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Bußgeld an Elektroladesäulen

16 November, 2021

Auch das Falschparken an Elektroladesäulen wird jetzt dank der neuen Bußgeldverordnung mit einem Bußgeld in Höhe

von 55 Euro geahndet.

Der Automobilclub ACE erklärt, was E-Autofahrende beim Parken beachten müssen.

"In den Städten ist das öffentliche Ladenetz für E-Autos mittlerweile recht gut ausgebaut. Aber die Zahl an E-Autos wächst deutlich", so der ACE-Vorsitzende Stefan Heimlich. Insofern sei das Problem dringlich, wenn die Plätze an den Ladesäulen zugeparkt und damit nicht nutzbar seien. Hier müssten nicht nur Autofahrende mit Verbrenner-Fahrzeugen, sondern auch E-Mobilisten aufeinander Rücksicht nehmen.

Klarer Grundsatz dabei:
Die Stromer dürfen nur während des Ladevorgangs an der Ladesäule stehen. Danach muss die Ladesäule wieder für andere freigemacht werden. Darauf zielt die Ahndung dieses Verstoßes durch ein Bußgeld ab. Heimlich: "An einer Tankstelle würde auch niemand auf die Idee kommen, nach dem Tanken an der Zapfsäule zu parken und seine Einkäufe zu erledigen. Diese Selbstverständlichkeit muss auch für die Ladesäulen gelten."

Aktuell können E-Autos an ausgewiesenen Parkplätzen noch kostenlos geparkt werden, wenn sie auch zum Laden angeschlossen ist. An öffentlich zugänglichen Ladesäulen sind dazu nur Fahrzeuge berechtigt, die auch über ein Elektro-Kennzeichen verfügen. Ob es sich dabei um einen Plug-in-Hybrid oder ein "reines" Elektro-Auto handelt, ist unerheblich.

Wer wie lange auf einem Ladesäulen-Parkplatz stehen darf, wird immer durch die vorhandenen Verkehrszeichen geregelt. So kann beispielsweise durch entsprechende Beschilderung die Parkdauer begrenzt werden. Wer länger parkt, riskiert ein Bußgeld - auch wenn das Auto noch nicht vollgeladen ist. Wird der Parkplatz über die Ladedauer hinaus blockiert, verlangen einige Ladesäulen-Anbieter nicht selten eine empfindliche Stand- beziehungsweise Blockiergebühr. Unberechtigt parkende Fahrzeuge könnten sogar abgeschleppt werden. mid/rhu

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