Rollerführerschein, Mopedführerschein
Was sollte man wissen?
Wissenswertes zum Rollerführerschein, vom Alter, Kosten, Voraussetzungen über Infos zum Mopedführerschein mit 16 und 15 Jahren sowie hilfreiche Tipps zur Prüfung und Führerscheinklasse.
Als Moped wird ein Kleinkraftrad bezeichnet. Umgangssprachlich nennt man die Bescheinigung um Moped zu fahren "Mopedführerschein". Bei den Führerscheinklassen wird dies jedoch mit der Klasse AM bezeichnet.
Ähnlich einem Moped, ist ein Roller. Die Roller-Prüfbescheinigung wird auch unter der Führerscheinklasse AM zusammengefasst und sowohl die Bestimmungen als auch die Prüfung sind im Grunde die Gleiche.
Moped mit 15 - Moped mit 16? Wie alt muss man beim Rollerführschein sein?
Alter 15 Jahre / 16 Jahre:
Das Mindestalter für das Fahren mit dem Moped beträgt 15 Jahre, sofern die Erziehungsberechtigten Ihre Zustimmung geben.
Jugendliche dürfen seit Juli 2021 schon mit 15 Jahren Moped fahren. Das entsprechende Gesetz trat am 28.7.2021 in Kraft und machte den Weg dafür frei, das Mindestalter für den Moped-Führerschein von 16 Jahren auf 15 Jahre zu senken.
In allen Bundesländern liegt nun, um ein Kraftfahrzeug der Klasse AM zu führen, das Mindestalter bei 15 Jahren. Die Fahrerlaubnisverordnung wurde dazu geändert.
Für Führerscheinneulinge wurde die Fahrerlaubnis der Klasse AM mit der geänderten Schlüsselziffer 195 erteilt, das heißt mit Auflage zur Klasse AM, dass diese bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland gilt.
Damit man den Mopedausweis gleich ab dem 15. Lebensjahr nutzen kann, darf man mit der Ausbildung bereits rund 3 Monate zuvor anfangen. Der Mopedschein wird allerdings erst ab dem Stichtag ausgestellt.
Bisher hatten die einzelnen Bundesländer die Möglichkeit, das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse AM freiwillig von 16 Jahre auf 15 herabzusetzen. Es gab das Projekt "Moped mit 15", ein Modelversuch ähnlich wie beim begleitenden Fahren "BF17". Die Idee eines Modellprojekts für AM15 war anfangs umstritten.
Was braucht man für einen Mopedführerschein?
Voraussetzungen:
Grundsätzliche Voraussetzungen um sich überhaupt in der Fahrschule anmelden und am Kurs teilnehmen zu können, ist im Endeffekt nur das Alter und gegebenenfalls die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Ebenso ist ein Antrag mit aktuellem Passbild bei der zuständigen Behörde abzugeben. Ferner sollte man sich bewusst sein, dass man am Straßenverkehr teilnimmt und somit eine gewisse Verantwortung für sich und andere trägt. Deshalb gilt: vorausschauend und sicher fahren und vor allem sein Fahrzeug unter Kontrolle haben!
Ansonsten sind die Bedingungen für einen Rollerführerschein, dass man die vorgeschriebenen Theorie- und Praxisstunden absolviert und die Prüfung erfolgreich besteht.
Zudem braucht man ein gültigen Personalausweis und Sehtest, ein aktuelles biometrisches Passbild und einen Kurs über die "Lebensrettenden Sofort-Maßnahmen" am Unfallort.
Anforderungen:
Anforderungen für die Führerscheinklasse AM ist wie bei den anderen Führerscheinklassen auch, eine gute Konzentration, Aufmerksamkeit, eine gute Orientierung und Reaktionsfähigkeit.
Darüber hinaus muss genügend Dämmerungs- und Kontrastsehen vorhanden sein, genauso wie die sonstig geforderte Sehschärfe. Ist dies nicht der Fall, kann auf Sehhilfen zurückgegriffen werden.
Was darf man mit der Fahrerlaubnisklasse AM fahren?
