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Elektro-Tretroller StVO: Straßenzulassung, Führerschein, Versicherung...

24 Juli, 2019

Wissenswertes zur Straßenzulassung, Führerschein und Versicherung: Elektro-Tretroller sind seit Mitte Juni 2019

für den Verkehr in Deutschland zugelassen. Das müssen Sie bei Elektro-Tretrollern beachten:

Neue Dinge sorgen erst einmal für Skepsis.
Was ist das?
Wie funktioniert das? Was darf man,
was nicht?
Das gilt auch für Elektro-Tretroller, die seit dem 15. Juni 2019 mit einer Leistung bis zu 20 km/h für den Verkehr in Deutschland zugelassen sind.

Mindestalter 14 Jahre, Tempolimit 20 km/h, Verbot auf Gehwegen, keine Helm- und Führerschein-, aber eine strikte Versicherungspflicht", zählt die Verbraucherzentrale NRW die wichtigsten Regeln für eine Fahrerlaubnis von E-Rollern auf.

Technische Pflichtausstattung:
Eine Halte- oder Lenkstange sowie zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen gehören zur Pflichtausstattung. Zur Beleuchtung sind Frontlicht, Seitenreflektoren, Rückstrahler und eine Schlussleuchte vorgeschrieben. Zudem muss eine helltönende Klingel für notwendige Gefahrensignale vorhanden sein.

Straßenzulassung- und Fahrerlaubnis:
Eine Führerschein-Pflicht besteht nicht. Fahrer müssen jedoch mindestens 14 Jahre alt sein. Elektro-Tretroller sind nur im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, wenn die Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und eine Identifizierungsnummer für ihre Modelle vorweisen können. Eine Helmpflicht besteht nicht. Aufgrund unebener Straßen und des häufig wuseligen Verkehrs ist es dennoch ratsam, den wirksamen Unfallschutz auf dem Kopf zu tragen.

Haftpflicht-Versicherung ist Pflicht:
Elektrische Tretroller müssen eine Versicherungsplakette tragen. Ohne die angebrachte Plakette ist das Fahren auf öffentlichen Wegen verboten. Sind die Fahrer minderjährig, wird die Einwilligung der Eltern für den Vertragsabschluss benötigt. Die Kosten für die Police betragen etwa 40 Euro pro Jahr. Das eigene Verletzungsrisiko lässt sich zum Beispiel durch eine private Unfallversicherung abdecken.

Straßenverkehrsordnung, StVO:
Schneller als 20 km/h darf man nicht fahren, und das auch nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen, aber keinesfalls auf Gehwegen. Das Ausweichen auf die Fahrbahn ist nur erlaubt, falls es keine Fahrradwege gibt. Elektro-Roller mit mehr als 20 km /h dürfen weiterhin nicht auf öffentlichen Straßen fahren. mid/arei

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