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Berechnung der Kfz-Steuer: Wie setzt sich meine Abgabenlast zusammen?

25 September, 2025

autoauspuffManchmal fühlt sich der jährliche Steuerbescheid für das Auto an wie ein kleines Rätsel. Welche Faktoren bestimmen die Höhe der Kfz-Steuer? Lohnt sich ein Fahrzeugwechsel zur Steuerersparnis?


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Es flattert ein Brief ins Haus, eine Zahl prangt darauf und der Gedanke taucht auf, dass es doch irgendwie mehr sein müsste als eine willkürliche Festsetzung. Tatsächlich steckt hinter der Kfz-Steuer eine ziemlich klare Berechnungslogik, auch wenn die vielen Stichtage, Grenzwerte und Ausnahmen den Überblick erschweren können.
Ein genauer Blick zeigt schnell, dass Hubraum, CO2-Ausstoß und Erstzulassung die Hauptrollen spielen, während Sonderfälle wie Elektroautos oder Oldtimer zusätzliche Regeln ins Spiel bringen. So wird deutlich, wie sich die Abgabenlast zusammensetzt und welche Stellschrauben es gibt, um sie zu verringern.

Welche Faktoren bestimmen die Höhe der Kfz-Steuer?
Im Kern basiert die Kfz-Steuer auf zwei Bausteinen. Zum einen wird der Hubraum angesetzt, also das Volumen, das der Motor in den Zylindern hat. Bei Benzinern werden dafür 2 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter fällig, bei Dieselmotoren 9,50 Euro. Neuere Diesel, die nach 2014 zugelassen wurden, liegen mit 9 Euro etwas niedriger, doch die Belastung bleibt spürbar höher als bei vergleichbaren Benzinern. Dieser Grundbetrag bildet die Basis, auf der weitergerechnet wird.
Zum anderen kommt der CO2-Ausstoß ins Spiel. Wenn ein Fahrzeug mehr verbraucht, steigt die Abgabe zusätzlich an. Entscheidend ist dabei nicht der gesamte Wert, sondern nur das, was über einer bestimmten Freigrenze liegt. Für jedes Gramm CO2 oberhalb dieser Schwelle werden 2 Euro pro Jahr addiert. Genau an diesem Punkt trennt sich die Spreu vom Weizen, denn ein sparsamer Kleinwagen kommt oft ohne oder nur mit geringem Zuschlag davon, während große SUVs oder ältere Modelle schnell einen satten Aufschlag kassieren.

Lohnt sich ein Fahrzeugwechsel zur Steuerersparnis?
Die Frage taucht unweigerlich auf, sobald die jährliche Steuerhöhe bekannt ist. Es gibt durchaus Situationen, in denen sich ein Wechsel rechnet. Ein älteres Auto mit hohem Hubraum und schlechten Abgaswerten kann durch den Umstieg auf ein sparsames Fahrzeugmodell schnell dreistellige Beträge im Jahr einsparen. Gerade bei Vielfahrern summiert sich das über die Jahre.
Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, ein altes Auto ganz zu verkaufen und stattdessen auf ein anderes Modell umzusteigen. Dann ist der Verkauf zum Beispiel über https://www.mobile.de/verkaufen/auto/ möglich, denn wer auf einen Wagen mit moderner Technik, niedrigen CO2-Ausstoß und kleinerem Hubraum setzt, entlastet nicht nur die Steuerrechnung, sondern spart häufig auch bei den laufenden Betriebskosten. Dadurch entsteht ein doppelter Vorteil, der die anfängliche Investition über die Zeit wieder ausgleichen kann.
Auch der Umstieg auf ein Elektroauto bleibt interessant, wenn die Steuerbefreiung und weitere Vorteile wie geringere Wartungskosten berücksichtigt werden. Allerdings lohnt sich der Wechsel nicht ausschließlich aus steuerlicher Sicht, da Faktoren wie Anschaffungspreis, Reichweite und Infrastruktur ebenfalls ins Gewicht fallen. Trotzdem gilt, dass der Steuerbescheid ein guter Anlass sein kann, über Alternativen nachzudenken.