Mit der Führerscheinklasse AM ist es einem erlaubt, zweirädrige Kleinkrafträder zu fahren und diese sogar mit Beiwagen, sofern diese nicht schneller als 45 km/h fahren.
Seit 2013 gibt es die Klasse AM, welche die früheren Klassen S und M beinhaltet. Das bedeutet, dass man nun auch dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Leermasse darf allerdings 350 kg nicht überschreiten), welche einen maximal Hubraum von 50ccm und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten, fahren darf.
Zuvor durfte man mit der Führerscheinklasse M kein Fahrzeug der Klasse S, beispielsweise ein Quad, fahren und umgekehrt. Mit der jetzigen Klasse AM ist beides möglich.
Eingeschlossen sind auch Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit Merkmalen von einem Fahrrad).
Wie schnell darf man fahren?
Eine Geschwindigkeit bis zu 45 km/h ist erlaubt und der Hubraum darf nicht größer als 50ccm sein.
Bei Elektromotoren ist eine Nenndauerleistung bis zu 4 kW gestattet.
Wie viel kostet ein Rollerführerschein?
Je nach Fahrschule, Bundesland und Stadt variieren die Kosten. Die Preise für einen Mopedführerschein sind unterschiedlich hoch.
Die Kosten setzen aus verschiedenen Faktoren zusammen: Anmeldung, Prüfungsgebühr für Theorieunterricht, Gebühr für die Vorstellung zur praktische Prüfung sowie die Praxisstunden.
Oft bieten die Fahrschulen aber auch bestimmte Pakete an, mit denen man günstiger zum Rollerführerschein gelangt.
Sollten Sie durch die Prüfung fallen, fallen erneut Prüfgebühren an.
Wie läuft ein Mopedführerschein ab?
Prüfung:
Praktische Führerscheinprüfung - Theoretische Fahrerlaubnisprüfung - Prüfungsfragen
Die Theorieprüfung umfasst beim Ersterwerb 30 Fragen. Man darf maximal zehn Fehlerpunkte erzielen, wobei die verschieden Fragen je nach Schwierigkeitsgrad und Bedeutsamkeit mit zwei bis fünf Fehlerpunkten bewertet sind. Wenn sich die zehn Fehlerpunkte aus zwei Fragen mit jeweils fünf Fehlerpunkten zusammensetzen, gilt die Theorieprüfung als nicht bestanden.
Bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis, müssen nur noch 20 Fragen beantwortet werden, wobei aber auch ausschließlich sechs Fehlerpunkte erreicht werden dürfen.
Die Theorieprüfung erfolgt elektronisch.
Wurde nun die Theorieprüfung erfolgreich absolviert, darf man zur Praxisprüfung antreten. Die Prüfungszeit beträgt 45 Minuten. Bevor die Prüfungsfahrt los geht, werden die fahrtechnischen Vorbereitungen wie zum Beispiel die Spiegel richtig einstellen, getroffen. Zum normalen Fahren im Straßenverkehr müssen zusätzlich vier von sieben möglichen Grundfahraufgaben bewältigt werden.
Die Grundfahraufgaben sind:
- Ca. 25 Meter Schrittgeschwindigkeit mit geradem Blick nach vorne fahren.
- Einem Hindernis bei 40 km/h ausweichen ohne abzubremsen.
- Aus 40 km/h abbremsen und dem Hindernis ausweichen.
- In einem Kreis mit neun Meter Durchmesser fahren.
- Aus 40 km/h mit höchstmöglicher Verzögerung bremsen.
- Slalom mit sieben Meter Abstand fahren (bei 30 km/h) / Slalom mit Schrittgeschwindigkeit.
- Slalom mit neun Meter Abstand fahren (bei 30 km/h).
Maximal drei von den vier verlangten Grundfahraufgaben dürfen einmal wiederholt werden.
Was immer abgeprüft wird, ist das richtige Anfahren, sprich: kurz vor dem Losfahren in den Spiegel schauen, einen Schulterblick tätigen und blinken. Außerdem wird kontrolliert, ob der Prüfling den Mittel- oder Seitenständer ordnungsgemäß benutzt und das Kraftfahrzeug richtig anlässt.
