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Typenkunde für Elektrozweiräder: Was ist der Unterschied zwischen Pedelec, S-Pedelec und E-Bike?

19 Juni, 2020

Kennen Sie den Unterschied zwischen S-Pedelec, Pedelec und E-Bike? Im boomenden Markt der Elektrozweiräder sorgen die unterschiedlichen Bezeichnungen immer wieder für Verwirrung.

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Dabei ist es eigentlich ganz einfach - zumindest nach der Lektüre der kleinen Typenkunde, zusammengestellt vom "ADAC Hessen-Thüringen eV".

Pedelec
Das "Pedal Electric Cycle" ist ein Fahrrad, bei dem ein Elektromotor wahlweise in unterschiedlichen Stufen die Tretkraft des Fahrers bis 25 km/h unterstützt. Schnelleres Fahren allein mit Muskelkraft ist möglich.
Mindestalter, Führerschein, Versicherung:
Es werden weder Führerschein noch ein Versicherungskennzeichen benötigt, eine freiwillige Privathaftpflichtversicherung ist empfehlenswert.
Das Fahren auf Radwegen ist erlaubt, auch Kinderanhänger dürfen mit Pedelecs gezogen werden.
Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestalter, das Tragen eines Helms ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.
Pedelecs verfügen über eine maximale Motorleistung von 250 Watt, je nach Motoren-Hersteller können unterschiedliche Unterstützungsstufen wie Eco, Tour, Sport und Turbo gewählt werden.

S-Pedelec
Entspricht technisch dem Pedelec, der Elektromotor regelt aber erst bei 45 km/h ab. Die Radwegnutzung ist nicht erlaubt.
Mindestalter, Führerschein, Versicherung:
Versicherungskennzeichen, ein Führerschein Klasse AM beziehungsweise Führerschein Klasse 3 sowie Rückspiegel und Helm sind Pflicht.
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Ein S-Pedelec darf nur auf der Straße gefahren, ein Kinderanhänger darf nicht gezogen werden. S-Pedelecs verfügen über eine maximale Motorleistung von 500 Watt, ebenfalls mit unterschiedlichen Unterstützungsstufen.

E-Bike
Zweiräder, die auch ohne Pedalkraft des Fahrers fahren wie Elektro-Roller.
Führerschein:
In Abhängigkeit von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit gelten für E-Bikes besondere Führerschein-Anforderungen und Verhaltensvorschriften.
mid/rhu

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