Warum das Datum der Erstzulassung eines Autos so entscheidend?
Ein besonders spannender Aspekt ist das Datum, an dem ein Neuwagen erstmals zugelassen wurde. Denn damit verändert sich die Freigrenze für den CO2-Ausstoß. Bis Ende 2011 lag sie bei 120 Gramm pro Kilometer, zwei Jahre später schon bei 110 Gramm und seit 2014 beträgt sie nur noch 95 Gramm. Fahrzeuge, die knapp über diesen Grenzen liegen, spüren das direkt im Geldbeutel.
Noch komplizierter wird es bei Modellen, die vor 2009 auf die Straße kamen. Hier zählt oft nur der Hubraum in Kombination mit der Emissionsnorm. Wer ein altes Auto besitzt, das nach älteren Regeln besteuert wird, erlebt daher manchmal eine ganz andere Berechnungslogik als Besitzer moderner Fahrzeuge. Mit Einführung des Messverfahrens wie WLTP, die realistischere Werte liefern als das frühere NEFZ-System, sind außerdem die ausgewiesenen CO2-Werte gestiegen. Das führt dazu, dass bei identischem Modell unterschiedliche Steuerbeträge möglich sind, abhängig vom Zeitpunkt der Erstzulassung.

Von Elektroauto bis Oldtimer - Sonderregelungen beeinflussen die Steuer:
Nicht alle Fahrzeuge laufen nach dem gleichen Schema. Elektroautos genießen seit Jahren eine Sonderstellung, sie sind bis zu zehn Jahre nach Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit. Wer also ein E-Auto besitzt, spart diese Abgabe vollständig, bis die Befreiungsfrist endet. Danach wird eine ermäßigte Steuer fällig, die aber weiterhin deutlich günstiger ausfällt als bei vergleichbaren Verbrennern.
Auch Oldtimer mit H-Kennzeichen spielen in einer eigenen Liga. Sie zahlen keinen Betrag nach Hubraum oder Emissionen, sondern eine pauschale Jahressteuer, die unabhängig von Verbrauch und Leistung gilt. Das macht klassische Fahrzeuge steuerlich berechenbar, auch wenn sie technisch alles andere als effizient sind.
Für Motorräder, Wohnmobile oder Anhänger gelten wiederum andere Regeln. In diesem Fall entscheidet teils der Hubraum, teils das Gewicht oder eine pauschale Festlegung. Wer beispielsweise ein schweres Wohnmobil fährt, muss sich auf eine deutlich andere Berechnung einstellen als ein Biker mit einer 600er Maschine. Hinzu kommen steuerliche Vergünstigungen für bestimmte Personengruppen, etwa für Schwerbehinderte, die eine deutliche Ermäßigung oder sogar vollständige Befreiung in Anspruch nehmen können.

Beispielrechnungen machen die Unterschiede greifbar:
Ein abstraktes Regelwerk ist das eine, eine konkrete Zahl im Steuerbescheid das andere. Deshalb lohnt ein Blick auf ein Rechenbeispiel. Nehmen wir einen Diesel mit 1.968 Kubikzentimetern Hubraum. Für den Hubraumteil ergibt sich 9,50 Euro pro 100 Kubikzentimeter. Das ergibt 20 Einheiten, also 190 Euro. Liegt der CO2-Wert bei 154 Gramm, während die Freigrenze 95 Gramm beträgt, ergibt das 59 Gramm zu viel. Pro Gramm fallen 2 Euro an, also 118 Euro. Zusammen macht das 308 Euro pro Jahr.
Zum Vergleich zahlt ein kleiner Benziner mit 1.200 Kubikzentimetern 24 Euro für den Hubraum. Liegt er bei 100 Gramm CO2-Ausstoß, überschreitet er die Grenze nur um 5 Gramm. Damit kommen 10 Euro hinzu. Am Ende steht eine Kfz-Steuer von gerade einmal 34 Euro im Jahr. Der Unterschied könnte kaum deutlicher sein.
Solche Rechnungen machen klar, warum Besitzer alter Fahrzeuge mit hohem Verbrauch oft über die Steuerlast klagen, während moderne Kleinwagen oder Elektroautos vergleichsweise günstig unterwegs sind.

Blick in die Zukunft und mögliche Veränderungen bei der Kfz-Steuer:
Die Kfz-Steuer bleibt nicht statisch. Mit der Einführung des WLTP-Verfahrens hat sich bereits gezeigt, wie neue Regeln die Steuerlast verändern können. Weil die realistischeren Testzyklen höhere Verbrauchswerte ergeben, fallen auch die CO2-Emissionen in den Papieren größer aus. Das bedeutet für viele Modelle höhere Steuerbeträge.
Politisch steht außerdem die Frage im Raum, wie die Steuer langfristig stärker an den CO2-Ausstoß gekoppelt werden kann, um den Klimaschutzzielen gerecht zu werden. Es ist durchaus denkbar, dass Grenzwerte weiter sinken oder Zuschläge steigen. Elektrofahrzeuge könnten über 2030 hinaus von Befreiungen profitieren, während ineffiziente Modelle stärker belastet werden. Sicher ist nur, dass die Kfz-Steuer als Steuerungsinstrument in der Klimapolitik künftig eine noch größere Rolle spielen dürfte. ub/dom

Bildquelle: kfz-auskunft.de/ub

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