Vergessen Sie auch auf keinen Fall Ihre geeignete Schutzkleidung am Tag der Prüfung, das heißt: Handschuhe, Schutzhelm, festes und knöchelhohes Schuhwerk und eine gut anliegende Jacke.
Sollten Sie allerdings einen anderen Führerschein besitzen, so ist keine weitere Mopedprüfung zu absolvieren, denn die Klasse AM ist bei den anderen Führerscheinklassen mit inbegriffen.
Mopedführerschein Theorie:
Die Theorie besteht aus einem Theoriekurs von sechs Unterrichtseinheiten Grundstoff von jeweils 90 Minuten, bei Erweiterung. Bei Ersterwerb sind es zwölf Doppelstunden Grundstoff. Außerdem müssen sowohl bei Ersterwerb, als auch bei Erweiterung, zwei Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzunterricht besucht werden.
Theorieprüfung - Videofragen- und Bildfragen-Update
Am 01. Oktober 2023 änderte sich die Zusammenstellung des amtlichen Fragenkatalogs. Fahrschüler, die ihre theoretische Führerscheinprüfung ablegen, werden ab sofort nach einem neuen amtlichen Fragekatalog geprüft. Insgesamt geht es um über 50 Fragen, die überarbeitet wurden, auch Bild- und Videofragen gehören dazu.
Mopedführerschein Praxis:
Parallel zum Theorieunterricht, kann am Praxiskurs teilgenommen werden. Praxisstunden bekommt man entweder in einer kleinen Gruppe oder als Einzelunterricht.
Der Praxiskurs beinhaltet mindestens acht Unterrichtseinheiten, wovon zwei oder mehr Fahrstunden im öffentlichen Straßenverkehr erfolgen, die Restlichen auf dem übungsplatz. Zudem hängt die Anzahl der Fahrstunden mit dem Lernfortschritt und den persönlichen Fähigkeiten zusammen.
Im Durchschnitt werden ungefähr 10-12 Praxisstunden benötigt.
Infos und Tipps zum Thema Mopedführerschein Test, Kennzeichen, Klasse und Preise:
Neue EU Führerschein-Reform
– Die nationale Erweiterung der Führerscheinklasse B auf Leichtkrafträder (B196) soll EU-weit anerkannt werden. EU-Parlament und Rat haben sich auf die neue Führerschein-Richtlinie im März 2025 geeinigt. Die EU-Staaten haben drei Jahre Zeit (bis 2028), die Vorgaben der Richtlinie in ihr nationales Recht umzusetzen.
Neue Rollerkennzeichen 2026/ 2027
- Ab 01. März 2026 müssen alle Kleinkrafträder ein schwarzes Versicherungskennzeichen tragen. Zu den Kleinkrafträdern gehören zum Beispiel Roller, Mopeds, Leichtmofas, Segways, leichte Quads oder sogenannte Moped-Autos. Leichte Quads und die Moped-Autos dürfen nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren. Ohne korrektes Versicherungskennzeichen erlischt der Versicherungsschutz und man macht sich strafbar. Eine Roller-Haftpflichtversicherung liegt bei ca. 40,00 bis 90 Euro.
Weitere Infos aus unserem News-Archiv, die Sie auch interessieren könnten:
AM Führerschein
– Das kleine Elektrofahrzeug Opel Rocks für den AM-Führerschein ab 15 Jahren bekommt ein Facelift. Der 2,41 Meter Zweisitzer mit der nach hinten öffnenden Fahrertür hat eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Führerscheinklasse AM
– Der E-Zweisitzer Renault Twizy 45 ist 45 km/h schnell und darf deshalb bereits ab 15 Jahren mit dem Führerschein der Klasse AM für geschwindigkeitslimitierte Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge gefahren werden.
