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Mopedversicherung 2019/ 2020 - Mopedkennzeichen

19 Februar, 2010

Sparen Sie bei Ihrer Mopedversicherung für 2019/ 2020 durch Preisvergleiche: Vom 1.3.2019 an benötigen Mopeds, Roller & Co. ein grünes Mopedkennzeichen. Die blauen Versicherungskennzeichen verlieren ihre Gültigkeit.

Schilderwechsel für Mofas und Mopeds
Ab 01. März 2019 gelten die grünen Versicherungskennzeichen:
Ab sofort können Mofa-, Moped- und Rollerfahrer das neue, grüne Versicherungskennzeichen erwerben, welches ab dem 01. März 2019 gültig ist.

U P D A T E 2019!
Wissenswertes zum Führerschein, Rollerkennzeichen und zur Mopedversicherung 2019 finden Sie hier:
Mofaführerschein und Rollerführerschein

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Infos zum Mopedkennzeichen:
Kfz-Kennzeichen von A bis Z
ub/dom

Mofakennzeichen 2011
Die grünen Versicherungskennzeichen verlieren ihre Gültigkeit. Ab 01. März gelten die neuen Versicherungskennzeichen. Wer dann noch mit blauem statt grünem Kennzeichen fährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich strafbar. Die neuen Mofakennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.
Das Unfallrisiko der Kleinkrafträder ist hoch: Die rund 1,7 Millionen Mofa- und Mopedfahrer verursachten 2008 rund 34.700 Haftpflichtschäden. Die Versicherer zahlten hierfür rund 70 Millionen Euro an Geschädigte. Mit 20 Schäden auf 1.000 Fahrzeuge ist die Schadenhäufigkeit damit doppelt so hoch wie bei „richtigen“ Motorrädern. Erfreulicherweise ist jedoch die Schadenhäufigkeit bei den Mofas um 3,6 Prozent zurückgegangen: Im Jahr zuvor waren es noch 36.000 Haftpflichtschäden.
Auch von Diebstahl sind Mofas und Mopeds deutlich häufiger als andere Fahrzeuge betroffen: Mehr als 10.000 versicherte Mofas und Mopeds wurden 2008 gestohlen – mehr als 32 von je 1.000 Fahrzeugen. Zum Vergleich: Bei Krafträdern wurden 3,2 und bei PKW 0,5 von 1.000 Fahr-zeugen gestohlen. Erstmals sind jedoch auch bei Mofas die Diebstähle zurückgegangen: Um 5,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr 2008.
Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, zählen Kleinkrafträder wie Mofas oder Mopeds, aber auch Segways sowie Quads und Minicars, die bei höchstens 50 Kubikzentimeter Hubraum nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren dürfen.
Der Versicherer ist über die Buchstabenkombination des Kennzeichens im Internet (www.gdv-dl.de/mofakennzeichen.html) oder über den Zentralruf der Autoversicherer leicht feststellbar. www.gdv.de

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