreich kein Bußgeld

Infos zur Lichtpflicht am Tag, zur Lichtempfehlung und zum Tagfahrlicht in Deutschland und im Ausland:

Zeit für einen Lichttest - Die funktionierende Autobeleuchtung ist für alle Verkehrsteilnehmer lebenswichtig. Untersucht werden beim Lichttest unter anderem Fern- und Abblendlicht, Begrenzungs-, Brems- und Schlussleuchten, Rückfahrscheinwerfer, Fahrtrichtungsanzeiger, Warnblinkanlage sowie Zusatzleuchten etwa zur Realisierung von Nebellicht sowie Abbiege- und Tagfahrlicht.

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Verkehrsregeln für Motorradfahrende - Anders als beim Pkw müssen Motorräder immer mit Tagfahrlicht fahren. Bei schlechten Sichtverhältnissen, etwa wegen Regen, Nebel oder bei Dunkelheit, muss das Abblendlicht eingeschaltet werden. Wird das vergessen, droht ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro. Kommt es infolgedessen zu einem Verkehrsunfall, werden sogar 35 Euro fällig.
HU-Termin - Ist die Beleuchtung in Ordnung? Dies bedeutet, dass alle Leuchten, Strahler und Lichter am Fahrzeug funktionieren müssen, vor allem Abblendlicht, Fernlicht, Standlicht, Warnblinker, Rückstrahler und Rücklichter, Blinker, Nebelschlussleuchte, Bremslichter und Kennzeichenbeleuchtung hinten.
Wann ist Abblendlicht gefordert und wann reicht das Tagfahrlicht aus? - In Deutschland ist es tagsüber verboten, das Standlicht als Tagfahrlicht zu benutzen, weil dessen Lichtstärke zu gering ist. Auch dürfen am Tage Nebelscheinwerfer nur eingeschaltet werden, wenn die Sicht erheblich durch Regen, Schnee oder Nebel beeinträchtigt ist. Somit scheidet diese Beleuchtung als Tagfahrlicht aus. Es gibt in Deutschland keine Vorschrift mit dem PKW bei Tag grundsätzlich mit Licht zu fahren. Für Motorräder hingegen schreibt Paragraf 17 der Straßenverkehrs-Ordnung vor, dass diese auch tagsüber mit eingeschalteten Tagfahrleuchten oder Abblendlicht zu bewegen sind.
Nebelfahrt - Zunächst gilt es, nicht nur die eigene Sicht zu verbessern, sondern auch die eigene Sichtbarkeit zu erhöhen. Dafür gibt die Rechtsprechung vor, dass immer dann das Abblendlicht aktiviert werden muss, wenn auf Autobahnen eine Sichtweite von unter 150 Metern vorliegt, auf anderen Straßen außerorts eine Sichtweite von 100 bis 120 Metern unterschritten wird oder innerorts die Sicht weniger als unter 60 bis 70 Metern beträgt. Mit eingeschaltetem Nebelscheinwerfer darf gemäß StVO nur dann gefahren werden, wenn die Sicht durch Regen, Schneefall oder Nebel erheblich behindert wird. Das gilt sowohl für Nachtfahrten wie auch für Tagfahrten.
Tag- und Scheinwerferlicht im neuen Opel-Modell Grandland - In der Front haben die neuen 100-prozentigen LED-Scheinwerfer Einzug genommen, das "Intellilux LED Pixel Matrix Licht" wurde weiter optimiert (Abblend- und Fernlicht, Abbiegelicht, Tagfahrlicht) und passt sich je nach Situation an, um beispielsweise die Kurven während des Abbiegevorganges entsprechend auszuleuchten oder den Gegenverkehr nicht zu blenden.
Der Autobauer Hyundai macht die Nacht zum Tag - Das neue SUV-Modell Tucson fährt mit neuem Licht-Design vor. Bei der neuen Lichttechnologie sind die LED-Tagfahrlichter optisch nahtlos in den Kühlergrill integriert. Der südkoreanischer Automobilhersteller plant, die Lichttechnologie mit der Halbspiegel-Lösung künftig in weiteren neuen Automodellen einzusetzen.
Nebelfahrten - Bei plötzlich auftretendem Nebel vorsichtig, mit ausreichend Abstand und langsam fahren und jederzeit bremsbereit sein. Tagfahrlicht allein reicht nicht mehr aus. Beim Tagfahrlicht bleiben die Rückleuchten des Kraftfahrzeugs aus und auch das Nebelschlusslicht lässt sich nicht einschalten, das führt zu schlechter Sichtbarkeit im Nebel.
Tagfahrlichter fahrzeugspezifisch - Beim SUV-Modell Hyundai Tucson fallen die neuen Tagfahrlichter optisch auf. Bei ausgeschalteter Zündung integrieren sie sich gewissermaßen unsichtbar in den Kühlergrill. Werden sie eingeschaltet, dann werden die versteckten, teilverspiegelten Leuchten in ungewöhnlicher Anordnung sichtbar.
Fernlicht oder Nebelschlussleuchte - Schmuddelwetter stellt so manchen Autofahrer auf die Probe. Die Nebelschlussleuchte ist laut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kurz StVZO Pflicht in Deutschland. In der dunklen Jahreszeit verlassen sich viele Autofahrer auf die Lichtautomatik, die das Abblendlicht automatisch aktiviert. Der Automobilclub ADAC warnt, dass der Lichtsensor gerade diesiges Wetter und Nebel nicht erkennen kann. Auch sollten sich Autofahrer bei schlechter Sicht nicht auf das Tagfahrlicht verlassen, da dabei nur die Leuchten vorne aktiviert werden, die Rückleuchten überwiegend dunkel bleiben.
Fahrzeugbeleuchtung im Herbst und Winter - Obwohl in Deutschland keine Pflicht besteht, das Tagfahrlicht zu nutzen, ist jedoch die Nutzung der Beleuchtung am Tage empfohlen. Sie sollten vor dem Start ins Schmuddelwetter einen Blick auf die Beleuchtung werfen und dabei insbesondere auf die Scheinwerfer. Die Reflektoren müssen klar sein und die Gläser trocken. Neben dem Blick auf alle Fahrzeugbeleuchtungen ist auch ein Funktionstest für die Nebelschlussleuchte wichtig.
Fahrzeugbeleuchtung - Jedes dritte Auto in Deutschland fährt mit mangelhafter Beleuchtung, jeder zehnte PKW blendet andere Verkehrsteilnehmer über Gebühr.
Neue LED-Scheinwerfer mit sogenannten "D-Optic"-Linsen - Das neue Lichtsystem soll eine bessere Ausleuchtung der Fahrbahn bei geringerem Energieverbrauch bieten und 2018 erstmals im Chevrolet-Modell Traverse eingesetzt werden.
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Tagfahrlicht Pflicht - Der Automobilhersteller Ford führt blendfreies Fernlicht ein. Das Licht folgt automatisch Kurven und Kreuzungen und sorgt somit für mehr Sicherheit bei Tag- und Nachtfahrten. Ferner verändern die Scheinwerfer ihr Leuchtmuster in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit.
Die Autolichttechnik hat sich in den vergangenen Jahren dynamisch entwickelt - Matrix, Laser, DMD, OLED, Leuchtdioden, adaptive Scheinwerfer und blendfreies Fernlicht. In Blinkern, Rückleuchten, Stand- und Tagfahrlicht sind LEDs bereits lange Stand der Technik. Mittlerweile findet man die LEDs immer häufiger in Scheinwerfern.
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