Führerschein AM
– Was sind Kleinkrafträder? S-Pedelecs sind mit maximal 1000-Watt-Motoren ausgestattet und dürfen bis zu 45 km/h schnell sein, damit zählen sie zu den Kleinkrafträdern. Der Fahrer muss daher ein Versicherungskennzeichen anbringen und entweder den Pkw-Führerschein oder den Führerschein Klasse AM haben und mindestens 16 Jahre alt sein. Pedelecs wie auch Nachrüst-Pedelecs müssen gemäß dem TÜV Süd-Experten den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie der EMV-Richtlinie 2004/108/EG entsprechen.
Elektroroller, Stadtroller, 125er-Roller, Dreiradroller, Großradroller
- die Auswahl ist vielfältig. Häufig kann ein Roller schon mit einem Führerschein der Klasse AM oder dem Pkw-Führerschein gefahren werden. Roller mit 125 ccm sind mit der Führerscheinerweiterung B196 ab dem Alter von 25 Jahren fahrbar und können sowohl in der Anschaffung als auch bei Versicherung und Steuern eine günstigere Alternative zum Motorrad sein.
Mikro-Scooter setzen sich auch bei Privatleuten immer mehr durch
- Die Elektroscooter sind flink und wendig. Jeder, der mindestens 14 Jahre alt ist, darf sie ohne Führerschein fahren. Sie fahren bis zu 20 Stundenkilometer und haben ein Typenschild mit Identifikationsnummer. Um mit E-Scooter durch die Straßen flitzen zu können, braucht man eine Versicherungsplakette. Das Kennzeichen gibt es direkt beim Kfz-Versicherer.
Neues SUM von Autobauer Opel
- Das neue Mikro-Mobil Rocks-e wird als Leichtkraftfahrzeug eingestuft und darf deshalb bereits von Jugendlichen ab 15 Jahre mit der Führerscheinklasse AM gefahren werden. 2021 ist eine entsprechende Novellierung in Kraft getreten. Diese Regelung gilt nun bundesweit. Der Gesetzgeber unterstützt auf diese Weise das Mobilitätsbedürfnis von Jugendlichen, besonders für den Weg zur Schule oder Lehrstelle.
Geänderte Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Es ist ab sofort möglich in allen deutschen Bundesländern den Rollerführerschein mit 15 Jahren zu machen. Für die ostdeutschen Bundesländer ist die bundesweite Neuregelung eine Rückkehr zur Rechtslage vor der Wiedervereinigung.
Folienkennzeichen für Mopeds
– Ab dem 01. März 2021 dürfen Roller nur noch mit blauen Versicherungskennzeichen unterwegs sein. Das Bundesverkehrsministerium und einzelne Kfz-Versicherer starten zudem mit dem Schilderwechsel auch ein Pilotprojekt, bei dem sich Rollerbesitzer Ihr Kennzeichen einfach als Folie aufkleben können. Mopedfahrer ersparen sich dadurch das lästige Anschrauben und Abschrauben der herkömmlichen Blechschilder.
Führerschein-Klasse AM
- Auch beim S-Pedelec-Fahren ist ein Versicherungskennzeichen, ein Führerschein Klasse AM beziehungsweise Führerschein Klasse 3 Pflicht. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Mopedführerschein mit 15 statt mit 16
- Eine mögliche dauerhafte Absenkung des Mindestalters beim Führerschein der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre trat am 06. Dezember 2019 in Kraft. Das Jahr 2020 wird zeigen, ob und wie die einzelnen Bundesländer die Regelung umsetzen werden. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird das Modellprojekt "Moped mit 15" bis 2020 verlängert. In diesen Bundesländern dürfen Jugendliche vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, Kleinkrafträder und Mopeds bis 45 km/h fahren.
Mit dem PKW-Führerschein B Leichtkrafträder fahren
- Das Bundesverkehrsministeriums plant, die Anforderung an die Führerscheinausbildung der Klasse A1 zu senken. Autofahrern mit einem Pkw-Führerschein und einem Alter über 25 Jahre soll es möglich sein, die Motorroller/ Leichtmotorräder mit einem Hubraum bis 125 ccm ohne eigene Führerscheinprüfung zu fahren.
Elektro-Tretroller Verordnung
- E-Scooter (Tretroller mit Elektroantrieb) mit einer Leistung bis zu 20 km/h sind ab dem 15.Juni 2019 für den Verkehr in Deutschland erlaubt. Elektro-Roller mit mehr als 20 km /h dürfen weiterhin nicht auf öffentlichen Straßen fahren.
Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr
- Die Tretroller mit einem Elektroantrieb (Segways und E-Scooter), die eine Höchstgeschwindigkeit bis 20km/h haben, dürfen ab Sommer 2019 bereits 14-Jährige fahren. Laut Gesetz ist kein Führerschein und keine Helmpflicht vorgeschrieben.
Versicherungskennzeichen für Roller, Moped & Co.
- Ab 01. März 2019 dürfen Mofas, Mopeds, Motorroller und bestimmte E-Fahrräder mit einem Hubraum bis zu 50 Kubikzentimeter oder bis zu 4 kW Motorleistung nur noch mit einem grünen Rollerkennzeichen auf die Straße. Der Versicherungszeitraum ist vom 01. März 2019 bis zum 28. Februar 2020.
Rollerführerschein Klasse
- Es gibt Leichtmobile oder Minicars, die im Prinzip zwischen Moped bzw. Motorrad und dem klassischem Automobil angesiedelt sind. Zum Führen dieser 45 km/h Leichtautos ist ein Mopedführerschein ausreichend. Dann gibt es beispielsweise auch eine Mischung aus Fahrrad und Auto. Dieses leichte Ein-Personen-Mobil ist bis zu 45 km/h schnell und platzsparend und für den innerstädtischen Sharing-Betrieb konzipiert.
Moped-Nummernschild
- Die ab März 2018 vorgeschriebenen Versicherungskennzeichen haben die Farbe Blau und lösen die bis dahin geltenden schwarzen Kennzeichen ab. Die Rollerversicherung ist vom 01.03.2018 bis zum 28.02.2019 gültig.
Leichtauto statt Moped fahren?
- Jugendliche dürfen bereits ab 16 Jahren Mopedautos fahren, wenn sie einen Traktor- oder einen Zweiradführerschein bzw. einen Führerschein der Fahrerlaubnisklasse AM besitzen.
Führerscheinklassen Roller (23 kW, 15 kW)
- Seit 2017 dürfen aufgrund von Gesetzesänderungen auch Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B ab 21 Jahren den Vierradroller Quadro 4 (wird als dreirädriges Fahrzeug - Kategorie L5e - zugelassen) mit voller Leistung (23 kW/ 31 PS) fahren. Wer den A1-Führerschein hat, darf bereits ab 16 Jahren den 4-Rad-Roller mit einer Leistungsbegrenzung bis 20 PS fahren.
Kymco Rollerneuheit
- Mit dem AK 550i ABS bringt die taiwanesischen Marke eine neuartige Roller-Motorrad-Mischung mit viel innovativer Technik an den Start. Die Leistung liegt mit 51 PS knapp über der Grenze für die Führerscheinklasse A2 von 35 kW/48 PS. Um auch A2-Motorradführerschein-Besitzern das Fahren mit dem neuen Super Touring Scooter zu ermöglichen, ist eine 48 PS-Version in Planung.
Für das aktuelle Verkehrsjahr gilt das neue schwarze Versicherungskennzeichen
- Sie sollten rechtzeitig an das neue Rollerkennzeichen denken, ansonsten haben Sie keinen Haftpflichtversicherungsschutz und machen sich strafbar.
Geplante Einführung der 70 kW Regel ohne Bestandsschutz
- Das würde bedeuten, wer ab dem kommenden Stichtag mit einer Fahrerlaubnis der Klasse 2A ein gedrosseltes Kraftrad mit einer Ausgangsleistung von mehr als 70 kW / 96 PS bewegt, würde streng genommen ohne gültigen Führerschein unterwegs sein.
Die blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit
- Die neuen grünen Kennzeichen sind ab März gültig für Kleinkrafträder, die nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren und nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben, Mopeds und Mofas aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 Stundenkilometer, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren sowie für E-Roller, die maximal 45 km/h schnell sind und über eine Betriebserlaubnis verfügen.